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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.05.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 31.05.1907
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19070531
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1907
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5522 Börsenblatt i. d. Dlschn. Buchhandel. Nichtatlicher Teil. 124, 31. Mai 1907. Sobald eine solche Beschwerde einläuft, wird sie genau so bearbeitet wie eine Klage gegen einen schleudernden Sorti menter. Ich bitte deshalb, jeden Fall, bei dem gegen die Verkaufsbestimmungen verstoßen ist, dem Börsenverein be kannt zu geben. Bei der Gelegenheit möchte ich noch eine Sache mit er mähnen, über die ich eigentlich bei einem spätern Punkt unsrer Tagesordnung sprechen wollte, nämlich die beabsichtigte Verkaufsordnung. Ich habe die Begründung zu den: Antrag vor Wochen bereits im Börsenblatt zum Abdruck gebracht. Sie werden aus dieser entnommen haben, daß in der Ver kaufsordnung, soweit sie den Verkauf der neuen Bücher regeln soll, auch Bestimmungen getroffen werden sollen über die Auslegung des Z 3, Ziffer 5 b. Aus welchem Grunde sündi gen denn heute vielfach die Verleger bei der Anwendung dieses Paragraphen? Doch oft bloß, weil sie tatsächlich nicht wissen, was Rechtens ist und was unter 8 3, Ziffer 5b zu subsumieren ist. Wir wissen aus unsrer Praxis im Vor stand, daß, nachdem wir die tatsächlich unrichtige Anwendung von seiten des Verlegers festgestellt haben, der Betreffende, wenn wir uns an ihn wenden und ihm sein Unrecht in dem Falle Vorhalten, noch regelmäßig seinen Irrtum zugegeben und uns gesagt hat: ich habe nicht gewußt, gegen die Satzungen zu verstoßen, ich werde dafür sorgen, daß Ver letzungen in Zukunft nicht wieder Vorkommen. Wir haben eine ganze Anzahl Vorgänge, und ich hoffe, die neue Ver kaufsordnung, die Sie, bitte, mit beschließen wollen, wird uns auch nach dieser Richtung hin Klarheit schaffen. Die Verkaufs ordnung wird über die Anwendung des Z 3, Ziffer 5 b einen Kommentar liefern und mit diesem auch dem Ver leger eine gewisse Sicherheit bringen. Es kann dann der Verleger sagen, wenn zu weit gehende Gesuche von Vereinen, Gesellschaften und dergleichen an ihn ge stellt werden: »Das darf ich nicht; hier ist die Aus legung des Börsenvereins zu diesem tz 3, 5b«. Er kann dann zu weit gehende Ansuchen abweisen. Er hat dann auch nicht das Bedenken und läuft nicht die Gefahr, daß hinter her etwa ein Konkurrenzverlcgcr den Paragraphen in Anspruch nimmt, da er die Gewißheit hat, daß, ohne gegen die Satzungen zu verstoßen, kein Verleger anders liefern kann, als nach den in der Verkaufsordnung sestgestellten Grundsätzen. Also meine Herren, schicken Sie, bitte, alles nicht ein wandfreie Material — speziell Herr Kollege Opitz das seit 80 Jahren gesammelte — an den Börsenvereinsvorstand, der wird es bearbeiten, und wenn die Stöße noch so groß sind. (Bravo!) Herr Emil Opitz (Güstrow): Auf den Vorwurf, der sich durch die Worte des Herrn Vorredners zieht, möchte ich nur erwidern, daß ich als kleinstädtischer Sortimenter aus meinen Erfahrungen habe feststellen müssen, daß gegenüber dem Verleger, der etwas vorgenommen hat, was gegen das Statut oder den buchhändlerischcn Anstand verstößt, mir selten Recht geworden ist. Ich habe das vorhin erwähnte gedruckte Zirkular auch seinerzeit an den Börsenvereins vorstand gesandt, habe aber weder eine Empfangsbestätigung noch irgend welche Nachricht erhalten, solche auch nicht er wartet noch erbeten. Es liegt darin das Gefühl: du bist klein, und er ist groß, die Geschichte vom Wolf und dem Lamm, das jenem das Wasser trübt. Man bekommt zu leicht Unrecht und infolgedessen scheut man sich, etwas zu sagen, wovon man nicht von vornherein einen Erfolg ab- sehen kann. — Nun zu den Worten aber, die mein geehrter Herr Vorredner hier ausgesprochen hat! — Diese Worte klangen uns allen hoffnungsreich, wenn er sagt, es werde in dem in Aussicht genommenen Kommentar klar und deutlich zum Ausdruck gebracht werden, wie der Z 3, 5b der Satzungen des Börsenvereins zu verstehen ist. Hoffent lich wird es auch geschehen, daß das, was dann zum Ausdruck kommt, klar und deutlich ist. Bisher konnten die Meinungen darüber sehr verschieden sein, was nun Rechtens sei in der Handhabung dieses infamen Paragraphen, der uns bisher so viel Ärger und Verlust gebracht hat. Wenn das geschieht, was Herr Siegismund verspricht, so sehen wir in dieser Beziehung hoffnungsreich in die Zukunft; wir hoffen und wünschen, daß dadurch bessere Verhältnisse für den Sortimentsbuchhandel angebahnt werden. Ich will der Aufforderung des Herrn Siegismund folgen und das, was ich an Material in dieser Angelegenheit bisher gesammelt habe, zur Verfügung stellen — alles steht mir nicht zur un bedingten Benutzung zu Diensten, es liegt in den Akten der betreffenden Vereine, ich kann nur einiges schaffen — aber für die Folge werde ich sorgen, ihm alles, was mir zu er langen möglich ist, zu unterbreiten. Herr Max Kretschmarin (Magdeburg): Mir ist der Fall, den Herr Opitz angeschnitten hat, bekannt; ich bin aber bei objektiver Würdigung des Falls zu einem ganz andern Re sultat gekommen. Der Verleger, der mir befreundet ist — er ist augenblicklich nicht hier anwesend — hat eine Ausgabe zu 3 ^ 60 H allerdings gemacht und auch vertrieben; er hat sie aber nicht vertreiben können, da ihm ein andrer Verleger mit einer Offerte an sämtliche Amts- und Land gerichte zuvorgekommen war, worin er diese Ausgabe zu 1 ^ 80 ^ anbot. Es blieb jenem also nichts übrig, da er eine sehr hohe Auflage gedruckt hatte, als sie auch so anzu bieten, und er hat sie auch dem Sortiment noch für 1 ^ 80 H angeboten. (Zuruf des Herrn Siegismund: Mit 33 macht 1 20 H! — Widerspruch.) (Zuruf: Betrifft ja einen ganz anderen Fall.) Vorsitzender: Es hat sich niemand mehr zum Wort gemeldet. Ich richte an Sie die Frage, ob Sie den Jahres bericht genehmigen. — Der Jahresbericht ist genehmigt. Wir gehen über zu Punkt 2. 2. Rechnungsablage des Vorstands für das ab gelaufene Jahr. Unser Schatzmeister hat dazu das Wort. Herr Otto Meißner (Hamburg): Meine Herren! Meinem Bericht über das verflossene Rechnungsjahr schicke ich voraus, daß trotz der im Voranschläge nicht vorgesehenen größer» Ausgaben für die Kasseler Versammlung der er zielte Überschuß sich um ca. 140 ^ günstiger gestellt hat, als veranschlagt. Die Abrechnung für das Vereinsjahr 1906/07 ergibt folgendes Resultat: Einnahme Kassensaldo Mai 1906 2889.34 Voranschlag Beiträge 1906/07 ^ 4342.— 4334.— Zinsen ^ 120.— 121.— 7844.84 Ausgabe Voranschlag Porti, Telegramme rc. ^ 300.— 165.28 Reisen, Bureauspesen 2500.— 3059.45 (klu. Versammlung in Kassel.) Stenogramme und schriftliche Arbeiten 500.— 417.— Drucksachen, Papier, Inserate ^ 1000.— 646.— Diverses 500 — 364.10 ^ 4800 — -»> 5 .83 Einnahme < 844.34 Ausgabe 4651.83 Barsaldo (Transport) 2692.51
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