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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.04.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-04-25
- Erscheinungsdatum
- 25.04.1908
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- Deutsch
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4638 «»rsknblatt s. d. Dtlchn. Buchhandel, Nichtamtlicher Teil. 95, 25. April 1908. Damit dürfte diese Frage ein für allemal erledigt sein. Das Reichsgericht wies allerdings die Sache durch sein Urteil vom 17. Januar 1908 zur anderweitigen Verhandlung in die Vorinstanz zurück, aber nur damit untersucht werde, ob der Vertrag etwa so zu verstehen sei, daß einzelne pfändbare Verlags- und Urheberrechte auf die Druckereiftrma übergehen sollten. Soweit dies geschehen, werde der Anspruch be gründet sein. Es entzieht sich unserer Kenntnis, ob irgend welche Umstände diese Auslegung des Vertrages ermöglichen. Im allgemeinen aber wird man sagen müssen, daß das Verlags recht an einer Zeitschrift doch etwas ganz anderes ist, als das Verlagsrecht an einem Beitrage. Wenn wir uns die Sache genau besehen, so gibt es gar kein »Verlagsrecht an einer Zeitschrift«. Jeder, dem es beliebt, kann nach einem Vorbild eine Zeitschrift völlig gleicher Art herausgeben, nur darf er nicht denselben oder einen täuschend ähnlichen Titel benutzen. Das wäre unlauterer Wettbewerb. Er würde nicht das Urheber- und Verlagsrechtgesetz, sondern das Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs verletzen. Allerdings ist auch der Verleger und Herausgeber einer Zeitschrift befugt, gewisse Urheberrechte wahrzunehmen — z. B. wenn Artikel ohne Quellenangabe entnommen werden, oder wenn innerhalb der gesetzlichen oder vertragsmäßigen Schutzfrist des Verlegers ein Artikel der Zeitschrift ohne seine Genehmigung in anderen Blättern zum Abdruck gebracht wird; aber das ist doch immer wieder eiu Urheber- oder Verlagsrecht, das sich an den einzelnen Beitrag knüpft und nicht an das ganze Sammelwerk. Mithin ist das Verlags recht an einer Zeitschrift nichts anderes, als das Recht der Priorität, eine Zeitschrift bestimmter Art unter einem selbst gewählten oder erworbenen Titel zu verbreiten. Daraus geht hervor, daß jemand, der in Unkenntnis der gesetzlichen Bestimmungen, beziehungsweise infolge falscher Auslegung derselben, das Verlagsrecht an einer Zeitschrift veräußert, keines wegs damit auch das Verlagsrecht au den einzelnen Beiträgen veräußert, sei es, daß er diese für eine bestimmte Frist oder für alle Zeit erworben hat. Das Verlagsrecht an Beiträgen kann verpfändet werden; aber dann müssen diese Beiträge ausdrücklich benannt sein — im Verlagsrecht der Zeitschrift sind sie jedenfalls nicht mitenthalten. Das Reichsgericht kann sich in dieser Hinsicht auch nicht im Zweifel befinden; die Rückweisung an die Vorinstanz stellt sich offenbar mehr als ein Akt der Vorsicht dar, als ein Ausdruck det Überzeugung, daß der Vertrag eine der artige Auslegung zulasse. Es sollte zweifellos dem Kläger noch einmal die Möglichkeit geboten werden, weiteres Mate rial beizubcingen, das eventuell die Verpfändung wenigstens bis zu einem gewissen Grade rechtfertigen könnte. Ludwig Richter - Ausstellung im Kunstverein in Leipzig. Am 5. und 6. Mai d. I. gelangt die Samm lung von Handzeichnungen Ludwig Richters und anderer deutscher Künstler des neunzehnten Jahrhunderts des in Dresden verstorbenen Kunstfreundes Eduard Cichorius bei C, G. Boerner in Leipzig zur Versteigerung. Es war ein Akt der Pietät des Vorstands des Leipziger Kunstvereins, den größten Teil dieser schönen Sammlung noch einmal ge schlossen einem größeren Publikum zugänglich zu machen, denn nun werden jene herrlichen und einzigartigen Blätter, die den wertvollsten Bestand der im Jahre 1903 in Dresden aus Anlaß der hundertsten Wiederkehr von Richters Ge burtstag veranstalteten Ausstellung gebildet haben, bald in der Welt zerstreut sein. Die Leiter öffentlicher Sammlungen, Kunstliebhaber aus aller Herren Ländern werden die Ge legenheit nicht vorübergehen lassen, aus diesen köstlichen Blättern nach Bedarf und Neigung ihre Auswahl zu treffen. Wer die Kunst liebt und wer sich Sinn und Ver ständnis für jene schlichten, herzerfrischenden Schöpfungen bewahrt hat, der wird angesichts dieser Sammlung sich auch eines wehmütigen Gefühls nicht erwehren können. Einer seits im Hinblick darauf,' daß diese in ihrer Art einzig da stehende Sammlung zerstreut werden soll, anderseits, daß von jenem Geiste rührender Einfalt, zarten und keuschen Em pfindens und schönen Gestaltens in unserer heutigen Kunst wenig oder nichts mehr zu spüren ist. Es ist ein Etwas in diesen Schöpfungen, vor dem sich kein gesundes, empfängliches Menschenherz verschließen kann, das uns wie das stille unbewußte Glück der Kinderzeil anmutet. Das Sehnen nach einer Zeit kommt darin zum Ausdruck, die der Künstler in seiner Selbstbiographie mit den Worten kenn zeichnet: »Glückliche Zeiten, wo man in der Regel noch nicht klug ist wie die Schlange, sondern bloß ohne Falsch wie die Taube; wo Liebe und Vertrauen wie ein goldener Faden die Tage durchziehen und die Herzen verbinden! Das Para dies der Kindheit . . . .« Wer den Schlüssel zu der unvergleichlichen Kunst Ludwig Richters finden will, braucht sich nur der ebenfalls in seiner Lebensbeschreibung enthaltenen Worte zu erinnern, von denen man wohl meinen kann, daß sie auch heute noch ihre volle Berechtigung haben: »Bisher schien mir die neuere Richtung vorzüglich in der Rückkehr aus dem Manierismus zur Natur zu bestehen; ich sah nun, daß noch ein Drittes dazu kam, der Geist der Poesie, der aus der bloß materiellen Natur dem empfänglichen Sinne des Künstlers entgegentritt und das Gewöhnliche in Form und Gedanken zum Bedeutenden hinaufhebt.« Als ein weiteres Bekenntnis seiner künstlerischen An schauung darf gelten, wie er sich an anderer Stelle äußert: »Die Kunst ist ein Ausfluß des Edelsten und Besten unsers Innern. Das müssen wir pflegen; unsere Seele muß rein werden und muß erhaben werden, indem sie sich de mütigt. Wir müssen etwas vernommen haben von der Sprache des Geistes, wir müssen unser himmlisches Bürger tum erkannt haben, dann wird der Künstler still und mild, wie ein freundlich verheißender Stern in das dunkle Lebens bild hineinleuchten, gern gesehen, weil er freundlich spendet, und wenn auch arm bleiben, aber doch selig sein in einer einfältigen, klaren Seele, und einst heimgehen in das wahre ewige Vaterland«. Vergleichen wir dies Bekenntnis mit seinen Schöpfungen, so werden wir finden, daß das, was er sagte, seinem innersten Fühlen entsprang. Diese Kraft sittlicher Über zeugung in Verbindung mit seiner hohen künstlerischen Be gabung war es, die ihm jenen bedeutsamen Platz im Herzen der deutschen Nation verschaffte, die hervorragende Stellung im Tempel deutscher Kunst einnehmen ließ. Mit ihm ist ein Priester im Kultus des Schönen dahingegangen, neben dessen Werke die heutige Kunst nichts Gleichwertiges an die Seite zu stellen vermag. Im nachfolgenden sei auf einige besonders charakteristische Schöpfungen hingewiesen, die die Sammlung enthält, darunter die liebliche »Kinder - Symphonie«, eins seiner schönsten Kinderbilder, das mit Bleistift gezeichnet und mit zarten Farben aquarelliert ist. Dieses Blatt ist seiner Zeit von Karst lithographiert worden (als solches bereits ver griffen). Der Künstler führte es im Aufträge der Fürstin von Wittgenstein aus, als sie bei ihm eine Arbeit für Franz Liszt bestellte; er erhielt es aber von der Fürstin als nicht zweckentsprechend zurück! — Ferner finden wir den poesie vollen »Weihnachtsabend« mit den vom Turme blasenden Musikanten und singenden Kindern, der 1855 als Holzschnitt
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