MsMatt siir Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Erscheint täglich anher Sonn- und Festtags und wird nur an Buchhändler abgegeben. Jahrespreis für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 weitere Exemplare zum eigenen Gebrauch je 15 sür Nichtmitglieder 20 >6, bet Zusendung unter Kreuzband (außer dem Porto) 5 mehr. Beilagen werden nicht angenommen. Beiderseitiger Erfüllungsort ist Leipzig. Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 30 Psg.i Mitglieder des Börsenvereins zahlen sür eigene Anzeigen 10 Psg., ebenso Gehilfen sür Stellengesuche. Die ganze Seite umsaßt 252 dreigespaltene Petitzeilen. Die Titel in den Bücherangeboten und Büchergesuchen werden aus Borais gesetzt, aber nach Petit berechnet. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 9V. Leipzig, Sonnabend den 18. April 1908. 75. Jahrgang. 2 Des Osterfestes wegen erscheint die nächste Nummer Dienstag, den 21. April. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Soeben gelangte zur Ausgabe: Publikationen des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler Band XI: Die Reformbewegung im Deutschen Buchhandel 1878-1889 heraüsgegeben vom Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler I. Band 1878—1883. X u. 416 Seiten gr. Oktav. Brosch. M. 8.— ord., M. 6.— netto. Für Mitglieder des Börsenvereins M. 5.— netto bar. Der vorliegende Band bildet den ersten Teil einer auf drei Bände berechneten vollständigen Sammlung derjenigen Schriftstücke und Verhandlungen, als deren Endergebnis die am 25. September 1887 zu Frankfurt a. M. beschlossenen neuen Satzungen des Börsenvereins anzusehen sind. Diese Sammlung wird daher eine möglichst vollständige Entstehungsgeschichte der Organisation des Börsenvereins ergeben, wie sie gegenwärtig in Kraft steht. Der vorliegende erste Band beginnt mit der 1. Stuttgarter Verleger-Erklärung von 1878 und dem Bericht der vom Vorstand des Börsenvereins ernannten „Enquete-Kommission", durch den der erste Schritt in der Richtung auf eine durchgreifende Änderung der Organisation des Börsenvereins getan wurde. Der Band schließt mit den Verhandlungen zwischen dem Börsen- vereins-Vorstand und dem Verbands-Vorstand, deren Ergebnis ein Antrag des ersteren an die Hauptversammlung von 1884 war, dahingehend, daß 1. die Verleger aufgefordcrt werden sollten, an „Schleuderer" nicht oder nur mit verkürztem Rabatt zu liefern, 2. die Entscheidung über die Frage, wer als Schleuderer zu bezeichnen sei, nach Vorprüfung durch die Kreis- und Orts vereine in die Hand des Börsenvereins-Vorstands gelegt werde. Die beiden folgenden Bände, die ungefähr den gleichen Umfang wie der erste haben werden, sollen möglichst bald er scheinen. Von dem 2. Band befindet sich bereits ein großer Teil im Satz.