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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.04.1905
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- Erscheinungsdatum
- 27.04.1905
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- Deutsch
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3994 Nichtamtlicher Teil. 96, 27. April IS0S. falle, da der Sortimenter die Ansichtssendungen schon in den für den Vertrieb sehr günstigen ersten Monaten des Jahres aus dem Verkehr zurückziehen müsse. Für die Beibehaltung des bisherigen Ab- rechnungsmodus wurden folgende Gründe hervorgehoben; 1. daß dieser Modus sich fest eingelebt habe; 2. daß das geschäftliche wie bürgerliche Leben in seinen Einrichtungen abhängig sei von den Zeitabschnitten, die durch die kirchlichen Feste gegeben seien; 3. daß die Gliederung der geschäftlichen Tätigkeit sich naturgemäßer und besser gestalte nach den greifbaren Festperioden, als nach davon unabhängigen willkürlich bestimmten Zeiten. Hierbei ist noch zu erwähnen, daß eine Reihe von Gründen, die in früherer Zeit für die Notwendigkeit der Verbindung der buchhändlerischen Abrechnung mit der Leip ziger Ostermesse angeführt wurden, durch die Veränderung und Erweiterung der Verkehrsverhältnisse hinfällig geworden sind Im weitern Verlauf seiner Ausführungen wies der Referent darauf hin, daß eine Fixierung des Ab rechnungstermins auf eine so späte Zeit hinaus, daß Pfingsten damit gar nicht in Berührung komme, nicht durch führbar erscheine, weil der Zug der Zeit gegen eine solche Erweiterung der Kreditfristen gehe; anderseits könne auch der Vorschlag des Vereins der Berliner Buchhändler, die Hauptversammlung auf den ersten Sonntag im Mai zu ver legen und demgemäß den Abrechnungstermin zu fixieren, auf allgemeinen Beifall nicht rechnen. Dieser Vorschlag führe zwar zu keiner direkten Kollision mit Pfingsten; aber es würde gerade das Gegenteil hervorgerufen, was als Hauptmotiv für die Fixierung der Abrechnung stets angeführt worden sei. Die Abrechnung würde nämlich in der größeren Zahl der Jahre erheblich auf Ostern zu vor gerückt, einmal sogar bis auf den Sonntag nach Ostern. Bei dieser Angabe seien speziell die auf das Jahr 1878 folgenden 22 Jahre berücksichtigt; gegen eine solche Änderung würden sich aber die Sortimenter entschieden sträuben. Der Referent erwähnte dann folgenden weiteren Vorschlag- als Regel den alten Termin des Sonn tags -Kantate» beizubehalten und nur für die Jahre, in denen »Kantate» in den April falle, den Termin der Hauptversammlung in den Mai zu verlegen, und zwar hätte in einem solchen Falle die nähere Bestimmung des Termins der Börsen vorstand zu treffen. Diesen Vorschlag wies der Referent mit den Worten zurück, daß in den nächsten 22 Jahren, von 1878 an gerechnet, der Kantate-Sonntag siebenmal in den April falle. Er erklärte weiter, auf Grund dessen, was in Beziehung auf die Fixierung der Abrechnung seit langem verhandelt, geschrieben und gesprochen sei, und bei aller Anerkennung der großen Vorzüge, die ein fixierter Abrechnungstermin vor einem wandelbaren habe, nicht in der Lage zu sein, einen Termin in Vorschlag bringen zu können, der auf Annahme hoffen dürfte. Er berührte schließlich noch eine verfassungsrechtliche Frage. Nach seiner Ansicht könnte nämlich die Hauptver sammlung nicht direkt einen beliebigen Termin zur Abrechnung beschließen, da dies eine allgemeine buchhändlerische Angelegenheit sei. Die Hauptversammlung könne nur die Zeit der Hauptversammlung bestimmen, resp. fixieren; allerdings würde sich daraus die Folge ergeben, daß auch eine Fixierung des Abrechnungstermins eintreten würde. Bei der nachfolgenden Diskussion innerhalb der Kom mission kam Herr Stüber-Würzburg auf den Bericht des Herrn Otto Wigand in der Generalversammlung des Börsen vereins vom 10. Mai 1846 zu sprechen. Herr Wigand hätte sich gegen eine Trennung der Buchhändlermesse von der kauf männischen Messe ausgesprochen und dies mit den — heute nicht mehr zutreffenden — Gründen motiviert, daßnur während der kaufmännischen Messe Geld von kleinern Plätze» bequem nach Leipzig geschafft und Sendungen nach Leipzig zu diesem Termin am bequemsten bewirkt würden, auch fremde Kollegen zur Ostermesse ein billigeres und angenehmeres Unterkommen in den sogenannten Meß- wohnungen finden könnten als in den Gasthöfen. Nach weiterer Behandlung der Verhältnisse im Jahre 1847 und 1861 erklärte Herr Stüber auch seinerseits, daß es ihm nicht gelungen sei, einen Abrechnungstermin zu finden, gegen den nicht Einwendungen gemacht werden könnten. Er wäre zu der Überzeugung gekommen, daß die Meßfrage am besten gelegentlich einer Veränderung der Abrechnungstermine (Ein führung halbjährlicher Abrechnung für festen Bezug) gelöst werden würde. Er stellte dann den Eventualantrag, für den Fall, daß eine Änderung für notwendig erachtet werden sollte, für die Ostermeß-Generalversammlung den zweiten Sonntag des Mai zu wählen, wenn Pfingsten nicht auf diesen Tag falle, im letzter» Fall den dritten Sonntag im Mai. Der Vorsitzende der Kommission, Herr Adolph Enslin, erklärte namens des Vorstands des Börsenvereins, daß die Frage keine brennende sei und nur der Vollständigkeit halber bei der Besprechung gewisser Reformvorschläge mit auf die Tagesordnung gesetzt worden wäre. Er schlug dann die Re solution vor, daß die Konferenz es nicht für angemessen hielte, in eine Beratung auf Fixierung der Ostermesse einzu treten. Bei den darauf folgenden Verhandlungen über diese Resolution regte Herr Marcus eine andere an, die folgender maßen lautete; -Die Konferenz sieht sich zurzeit nicht in der Lage, für Fixierung der Ostermesse einen be stimmten Termin in Vorschlag zu bringen, durch den die Nachteile, die in Betreff des jetzigen wandelbaren Abrechnungstermins obwalten, be seitigt würden.» Erläuternd bemerkte er dazu, daß in der Resolution eine gewisse Unbestimmtheit liege. Diese sei aber dadurch hervorgerufen, daß es sich nicht um Bildung anderer Ab rechnungstermine, sondern um die ganz konkrete Frage ge handelt hätte- »Ist es geboten, die jetzige Osterabrechnung, die um fünf Wochen verschieden fallen kann, aus einen bestimmten Tag zu legen?» Auf diese Frage wäre hier eine gewissermaßen aus weichende Antwort gegeben, was aber nicht ausschließe, daß der Frage im geringsten präjudiziert werde, falls sie ein andermal aus weitern Gesichtspunkten gestellt werde. Diese Resolution wurde von der Kommission an genommen. Nachdem im Jahre 1886 Herr Hermann Credner- Leipzig beim Vorstand des Börsenvsreins angeregt hatte, die Jahresabrechnung nicht von dem wandelbaren Oster fest abhängig zu machen, sondern dieselbe festzulegen, sich schließlich aber auf Vorstellung des Vorstands hin bei dem bisherigen Zustand beruhigt hatte, ist die Bewegung wegen Festlegung der jährlichen Abrechnung im Jahre 1894 wiederum durch einen Antrag des Herrn Credner an die Hauptversammlung in Fluß gekommen. Der Antrag lautete: Die Buchhändlermesse findet alljährlich im Mai statt und beginnt mit dem dem ersten Montag im Mai voraus gehenden Sonntag und endet mit dem Sonnabend dieser Woche. Dem Antrag gingen zahlreiche Börsenblatt-Besprechungen
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