82, 8 April 1S05, Nichtamtlicher Teil, 8427 Ltooküolw 1904. 4. ?r68». 6o8ton 1903. 8. Nit kortrait und 12 Ex libris, at 6üsnt in I^ovswüsr 1869. London 1870. 8. . s 1903^^1905^0^6^ g ^ ^ol. .V ^ g. i ^srlin 1904. 8.^ ^ 1749—1879^H 8tosü üollir ^878—79. ^8^ ^ Nelson, Uaiold, üi8 doolr ok üoo!cp1at68, oov8i8tin§ ok 24 original d68icen3. Ldinüur^ü 1904. 8. karis 1858. 8. 8. Nonti8 kannonias Uudap68t 1904. 8. Nid 2 takeln u. ^ixb/'l78^—89^ 8? ^ ^ ^ ^ ^ ^ d - N. I' üü' l 8 .- 'WurtswüsrA. Uari8 1883. 8. 6awdrid§s 1885. 8. und k'rsunds der Lx1ibri8-8it.te. La8sl'l904. 8. Nid 9 l'aksln 1895. 4. Nid 101 ^.dliildun^en auk 97 takeln. 8. Nid litslüild. VII, Dis LibliotdelcsivisssiisekLkt, in Lonn.^ l' duInAUNA. Löln 1903—1904. 8. 4. Uand. 2ürioü 1900—1904. 8. ü)- auodion, Nr. 8otüsü^ and 8on . . . London 1835. 8, Nid 8 takeln ^ae8iwil68. Orae8el, ^rniin, k'üürsr kür Lidliot-Üsksbenutrsr. UsipxiA 1905. 8. ndnik vsrw. ^uü. Lsrlin 1905. 8. ileutZetier Likliotlielrü-re. 1.—3. InlirA.^I.eip2iA 1902—19^4. 8. vültz. Vol. I., II. — Uart. II, III, eolnpistinA düs eatalo^us ok düs lidrn-r^ beclusatüsd do düs Uriiiuü Nu--sum ü^ düs London 1842—1872. 8, Nid dsrn Uoitrait. Orsnvills'8. Kleine Mitteilungen. Zum neuen literarischen Urheberrechtsschutz in den Vereinigten Staaten N.-A. — Im »Tag« vom 5. April 1905 schließt sich ein deutscher Schriftsteller in New-Aork, Henry F. Urban, der allgemein in der deutschen Schriftsteller- und Ver- legermelt vorwaltenden abfälligen Beurteilung des neuen amerikanischen Schutzgesetzes für ausländische, in nicht-englischer Sprache verfaßte Werke an. Cr schließt seine Betrachtung wie folgt: . . . »Doch die Hauptfrage: Ist den deutschen Autoren durch das neue Gesetz vom 3. März 1905 endlich die langersehnte Ge rechtigkeit widerfahren, der langersehnte Schutz geworden? Nur in geringem Maße! Die anstößigste. Bestimmung ist leider ge blieben. Sie besagt: der endgültige Schutz eines Buches kann nur erworben werden, wenn vor Ablauf eines Jahres nach Erwerbung des vorläufigen Schutzrechts zwei Kopien in Washington eingereicht werden, die in Amerika gesetzt und gedruckt wurden. Das ist nicht nur völlig überflüssig, sondern auch überaus lästig und teuer. Die amerikanischen Gesetzgeber sagen damit dem deutschen Autor: Wenn dein Buch, o deutscher Autor, sich nicht innerhalb der vorläufigen Schutzfrist von einem Jahr in Deutschland ver- Amerika keinen Zweck. Im andern Fall, wenn es ein Erfolg ist, wird sich die Ausgabe des Setzens und Drückens in Amerika voll auf lohnen. Das erscheint aber bei der Teuerkeit des Setzens und Drückens eines Buchs in Amerika überaus zweifelhaft. Nun gar dem Autor von Novellen und Aufsätzen in Zeitungen und Zeit schriften gewährt das neue Gesetz einen recht unvollkommenen Schutz. Den vorläufigen Schutz könnte er seiner Arbeit wohl Gewinn, wenn er jede einzelne Arbeit in Amerika setzen und drucken ließe? »Ob die deutsche Presse in Amerika von dem neuen Gesetz schriften und Romanen hat sich jahrzehntelang umsonst von den geistigen Erzeugnissen seiner Landsleute genährt und ist oft reich davon geworden. Kann sein, daß er in Zukunft nicht viel schlechter fahren wird, denn die belletristischen deutschen Erzeug- Alles in allem: das alte Gesetz gab dem deutschen Autor einen Stein statt eines Brotes. Das neue gibt ihm endlich ein Brot; aber es ist so hart, daß sich nicht viele deutsche Autoren daran erfreuen werden. Henry F. Urban (New Jork). Verklebte Bücher. — Die Papier-Zeitung (Nr. 28 vom 26. April 1905) schreibt: Unfug im Buchhandel? Über »einen neuen Unfug im Buchhandel« beklagt sich Oberingenieur Reischle in der von blättern und Durchsehen von Büchern ohne darauffolgenden Ankauf unmöglich zu machen, oder vielleicht um harmlose Leute »hereinzulegen«, sämtliche Blätter eines Buchs mit Ausnahme der paar allerersten mit einem knapp passenden dünnen Streif band umschlingen, auf dem gedruckt steht: »Exemplare, bei welchen dieses Streifband verletzt ist, werden nicht zurück genommen!.- Das Papier dieses Streifbands ist so dünn und schlecht, daß es bei jeder unvorsichtigen Berührung zerreißt. Erhält jemand ein derartiges Buch und klappt es ahnungslos auf, so wird das Streifband unter allen Umständen mindestens 452*