Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.04.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 16.04.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19080416
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190804168
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19080416
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1908
- Monat1908-04
- Tag1908-04-16
- Monat1908-04
- Jahr1908
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
4376 Börsenblatt d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 89, 16. April 1906h Widersprechende auch ihm gegenüber zur Glaubhaftmachung seines Widerspruchsrechtes verpflichtet sei oder nicht, war und ist streitig und wird von der Praxis ganz verschieden beurteilt; jedoch ist man neuerdings meist zu der Ansicht gelangt, daß die bloße Aufforderung zur Freigabe unter Darlegung des Widerspruchrechtes genügt und eine weitere Glaubhaftmachung nicht verlangt werden kann, der Pfand gläubiger vielmehr auf seine Gefahr hin dann die Freigabe verweigere; jedenfalls kann der Pfandgläubiger, wenn der Widersprechende einen Einstellungsbeschluß des Vollstreckungs gerichts erwirkt hat, nicht noch besondere Glaubhaftmachung sich gegenüber verlangen. Das auf die Jnterventionsklage ergehende Urteil bedarf keiner besonderen Vollstreckung, die bloße Vorlegung seiner Ausfertigung zwingt die Vollstreckungsorgane, die noch schwebende Zwangsvollstreckung einzustellen und die voll zogenen Vollstreckungshandlungen aufzuheben. In ganz gleicher Weise spielt sich der Widerspruch gegen die Pfändung einer angeblichen Forderung des Schuldners ab, auf welche ein Dritter ein die Zwangs vollstreckung hinderndes Recht geltend macht, z. B. weil ihm selbst diese Forderung vom Schuldner vorher abgetreten sei oder weil er allein und ursprünglich Forderungsberech tigter sei. Die Jnterventionsklage ist hier zu erheben bei demjenigen Gericht, das den Pfändungsbeschluß erlassen hat, beziehungsweise bei dem übergeordneten Landgericht, ohne Unterschied, wo die Zustellung des Pfändungsbeschlusses stattgefunden hat, und ist bei erfolgter Überweisung zur Ein ziehung bis zur Zahlung des Drittschuldners an den Pfand gläubiger zulässig, bei der Überweisung an Zahlungs Statt dagegen nur bis zur Zustellung des Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner. Die Jnterventionsklage in dem oben beschriebenen Um fange dient nicht nur zur Abwehr einer Pfändung im Wege der Zwangsvollstreckung, sondern unter gleichen Voraus setzungen auch zur Abwehr einer Pfändung im Wege des Arrestes oder einer Beschlagnahme im Wege der einstweiligen Verfügung (Z 924, 925, 936 der Zivilprozeßordnung). Hat der zum Widerspruch gegen eine Pfändung oder eine Beschlagnahme berechtigte Dritte endlich verabsäumt, die Jnterventionsklage rechtzeitig zu erheben, z. B. weil er von der Pfändung überhaupt nichts erfahren oder diese zunächst irrtümlich für berechtigt gehalten hat, und ist durch die Ver steigerung des Pfandstücks sein Eigentum oder sonstiges Recht daran zu Gunsten des gesetzlichen Erstehers unanfecht bar untergegangen, so bleibt ihm noch das Recht, gegen den Pfändungsgläubiger die Klage auf Herausgabe des Versteige rungseriöses zu erheben, weil dieser zu Unrecht auf seine Kosten bereichert ist. (tz 812 ff. Bürgerlichen Gesetzbuchs.) (kor.) Syndikus Eickhofs B«r»ag Carl Marfels Aktiengesellschaft, Bcrtin. — Bilanz per 31. Dezember 1907. Kleine Mitteilungen. * Bersammsnng bayerischer Lehrerinnen in Neustadt a/Haardt.— Am 20. April (Ostermontag) und den beiden folgen den Tagen wird in Neustadt a/Haardt (im Saalbau) die V. Hauptversammlung des Bayerischen Lehrerinnen - Vereins tagen. Folgende Vorträge werden gehalten werden: Frl.J.Huber (München): Das Prinzip der Selbsttätigkeit im Unterricht; — Frl. Julie Müller (Augsburg): Die Lehrerin und die Alkohol- fragc; — Frl. Eugenie Abresch (Neustadt): Schulspeisungen in Bayern. Mit der Versammlung soll eine Verkaufs-Ausstellung billiger Literatur, die auf die Vortragsthemen Bezug nimmt, ver bunden werden. Die Firma A. H. Gottschick-Witter's Sor timentsbuchhandlung (W. Rocholl) dort ist (bei Franko Übersendung und der Erlaubnis, Unverkauftes unfrankiert zurück senden zu dürfen) bereit, die Vermittelung zu übernehmen. Aktiva Kassenbestand 124 450 16 Außenstände 951 309 79 Warenlager 63 639 08 Cinrichtungskonto ^ 71 605.98 Zugang ^2 494.70 74 100.68 Abschreibung . . . ^ 3 059.89 Frühere Abschreibungen ^ 43 491.56 ^ 46 551.45 27 549 23 Briefmarken und Emballagen 4 907 41 Papierlager und Materialien 7 349 85 Provisionskonto 41 722 80 Holzschnittkonto 1 — Bibliothekkonto 1 — Verlagskonto 2 252 000 — 3 472 930 32 Passiva. Aktienkapital 2 600 000 — Kreditoren 225 427 64 Beteiligungskonto 300 000 — Reservefonds 123 311 52 Tantieme der Geschäftsführung 24 024 54 Gewinnvortrag vom Vorjahr 3141 99 Reingewinn 197 024 63 3 472 930 32 Gewinn- und Verlustkonto. Soll. § Handlungsunkostenkonto 458 044 68 Zeitungskonto 344 848 29 Prooisionskonto 49 857 85 Tantiemekonto 24 024 54 Reingewinn 197 024 63 1 073 799 99 Haben. Gewinn aus Inseraten, Abonnements und Waren 1 073 799 99 1 073 799 99 Laut Beschluß der Generalversammlung vom 22. Februar d. I. gelangen 9 Prozent Dividende auf das dividendenberechtigte Kapital von 2 050 000 ^ zur Verteilung. (Nach: Deutscher Reichsanzeiger Nr. 90 v. 14. April 1908) * Eingetragene- Warenzeichen. — Gemäß Anmeldung vom 13. Dezember 1907 ist für Uhlands technischen Verlag, Otto Politzky, Leipzig, das Warenzeichen am 2. April 1908 unter 106420 in die Zeichenrolle eingetragen. Aktenzeichen: U. 1214, Klasse 28. Geschäftsbetrieb: Verlag technischer Werke und Zeitschriften. Waren: Druckereierzeugnisse technischen Inhalts, nämlich: Konstruktionstafeln, Zeichenblätter, Zeitschriften, Sammelwerke und technische Bücher (mit Ausnahme von Kalendern und Kalender werken jeder Art). 'Internationale Ausstellung für Kochkunst, Volks» eruühruug und Truppeuverpflcguug in Wie«. — Wie vor zehn Jahren findet, wie wir der Neuen Freien Presse entnehmen, auch in diesem Jahre wieder eine große Kochkunstausstellung in Wien statt, die mit Rücksicht auf das Jubiläumsjahr einen Über blick über die großen Fortschritte auf dem Gebiete der Volks ernährung während der Regierungszeit des Kaisers bieten soll. Als weiteres Gebiet der Ausstellung ist die Truppenverpflegung in Aussicht genommen. Neben diesen beiden Veranstaltungen, in denen zunächst das Jubiläumsjahr zur besonderen Geltung kommen soll, wird im Mittelpunkt des Unternehmens die Dar stellung der -Wiener Küche- sowohl im alltäglichen bürgerlichen Haushalte, Hotel- und Restaurationsbetriebe, als auch in ihren höchsten Vollendungen stehen. Der Ausstellung soll ein inter nationaler Einschlag gegeben werden. Die Ausstellung soll vom 25. November bis 5. Dezember, eventuell bis 8. Dezember abge halten werden. Der 2. Dezember, der eigentliche Jubiläums tag, soll durch eine besondere patriotische Veranstaltung gefeiert werden.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder