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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.10.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1907-10-17
- Erscheinungsdatum
- 17.10.1907
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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10728 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 243, 17. Oktober ISO?. Tätigkeit. Seine Privatbibliothek umfaßte bei seinem Tode über 16 000 Bände, darunter die größten Seltenheiten. Seine Sammlung von Bildnissen von Gelehrten zählte gegen 6800 Blätter Die Musikaliensammlung enthielt Schätze von älteren Sachen. Diese und ähnliche Liebhabereien wurden alle mit gleicher Sorgfalt und Ordnung gepflegt, so daß sein Freund Engel einmal sagte: »Andre Leute haben nur ein Steckenpferd; aber Nicolai hat einen ganzen Stall voll.» (Schluß folgt.) Kleine Mitteilungen. * Künstlerische Gachverftän-igenkammer. — Der Deutsche Reichsanzeiger und K. Preußische Staatsanzeiger Nr. 246 vom 1b. Oktober 1907 bringt folgende Bekanntmachung. Auf Grund des H 46 des Gesetzes vom 9. Januar 1907, be treffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (R.-G.-Bl. S. 7 ff.) ist an Stelle des bisherigen Künstlerischen Sachverständigenvereins eine Künstlerische Sach verständigenkammer gebildet worden. Berlin, den 10. Oktober 1907. Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten. Im Aufträge: (gez.) Schmidt. -Die Schönheit- vor Gericht. (Vgl. Börsenblatt 1906 Nr. 207 u. 237). — Vor der 4. Strafkammer des Landgerichts I in Berlin stand am 28. September d. I. neuerdings Herr Verlags buchhändler Karl Vanselow (Verlag der Schönheit), Berlin, als Angeklagter. Es waren künstlerische Freilichtaufnahmen aus dem zweiten, seit anderthalb Jahren beschlagnahmten Heft des 4. Bandes der Zeitschrift »Die Schönheit- unter die Anklage gestellt, unzüchtig zu wirken. Die Verhandlung sollte schon im September vorigen Jahres stattftnden, wurde aber vertagt, weil durch Vernehmung namhafter Sachverständiger eine grundsätzliche Regelung der ganzen Frage herbeigcführt werden sollte. Hierzu empfingen wir vom Verlag der Schönheit folgenden Bericht: (Red.) In den literarischen und künstlerischen Kreisen hat man dem Ausgange dieses Prozesses mit besondrer Spannung entgegen gesehen. Die Verhandlung lockte ein so zahlreiches, kunst verständiges Publikum an, daß der Zutritt nur auf Grund von Einlaßkarten gestattet war. Der Staatsanwalt sowohl wie die Verteidigung hatten zahl reiche Sachverständige geladen. Darunter befanden sich Geheimer Hofrat Professor Or. Gurlitt (Dresden), Professor Adolf Bartels (Weimar), der Maler Professor Hans Thoma (Karlsruhe), Ge heimer Sanitätsrat Professor Or. Konrad Küster (Berlin), Bild hauer Harro Magnussen, Geheimer Medizinalrat Professor Or. Fritsch, Geheimer Medizinalrat Professor Or. Eulenburg, Bildhauer Professor Ernst Seger, ?. Oie. Vohn (die letztern beiden waren nicht erschienen), Kunstphotograph Perscheid, Or. wsä. Marcinowsky, der Vorsitzende des -Volksbundes zur Bekämpfung des Schmutzes in Wort und Bild» (Tegel), Professor Or. Max Koch, u. a. Dazu kamen noch einige Zeugen. Der Vorsitzende bemerkte im Hinblick auf die große Zahl der Sachverständigen, der Gerichtshof habe nicht die Absicht, sich als Areopag über künstlerische Fragen oder Fragen der modernen Literatur zu konstituieren, sondern sich allein mit der Frage zu beschäftigen, ob die vier Abbildungen unzüchtig seien oder nicht. Dies allein solle juristisch geprüft werden, ebenso, ob nach dem normalen Sittlichkeits- und Schamgefühl die Leute, die die Hefte in die Hand bekommen, die Bilder als unzüchtig empfinden könnten, und wieweit der Angeklagte davon das Bewußtsein gehabt hätte. Nur in diesem allgemeinen Rahmen wolle man sich bewegen. Auf Befragen erklärte der Angeklagte, daß er früher lyrische Gedichte geschrieben habe, jetzt aber hauptsächlich mit der Heraus gabe seiner drei Zeitschriften beschäftigt sei. Was die »Schönheit betreffe, so solle sie den Sinn für Pflege eines schönen Körpers wecken und damit auch im Dienste der Gesundheit und Sittlich keit arbeiten — worauf er besonderes Gewicht lege. Um dies zu erreichen, müsse er in der -Schönheit- gute Vorbilder nach dem Leben zeigen, damit man auch wisse, daß es in der Tat ffolche Körper gibt. Werke der bildenden Kunst seien dafür zum Teil nicht geeignet, weil sie zu sehr idealisierten, und weil auch viele Künstler nicht wüßten, wie ein gesunder Körper aussieht. Daher spielten in der »Schönheit- neben Nachbildungen alter und neuer Werke Aktphotographien eine große Rolle. — Der Vorsitzende ging an der Hand des beanstandeten Heftes die unter Anklage ge stellten Bilder durch, Freilichtaufnahmen nackter männlicher und weiblicher Personen. Auf Befragen gibt der Angeklagte an, daß solche Aufnahmen ihm zu Tausenden zugingen, daß er sich jedoch mit Künstlern und Juristen vor der Aufnahme berate. Daß die beanstandeten Bilder unzüchtig seien, bestreite er ganz entschieden und füge hinzu, daß er sich seit 10 Jahren mit Studien über den Begriff der Unzüchtigkeit in der Kunst beschäftige und in seiner Ansicht darüber von hervorragenden Juristen und Künstlern unterstützt werde. Er habe sich mit den Prospekten über die -Schönheit- nur an gebildete Kreise, Offiziere, Ärzte, Richter usw. gewendet, und ihm habe nie etwas daran gelegen, daß das Blatt in ungebildete Kreise komme, in Kreise, die dafür kein Verständnis hätten. Er habe wiederholt Preisausschreiben über Aktaufnahmen erlassen und dabei ausdrücklich edle, vor nehme Haltung verlangt. Der Buchhändler Borchardt, Geschäftsführer im Verlag der »Schönheit-, gibt Auskunft über die Verbreitung der -Schönheit-. Man habe den Grundsatz, außer an Abonnenten nur wenige Hefte auszugeben; doch werde die Zeitschrift allerdings auch in Buchhandlungen und auf Bahnhöfen ausgeboten. Zu den Abon nenten gehörten zahlreiche Fürstlichkeiten, Minister, hohe Staats beamte, viele Offiziere usw. Maler Müller-Münster gab als Zeuge an, daß der Ange klagte für gewöhnlich vor der Aufnahme von Bildern sich mit ihm und andern Künstlern berate. Als erster Sachverständiger wird Professor Hans Thoma- Karlsruhe vernommen. Er erklärte u. a.: Ein Künstler wird an und für sich nie das Nackte für unsittlich erachten. Trotzdem wird man sich gegen den Mißbrauch erklären können, der mit der Nacktheit und der Wiedergabe von Aktbildern getrieben wird. Die zulässigen Grenzen werden in dieser Beziehung vielfach über schritten. Die vier hier in Frage stehenden Bilder sind einfache Darstellungen nackter Körper, die nach meiner Ansicht, wenn kein Mißbrauch damit getrieben wird, nicht als anstößig und unsittlich erachtet werden können. Es muß ein Unterschied gemacht werden zwischen Photographien nach dem Leben und künstlerischen Aus arbeitungen von Bildern. Die Herstellung von Photographien an sich gehört nicht in das Gebiet der Kunst, und es ist ein Unter schied, wenn ein Künstler das Nackte darstellt, oder wenn ein nackter Körper nach dem Leben photographiert wird, denn die Photographie gibt nur das Spiegelbild dessen wieder, was der Apparat sieht, während der Künstler das Gesehene künstlerisch verarbeitet. Nach der Art und Weise und den Umständen, unter denen diese vier Bilder dargestellt sind, kann man nicht sagen, daß sie unzüchtig sind, namentlich auch unter Berücksichtigung der guten Tendenz, die die »Schönheit« verfolgt. Geheimer Hofrat Professor Or. Cornelius Gurlitt-Dresden: Die fraglichen Bilder sind nicht geeignet, nach der unsittlichen Seite einen Überreiz auszuüben. Es sind harmlose und nicht zu beanstandende Photographien. Aus dem ganzen Tenor der Zeit schrift, deren Tendenz ich nicht teile, geht nicht die Absicht hervor, nach der unsittlichen Seite hin zu wirken. Auch objektiv sehe ich nichts Unsittliches in den Bildern, die ich mit größter Ruhe jedermann, der mir nahe steht, vorlegen würde. Auch die Tendenz, daß diese Photographien zeigen sollen, wie der nackte Mensch aussieht, erscheint mir nicht bedenklich. Aber auch in der Art und Weise, wie die betreffenden Photographien behandelt sind, zeigt sich das Bestreben, mit der Photographie das zu er reichen, was zu erreichen ist, nämlich bildmäßtg zu wirken. Die Photographie hat heute das Bestreben, nicht lediglich das Spiegel bild eines Menschen mit seinen einzelnen Furchen und Falten zu liefern, sondern das Bild, das der Apparat hervorbringt, zu einem wirklichen Kunstwerk zu gestalten. Daß die hier in Frage stehenden Photographien einen Höhepunkt darstellen, be streite ich aber. Die gute Absicht der Zeitschrift sollte der nor male Mensch herausfinden und sich erfreuen an den Bildern, ohne daß er zu niedrigen Gedanken kommt. Das Sittlichkeits- und Schamgefühl des normalen Menschen wird durch die Bilder nicht
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