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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.11.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 09.11.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19081109
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190811096
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261, S. November 1808, Nichtamtlicher Teil, Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. 12713 Schriftführer gewählt. Der Hauptausschuß hatte die verhältnis mäßig wenigen beim Vorstande eingelaufenen Gesuche um ein Gutachten zu bearbeiten, und der Vorstand hat diese Gut achten im Namen der Korporation weitergegeben, da er sich mit ihnen völlig einverstanden erklären konnte. Von den Gutachten dürften folgende von allgemeinerem Interesse sein: Es wurde ein Gutachten über solgenoe Fragen erbeten: Richtet sich der Geschäftsverkehr der Parteien nach der buchhändlerischen Berkehrsordnung, wenn auch die Beklagte nicht Mitglied des Börsenvereins ist? Hat nämlich die Verkehrsordnung eine über die Mitglieder des Vereins hinausgehende Bedeutung? Sind alle Verleger Deutschlands Mitglieder des Börsenvereins und liefern sie an Sortimenter nur auf Grund der Verkehrsordnung, so daß letztere für den gesamten buchhändlerischen Verkehr zwischen Verleger und Sortimenter als rechtsverbindlich anzusehen ist? Wird in buchhändlerischen Kreisen an genommen, daß die Beklagte sich durch den unstreitig prote st losen Empfang des Lieferscheines bei Eingang des bestellten Buches und der e i n s e i t i g e n auf dem Lieferschein vorgedruckten Bedingungen der Klägerin stillschweigend einverstanden erklärt, mithin die Verkehrsordnung als maßgebend erachtet hat? Bestimmt die Verkehrsordnung im § 15, daß nicht vereinbarte Vorbehalte als genehmigt gelten, wenn sie auf der Faktura deutlich bemerkbar sind und wenn der Sortimenter keinen Widerspruch erhoben hat? Unser Gutachten lautete: Die am 1. Juli 1898 in Kraft getretene »Buchhändlerische Verkehrsordnung« vom 8. Mai 1898 beansprucht in ihrem § 2 Rechtsverbindlichkeit zwar nur für den geschäftlichen Verkehr der Börsenvereinsmitglieder untereinander und der Börsen vereinsmitglieder mit solchen Nichtmitgliedern, die die Verkehrs ordnung für sich als rechtsverbindlich anerkannt haben, und schließlich für diese Nichtmitglieder untereinander; aber ihre Bedeutung ist eine weitgehendere. Mit der Verkehrsordnung ist nämlich nicht neues Recht für den Buchhandel geschaffen worden, sondern in ihr sind vielmehr die Grundsätze, die sich im Verkehr zwischen Ver legern und Sortimentern nach und nach entwickelt und heraus gebildet haben, die also bereits als ungeschriebenes Recht galten, gesammelt, festgelegt und präzisiert worden. Die Verkehrs ordnung stellt also eine Kodifikation der geltenden buchhänd lerischen Gebräuche dar, die deshalb überall da Platz greift, wo nicht abweichende Vereinbarungen zwischen Verlegern und Sortimentern getroffen worden sind oder getroffen werden. Dem Börsenverein gehören zwar nicht alle Buchverleger an, aber fast alle. Dabei begründet die Nichtzugehörigkeit zum Börsenverein nicht etwa die Annahme einer Nichtüberein stimmung mit den Grundsätzendes Börssnvereins, sie findet viel mehr zumeist in besonderen, äußeren Umständen ibre Erklärung. Nach allgemein-buchhändlerischer Anschauung verpflichtet die widerspruchslose Annahme einer Buchsendung, auf deren Begleitfaktur lLieferschein) klar erkennbar der Verleger ein seitig eine Bedingung gesetzt hat, den empfangenden Sorti menter zur Erfüllung dieser Bedingung. § 15 der Berkehrsordnung bestimmt u. a., daß ein «vorher nicht vereinbarter Vorbehalt«, der »auf der Faktur in auf fallender Weise klar und deutlich bemerkbar gemacht« ist, »als genehmigt gilt, wenn der Sortimenter nicht sofort nach Empfang der Sendung dem Verleger seinen Widerspruch erklärt.» Am 25. April d. I. sandte der Erste Staatsanwalt bei dem Königlichen Landgericht II dem Vorstand der Korporation ein Schreiben folgenden Inhalts: Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 76. Jahrgana. In der' Ermittelungssache gegen den Verlagsbuch händler E. F. aus Schöneberg wegen Betruges ersuche ich um umgehende Erstattung folgenden Gutachtens, eventuell bitte ich einen geeigneten Sachverständigen damit zu beauftragen. Ich bitte umgehend zu begutachten, welchen a> Einkaufswert, b) Verkaufswert, o) inneren Wert, ä> Absatzfähigkeit folgende Bücher haben. <Es folgt eine Anzahl von Büchertiteln.) Ich ersuche ergebenst und dringend um gefällige sofortige Erledigung. Unser Gutachten lautete: Trotz der Schwierigkeit, bei der unzulänglichen Bezeichnung einiger der in Betracht kommenden Werke, ohne diese selbst vor sich zu sehen, die gestellten Fragen einigermaßen zuvor- lässig zu beantworten, glaubt die Korporation angesichts der betonten Dringlichkeit doch mit der erbetenen gutachtlichen Äußerung nicht zurückhalten zu sollen. Es handelt sich augenscheinlich um reich illustrierte oder populäre Werke, die von Anfang an ausschließlich oder vor nehmlich durch den Reise- oder Kolportagebuchhandel Vertrieben werden sollten. Solche Werke werden in sehr großer Auflage hergestellt und mit einem Preisnachlaß von 50—75 an Reise buchhandlungen abgegeben, die sie dann durch Reisende, denen ein Nutzen bis zu 50 eingeräumt wird, vertreiben lassen. Welche Bedingungen im einzelnen Falle vereinbart worden sind, entzieht sich der Kenntnis der nicht unmittelbar Beteiligten. Auch hier sind wir nur auf Schätzungen angewiesen. Tie oft auf Ratenzahlungen entnommenen Werke gelangen vielfach noch neu an die Pfandleihen und von hier an die Antiquariate, so- daß der ursprüngliche Ladenpreis bald tatsächlich nicht mehr der übliche Verkaufspreis ist. <Es folgt der vermutliche jetzige Verkaufspreis der ein- zelnen Werke.) Den »inneren Wert«, worunter man übrigens verschiedenes verstehen kann, obiger Werke anzugeben, ist leider nicht möglich. Der Rechnungs- und Wahlausschuß der Kor poration hat für 1908 Herrn OttoRadke zum Vorsitzenden, Herrn Beruh. Fahrig zum Schriftführer und Herrn G. Siemens zum Beisitzer gewählt. Tie drei Herren haben in der Bestellanstalt vierteljährlich je eine Kassenrcvision vor genommen, und sie konnten dem Vorstand berichten, daß stets die Bücher und Kassenbestände in voller Ordnung waren. Wir danken den Herren für diese Mühewaltung, die ihnen durch die Bestimmungen für unsere Bestellanstalt auferlegt ist. Im diesjährigen Hilfsbuch für den Berliner Buch handel veröffentlichten wir das Porträt unseres verstorbenen Otto Mühlbrecht mit der von Albert Seydel ver faßten biographischen Skizze. Das Hilssbuch für 1909 wird das Bild unseres El Win Paetel bringen, sein Lebensbild zu entwerfen hat Herr Rudolf Hofmann übernommen. Der Verein »Krebs« hat Ihren Vorstand in seinen Bestrebungen betreffs der Fortbildungsgelegenheiten für Buch händler auch in diesem Jahre in hervorragender Weise unter stützt. Der Vorstand des Krebs hat es auch übernommen, mit unserer Beihilfe einer Anzahl Berliner Buchhandlungsgehilfen, welche einzelne Vorlesungen auf der Handelshochschule besuchen wollten, die Hörergebühr zu ersetzen. Der »Krebs« hat in diesem Jahre wiederum einen Fachkursus für Buchhändler veranstaltet: Aus der Praxis des Verlegers: I. Die Beschaffung der Vorlagen und ILS7
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