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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.06.1908
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- Erscheinungsdatum
- 26.06.1908
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- Deutsch
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7016 «Srs-»bl°tt f. d. Dlschv. «uchhaud-I Nichtamtlicher Teil. 146, 26. Juni 1908. Hsrours äs I'rsuos io 8sris. L.IIsrt äs Llsritsvs, 8., 1-sttrss inöäitss s 8siots-Leuvs. 18°. 3 kr. 50 o. Llöriosut in 8»ri». Lorwsl, 4.., Visrgse ä'outrs-wsr. 18°. III. 3 kr. 50 e. Osrwsio, Oii-mes xstrovns88S8. 81. 18". 3 kr. 50 o. IliollsI in Vsris. ^.vdrs, ^., liwworslits äu Lbristisnising. 12". 3 kr. 50 o. Davsrnoie, 8., Orsxotts. 12°. 3 kr. 50 e. Nouvslls I-Ibrsiris Hationsls in ksr!». Lssuws, 6., Iss krois sxStrss. 18". 3 kr. 50 o. 8. OlIsLäorLk irr 8»rt». Osssnovs, 8., Is s^wpbonis srsds. 18°. 3 8. 50 o. llsbsult, I,., 1s 61s äs Lton8isur Oswills. 18°. 3 kr. 50 v. Pflichtexemplare. VII. (Vgl. Nr. 126, 127, 132, 135, 137, 138, 142, 143 d. Bl.) Bei dem Verlangen nach Pflichtexemplaren ist neuer dings in Sachsen, wie schon früher anderswo, die Berechtigung dieser Forderung u. a. damit begründet worden, es sollen die Pflichtexemplare Gebühren für die Gewährung des Urheberschutzes sein, und es ist dabei auf die angeblich gleichen Verhältnisse des Patentrechts hingewiesen worden. Daß dieser Vergleich nicht stimmt, ist schon öfters be tont worden. Es ist dazu noch folgendes zu bemerken: Die Patentgebühren treffen gleichmäßig Inländer wie Ausländer, die Pflichtexemplare dagegen lediglich die In länder. Jedem Ausländer, der einem der Vertragsländer angehört, ist in den anderen Vertragsgebieten der Schutz des Urheberrechts für die in dem fremden Lande erschienenen Druckschriften in demselben Umfange wie dem Inländer und ohne Formalitäten, sowie ohne Kosten und Abgaben gewährt, während in vielen Ländern der Staatsangehörige mit der Abgabe von Pflichtexemplaren belastet wird. Also der Ausländer genießt den Rechtsschutz umsonst, der Inländer aber gegen eine Gebühr. Eine solche Ungeheuerlichkeit dürfte wohl auf keinem anderen Rechtsgebiete bestehen. Berlin, 24. Juni 1908. Adolf Behrend. Internationaler Verleger-Kongretz. VI. Tagung. Madrid, 26.-30. Mai 1908. (Vgl. Nr. 16, 31, 48, 118, 126, 129, 131 d. Bl.) Internationale Nabattabkommen im Musikalien handel. Referat, erstattet auf dem VI. Internatonalen Verlegerkongreß zu Madrid von vr. Ludwig Volkmann (Breitkopf L Lärtel, Leipzig). In der letzten Zeit sind aus verschiedenen Ländern Wünsche nach internationalen Vereinbarungen über den an das Publikum zu gewährenden Rabatt aufgetaucht; und diese Wünsche veranlassen den »Verein der Deutschen Musikalien händler«, in dessen Namen ich berichte, eine keineswegs neue Frage wieder aufzugreifen und erneut zur Diskussion zu stellen. Schon auf dem IV. Internationalen Verlegerkongreß zu Leipzig 1901 brachte Herr Henri Hinrichsen ein Referat: »Ladenpreis und Rabatt im Musikalienhandel«, und stellte u. a. folgende Anträge: 4. In jedem einzelnen Lande sind die Normen für den Verkauf an das Publikum durch die zuständigen Vereine aufzuzeichnen und den Vereinen des Musi kalienhandels der andern Länder mit dem Ersuchen der Beachtung für den Verkauf dorthin mitzuteilen. Lruils-ksul io ksris. 8önsrä, kl, Is, rus 8sint-8ovors äs8 orixinss s I» Involution. 8°. Xv. 5 IU. 5 kr. 81on-8onrrlt L Ois. io ksr!». Vsls.ko88s, 1., Ig. k'rsnos su äsliors. 16°. 3 kr. 50 o. Osutbs^, 8, l'inutils volonts. 16°. 3 kr. 50 o. Lousssau io karr». Urostts, 8, Is. rssxonesbilitö äss propristsirss ä'sutomobilss. 8°. 4 kr. äouplsio, dl., Is, gusetion äu Inbsn. 8°. 12 kr. 50 o. Vootsrs, 8-, Iss procsääe ä'siportstioo äu oomiosros sllsiusoä. 8°. 5 kr. 5. Es ist eine annähernde Gleichmäßigkeit der Höchst rabatte für das Publikum in den verschiedenen Ländern für Netto- und Ocdinär-Artikel anzustreben. Diese Anträge, welche damals zu Beschlüssen erhoben wurden, enthalten schon das Wichtigste von dem. was man heute wünscht, und wenn sie überall wirklich zur Durchführung gelangt wären, so brauchten wir dieses Thema nicht nochmals zu erörtern. Aber noch mehr: auf demselben Kongreß wurde ein Referat von vr. O. v. Hase behandelt, betitelt: »Inter nationale Verständigung der Musikalienhändler«, worin die Gründung eines internationalen Musikalienhändler-Verbandes angeregt wurde, auf der Basis des folgenden Programms: s) Anbahnung von Fortschritten in den wirtschaftlichen Bestrebungen des Musikalienhandels. b) Erstrebung gemeinsamer Normen für den Verkehr der Musikalienhändler untereinander sowie mit dem Publikum. e) Eintreten für nationale und internationale Regelung des Urheber- und Verlagsrechtes an Werken der Tonkunst. Das war gewiß ein weitblickendes und groß gedachtes Programm, das mehrere der heute zur Besprechung stehenden Themata schon in sich schloß. Aber die Verhältnisse schienen damals für einen so groß angelegten Plan noch nicht reif und geklärt genug, und die Sektion 6 des Kongresses konnte deshalb zu keinem festen Beschluß darüber gelangen. Sie gab nur ihre lebhafteste Zustimmung zu dem Berichte zu erkennen und sprach den Wunsch aus, daß dieser Bericht in der nächsten Tagung des internationalen Verlegerkongresses erörtert werden möge. Auch dies ist jedoch nicht geschehen, weil man auch in Mailand noch zu viel mit Einzelfragen zu tun hatte — ich erinnere nur an die Regelung des Konzert-Aufführungsrechtes —, als daß man schon an große allgemeine internationale Vereinigungen hätte denken können. Auch heute ist dafür vielleicht noch nicht der rechte Zeitpunkt gekommen, weil, wie wir sehen werden, jedes einzelne Land vorläufig noch genug damit zu tun hat im eigenen Hause Ordnung zu schaffen; wir müssen uns also zunächst damit begnügen, die einzelnen Fragen immer wieder aufzurollen und Schritt für Schritt weiter zu kommen; aber wir wollen deshalb nicht vergessen, daß dies alles in letzter Linie jenem großen und idealen Ziele der Einigung dienen soll, das schon damals in Leipzig klar erkannt und ausgesprochen worden ist. Sprechen wir nun von unserem eigentlichen Thema, so müssen wir uns zunächst den gegenwärtigen Stand der Dinge in den einzelnen Ländern vor Augen führen, um die Möglichkeit internationaler Abmachungen danach zu erwägen.*) *) Da das Referat in französischer Sprache erstattet wurde, so sind die Länder alphabetisch nach ihren französischen Namen angeordnet, was hier beibehalten wurde.
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