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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.02.1925
- Strukturtyp
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- 1925-02-12
- Erscheinungsdatum
- 12.02.1925
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- Deutsch
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2406Börseildl>ar f. b. Dttchn. Buchhandel. Redalttoneller Teil. ?v° 36, 12. Februar 1825 Die tschechoslowakische Gesetzvorlage Über das Urheberrecht, die mit Ungeduld erwarte! wurde, ist zwar noch nicht unter Dach und Fach, Hai aber -eine neu« Verbesserung erfahren, die di« Annahme im Jahre 1925 zu gewährleisten scheint. Dieser Aufschub ist nicht unvorteilhaft gewesen: das Gesetz wird Vollen deier daraus hervorgehen. Ebenso wissen wir (well er uns Vorgelegen hat), daß in Jugoslawien ein von sehr sachverständiger Persönlichkeit höchst sorgsam ausgearbeiteter Gesetzentwurf über das Urheberrecht der ausübenden Staatsgewalt unterbreitet worden ist. In der Tat denkt Serbien-Kroatien-Slolvenien ernstlich daran, sich zuerst mit einem durchaus neuzeitlichen internen Gesetze zu versehen und dann der Berner Union beizutreten, wo es willkommen sein wird. -Kanada, das sich mit den Bereinigten Staaten wegen der -lllMaisctarwß clamss nicht steht, da es letztere gegen diese als Vergeltungsmaßregel anwendet, beabsichtigt di« Bestim mungen seiner internen Gesetzgebung zu -verstärken, -die sich auf die Ausübung des geteilten Verlagsrechts beziehen. Trotzdem haben wir -die Hoffnung noch nicht ganz -aufgegeben, daß diese Revision sich nicht unter dem Einfluß des Wi-e-dervergeltungs- rechts vollzieht, sondern unter dem versöhnlichen Geiste der Berner Union. Man-tese nachstehend -die -erstaunliche Nachricht, die uns aus den Vereinigten Staaten z-u-geht. Auf Ersuchen des Verbands der amerikanischen Schriftsteller hat Herr Thorvald Solberg sich aufs neue ans Werk begeben, um seinem Vaterland« sin wirkliches Urheberrechtsgesetz zu verschaffen, und einen voll ständig neuen Gesetzvorschlag a-usgearbeitet, der am l. Dezember 1924 gedruckt worden ist. -Man ist versucht zu -behaupten, daß das wieder ein« der zahlreichen Bills -ist, die von Zeit zu Zeit dem amerikanischen Parlament unterbreitet werben, um ihm diesen Stoff in Erinnerung zu bringen, um die Ungeduldigen mit trügerischen -Versprechungen zu -beruhigen, um die Meinung -Europas zu beschwichtigen o-der zu täuschen und -dann wieder zu verschwinden, nachdem dieses Ziel erreicht ist. Doch würde man nicht allein dem Verfasser der in Rede stehenden Bill -sehr unrecht tun, wenn man ihm -bisse macchia-vellistischen Absichten zuschrieb«, sondern auch den Charakter -dieser Reform ganz und gar verkennen, der das wahrhaft fugend liehe Feuer dieses alten Streiters für gesunde Normen des Schutzes des literarischen .und künstlerischen Eigentums offenbart. Herr Thorvald Solberg hat sich in seiner hohen Stellung als Direktor des Urheberrechts amts in Washington nicht gescheut, 'diesmal unter seiner eigenen Unterschrift seinen Landsleuten zu zeigen, was er unter ei-ne-m Gesetz wirklich ap w <l»w aus diesem Gebiet versteht. Es handelt sich darum, den Autor zu schützen. Dieser Grund gedanke, der manchen Gesetzgebern noch so wenig vertraut ist, weil sie von einem Kompromiß zwischen -den Rechtsansprüchen jenes und den vermeintlichen Privilegien der Gesellschaft träu men, ist das Leitmotiv -des ganzen Gesetzborschlags. Man ur teile selbst. Der Autor ist der Schöpfer des Werks. Auf Ihm ruht das Recht, das von jeder Fessel, Begrenzung oder Ein schränkung -befreit -werden muß. Jeder andere außer ihm hat nur ein abgeleitetes Recht und ist nur der Besitzer des vapzrrlM. Dieses Prinzip wird gleich im ersten der 74 Paragraphen ver kündet, die der Gesetzentwurf zählt. Eingesetzt in das Recht wird der Autor -eines Werks in dem Augenblick von dessen Ent stehen, -und abhängig ist -dieses Recht weder von der Erfüllung einer Bedingung noch einer Förmlichkeit. Wenn das schutzfähige Werk auf Grund eines Vertrages und mit gedungener Arbeit ausgeführt wurde, so wird -der Arbeitgeber unter Vorbehalt der Bestimmungen dieser Vereinbarung einfach als erster Inhaber (klrst oa-oor, Art. 4) betrachtet. Der Verleger einer Zeitung oder sonstigen periodischen Veröffentlichung befindet sich in diesem Falle betreffs der Gesamtheit -der Zeitung; aber der Verfasser eines eingerückten Artikels ist der wahre Inhaber des Rechts über diesen Artikel und wird mit Ausnahme gegenteiliger Ver einbarungen nur als derjenige angesehen, der den Verleger zur Veröffentlichung der Arbeit ermächtigt hat (Art. 6). Was -die Ausdehnung -des Schutzes anlangi, so sind das Filmvecht wie das Recht der Übertragung auf den Phonographen usw. eng begrenzt und der Wahrung der bereits auf dem be nutzten Originaldruck ruhenden Rechte unterworfen. Di« Bühnenanweisungen (Soeuurtvs) stehen auf der Liste der zu schützenden Werke (Art. 9). Das Recht, das geschützte Werk dem Publikum -durch Funkspruch (rackto dr-oackensitiix), Telephon, Tele graph ober sonstige Übertragung von Ton ober Bild zu über mitteln, ist unter -die ausschließlich dem Autor vorbehaltenen Rechte eingereihl. Auch das Recht der Melodie wird anerkannt. Die freie Ausführung des Musikwerkes ist aus die von Kirchen und öffentlichen Schulen ohne Erhebung von Eintrittsgeld der- anstalleten Wohttättgksits- ober Schlllervorstellungen -beschränkt (Art 12). Der Schutz soll di« Lebenszeit -des -Autors und noch 50 Jahre nach seinem Tode dauern, nach -den Regeln -der Revidierten Ber ner Übereinkunft (Art. 24). Der -den nicht veröffentlichten Wer ken durch das -gewöhnliche Recht gewährleistete Schutz soll bei behalten werben (Art. 38). Die Vorlage, -die -ausdrücklich jede begründende Förmlichkeit -des Urheberrechts -beseitigt, sieht indes di« beliebige Eintragung und Hinterlegung vor, um in -den Prozessen die Beibringung von Dokumenten zu erleichtern, da die Bescheinigung der Ein tragung, die -das Urheberrechtsa-mt in Washington liefert, von jedem Gericht als ein Beweis i-rima lueio der festgestellten Tat sacheu anerkannt werben muß. Jede Zession oder Lizenz muß ebenfalls eingetragen werden, um dem Zessionär -das Recht zu geben, vor Gericht aufzutreten. Das letzte Kapitel (Art. 68 bis 72) der Bill Solberg -be schäftigt sich mit -dem Eintritt der Bereinigten Staaten in die Berner Union, dessen Effekt unter dem Vorbehalt der soge nannten erworbenen Rechte rückwirkend sein würde. Artikel 4 der Revidierten Berner Übereinkunft, der den Erlaß jeder Förm lichkeit borschreibt, ist wörtlich in den Artikel 72 übernommen. Die Eintragung und die Hinterlegung eines Exemplars in Washington würden indes dem unionistischen Autor erreichbar bleiben, »wenn -er sie wünscht«. Und die Aussichten dieser Vorlage? Jede Voraussage hin sichtlich dessen, was -das größte Ereignis für unsere Union sein würde, erscheint nach den gemachten Erfahrungen nicht am Platze. Herr Solberg selbst ist als Mustermitgli-e-d der Lssveiotwn liltsrair-o et artlstigu-e imeriwttoaat-s von beneidenswertem Optimismus be seelt. Er -hat unsere ein wenig zu realistische Meinung gemil dert und hat bewirkt, daß wir -die Lage so, Wie sie sich bei der Jahreswende darbot, in weniger trüben Farben erblickten. Eine Sach«, die eine derartige Begeisterung einflötzt, und eine solche Tatkraft im Kampfe für ein dieses Namens würdiges OvxMxiu kann nicht zugrunde gehen, Outia oavst lapickemi Stadtreisevertrieb. Aus Mitgliederkreisen werden wir darauf aufmerksam ge macht, daß in der Nr. 7 der Zeitschrift »Der Zwiespr-uch« vom 23. Januar 1925 unter anderem folgender Beitrag zinn Abdruck gelangt ist: M e i u n e u e r B e r u f. (Ein Brief.) ». . . Ich kann Dir heute gut« Nachricht von mir geben, ich habe wieder Arbeit un-d Verdienst. Höre und staune: ist bin Buchhandels- relsende geworben. Wie ich dazu km»? — Durch Zufall lernte ich bei einer Gesellschaft ein sehr ansprechendes, fein gebildetes Ehepaar kennen, er: Typ des .ehrbare» .Kaufmanns', sie: Unwersitätsbibdiing, hatte Volkswirtschaft studiert. Bor kurzem hatten sic eine Versand- und Reisebuchhandlung gegründet und erzählten im Gespräch, bah sic noch mehr passende Reisende suchte», gegebenenfalls auch Krauen. Mehr im Scherz meinte ich, bas könnte ich auch mal probieren. Aus dem Scherz wurde schnell Ernst, im Verlauf einer halbe» Stunde war ich bereits entschlossen, die Sache M versuchen, zumal ich dabei nichts riskiert«. Wohl muhte ich die notwendigen Reisemustcr für ungesähr Lv Mark erwerben, kann sie aber icdcrzeit wieder an meinen Chef zurückgeben und bekomme dann das Geld ungekürzt zurück. Nach einigen Lagen langten- also dle Reisemustcr bei mir an. An ihnen bestätigte cs sich nochmals, baß ich es mit einem feinen erstklassigen Unternehmen zu tu» hatte. eS waren- nur Muster allererster führender Verleger, wie Diederichs, Brockhaus, Hess« L Becker und anderer mehr.
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