Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage und wird nur an Buchhändler abgegeben. — Jahrespreis für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 für Nichtmitglieder 20 Beilagen werden nicht angenommen. Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 30 Pfg.; Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso Buchhandlungsgehilfen für Stellegesuche. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 83. Leipzig, Dienstag den 12. April 1904. 71. Jahrgang. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. In der diesjährigen Buchhändlermcsse findet die Abrechnung am Montag nach Kantate, 2. Mai jYOH, vormittags 9 Uhr bis mittags 12 Uhr im Deutschen Buchhändlerhause zu Leipzig statt. Die sämtlichen Leipziger Kommissionäre, die Mitglieder des Börsenvereins sind, wollen sich zu diesen Tages stunden zur Abrechnung einfinden G 4g der Satzungen). Sie sind verpflichtet, die Zahlzettel für diejenigen aus wärtigen Verleger zur Stelle zu haben, die sich rechtzeitig als selbst bezw. durch einen beglaubigten Angestellten abrechnend bei der Geschäftsstelle des Börsenvereins angemeldet haben und in dem von dieser anzufertigenden Fremdenverzetchnis anfgeführt sind. Hierbei bitten wir die Herren Selbstrechner, nicht vor 9 Uhr zur Abrechnung zu erscheinen und ersuchen zugleich die Herren Kommissionäre, nicht vor 12 Uhr mittags ihre Plätze zu verlassen, da bis zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit der Abrechnung unbedingt gewährleistet sein muß. Diejenigen Mitglieder, die durch einen Angestellten abrechnen nnd Zahlungen in Empfang nehmen lassen wollen, haben ihm eigenhändig eine Vollmacht auszustellen. Formulare hierzu sind von der Geschäftsstelle rechtzeitig zu beziehen. Es ist hierbei folgendes zu beachten: Der Firmeninhaber oder sein gesetzlicher Vertreter hat zunächst die eigenhändige Unterschrift des mit der 'Abrechnung betrauten Herrn unter Hinzufügung des Firmenstempels zu bestätigen; die Vollmachten sind dem Spndikns des Vörsenvereins zur Prüfung cinzureichen, der alsdann eine Legitimationskarte ausstellt. Es ergeht das Ersuchen, diese Vollmachten so rechtzeitig an die Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig einzusenden, dasi die Legitimationskarteu spätestens am Dvnnerstag vor Kantate durch eingeschriebenen Brief an die Aussteller zur Abgabe an ihren Bevollmächtigten abgesaudt werden können. Nur die bis cinschlicsilich Donnerstag vor Kantate bei der Geschäftsstelle eingegangeneu Vollmachten werden auf diese Weise behandelt. Später eingehende Vollmachten müssen gerichtlich oder notariell beglaubigt sein. In diesem Falle erfolgt die Übergabe der Vollmachtskarte mir persönlich an den 'Ab- rechnenden in der Geschäftsstelle, wenn er sich durch Pnsikarte über seine Person answeisen kann. Den selbstrechnenden Mitgliedern wird empfohlen, sich zur Abrechnung ebenfalls mit Paßkarte zu versehen, um sie nötigenfalls, wenn sie einem Abrechnenden nicht persönlich bekannt sein sollten, vorzeigen zu können. Es wird gebeten, die Angaben über die Abrechnung, ob die Abrechnung selbst oder durch Bevollmächtigten erfolgen wird rc., recht bald einzusenden, damit die Zusendung der Vollmachtsformulare rechtzeitig erfolgen kann. Nichtmitglieder des Vörsenvereins dürfen die Abrechnung nur mit Genehmigung des Vorstandes und durch solche Leipziger Kommissionäre bewirken, die Mitglieder des Börsenvereins sind. Für ausgeschlossene Mitglieder und solche Firmen, denen die Benutzung aller Vereinsanstalten und -Einrichtungen versagt ist. darf im Buchhändlerhause nicht abgerechnet werden. Ans Antrag des Vereins Leipziger .Kommissionäre werden während der Dauer der Abrechnung die Abrcchnungsräumc nur für diejenigen Mitglieder des Vörsenvereins, die selbst rechnen, nnd für die zur Abrech nung Bevollmächtigten zugänglich sein. Eintrittskarten werden von der Geschäftsstelle ausgefcrtigt nnd den Mitgliedern, die sich als selbstrechnend angcmcldet haben, mit den für die Hauptversammlung erforderlichen Drucksachen übergeben. Für die zur Abrechnung Bevollmächtigten dient die Legitimationskarte gleichzeitig als Eintrittekarte. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 71. Jahrgang. 428