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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.04.1904
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 29.04.1904
- Sprache
- Deutsch
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^ 88, 29, April 1904, Nichtamtlicher Teil. 3765 worden, daß die Revision kostenpflichtig zurllckzuweisen sei. Dadurch hat das Reichsgericht endgültig zu unfern Gunsten die Klage abgewiesen und ist dieser seit vier Jahren schwebende Prozeß endlich entschieden worden. Das Urteil ist uns noch nicht zugestellt worden und können wir Ihnen deshalb nur von der Tatsache Kenntnis geben, die im höchsten Maße erfreulich, die Maßregeln des Börsenvereins von dem höchsten deutschen Gerichtshof als gerechtfertigt, ebenso wie das Verfahren Ihres Vorstands als nicht gegen die guten Sitten verstoßend feststellt. Es wird dies für uns ein weiterer Ansporn sein, auch ferner unsre Pflicht zu tun, um auf der Wacht zu stehen als Wahrer der Satzungen des Börsenvereins und der Vereinigung, ohne je die Grenzen zu überschreiten, die positives Gesetz und kaufmännischer An stand einzuhalten gebieten. Wir würden glauben, die einfachste Pflicht der Dank barkeit zu verletzen, wenn wir nicht noch der Männer ge denken wollten, die uns als Anwälte zur Seite gestanden haben. Es sind dies Herr Rechtsanwalt I)r, Bruno Mar witz vor dem Königlichen Landgericht I, Berlin, Kammer für Handelssachen, Herr Justizrat Fuchs I vor dem IX, Zivil senat des Kammergerichts, Herr Justizrat vr, Wildhagen vor dem II, Zivilsenat des Reichsgerichts, die alle drei mit der größten Sorgfalt, gepaart mit Sachkenntnis, unsrer Sache sich angenommen haben. Namentlich hat Herr Rechtsanwalt vr, Marwitz in einer weit über das, was man füglich einem Anwalt zumuten kann, hinaus gehenden Weise unsre Angelegenheiten durch alle Phasen des Prozesses mit seinem Rat und seiner Mitarbeit begleitet, die andern Herren Vertreter instruiert, überhaupt alles getan, was unsre Interessen zu fördern geeignet war. Wir haben diesem Herrn unfern aufrichtigen Dank schon schriftlich ausgesprochen, es war uns ein Herzens bedürfnis, dies auch an dieser Stelle zu tun. Ein Kreisverein setzte uns am 25, März in Kennt nis, daß der Akademische Schutzverein die Ausnahme- Zugeständnisse, durch die vorläufig noch einzelne größere Bibliotheken im Genuß von 10 Prozent Rabatt geblieben sind, benütze, um die Forderung nach diesem Rabatt auch für andre Bibliotheken zur Geltung zu bringen. Es wird von den betreffenden Bibliothekaren betont, daß sowohl die Höhe ihrer Etats, wie auch die gemeinnützigen Zwecke, denen ihre Institute dienstbar sind, den Anspruch auf eine solche Gleichstellung durchaus rechtfertigen. Der Kreisverein be nachrichtigt uns, daß er den Verbandsvorstand ersuchen wird, die Aufhebung sämtlicher Ausnahme-Rabatte auf die Tagesordnung der diesjährigen Delegierten-Versammlung zu setzen und bittet uns, diesen Antrag unterstützen zu wollen, indem er weiter ausführt, daß, solange sich eine Bibliotheks- Verwaltung auf einen höhern Rabatt zu berufen vermag, der anderwärts noch Bestand hat, die Wirkung einer Rabattkündigung zweifelhaft sei und eine teilweise Nieder lage mit aller Wahrscheinlichkeit die Erreichung des vom ganzen Buchhandel erstrebten Ziels, die Durchführung eines gleichmäßigen, berechtigten Rabattsatzes für absehbare Zeit unmöglich mache. Da unsre diesjährige ordentliche Vereinsversammlung nahe bevorstand, teilten wir dem Kreisverein mit, daß wir seine Zuschrift in dieser zur Besprechung stellen würden. Die Kundenrabattfrage, der in früher» Berichten ein sehr breiter Raum eingeräumt werden mußte, ruhte im vergangenen Jahre anscheinend vollständig. Ohne jede Er schütterung für das Berliner Sortiment geschah die Einfüh rung der neuen Verkaufsbestimmungen, und diese Tatsache muß als ein günstiges Zeichen dafür angesehen werden, daß Börsenblatt sllr den deutschen Buchhandel, ?l, Jahrgang, trotz Schutzvercin und »Bücher- in Berlin gute, ja vortreff liche Beziehungen zwischen Buchhandel und Bitcherkäufern bestehen müssen. Unsre Herren Kollegen vom Sortiment haben uns, nachdem einmal durch Vereinsbeschluß die Herab setzung des Rabatts bestimmt worden war, die Durchführung der neuen Verkaufsbestimmungen durch satzungstreues Fest halten an den Beschlüssen erleichtert und uns nicht einmal in die unangenehme Lage gebracht, die Unterstützung des Ver- lngsbuchhandels oder die Hilfsmittel des Börsenvereins zu erbitten. Wesentlich gefördert wurde unsre Arbeit durch die Anerkennung der Verkaufsbestimmungen durch das Waren haus Hermann Tietz, Aus Anlaß der Bekämpfung des unlautern Warenhausbücherhandels waren Mißbräuche in die Er scheinung zetteten, die es wünschenswert und notwendig er scheinen ließen, mit hiesigen Groß- und Bar-Sortimen tern in Beratungen über Maßnahmen zu treten, die zum Schutz des Buchhändler-Nettopreises ergriffen werden könnten. In verschiedenen Verhandlungen zwischen den beteiligten Groß- und Bar-Sortimentern und dem Vorstand wurden bestimmte Grundsätze festgelegt und eine Liste solcher Bücher verkäufer aufgestellt, die nicht im Hilfsbuch für den Berliner Buchhandel aufgeführt sind, aber als Wiederverkäufer Rabatt erhalten. Die Herren Großsortimenter haben sich des weitern bereit erklärt, Lieferungen nur an solche Wiederverkäufer zu machen, die den von uns festgestellten Verpflichtungsschein vollzogen haben. In diesem verpflichtet sich der Wieder verkäufer, die Verkaufsbestimmungen streng einzuhalten, jedes öffentliche Rabattangebot zu unterlassen, beim Verkauf nach auswärts die daselbst geltenden Verkaufsbestimmungen einzuhalten, Lieferungen an gesperrte Firmen und Warenhäuser nicht zu vermitteln. Die Satzungen der Vereinigung schreiben in ihrem ersten Paragraphen die Überwachung der Durchführung der Börsenvereins-Satzungen und die auf Grund ihrer genehmigten Bestimmungen bei Verkäufen an das Publikum vor, und so haben wir auch im verflossenen Jahre es als unsre Pflicht erachtet, den Börsenverein in seinen Be strebungen zu unterstützen und das satzungstreue Berliner Sortiment gegen Übergriffe einzelner Firmen zu wahren. Auch in diesem Jahre war die Zahl der vom Vorstand be arbeiteten Beschwerden wegen Verfehlungen gegen die Satzungen des Börsenvereins und die Verlaufsbestimmungen, wenn auch bedeutend geringer als im Vorjahr, immerhin noch eine große. Aber mit wenigen Ausnahmen waren die behandelten Verstöße nur solche leichter Art, die als Schleuder fälle wohl kaum angesehen werden können. Unter anderm wird von seiten des Börsenvereins das Angebot und die Gewährung von Gratiszugaben auf Einkäufe von Schul büchern als Rabatt angesehen und demgemäß mußten wir mit Handlungen, die bis jetzt anstandslos solche Zugaben anpriesen und gewährten, in Verbindung treten. Sonst aber können wir die Schleuderei im Berliner Buch handel, sowie den unlautern Wettbewerb im letzten Vereinsjahre als fast gänzlich beseitigt bezeichnen. Es wurden bei dem Vorstande 45 Klagen gegen Ber liner Handlungen wegen angeblicher Verletzung der Verkaufsbestimmungen, der Satzungen des Börsen vereins und der Restbuchhandelsordnung, teils durch den Börsenvereins-Vorstand, teils durch einen Kreisverein, teils auch durch einzelne Firmen anhängig gemacht. Von diesen 45 Klagen konnten wir 8 ohne weiteres zurllckweisen, weil 501
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