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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.04.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 15.04.1907
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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3882 Börsenblatt s. d. Dlsch». Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 86. 15. April 1907. erfolgt, wird der Empfänger, gleichviel ob im Ort oder auf dem Lande wohnend, benachrichtigt von dem Eingang der Sendung. Wenn die Verpflichtungen der österreichischen Postanstalten zur Bestellung der Sendungen in den Landbestellbezirken nach den neuen Vorschriften auch ziemlich weit gehen, so ist dabei doch zu berücksichtigen, daß in Österreich keineswegs überall ein Land bestelldienst eingerichtet ist, wie in Deutschland. Wo ein solcher Bestelldienst in Österreich nicht besteht, trägt aber die Postver waltung nach Möglichkeit Sorge, daß die gewöhnlichen Briefsen- düngen und die Benachrichtigungen über den Eingang andrer Sendungen den Empfängern zugehen. Für durch Eilboten zu bestellende Sendungen haben in Österreich die Absender in jedem Falle eine Eilbestellgcbühr im voraus zu entrichten, die für Pakete 50 b und für andre Sen dungen 30 b beträgt. Daneben wird vom Empfänger eine Ge bühr erhoben, wenn es sich um Sendungen nach Landorten oder um Sendungen mit mehr als 1000 L handelt. Für Sendungen der letzten Art ist vom Empfänger eine Gebühr von 20 ü für je 5000 L zu entrichten; die vom Empfänger für Eilsendungen nach Landortcn zu zahlende Taxe beläuft sich auf 1 L für je 7,5 lew abzüglich der vom Absender bereits entrichteten Gebühr. Werden mehrere Sendungen an denselben Empfänger gleichzeitig abge tragen, so kommt die besondere Land-Eilbestellgebühr nur einmal und nur, soweit sie durch die für die Sendungen im ganzen vorausbczahlte Gebühr nicht gedeckt ist, zur Erhebung. Wenn Empfänger in Österreich ihre Postsachen abzuholen wünschen in Orten, in denen ein regelmäßiger Bestelldienst der Post eingerichtet ist, so haben sie eine Fachgebühr zu zahlen, die 3 L im Monat beträgt, sich aber auf 2 L im Monat ermäßigt, wenn nur gewöhnliche und eingeschriebene Brtefsendungen abge holt werden. Hat ein im Landbestellbezirk wohnender Empfänger sich die Abholung nur für die Tage Vorbehalten, an denen eine Bestellung durch die Post nicht erfolgt, so wird keine Fachgebühr erhoben. In österreichischen Postorten, in denen ein unbeschränkter Paketbestelldienst eingeführt ist, haben Empfänger, die die für sie eingegangenen Pakete abholen wollen, an Stelle der Fachgebühr eine Magaztngebühr zu entrichten, die in Wien 10 L und im übrigen in Orten mit ärarischen Postämtern 6 L und in andern Orten 4 L monatlich beträgt. (In Deutschland erwachsen durch die Abholung keine Kosten.) Werden nur Zeitungen abgeholt oder nehmen Personen, die keine Abholungserklärung abgegeben haben, ausnahmsweise ihre Postsendungen am Postschalter in Empsang, so brauchen sie keine Fach- oder Magaztngebühr zu zahlen. (Reiseverkehr.) Für Pakete, die aus irgend einem Grunde abzuholen sind, aber ohne postseitiges Verschulden unabgeholt lagern, wird dem Empfänger ein Lagerzins in Rechnung gestellt, der 5 Ir für jede Sendung und jeden Tag beträgt; jedoch bleiben der Tag des Eingangs und außerdem bet postlagcrnden Paketen sowie bei Paketen nach Landorten ohne regelmäßigen Bestell dienst die auf den Tag des Eingangs solgenden sieben Tage, in allen andern Fällen die folgenden zwei Tage lagerzinsfrei. So weit Lagerzins zahlbar ist, bleibt er auch auf der Sendung bei deren Nach- oder Rücksendung im österreichischen Inland haften. Bei den zu verzollenden Sendungen bildet es in Öster reich die Regel, daß die Zollabfertigung durch die Post bewirkt wird. Behält sich ein Empfänger die Verzollung der an ihn ein gehenden Sendungen vor, so hat er eine einmalige Vormerks- gcbühr von 3 L zu zahlen. Im übrigen ist für zu verzollende Sendungen, wenn die Post den Empfänger bei der Zollschlutz- abscrtigung vertritt, eine Verzollungsgebühr von 20 b, bei Post paketen einschließlich des Bestellgeldes eine Gebühr von 25 ü und, wenn der Empfänger die Verzollung selbst bewirkt, für Über bringung der Sendung zum Zollamt eine Traggebühr von 10 ö zahlbar. Eine Gebühr von 20 ü ist auch fällig, wenn die Post die Freimachung einer oerzehrungssteuerpflichtigen Sendung besorgt. Die Telegramm gebühren betragen im innern Verkehr Österreichs jetzt durchweg 6 b für das Wort, mindestens aber 60 b. Die bisherige Ortstelegraphentaxe von 3 b für das Wort mit einem Mindestbetrag von 30 b, die zum Teil auch für den Nach barortsverkehr galt, ist mit der neuen Posttaxordnung in Weg fall gekommen. Ebenfalls ist eine weitere, im einzelnen allerdings nicht erheblich ins Gewicht fallende Verteuerung des österreichischen Telegrammverkehrs dadurch eingetreten, daß für alle gebühren pflichtigen Telegramme mit Ausnahme der vorausbezahlten Ant worttelegramme die Verwendung amtlicher Formulare (Blankette), die zu 2 b das Stück abgegeben werden, vorgeschrieben worden ist. Hat ein Absender ein Telegramm auf andres Papier ge schrieben, so ist die Blankettgebühr von 2 b nachträglich zu ent richten; im weitern kommt diese Gebühr auch für die mittels des Fernsprechers aufgegebenen Telegramme zur Berechnung. Infolge der bereits erfolgten Jnkrafttretung der neuen Post taxordnung in Österreich verlieren natürlich auch folgende An gaben im Posttarif des Offiziellen Adreßbuchs des Deutschen Buch handels ihre Gültigkeit. Die betreffenden Stellen sind: Seite 21 Lokal-Verkehr und Inlands-Verkehr, Seite 24 Telegramme im Österreichischen Lokaloerkehr und die ganze Seite 26. Kleine Mitteilungen. I Graphische Ausstellung des Deutschen Küustlerbundes im Deutschen Buchgewerbehause zu Leipztg. — Die Ausstellung ist nur noch kurze Zeit geöffnet. Sonntag den 21. April 1907 wird sie geschlossen. Da die Schlußtage der Ausstellungen eine besonders große Menge von Besuchern aufzuweisen pflegen, so werden Interessenten, die auf intimeren Genuß der Kunstwerke ausgehen, gut tun, ihren Besuch nicht bis auf den letzten Tag zu verschieben. Besonders mögen Kauflustige ihre Wünsche möglichst bald Vorbringen. Wie aus der Vermehrung der Verkaufsver merke hervorgeht, hat in den letzten Tagen wieder eine stattliche Anzahl von Arbeiten den Weg in die Hände von Kunstfreunden gefunden. Die Ausstellung ist Sonntags von 11—4 Uhr, wochen tags von 9—6 Uhr bei freiem Eintritt geöffnet. (Red.) Der Schulunterricht in der Stenographie im preußischen Abgeordnetenhause. — Am 11. April 1907 beschäftigte sich das preußische Abgeordnetenhaus bei Beratung des Staatshaushalts betreffend höhere Lehranstalten mit dem Antrag des Abge ordneten Fritsch (nl.) und Genossen: »die Regierung zu ersuchen, den Bestrebungen zur Verein heitlichung der deutschen Stenographie tunlichste Förderung bezw. Mitwirkung zuteil werden zu lassen.» Dem Deutschen Reichsanzeiger entnehmen wir darüber fol genden Bericht: (Red.) Abg. Fritsch (nl.): Die bisher ablehnende Haltung der preußi schen Siaalsregierung gegenüber den Bestrebungen zur Einführung einer Stenographie in den Schulunterricht sind ja dadurch erklär lich, daß in Preußen nicht, wie in Bayern und Sachsen, ein ein zelnes System die Vorherrschast errungen hat. Mein Antrag will die Regierung auch nicht zur Stellungnahme zu irgend einem System veranlassen. Gelingt es, ein einheitliches System herzustellen, so wird die Frage der Einführung des Unterrichts in der Stenographie an den Hähern Lehranstalten sich ganz von selbst regeln, da der Nutzen der Stenographie ja allgemein anerkannt ist. Die An regung zu dem sogenannten Einheitssystem ist von der Gabels bergerichen Schute ausgegangen, nachdem sich diese jahrelang da gegen gesträubt hatte; ein großes Verdienst in dieser Frage ge- ouhrt auch den Häuftgkeitsuntersuchungen von Kaeding. Der Staat mutz das größte Interesse an diesen Bestrebungen haben. Abg. Marx lZentr.): Über die Zweckmäßigkeit und Notwendig keit der Stenographie war man sich im Hause seit Jahren einig, aber andersens wollte man sich nicht in den Streit der Parteien über das richtige System hineinmischen. Die im vorigen Jahre von Vertretern aller Systeme besuchte Eisenacher Konferenz hat aber durch ihren Beschluß, ein Einheitssystem zu schaffen, diesem Streit ein Ende gemacht. Es fragt sich jetzt nur noch, wie sich die Regierung dazu stellen wird. Jedensalls stimmen wir dem Anträge zu. Abg. Vorster (freikons.): Zweifellos ist in unserm Zeitalter für die Ausübung eines Erwerbszweigs die Kenntnis der Steno graphie wichtiger als die humanistische Bildung. Das beweisen Handel und Gewerbe, ja sogar Verwaltungs- und Gerichtsbetrieb. Es ist bedauerlich, daß die preußische Regierung der Frage bisher kein warmes Interesse entgegengebracht hat. Deswegen bitte ich Sie, den Antrag anzunehmen. Abg. Fischbeck (fr. Volksp.): Bisher hat die Regierung ihre ablehnende Haltung mit der Uneinheitlichkeit der Systeme begründet. Wenn^sie auch jetzt diese Haltung nicht aufgibt, nachdem die
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