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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.02.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 11.02.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19080211
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190802110
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1908
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1Vinä8or 8eri68. — ^rit,6i-8, 6reLt —. 8eo1t kiibllsbinx 0o. 8. Lanterdur^ koetg. — lübrar^, 8oott kudIi8Üinx 6o'8 —. — LHUion 1-ibrs.r^. — kodls Indrar^, k^oopareil Lslieg. Kerrlee ainl katou 8 I^idiarv. Oolllen —. — lüdrar^, Uopular Liblioal —. — lül-ra-r^, III. klll§1i8li —. — ^L8t6rpiee68, I^ittlo —. — IVbitebsU I^ibrar^. — 8li»^v, .1. H., 8. Lxeel^or I^ibrai^. — Lome 8sri68, 8ÜL^v'8 — 8krimpton 3. Oxkorä ^iä8. — Oxkorä 1'ran8ls.tiov8. 8lmni8 un<I !llae lutere 8. ?arIour I^ibrar^. 81inpkio 8. ^lewbio 6Iub U6print8. — ^wu86w6vt6, Lriti8li —. — I6xt8. Intorwoämto . n Lt80N 8 8LI100I folgt.) Kleine Mitteilungen. Lchla-wortkatalog der norwe-ischen Literatur. — Gleich wie vor wenigen Jahren die dänische Literatur durch den von Ad. Fr. Müller bearbeiteten -8tikorä8-Katalog« (Odense 1906, Milo), so wird nun auch die norwegische Literatur ihren Schlagwort katalog erhalten, und zwar ebenfalls für die letzten 25 Jahre. Der norwegische Buchhandlungsgehilfenoerein trägt die Kosten des Werkes, die Bearbeitung hat Herr Nils Hauff übernommen, unter wertvoller sachkundiger Mitwirkung u. a. seitens deS Unioersi- tätsbibliothekars Hjalmar Pettersen in Christiania. (Nach »I§oräi8k Loxbanälortiäoväe-.) Zollpflichtige Ansichtspostkarte«. — In den meisten Ländern sind Ansichtspostkarten, die nicht in gewöhn licher Weise einzeln und offen, sondern in Päckchen ver sandt werden, zollpflichtig und dürfen daher nicht in Briefe und Drucksachen eingelegt werden. Zollfrei sind derartige bien, Großbritannien (mit folgenden Kolonien: Antigua, Barbados, Bermuda-Inseln, Caicos - Inseln, Ceylon, Cypern, Dominica, Falkland-Jnseln, Fidschi-Inseln, Gambia, Gibraltar, Hongkong, Malta, Mauritius, Montserrat, Neu-Fundland. Nevis, Ostafrika, Sarawak, St. Christoph, St. Vincent, Straits-Settlements, Turks- Inseln, Virginische Inseln und Zanzibar), ferner in Guadeloupe, Haiti, Niederländisch-Guyana. Norwegen und Siam, sowie bis zum Gewichte von 100 x in Brasilien, Italien und Ungarn, bis der Beförderung ausgeschloffen und nach dem Aufgabelande zurückgelcitet in Ägypten, Belgien, den britischen Kolonien Guyana, Honduras, Santa Lucia, Süd-Nigeria, Somaliland und Trinidad, Frankreich, Griechenland, Guatemala, Italien, den Niederlanden, Rußland, Schweden, der Schweiz, Serbien, Spanien und Venezuela. Dagegen werden die verbot widrig eingehenden Karten in Argentinien, Bosnien-Herzegowina, Britisch-Betschuanaland, Bulgarien, der Kapkolonie, Dänemark, Gabun, Republik Honduras, Kreta, Mexiko, Neu-Seeland, Öster reich, Paraguay, den Philippinen, den portugiesischen Kolonien, Süd-Rhodesia, den Vereinigten Staaten von Amer ka und Transvaal den Empfängern gegen Zahlung des tarifmäßigen Zolls ausgehändigt. Das Gleiche gilt, soweit die Karten in zoll pflichtiger Menge eingeführt werden, in Brasilien und Ungarn. In Persien unterliegen Ansichts-Postkarten zu Lasten des Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 7b. Jahrgang. Empfängers der Taxe für Postpakete neben dem tarifmäßigen Zoll. In Rumänien kommt ein Eingangszoll von 16 Fr. für 1 kß zur Erhebung. Nach Jamaika ist die Versendung nur gestattet, wenn sie in so geringer Zahl erfolgt, daß die Sendung keinen Handels wert hat. Nach Japan und San Domingo dürfen Ansichtskarten nur als Warenproben verschickt werden, sofern sie keinen Handelswert * Adolf vo« MenzelS «riefe. — Die Nationalzeitung gibt folgende ihr gewordene Zuschrift bekannt: »Die Menzelschen Erben haben die Unterzeichneten bevoll mächtigt, die Briefe Adolf von Menzels zu sammeln und heraus zugeben. Um sein Charakterbild in möglichster Vollständigkeit gewinnen zu können, bitten wir alle, die Briefe und schriftliche Mitteilungen von Menzel in Händen haben, die Originale (die in kürzester Frist unbeschädigt zurückgestellt werden) zur Abschrift uns zu überlassen, eventuell genaue Abschriften herzustellen und einzusenden. Für Hinweise auf sonstiges Quellenmaterial wären die Unterzeichneten besonders dankbar, (gez) Prof. vr. Oscar Bie. (gez.) S. Fischer, Verlag, Berlin, Bülowstr. 90.« - Verein Dresdner VuchhLadrer. — Der Verein Dresdner Buchhändler wird am M ttwoch den 19. Februar, abends */,9 Uhr, im Hotel de France, Wilsdrufferstr. 15, zu seiner 26. ordentlichen Hauptversammlung zusammentreten. * Hamburg-Altonaee Buchhändler-Verein. — Die 48 Vereins wird am 4. März 1908, abends 8 Uhr, in der Weinstube des »Patriotischen Gebäudes« (beim alten Rathaus) eröffnet werden. * Königliches Museum für Völkerkunde in Berlin. — Der bisherige Direktor des Kestner-Museums in Hannover, Pro- essor vr. Karl Schuch Hardt, ist von Sr. Majestät dem König von Preußen zum Direktor der prähistorischen Abteilung des Königlichen Museums für Völkerkunde in Berlin ernannt worden. * Ausstellung im Deutschen Buchgewerbehause in Leipzig. — Die von der Firma Gebr. Ktingspor in Offen bach a. M. im Deutschen Buchgewerbehause veranstaltete Aus- stellung von neuzeitlichen Schriften und Buchschmuck muß, obwohl der Besuch sehr lebhaft ist und Wünsche um Verlängerung der Ausstellung ausgesprochen worden sind, am 12. Februar 1908 geschloffen werden, da die Gegenstände vom 20. d. M. ab im Königlichen Landesgewerbemuseum in Stuttgart zur Ausstellung gebracht werden. * Australischer Bund. Zoll. — In Australien unter lagen bisher alle Papiergegenstände für Anpreisungszwecke (wie z. B. Kataloge, Preislisten, Handelszirkulare) sowie solche Zeit schriften, bei denen mehr als ein Fünftel des Inhalts aus An- preisungen bestand, der Zollpflicht. Von jetzt ab sind Kata loge, Preislisten, Handelszirkulare u. dgl. nur dann zollpflichtig, wenn sie von Fabrikanten ausgehen, die in Australien eine Geschäftsniederlassung besitzen oder wenn sie Waren solcher Fabrikanten betreffen. Zeitschriften und Zei tungen sind ohne Rücksicht auf die Zahl und den Umfang der in ihnen enthaltenen Anpreisungen zollfrei. Die hiernach zollpflichtigen Gegenstände werden gegen Ent richtung des Zolls dem Empfänger ausgehändigt. Der Zoll beträgt 6 ä für das Pfund (englisch). Vorauszahlung deS Zolls ist zulässig; der Absender hat in solchem Falle das Gesamtgewicht der gleichzeitig aufgelieferten Sendungen zu ermitteln, den Zoll nach dem angegebenen Satze zu berechnen und den Gesamtbetrag an den vopui^ ?08twa.8t6r 6sv6rs.I des in Betracht kommenden australischen Bundesstaats unter An gabe des Zwecks der Zahlung einzusenden oder durch einen Bevollmächtigten im Commonwealth von Australien einsenden zu lassen. Auf der linken Hälfte der Umschläge der ein zelnen Gegenstände, und zwar auf der Aufschriflseite, muß mittels Stempels die Adresse des Absenders und die Angabe angebracht sein, daß der Zoll entrichtet ist. Die Vorauszahlung kann auch 216
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