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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.04.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 14.04.1908
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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87, 14. April 1908. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. «uchhand-I 4279 Mitglieder der Korporation gelungen sei, Herrn Deutickes Zustimmung zu erlangen, ihn abermals zum Vorsteher zu kandidieren. Herr Daberkow gedenkt der großen Verdienste, die Herr Deuticke sich um die Korporation erworben habe, er wisse aber auch, sagt er, ein wie großes Opfer Herrn Deuticke das weitere Verbleiben im Amte sei. Er bittet daher die Versammlung, nicht nur ihre Stimmen dem ver ehrten Vorsteher und den übrigen zur Wiederwahl ge langenden Herren zu geben, sondern Herrn Deuticke auch protokollarisch den Dank der Versammlung für seine Kandidatur auszusprechen. (Geschieht.) Der Vorsitzende dankt für diese Ovation und berichtet sodann, zu Punkt 4 der Tagesordnung übergehend, über die Änderungen, die das Korporationsstatut infolge der Novelle der Gewerbeordnung erfahren müsse. Herr Schönfeld stellt den Antrag, die Beratung zu vertagen. Der Gegenstand sollte in einer späteren, eigens zu diesem Zweck anberaumten Versammlung erledigt werden. Dieser Antrag wird mit überwiegender Stimmen mehrheit abgelehnt. Es werden sodann die einzelnen Punkte der Statuten und die dabei vorgeschlagenen Änderungen beraten. Von einigen kleinen stilistischen Änderungen abgesehen, entspannen sich bei den nachfolgenden Bestimmungen des Entwurfes längere Debatten: Bei Z 1 beantragt Herr Brand die Streichung der Be stimmung, daß die Korporation auch für die religiös-sittliche Ausbildung der Lehrlinge Vorsorge treffen solle. Dieser Antrag wird mit überwiegender Majorität abgelehnt. Herr Fey-Felber ist ebenfalls für die Streichung dieser Bestimmung und macht auf die Undurchführbarkeit derselben aufmerksam. Bei Z 9 wird zur Präzisierung nach längerer Debatte folgender Text angenommen: Angehörige der Korporation. Die Hilfsarbeiter (Z 73 GO.) der Korporationsmitglieder werden als Angehörige der Korporation betrachtet und sind als solche den Vorschriften der Korporation unterworfen. Dieselben werden mit Ausnahme der Lehrlinge laut Z 106, Absatz 5, G.O. in zwei Kurien mit abgesonderten Institutionen eingeleilt: a) Gehilfen, das sind jene, welche ein Lehrzeugnis be sitzen und jene Personen, welche die zumBetriebe des Buch-, Kunst- oder Musikalienhandels gesetz lich vorgeschricbene Bildung erlangt haben und von ihrem Prinzipal zu buchhändlerischen Arbeiten verwendet werden; 1>) Hilfsarbeiter, welche zu untergeordneten gewerblichen Diensten Verwendung finden. Bei Z 10 wird auf Antrag des Herrn Fey-Felber beschlossen, statt zwei drei Exemplare des Lehrvertrages zu verlangen, damit ein vidiertes Exemplar in die Hände des gesetzlichen Vertreters des Lehrlings gegeben werden könne. Auf Antrag des Herrn Brand wird bei der Lehrzeit die Bestimmung »höchstens 4 Jahre« gestrichen, so daß die Lehr zeit nur höchstens 3 Jahre betragen kann. Auf Antrag des Herrn Heller wird beschlossen, daß ein Mitglied, das in der Regel keine Gehilfen beschäftigt, höchstens einen Lehrling (nicht zwei, wie ursprünglich vor geschlagen wurde) beschäftigen dürfe. Herr Fey-Felber erklärt, daß die Vertreter der Ge hilfenschaft in dieser Hinsicht auf demselben Standpunkt stehen wie die Herren Brand und Heller. Herr Bermann und Herr Heller beantragen, daß auch die Absolvierung einer zweiklassigen Handelsschule als Mindest vorbildung eines Lehrlings anerkannt werden möge. Nach einer lebhaften Debatte wird dieser Antrag abgelehnt. Die folgenden Paragraphen werden mit geringfügigen Abänderungen angenommen. Der Vorstehung wird die Voll macht erteilt, etwaige von der Gewerbebehörde gewünschte, durch die gesetzlichen Bestimmungen begründete Änderungen selbst durchzuführen. Der Vorsitzende erstattet sodann das Gutachten des Ausschusses über die neuen Statuten der Gehilfen- und Hilfsarbeiteroersammlung. Beide Gutachten werden ohne weitere Debatte, nachdem Herr Fey-Felber einige Änderungen des Statuts der Gehilfenversammlung noch in Aussicht gestellt und Herr Deuticke für dieses Entgegen kommen gedankt hat, angenommen. Herr Re hm fragt an, ob die Korporation gewillt sei, die Umlagen für die Hilfsarbeiterversammlung einzukassieren. Herr Deuticke erklärt, daß er diese Frage zur Ab stimmung bringen werde; er selbst könne sich nicht dafür aus sprechen, daß die Korporationsmitglieder zur Einkassierung der Beiträge für die Gehilfen- und Hilfsarbeiterversammlung verpflichtet werden. Er glaube auch, daß solche Umlagen überhaupt überflüssig seien, da er gewiß die Einberufung einer Versammlung, die notwendig sei, nicht verhindern werde. Es wird hierauf abgelehnt, die Einkassierung der Um lagen für die Gehilfen- und Hilfsarbeiteroersammlung durch die Korporation oder durch ihre Mitglieder vornehmen zu lassen. Ebenso wird das Statut der Arbeitsvermittlung mit den zwei einzigen Abänderungen nach dem Vorschläge des Herrn Fey-Felber, daß im Z 8 eine Frist von 60 Tagen, im ß 9 die Arbeitsstunden der Arbeitsvermittlung für die Zeit von 10—1 und 3 — 6 festgesetzt werden, an genommen. Eine lebhafte, zum Teil sogar erregte Debatte ruft der nächste Punkt der Tagesordnung hervor. Im Sinne des Beschlusses des Ausschusses beantragt Herr Deuticke mit Rücksicht auf die Ergebnisse der bei der niederösterreichischen Statthalterei durchgeführten Euguete die Annahme eines Kompromisses hinsichtlich des Ladenschlusses. Und zwar soll der Ladenschluß in den Monaten Juni, Juli und August spätestens um 7 Uhr, in den übrigen Monaten spätestens um 8 Uhr erfolgen. Der Ladenschluß soll das Ende der Arbeitszeit bedeuten. Natürlich stünde es jedermann frei, früher zu schließen. Herr Heick wünscht eine Ausnahme mindestens für die Kommissionäre an den Abenden vor den Sonn- und Feier tagen. Er begründet diesen Wunsch auch durch Hinweis auf eine gleichlautende Bestimmung in Leipzig. Herr Eisenstein spricht sich dagegen aus, daß der Ladenschluß notwendig auch den Arbeitsschluß bedeuten müsse. Auf eine derartige Forderung könne man nicht eingehen. Den Prinzipalen müsse es ermöglicht werden, gegen ent sprechende Bezahlung auch nach Ladenschluß weitere Arbeiten vornehmen zu lassen. Herr Tachauer spricht zu dem Antrag des Herrn Eisenstein und meint, wenn er angenommen würde, so müsse auch eine Honorierung für die Überstunden festgesetzt werden. Herr Kindermann meint, daß die sozialpolitisch jeden falls wertvolle Forderung nach Verkürzung der Arbeitszeit nur dann durchgeführt werden könne, wenn der Ladenschluß ein einheitlicher sei. Er möchte daher anregen, daß die Kor poration nur dann eine entsprechende Bestimmung erlasse, wenn der Ladenschluß in allen Gewerben gleichmäßig er folgen werde. Nach einer weiteren längeren Debatte, an der sich ins besondere die Herren Brand, Gradmann, Rehm, Löwit, Tachauer, Heller, Brenner und der Vorsitzende be teiligen, wird mit einem Stimmenverhältnis von 27 gegen 8 der Antrag der Vorstehung mit der von Herrn Eisen stein beantragten Änderung angenommen, daß die Arbeit
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