Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.05.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 17.05.1907
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19070517
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190705174
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19070517
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1907
- Monat1907-05
- Tag1907-05-17
- Monat1907-05
- Jahr1907
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
113, 17 Mai 1907; Mchtamtlicher Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. 5061 Kleine Mitteilungen. jedoch dies nicht zu tun, nicht nur hinreichend erklärt, sondern zu einem darüber hinaus gültigen Prinzip erhoben. Sehen wir uns nun noch em wenig das Komma zwischen zwei Adjektiven an, das zu Zweifelsfällen viel An laß gibt. In dem Satz: »Die neue eiserne Brücke ist schön,« ohne Komma zwischen den Worten »neu« und »eisern« ge schrieben, ist die neue eiserne Brücke in einen Gegensatz gesetzt zu einer alten Brücke. »Eiserne Brücke« ist hier ge wissermaßen ein Begriff geworden, von dem nur das Adjek- tivum »neu« ausgesagt und betont wird. Anders dagegen, wenn wir schreiben: »Die neue, eiserne Brücke ist schön.« Der Gegensatz hierzu ist wohl auch die alte Brücke; aber es ist nicht gesagt, ob diese alte Brücke steinern oder hölzern oder was sonst war; jedenfalls war sie nicht eisern, denn die Aussage in unserm Satz betont ja gerade von der neuen Brücke, daß sie eisern ist. Damit der Leser mir glaube, bitte ich, die beiden Sätze einmal laut zu lesen, mit dem Komma und ohne das Komma. Er wird finden, daß dem Komma eine Redepause entspricht und daß die Betonung der beiden Adjektiva eine andre ist. Nun steht das Komma aber am letzten Ende nicht etwa allein wegen der Rede pause, sondern vielmehr wegen des logisch-grammatischen Grundes dieser Redepause, weil, wenn grammatisch Gleich artiges mit einander verbunden wird, eine Pause notwendig eintritt und dann die Interpunktion erfordert. Ich will von weitern Einzelfällen absehen, denn ich könnte Gefahr laufen, zu doktrinär zu erscheinen und den Leser zu ermüden; denn dies und anderes ganz über zeugend nach allen Seiten zu beleuchten, dazu würde es noch zahlreicherer Beispiele bedürfen und einer Reihe von Ausführungen, die hier doch zu weit führen möchten. Es dürfte aber schon aus den bisherigen Ausführungen und den wenigen Beispielen klar geworden sein, daß eine ein dringlichere Erfassung dieser interessanten Fragen durchaus am Platze, ja notwendig ist, wenn die Zeichensetzung nicht verflachen, sondern ein grünes Reis in der Sprache bleiben soll. Durch ein einziges Komma kann für den Kundigen so vieles ausgedrückt werden, was sonst langer, ja langweiliger Erklärungen bedürfte. Dazu ist doch die Zeichensetzung da, daß sie das wiedergeben Hilst, was der Sprecher durch Betonung und Redepausen, durch die Modu lation seiner Sprache ausdrückt. Und können wir dadurch Umständlichkeiten noch obendrein ersparen, so ist das bei unsrer kostbaren Zeit doch auch etwas. Vom Komma vor »und« und vom Komma bei Infi nitivsätzen will ich also hier schweigen; die ganze Lehre zu streifen, selbst wenn es nur im Vorbeigehen geschieht, ist hier nicht der Ort. Nur Interesse zu wecken, sollte es gelten. Und ein Trost sei noch daran geknüpft. Das ist alles gar nicht so trocken und gar nicht so schwer, wie es wohl aussieht. In den Geist einer einigermaßen brauchbaren Methodik kann jeder, der die grammatischen Grundbegriffe kennt, sehr rasch eindringen, und ist dieser Eingang der Burg erst durchschritten, dann tut sich der Überblick im innern Hof sehr schnell auf, und dann bedarf es nur noch ganz geringer Mühe, in die einzelnen Winkel zu leuchten. Aber auch dann erst kann und darf von einer Freiheit der Zeichenbehandlung die Rede sein. Wir wollen dann nicht intolerant und eigen sinnig sein, nicht doktrinär und jedenfalls nicht sophistisch. Die Jnterpunktionslehre soll das bleiben, wozu sie berufen ist: eine Lehrmeisterin sprachlicher Logik (obwohl sie Dienerin ist) und ein Prüfstein logischen Denkens (obwohl sie mit Kleinigkeiten arbeitet). Diese Überzeugung gibt uns das Recht, sie mit Ernst zu behandeln, obwohl sie von vielen, manchmal selbst von Verständigen, über die Achsel angesehen wird. Schutz von Erfindung««, Muster« und Warenzeichen. — Der Reichsanzeiger Nr. 116 vom 1b. Mai 1907 bringt folgende Bekanntmachung. Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichs-Gesetzbl. 1904 S. 141) vorgesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Waren zeichen findet auf die Allgemeine Ausstellung von Erfindungen der Kleinindustrte in Berlin 1907 Anwendung. Berlin, den 11. Mai 1907. Der Reichskanzler. In Vertretung: (gez.) Graf von Posadowsky. Post. — Nächste Postverbindung nach Swakopmund und Lüderitzbucht für Briefsendungen mit englischem Dampfer über Kapstadt, ab Southampton am 18. Mai, in Kapstadt am 4. Juni, in Litderitzbucht am 9. Juni, in Swakopmund am 12. Juni. Letzte Beförderung am 17. Mai ab Köln 6O nachmittags, ab Oberhausen 7^ nachmittags, ab Berlin Schlesischer Bahnhof 1122 vormittags. Die nächsten Posten aus Swakopmund, Abgang am 24. April und 1. Mai, sind zu erwarten am 19. und 23. Mai. (Red.) Aus dem Antiquariat. — Die Bibliotheken des verstorbenen Philosophen Eduard von Hartmann, Grotz-Lichterfelde und der beiden bekannten Pädagogen und Herbartforscher Professor vr. Theodor Vogt, Wien, und des frühern Direktors der Franckeschen Stiftungen Otto Frick, Halle, sind in den Besitz des Antiquariats von Alfred Lorentz in Leipzig übergegangen. (Red.) Neuauflagen von Lehrbücher« an höheren Lehranstalten in Preußen. — Dem .Zentralblatt für die gesamte Unterrichts- oerwaltung in Preußen«, Maiheft 1907, entnehmen wir folgenden Ministerial-Erlaß: (Red.) Berlin, den 15. März 1907. Dem Königlichen Provinzial-Schulkollegium lasse ich zur Kenntnisnahme und Nachachtung in der Anlage die Abschrift des Bescheides zugehen, welchen ich dem Vorstande des Deutschen Verlegervereins auf eine Eingabe vom 10. November v. Js. am heutigen Tage erteilt habe. Zu den Ausführungen dieses Bescheides ist hinsichtlich des von dem Provinzial-Schulkollegium einzuschlagenden Verfahrens folgendes hinzuzufügen: Um die Bestimmung wirksam durchzuführen, daß wesentlich veränderte neue Auflagen von Lehrbüchern ebenso wie noch nicht eingeführte Lehrbücher zu behandeln sind und besonderer Genehmigung bedürfen, ist in jedem einzelnen Falle der Umfang und die Art der Änderungen zu prüfen. Liegen keine oder nur ganz geringfügige Änderungen vor, so ist die Weiterbenutzung des Buches nicht zu beanstanden und ungesäumt zu genehmigen. Geben die Veränderungen aber zu Bedenken Anlaß, ob die neue Ausgabe neben der alten gebraucht werden kann, so ist das Buch einem Gutachter zu schleuniger Prüfung zu übergeben, und zwar zweckmäßigerweise möglichst demjenigen, der bei der Einführung gehört worden ist und somit das Buch schon in seiner frühern Gestalt genauer kennt. Unter Umständen könnte es sich wohl auch empfehlen, die hier in Rede stehende Kontrolle einzelner Lehrbücher bestimmten, dabei besonders inter essierten Anstalten dauernd zu übertragen. Stellt sich heraus, daß Umfang oder Art der Änderungen den Gebrauch der neuen Ausgabe neben der vorhergehenden unmöglich erscheinen läßt, so ist die Weiterbenutzung des Lehrbuchs von der diesseitigen Ge- nehmigung abhängig zu machen. Dabei erachte ich es aber nach mehrfachen Beobachtungen für angezeigt, ausdrücklich darauf hin zuweisen, daß dem Gebrauch verschiedener Auflagen eines Buchs gegenüber nicht zu engherzige Anordnungen getroffen werden dürfen. Leichtere Änderungen in der Fassung einzelner Regeln oder Sätze nötigen noch keineswegs zur Verwerfung der älteren Ausgabe, können vielmehr unter Umständen für den Unterricht geradezu anregend nutzbar gemacht werden. Das Königliche Provinzial-Schulkollegium wird nicht unterlassen dürfen, bei den Lehrerkollegien hier und da mit aller Bestimmtheit darauf zu halten, daß in dieser Hinsicht mit rücksichtsvollerer Schonung der Interessen andrer verfahren wird, als es bisher tatsächlich vielfach geschehen ist. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 74. Jahrgang. 662
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder