Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.10.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 10.10.1907
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19071010
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190710105
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19071010
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1907
- Monat1907-10
- Tag1907-10-10
- Monat1907-10
- Jahr1907
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^ 237, 10. Oktober 1907. Nichtamtlicher Leit. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. 10369 zirken bereits geschieht, anzuordnen, daß die Einsicht der Steuer rollen nur denjenigen gestattet wird, die sich als Inhaber oder Gesellschafter eines in dem Veranlagungsbezirk steuerpflichtigen Betriebs durch Vorzeigung der Gewerbesteuerzuschrist oder in andrer Weise gehörig ausweisen. Damit wird zugleich die Mög lichkeit gegeben, demselben Steuerpflichtigen die wiederholte Einsicht zu verweigern, wenn nach Lage der Sache anzunehmen ist, daß diese zum Zweck einer mißbräuchlichen Verwertung des Inhalts der Steuerrolle geschehen soll. Da ferner der H 31 die Auslegung ausdrücklich nur zum Zweck der »Einsichtnahme- vorsieht, so ist hieraus die Befugnis des Gemeindevorstandes abzuleiten, in jedem Fall, wo der Einsicht nehmende durch Entnahme von Abschriften oder umfangreichen Notizen aus den Rollen oder durch andre Handlungen den begründeten Verdacht der beabsichtigten mißbräuchlichen Benutzung oder unzulässigen Verbreitung des Inhalts der Rolle erregt, derartigen Versuchen in geeigneter Weise engegenzutreten. Die Königliche Regierung wolle die beteiligten Behörden hiernach mit Weisung versehen. Berlin, den 30. September 1807. Der Finanzminister. Im Aufträge: (gez.) Wallach. An die Königlichen Regierungen — ausgenommen Sigmaringen — sowie an die Königliche Direktion sür die Verwaltung der direkten Steuern in Berlin. Ir» Österreich verboten. — Das k. k. Kreis- als Preßgericht in Reichenberg hat mit dem Erkenntnisse vom 2. Oktober 1907, Pr. 2l/7, die Weiterverbreitung der im Verlage des A. Richter in München erschienenen Druckschriften: -Vor dem Schwurgerichte!-, gedruckt bei Th. Michl, Vuch- druckcrei »Gutenberg« in München; »Zur Agitation! Freidenkerische Vroschürenfolqe-, gedruckt bei Hel. Weiffenfach in München; -Ein Ketzerprozeß im Jahre 1903-, gedruckt bei Wilhelm Ruß in München; -Aufruf! Schüler, Schülerinnen!«, gedruckt bei Max Volk in München, ihrem ganzen Inhalte nach nach Z 122 und 303 St-G. verboten. (Amtsblatt zur Wiener Ztg. Nr. 232 v. 8. Oktober 1907.) Diprome >»ud Medaillen der Hllgtene-Ausstellttttg, Berlin 1907. — Das Kultusministerium hat von Künstlerhand Diplonie und Medaillen für die Hygiene-Ausstellung fertigen lassen. Das Diplom, das nach dem Juryspruche sämtliche Aus steller erhalten, ist ein von der Schablone abweichendes großes Kunstblatt von HanS Looschen. Die Medaille, mit deren Herstellung Konstantin Stark vom Kultus ministerium betraut war, ist eben vollendet. Sie wird nach dem Urteil der Jury mit Zustimmung des Ministers ver liehen, und zwar in einem goldenen, vier silbernen und neun bronzenen Exeniplaren. Die goldene Medaille erhält das Zentral komitee der deutschen Vereine vom Roten Kreuz; die silbernen Medaillen wurden zuerkannt dem Wernerwerk von Siemens L Halste, dem staatlichen Seruminstitut in Kopenhagen, F. u. M. Lautenschläger-Berltn und E. Leitz in Wetzlar-Berlin. Daneben war von der Kaiserin je eine goldene, silberne und bronzene Medaille bewilligt; die goldene erhielt das Gesundheitsamt von Brasilien, die silberne die Stadt Charlottenburg. (Nationalztg.) »Neue Bücher, Kataloge re. für BuchhLndlerr ckurickik. — Lataloxklo. 147 krau L,lctis ools.xet 8. Llswwinxs ^nlikvariat, in Ltooküoiw. 8". 40 8. 1262 8rn. Verlags-llsriobt ckss Liblio^rapüisoüsn Instituts in Usixrix, Lsrlin unä V7ien. ^usgsxsben Lacks 8sptswbsr 1907. 1>sr.-8". 24 8. Von der LudwigSbnrger Plakat-Konkurrenz. — In diesem Frühjahr erließ der Verein zur Hebung des Fremdenverkehrs in Ludwigsburg (Württemberg) unter deutschen Künstlern einen Wettbewerb zur Erlangung von Entwürfen sür ein Plakat zur Hebung des Fremdenverkehrs in Ludwigsburg. Viele Künstler Börsenblatt sür den Deutschen Buchhandel. 74. Jahrgang. hatten sich an diesem Wettbewerb beteiligt, und Hunderte von Entwürfen waren eingegangen, die zweifellos alle von lebhaften Hoffnungen begleitet waren. Freilich, wer sich an einem derartigen Wettbewerb beteiligt, sollte von vorn herein damit rechnen, daß seine Arbeit vielleicht ohne Lohn bleibt. Aber in wessen Herzen glimmt versteckt nicht doch ein schwacher Hoffnungsschimmer, denn wir sind eben Menschen, und ohne eine solche Hoffnung dürfte schwerlich sonderliche Arbeitsfreudigkeit vorhanden sein. Und wie immer bei der artigen Veranstaltungen, so konnte auch hier nur ein verhältnis mäßig ganz kleiner Bruchteil durch Preise oder nur Ankauf ausgezeichnet werden, während die überwiegende Mehrzahl der Teilnehmer leer ausging. Wieviel Kraft alljährlich bei unserm modernen Konkurrenzwesen verloren geht, das festzustellen wäre wohl einmal wert, von einem Statistiker als dankenswerte Aufgabe betrachtet zu werden. Da in den meisten Fällen nur eine Arbeit sür den betreffen den Zweck, un, deswillen der Wettbewerb ausgeschrieben wird, Verwendung findet und die übrigen Entwürfe meistens zwecklos in den Orkus wandern, so ist es freudig zu begrüßen, daß der Ludwigsburger Verkehrsverein auf den guten, andern Korpo rationen zur Nachahmung empfohlenen Gedanken kam, die preis gekrönten, bezw. angekauften Entwürfe in Form von Postkarten zu verwenden, wodurch die Entwürfe von sechs Künstlern eine praktische Verwendung gefunden haben und weiteren Kreisen zu gänglich gemacht worden sind. Diese von der Chemigraphischen Kunstanstalt von Aug. Schüler in Stuttgart in Dreifarbendruck vortrefflich reproduzierte Serie Künstler-Postkarten ist jetzt im Verlag von I. Aigner, königliche Hofbuchhandlung in Ludwigsburg erschienen. Da ich selbst zu denen zähle, die in dieser Kartenserie vertreten sind, so halte ich es sür angebracht, diesmal den Kritiker beiseite stehen zu lassen und dafür nur dem Referenten das Wort zu über lassen. Mitbestimmend für die Wahl des Motivs der auf dem Plakat anzubringendcn Darstellung, war die im Programm zum Ausdruck gebrachte Forderung, daß die Darstellung Bezug nehmen solle auf die Blütezeit Ludwigsburgs, also die Zeit des achtzehnten Jahrhunderts, und die in jener Periode hochstehende Ludwigs burger Porzellanindustrie. Da das Ludwigsburger Schloß als ein hervorragendes Bauwerk des achtzehnten Jahr hunderts anzusehen ist, so kehrt dieses als mehr oder weniger betontes Leitmotiv in den Plakatbildern wieder. Der niit dem ersten Preis bedachte, in reinem Flächenstil behandelte Entwurf von M. Kittler charakterisiert in einer Rokokodame, die einem jungen modernen Paar im Ludwigsburger Park (mit Blick aufs Schloß) begegnet, Vergangenheit und Gegenwart. G. A. Cloß zeigt in einem stimmungsvollen Herbstbilde den Auszug der herzoglichen Garde aus alter Zeit mit dem trommel schlagenden Mohren voran. Peter Schnorr bietet ein wirk sames herbstliches Landschaftsbild mit dem Eingang zum Park und der Hauptansicht des Schlosses, während R. Gubitz ein reines Architekturbild vom Schloß mit der Auffahrtsrampe wieder gibt. A. Braun schildert eine Mondscheinszene mit Menuett tanzenden Paaren im Ludwigsburger Schloßgarten, Ernst Kiesling vor der in abendlicher Dämmerung liegenden Garten ansicht des Schlosses, einen Arbeiter, der eins jener charakteristischen Stücke Ludwigsburger Porzellans betrachtet. Ernst Kiesling. ZeitUNgS-BahnhofKbriefe. — Nach einer Verfügung des Reichspostamts soll von jetzt ab im Interesse des Reiseverkehrs innerhalb Deutschlands und unter dem Vorbehalte des Wider rufs den Bahnhofsbuchhändlern gestattet sein, die von ihnen im Wege des Postvertriebs bezogenen Zeitungen auf Antrag in besonderen Zeitungs-Bahnhofsbriefen am Bahnhof unmittelbar nach Ankunft der Eisenbahnzüge in Empfang zu nehmen. Der Bahnhofsbuchhändler hat mit den Verlegern der von ihm auf diese Weise zu erhaltenden Zeitungen und Zeitschriften in Verbindung zu treten und seine Bestellungen am Postschalter oder bet seinem Briefträger dementsprechend aufzugeben. Der Verleger muß vor der Bezugszeit verständigt sein; denn die Zeitungs-Vahnhofsbriefe müssen in jedem Fall vom Verleger selbst gefertigt sein und ein Titelschild aus weißem Papier mit roter Umrandung l3b1
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder