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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.04.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 28.04.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19080428
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Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel 4731 Weiterung des Redaktionsprogramms unterrichtet werden, als Unterlage für die Propaganda dienen, und gehen jetzt damit erneute Bestellung erfolgen kann. zu dem zweiten Beispiel der Jnserentengewinnung über. Wir haben also gezeigt, wie die Ergebnisse der Statistik Schema 4 Gesamt- I Durch Reisende Nr. Durch direkte Möbel- Glas- Kunst- Umsatz 1 2 3 4 5 Propaganda sabriken Malereien salonS " 1904 14 800 5200 400 360 240 80 8520 1905 15 400 4800 420 680 416 — 9084 Branche-Zusammenstellung 1906 17 200 6300 610 436 684 — 9180 wie bei Schema 3 1907 22 450 8400 840 240 950 180 11840 Hier interessieren uns drei Rubriken und zwar die Rubrik »Gesamtumsatz», ferner »Durch wen?« und »Branche«. Die erstgenannte Rubrik zeigt den Umsatz pro Nummer und Jahr; mir ersehen hier das Auf- oder Absteigen der Jnseratumsätze. Vergleiche mit den vorjährigen Ergebnissen zeichnen den Weg, der einzuschlagen ist, um die Umsätze zu heben. Es treten dabei noch verschiedene Faktoren in Mit berücksichtigung, wie Portoausgaben für schriftliche Akquisition, gezahlte Vertreterprovisionen und sonstige Spesen für die Jnseratengewinnung. Wir wollen uns hier jedoch nicht mit der Propaganda selbst beschäftigen, sondern nur die innigen Beziehungen zwischen ihr und der Statistik zeigen. Aus der Rubrik »Durch wen« ersehen wir wieder die Leistungen der Jnseratenreisenden, der Annoncenexpeditionen und die Re sultate der direkten Jnseratenpropaganda, so daß wir bei einem Vergleich mit den Vorjahren leicht die zu treffenden Maßnahmen erkennen. Die dritte Rubrik »Branche« reprä sentiert das Interesse der verschiedenen Branchen an unserem Organ, und wir können hier genau verfolgen, wie die eine oder andere Branche die Benutzung unserer Zeitschrift reduzierte oder ausschaltete, so daß die Intelligenz nun die Gründe suchen und Abhilfe schaffen muß. Wir haben, um die Wechselbeziehungen zwischen Statistik und Propaganda zu zeigen, eine bestimmte Materie als Bei spiel gewählt, und jeder Leser wird daraus die Direktiven für seine eigene Branche herleiten können. Der springende Punkt unserer Betrachtungen ist das Prinzip, die Ursachen festzulegen, die den Rückgang oder den Aufschwung eines Unternehmens herbeiführten, um diese Erfahrungen für die propagandistischen Maßnahmen zu verwerten. Bei vielen Geschäften werden ziel- und planlose Versuche unternommen, um das gestrandete Schiff wieder flott zu machen, ohne vor her grundlegende Erhebungen anzustellen, wo das Übel sitzt. Die von uns bezeichnete Richtung führt in diesem Falle zur Sanierung ungünstiger Verhältnisse und ist unter allen Um ständen einem unsicheren Tasten und Suchen vorzuziehen. Anderseits ist es jedoch auch bei zunehmender Rentabilität wichtig, die Ursachen der günstigen Fortentwicklung statistisch festzulegen, damit der eingeschlagene Weg weiter verfolgt wird. Jedenfalls lagern in dem angezogenen Thema hohe wirtschaftliche Werte, die nicht übersehen werden sollten. Kleine Mitteilungen. Postscheck» und -Überweisungsverkehr. (Vgl. Nr. 60, 61, 85 d. Bl.) — Die Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin haben in Sachen des Postscheck- und -Überweisungsverkehrs eine Eingabe an den Staatssekretär des Reichspostamts gerichtet, worin die Ein- sührung des neuen Verfahrens mit Genugtuung begrüßt, aber auf die Notwendigkeit einfacher Organisation und niedriger Ge bühren hingewiesen wird, welchen Erfordernissen der vom Reichs postamt aufgestellte Entwurf nur zum Teil genüge. Bedenken werden in erster Linie gegen die Gebühr von 5 H bei Bareinzahlungen für je 500 ^ oder einen Teil dieser Summe erhoben. Die Allgemeinheit wird nach Ansicht der Ältesten kaum verstehen, daß für zinsfreie Hergabe eines Geldbetrages eine Ge bühr von 5 H zu entrichten ist. Diese würde für weite'Schichten der Bevölkerung, die die ihnen täglich zufließenden Einnahmen auch täglich oder doch in kurzen Zwischenräumen dem Postscheck konto gutbringen möchten, eine empfindliche Belastung bedeuten und leicht dazu führen, daß Einzahlungen seltener erfolgen oder auch ganz unterbleiben. Möglichst zahlreicher Bareinzahlungen bedürfe es aber, um den neuen Geschäftszweig lebensfähig zu machen; deshalb sollte die Gebühr hierfür so niedrig wie möglich bemessen und nicht höher festgesetzt werden als diejenige, die für Übertragungen von einem Konto aus ein anderes gelten soll, nämlich 3 H für jede Buchung. Für eine Ermäßigung der Gebühren für Barrückzahlungen, d. i. außer einem festen Satz von 5 ffg, nach den neuesten Be schlüssen der Budgetkommission vom Tausend der auszuzahlendcn Beträge liegt nach Ansicht des Altesten-Kollegiums eine Veran lassung nicht vor, da im Interesse einer gedeihlichen Entwicklung der Einrichtung von baren Rückzahlungen an die Kontoinhaber ein möglichst geringer Gebrauch gemacht werden sollte. Schwere Bedenken hegen die Ältesten hinsichtlich der Be stimmung, wonach in denjenigen Fällen, in denen der Konto verkehr eines Kontoinhabers jährlich mehr als sechshundert Buchungen erheischt, für jede weitere Buchung außer den gewöhn lichen Gebühren noch ein Zuschlag von 7 Pfg. erhoben werden soll. In dieser Vorschrift komme ein für die Verkehrsentwicklung ganz ungesundes Prinzip zum Ausdruck. Während man meinen sollte, daß der Behörde eine recht rege Benutzung der neuen Ein richtung erwünscht sei, erlasse sie Bestimmungen, die genau das Gegenteil herbeiführen müssen. Der Zuschlag sei um so weniger gerechtfertigt, als Kontoinhaber mit lebhaftem Verkehr in der Regel ein höheres Guthaben halten werden und schon hierdurch dem Reiche höhere Zinseinnahmen bringen als die Teilnehmer mit geringem Umsatz. Das Ältestenkollegium hält ferner dafür, daß es unberechtigt wäre, für Postanweisungen, die einem Kontoinhaber auf dessen Antrag seinem Postscheckkonto gutgeschrieben werden, Bestell geld zu erheben, wie dies leider immer noch bei den sogenannten Giro-Postanweisungen der Fall sei. Die dem Postscheckkonto eines Kontoinhabers gutgeschriebenen Postanweisungsbeträge brächten der Postoerwaltung schon dadurch Gewinn, daß sie nicht zur Ab tragung kommen, sondern ohne Verzug dem Geldmarkt zugeführt werden; in diesen Fällen könne unmöglich noch eine Gebühr zur Erhebung kommen, die nach den Vorschriften der Postordnung ausdrücklich nur für die Bestellung von Postanweisungen nebst den Geldbeträgen gelte. Der Vorschrift, wonach bei Abtragung der an den Zahlungs empfänger bar zur Auszahlung kommenden Beträge dieselben Bestellgebühren erhoben werden sollen wie für die Abtragung von Postanweisungen, stimmen die Ältesten nur in der Voraus setzung zu, daß für den ganzen Betrag der bis 10000 zu lässigen Zahlungsanweisung nur eine Bestellgebühr von 5 H er hoben und nicht etwa für je 800 den Höchstbetrag einer Postanweisung, dieses Bestellgeld berechnet wird. Im weitern halten die Ältesten es im Interesse der Sache für geboten, daß die Sendungen der Kontoinhaber an die j Scheckämter eine Portovergünstigung genießen und zu diesem 614*
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