Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.10.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-10-13
- Erscheinungsdatum
- 13.10.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19111013
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191110137
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19111013
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1911
- Monat1911-10
- Tag1911-10-13
- Monat1911-10
- Jahr1911
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
12040 BSrs-nblatt s, d, Dtlchn, «»chhanbkl. Mchtamtlicher Teil 239, 13 Oktober I»1I. teil noch übersichtlicher nnd einheitlicher zu gestalten. Denn wenn auch das Adreßbuch vom Börsenverein, der zweifellos alle maßgebenden Firmen des deutschen Buchhandels umfaßt, herausgegeben wird, so ist es doch für den gesamten Buchhandel bestimmt und die Vereinszugehörigkeit noch kein unfehlbares Kriterium für die Bedeutung einer Firma, Daraus ergibt sich, daß die Frage der »Adreßbuch reinigung« durchaus nicht so einfach ist, wie sie auf den ersten Blick erscheint. Nunmehr soll vom Verlag in Zukunft gefordert werden, daß er als solcher bei der Behörde ange meldet ist, während die Eintragung ins Handelsregister nicht unbedingt erforderlich ist. Die Verlagsiätigkeit muß zur Zeit des Aufnahmegesuchs in das Adreßbuch bzw, der Aufgabe des Börsenblattinserats bereits begonnen haben und darf sich in der Regel nicht auf ein einzelnes Buch beschränken, vielmehr muß eine Fortsetzung des Betriebs glaubhast erscheinen Selbstverleger und Kommissionsverleger sind ausnahme- berechtigt, wenn der Vertrieb durch das Sortiment ersolat und Fortsetzung des Betriebs gewährleistet erscheint. Bei Vereinsverlag wird gefordert, daß er ebenfalls durch das Sortiment liefert und seine Gewinnverteilung nicht zu Beanstandungen Anlaß gibt. Die Aufnahme unselbständiger Personen ist ausgeschlossen. Für einen Sortimentsbetrieb sollen in Zukunft folgende Grundsätze gelten: Der Betrieb muß als Buchhand lung angemeldet sein. Beim Sortiments- und Antiguariats- betrieb wird das Vorhandensein eines Lagers, beim Ver sand- und Reiseaeschäft der Nachweis der Geschäftsverbindung mit mehreren Verlegern gefordert, Dereinsbuchhandlungen müssen außerdem den durch die Berkaussordnung vorge schriebenen Bedingungen entsprechen. Möglich, daß denjenigen, die gern den Buchhandel unter sich aufteilen und überhaupt jede Konkurrenz fern halten möchten, diese Forderungen nicht weitgehend genug erscheinen: sie begreifen indes alles in sich was nach Lage der Sache sowohl im Interesse des Verlags wie des Sortiments getan werden kann. Mögen nun auch in Zukunft die Ver leger aus dieser Stellungnahme des Börsenvereins bezw, der Geschäftsstelle die Nutzanwendung ziehen und in ihrem Interesse wie in dem der Allgemeinheit sie zur Richtschnur für die Behandlung von Bestellungen ihnen unbekannter Firmen nehmen! Denn wenn an den Stellen gespart wird, wo der Rabatt nicht hingehört, so wird man auch eher in der Lage sein, ihn da zu erhöhen, wo es geboten ist. In enger Verbindung mit der Frage der »Adreß- buchreinigung-, die im Buchhandel ungefähr dieselbe Rolle spielt, wie die orientalische Frage in der Politik, steht eine gegen die Stimmen der Herren Streller, Maier, Koehler und Merseburger angenommene Resolution folgenden Wortlauts: Die Frage des Auchbuchhandels drängt einer Er ledigung zu, da die Schäden, die die Konkurrenz der dem Buchhandel zugeführten Elements verursacht, die Lage eines großen Teiles des Sortiments immer schwieriger gestaltet und die Unmöglichkeit, diese Elemente zu kon trollieren, die Durchführung der Maßregeln des Börsen vereins in Frage stellt. Die am 2S./24. September 1911 in Eisenach tagende außerordentliche Herbstversammlung des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine richtet deshalb die Bitte an den Börsenverein, mit den Grossobuchhändlern bindende Ab machungen zu treffen, die folgende Punkte festlegen: Die Grossobuchhändler verpflichten sich, als Kunden nur solche anzunehmen und ihnen zu Wiedcrverkäufer- preisen zu liefern, die einen Gewerbebetrieb bei der zu ständigen Behörde angemeldet haben. Dieser Gewerbebetrieb muß entweder der Bücher bandel sein, oder ein diesem verwandtes Gewerbe, oder ein Gewerbe, in dessen Rahmen der Verkauf von Büchern einer bestimmten Gattung fällt. Um dem Börsenvereinsvorstande eine Kontrolle mög lich zu machen, ob diese Vereinbarungen erfüllt sind, ver pflichten sich die Grossobuchhändler, dem Börsenverein zu treuen Händen ein Verzeichnis ihrer Wiederverkäufe! ein zureichen und Änderungen in bestimmten Zeiträumen dem Börsenvereinsvorstande zur Kenntnis zu bringen. Über diese Resolution möchten wirunsvorläufigeines Urteils enthalten und nur bemerken, daß eine Verständigung mit dem Grossosortiment ebenso im Interesse des Sortiments wie in dem der Grossisten selbst liegen würde. Als eine Art Ab schlagszahlung auf bessere Zeiten wird man die Erklärung des Herrn Otto Maier ansehen können, daß er es selbstverständlich mißbillige, wenn an Friseure u. dergl, mit Buchhändlerrabatt geliefert werde. Andere, weniger bescheidene Berufsgenoffen werden sich vielleicht bei der Zusammenkunft der Grossisten mit den Vertretern des Sortiments in Eisenach an die Fabel von dem Fuchs und dem Storch erinnert haben, von denen jeder ein anderes Gefäß beim Essen braucht. Eins aber wird man ohne weiteres als richtig hinnehmen können, daß nämlich die Grossisten, schon mit Rücksicht auf deu Jaqdeiser der Kon kurrenz, gar kein Interesse daran haben, ihre Abnehmer in das Adreßbuch zu bringen. Sie sind im Gegenteil, soweit nicht der Kunde anderer Meinung ist, dafür, »Zuzug sernzuhalten« und Wasser auf die Mühlen ihrer Abnehmer zu treiben, ohne daß man ihr Klappern hört. Während die Stellungnahme des Sortiments gegen das Grossoaeschäft und seine Verbündeten, hervorgegangen aus der Gegensätzlichkeit der Anschauungen und Interessen, als eine natürliche erscheint, überrascht die auffallende Gereiztheit, die sich bei einigen Sortimentsvertretern gegen das Bar sortiment kundgibt, wenn sie sich auch anscheinend weniger gegen diese Institution selbst als gegen deren angebliche oder tatsächliche Auswüchse richtet. Die Entwicklung von reinen Kommissionsgeschäften zu Zentrallieferungsstellen für den gesamten buchhändlerischen Bedarf hat die Barsorti mente zu einem bedeutungsvollen Faktor im Buchhandel der Gegenwart gemacht und bewirkt, daß der Verkehr zwischen Verleger und Sortimenter immer lockerer geworden ist. Sie haben weiter durch ihre Kataloge zwar keine Buchhändler, wohl aber Hunderte von Bücherhändlern gemacht und sicher auch zu der Verflachung buchhändlerischer Literaturkenntnisse beigetragen. So groß nun auch einerseits der Vorteil der Lieferung in großen Posten an eine Adresse für den Verlag und andererseits der Bezug aus einer Hand für das Sor timent sein mag, so sind doch auch die Nachteile hinsichtlich der Schwierigkeit eines Überblicks über die Tätigkeit und das Interesse, das das einzelne Sortiment dem Verleger entgegen bringt, nicht zu unterschätzen. Selbst aus den Novitäten bestellungen vermag der Verleger kein rechtes Bild mehr zu gewinnen, wer sich für seine Artikel verwendet und wer nicht, seit Bar- und Grossosortimenter angefangen haben, ihn auch nach dieser Richtung hin zu »entlasten«. Es spricht somit vieles gegen die Entwicklung dieser Großbetriebe, aber es wäre ungerecht, nicht anerkennen zu wollen, daß die Vorteile dieser modernen Betriebssormen, die mit der obigen Anführung keineswegs erschöpft sind, die Nach teile bedeutend überwiegen. Kein Mensch wird wünschen, die Eisenbahnen abzuschoffen, weil die Fuhrleute dadurch in ihrem Erwerb beeinträchtigt sind oder hier und da einmal Züge zusammenstoßen. Wie man aber von einer Eisenbahn verwaltung ein anderes Verantwortlichkeitsgefühl erwartet als von einem Botenfuhrmann, so muß man auch an das Verantwortlichkeitsgefühl der Barsortimente dem Gesamt buchhandel gegenüber höhere Forderungen stellen: in erster Linie die, sich auf ihre Domäne zu beschränke» und
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder