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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.07.1907
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 25.07.1907
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- Deutsch
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fiir Hk» Ikitschn Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich außer Sonn- und Festtags und wird nur an Buchhändler abgegeben. Jahrespreis für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 weitere Exemplare zum eigenen Gebrauch je 15 für Nichtmitglieder 20 bei Zusendung unter Kreuzband (außer dem Porto) b mehr. Beilagen werden nicht angenommen. Beiderseitiger Erfüllungsort ist Leipzig. Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 30Psg.: Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso Gehilfen für Stellengesuche. Die ganze Seite umsaßt 252 dreigespaltcnc Petitzeilen. Die Titel in den Bücherangeboten und Büchergesuchen werden aus Borgis gesetzt, aber nach Petit berechnet. Rabatt wird nicht gewährt. Rr. 171. Leipzig, Donnerstag den 25. Juli 1907. 74. Jahrgang. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Seit dem Inkrafttreten des neuen Gewerbe-Unfallverstcherungs-Gesetzes vom 30. Juni 1900 werden die Buchhandels betriebe vermehrt zur Unfallversicherung herangezvgen, da jetzt jede Buchhandlung, die im Handelsregister eingetragen ist und ein Lager führt, als verstcherungspflichtig gilt. Unter Umständen hat sogar ein größerer Laden als Lager zu gelten. Infolgedessen ist der Vorstand in eine Erörterung darüber eingetreten, ob Geneigtheit bestehe, die der Lagerei-Berufsgenosseuschaft zugeteilten Buchhandelsbetriebe der Deutschen Buchdrucker-Berufsgenossenschaft anzugliedern. Hierbei wurde zunächst festgestellt, daß die Buchhandlungen in dem Gefahren - Tarif der Lagerei - Berufsgenossenschaft zu einer höheren Leistung herangezogen werden, als wie diejenigen Buchhandlungen, die bereits der Deutschen Buchdrucker - Berufsgeuossenschaft angehören. Es konnte somit der Austritt aus der Lagerei-Berufsgenossenschaft und der Übertritt in die Deutsche Buchdrucker - Berufs- gcnossenschaft nur als vorteilhaft angesehen werden. Nachdem der Vorstand der Deutschen Buchdrucker-Berufsgenossenschaft in der am 28. Februar 1906 stattgehabten Vorstandssttzuug zu dem Beschluß gelangt war, die Aufnahme der Buchhandlungen der nächsten Genossenschaftsversammlung zu empfehlen, hat der Unterzeichnete Vorstand der an ihn ergangenen Anregung gemäß an eine Anzahl Firmen einen Antrag zur Unterschrift gesandt, der den Zweck vei folgte, die buchhändlerischen Betriebe aus der Lagerei-Berufsgenossenschaft auszuscheiden und der Deutschen Buchdrucker-Berufsgenossenschaft anzugliedern. Es wurden daraufhin je 32 Eingaben an den Vorstand der Deutschen Buchdrucker-Berufsgenossenschaft und an den Vorstand der Lagerei-Berufsgenossenschaft gesandt, in denen folgender Antrag gestellt wird: »Die Genossenschaftsversammlungen der Lagerei-Berufsgenossenschaft und der Deutschen Buchdrucker- Berufsgenossenschaft wollen beschließen, daß die Buchhandlungen mit Wirkung vom 1. Januar 1907 ab aus der Lagerei-Berufsgenossenschaft ausscheiden und der Deutschen Buchdrucker-Berufsgenossenschaft zugeteilt werden.« Die Entscheidung der Lagerei-Berufsgenossenschaft ging dahin, daß der Gesamtvorstand sich einstimmig gegen eine Abtrennung der Buchhandlungen aussprach. Die am 17. Juni 1906 in München abgehaltene Versammlung der Deutschen Buchdrucker-Berufsgenossenschaft beschloß daraufhin, die Beschlußfassung auf die nächste Genossenschaftsversammlung zu vertagen, um vorerst statistisches Material über die in Betracht kommenden Fragen zu beschaffen. Nun ist auf der in Mannheim am 22. Juni 1907 abgehaltenen Versammlung der Deutschen Buchdrucker-Berufsgenossenschaft die Aufnahme der Buchhandels-Betriebe in die Deutsche Buchdrucker-Berufsgenossenschaft abgelehnt worden. Die Begründung dürfte sich in der Hauptsache mit derjenigen des Geschäfts- und Rechenschaftsberichts über das Rechnungsjahr 1906 decken, die dahin geht, daß Ende des Jahres 1904 nur 1720 buchhändlerische Firmen der Lagerei-Berufsgenossenschaft angehört hätten. Diese Zahl habe sich bis Ende 1905 auf 2322 erhöht und habe Ende 1906 bereits etwa 2800 betragen. Der Bestand an diesen Betrieben sei mithin in zwei Jahren um 1080 — 63 Prozent gestiegen, während die Zunahme in diesem Zeitraum bei der Deutschen Buchdrucker-Berufsgenossenschaft insgesamt nur 6 Prozent betragen habe. Nach den vorgenommenen Stichproben ge hörten noch viele Buchhandelsbetriebe keiner Berufsgenossenschaft an, obgleich ihre Versicherungspflicht zweifellos er scheine. Die Zahl derjenigen Buchhandlungen, welche der Versicherungspflicht unterliegen dürften und in den nächsten Jahren dem Kataster angehören würden, würde auf 4000—5000 anzunehmen sein. Während die Deutsche Buchdrucker- Berufsgenossenschaft Ende 1906 6732 Betriebe umfaßte, würde sich die Zahl der Buchhandlungen zur Gesamtzahl aller übrigen Betriebe der Buchdrucker-Berufsgenossenschaft wie 2 zu 3 verhalten. Bei diesem Verhältnis aber würde nach Auf nahme der Buchhandlungen der Charakter der Deutschen Buchdrucker-Berufsgenossenschaft eine so wesentliche Änderung erfahren, wie er nicht erwünscht sein könne. Die Lagerei-Berufsgenossenschaft, bei der der versicherungspflichtige Buchhandel nunmehr voraussichtlich verbleiben Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 74. Jahrgang. 961
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