Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.05.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 31.05.1907
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19070531
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190705312
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19070531
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1907
- Monat1907-05
- Tag1907-05-31
- Monat1907-05
- Jahr1907
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Wir treten nun in unsre Tagesordnung ein, 1. Jahresbericht des Vorstandes. Einer früheren Gepflogenheit folgend, gelangt der gedruckte Jahresbericht erst nach der Verlesung zur Verteilung. (Es folgt Verlesung des Jahresberichts.) sAbgedruckt im Börsenblatt Nr 99, vom 30. April t907. Red.) Ich stelle nunmehr den Jahresbericht zur Diskussion. Herr Otto Petters (Heidelberg): Ich möchte meiner Freude Ausdruck geben über die 100 die eingestellt sind für den Unlerstützungsverein, und ich möchte wünschen und hoffen, daß das jedes Jahr stillschweigend wieder geschieht. Ich glaube, ich bin berufen dazu, den Dank für die Gabe, die Sie gemacht haben, auszusprechen. Vorsitzender: Wünscht sonst jemand das Wort zum Jahresbericht? Herr R. L. Prager (Berlin): Meine Herren! Sie haben den Jahresbericht des Vorstands gehört, und Ihr Schweigen scheint ja Ihr Einverständnis mit ihm zu bekunden. Ich möchte nur auf einen Punkt eingehen: auf die Lieferung an das Publikum durch die Verleger. Sie wissen, wir haben einen Verlegerparagraphen in den Satzungen, und mit diesem Verlegerparagraphen an sich werden wir uns abfinden müssen, denn es wird absolut unmöglich sein, jemals den Verlag dazu zu vermögen, auf direkten Verkehr mit dem Publikum an sich zu verzichten, ebenso wie auf das Recht, Behörden rc. einen billigem Preis als den Ladenpreis zu bewilligen. Nachdem die Klagen der Verleger, daß das Sortiment zum Teil versagt, erfolgt sind, ist es um so weniger wahrscheinlich, daß die Verleger sich dazu bereit erklären werden, direkte Lieferungen überhaupt zu unterlassen. Solange dies in dem Rahmen geschieht, daß dem Sortiment als solchem Konkurrenz nicht gemacht wird, wenigstens keine Konkurrenz durch Unter bietung, haben wir uns damit abgefunden und müssen wir uns damit abfinden, weil es eben nicht ande s geht. Wenn aber die Verleger über den Rahmen des Verleger paragraphen hinausgehen und direkt einzelnen Personen einen höhern Rabatt anbieten, so ist dies nicht nur eine Schädigung des Sortimenters, sondern es wird dadurch die ganze Organisation unsers Berufs in Frage gestellt, ebenso die Rabattregelung, die wir uns mit schwerer Mühe geschaffen haben und die wir zu großem Teil der Energie unsers ver ehrten Herrn Albert Brockhaus verdanken. Da wir der An sicht sind, daß diese Organisation ebenso unentbehrlich für den Verlag wie für das Sortiment ist, und wir sie uns deshalb erhalten wollen, so muß vor allen Dingen ein Riegel vor geschoben werden gegenüber denen, die diese Organisation in ihren Grundfesten zu erschüttern beabsichtigen. Ich habe hier einen Sonderabzug aus dem Jahrbuch für Gesetzgebung von Schmoller, einen Aufsatz von vr. August Koppel über die Lage und Organisation des deutschen Buchhandels. In diesem Aufsatz heißt es: »Ein Teil des Verlags, und zwar gerade des wissenschaft lichen Verlags macht nämlich auch die einzige Einschränkung, die ihm der Börscnoerein auferlegt hat, illusorisch: er bietet dem Publ kum bei direktem Bezug einen Rabatt an, wie ihn der Sortimenter nicht gewähren kann und darf. Wir haben hier nicht die Frage zu erörtern, ob diese Ver leger infolge Versagens des Sortiments zu einem derartigen Vorgehen gezwungen oder veranlaßt werden, es handelt sich vielmehr lediglich um Feststellung der Tatsache, daß der Zweck des Kartells damit illusorisch gemacht wird, und zwar durch Anwendung eines Mittels, das ausdrücklich verboten ist. Und zwar sind es nicht etwa vereinzelte Fälle, sondern es reißt immer mehr der Brauch ein, Neuerscheinungen zuerst den Interessentenkreisen mit hohem Rabatt anzubieten.- Weitere derartige Nachrichten sind mir noch von ver schiedenen Seiten zugegangen. Ein Beweisstück war leider nicht zu erhalten, was ja auch begreiflich ist, da niemand gern denunzieren will. So ist mir von vertrauenswürdiger Seite, vom Leiter eines Berliner Verlagsgeschäfts, versichert worden, daß seinem eignen Vater derartige Angebote reichlich zugehen. Wenn nun ein Beweis für diese Sachen nicht gegeben werden kann, so liegt mir hier ein Beweisstück vor, das ich Ihnen nicht erst vorzulegen brauche; Sie haben ja im Börsenblatt gelesen, daß sich die Firma Winter in Leipzig für berechtigt hält, an Vereine Zeitschriften zu billigerem Preise abzugeben. Es ist das ein Fall, der heute ganz öffentlich und nicht etwa vereinzelt austritt. Es gibt eine Anzahl Verleger, die geradezu erklären, daß sie zwei Preise für Zeitschriften haben, einmal einen Ladenpreis für das große Publikum und den Buchhandel und einen zweiten, erheblich billigeren, zu dem sie an Vereine, zum Teil auch an Einzel personen abgeben. Ich habe hier z. B. eine ganze Masse Ausschnitte, in denen die verschiedensten Zeitschriften billiger angeboten werden. Also die Verleger haben geradezu zwei Preise; die Herren leugnen es gar nicht; man kann also auch öffentlich darüber sprechen. Ich halte diese Sacke für äußerst bedenklich. Wir haben ja im Statut den Ausweg: es können zwei Preise gemacht werden; ich habe aber be gründete Zweifel, ob dieser Ausweg auf diesen Fall paßt; jedenfalls wird er aber als Ausweg benutzt. Es wird vielleicht die Diskussion ergeben, ob Sie die Ansicht der in Frage kommenden Verleger teilen. Aber selbst wenn dieser Ausweg gesetzlich sein sollte, so erscheint mir das Vorgehen ungehe er bedenklich. Wenn eine chemische Zeitschrift der Chemischen Gesellschaft zu einem erheblich billigeren Preise angeboten wird, so ist dadurch der Interessentenkreis eigentlich gedeckt, denn jeder Chemiker, der überhaupt eine Zeitschrift hält, ist Mitglied der Chemischen Gesellschaft, schon wegen der Wohltaten, die die Gesellschaft in der Lage ist ihren Mitgliedern zuteil werden zu lassen. Das ist also eine ungeheuer wichtige und weittragende Sache, wenn so etwas einrisse, daß an Gesellschaften geliefert werden kann und daß man sich zu diesem Zweck auf Z 3, Absatz 5 der Satzungen berufen kann, der den Verlegern gestattet, in Ausnahme ällen — wie es heißt — an Bibliotheken usw. — denn es heißt: »und dergleichen« — zu liefern, so wäre dies der An'ang vom Ende unserer Organisation, und dem Vorwurf, daß der Böcsenveiein den Verlegern nur Rechte gibt und den Sortimentern nur Pflichten, wäre schwer ent gegenzutreten. Meiner Ansicht nach müssen aber derartige Aus nahmebestimmungen durchaus einschließend aufgefaßt werden. Wenn es heißt: »in Ausnahmefällen«, so kann man dies von emem Buch sagen, das einmal erscheint; es kann aber niemals auf Zeitschriften angewendet werden. Das sind keine Aus nahmefälle, sondern Fälle, die sich wiederholen; also die Aus nahme wird zur Regel. Jedenfalls ist, meiner Ansicht nach, die Sache so wichtig, daß da Rat geschafft werden müßte. Ob die Verkaufsordnung, die vom Börsenvereinsvorstand ge plant wird, auch mit diesen Auswüchsen aufräumen wird, weiß ich nicht; jedenfalls könnte es versucht werden. Ich wollte aber diese Sache hier zur Sprache bringen und werde mich freuen, wenn auch andre Herren hierzu das Wort nehmen werden. Herr Emil Opitz (Güstrow): Ich kann aus meiner Er fahrung alles das, was Herr Prager gesagt hat, nur be stätigen. Wie das in der kleinen Stadt nicht anders sein kann, fällt dem angesessenen Bürger und Geschäftsmann manches an Ämtern in Vereinen und Gesellschaften zu, wenn er am Ort seit langen Jahren bekannt ist, was ihn dann auch in die Möglichkeit versetzt, alles, was diesen Vereinen usw. von auswärts angeboten wird, in Empfang zu nehmen. In dieser Lage befinde ich mich. Ich bin nun seit 82 Jahren ansässig. Abgesehen davon,
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder