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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.10.1911
- Strukturtyp
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- 1911-10-13
- Erscheinungsdatum
- 13.10.1911
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- Deutsch
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239, 13. Ottober IS11. Nichtamtlicher Teil. BSrs-nbla» s. d. Dllchn. Buchhandrl. 12039 die Verkaufsordnung die ja gegenwärtig durch den Aus schuß einer Revision unterzogen wird, des Inhalts einzufitgen, daß von Mietbüchereien verliehen gewesene Exemplare eines Werkes in den ersten drei bzw. sechs Monaten nach Auf nahme in das amtliche Bücherverzeichnis des Börsen blattes nicht zu billigerem Preise abgegeben werden dürfen, da im Verkehr gewesene Bücher schwerlich als -neu» im Sinne des Z 15 der Verkaussordnung angesprochen werden können. Viel wichtiger als diese an sich gar nicht so be deutungsvollen Dinge, ja wichtiger selbst als die in Aussicht genommene Revision der Verkaufsoidnung, erscheint uns die vom Referenten wie von einzelnen Diskussionsrednern er hobene Forderung, in der Auslegung d-r Verkaufsordnung vom Buchstaben zum Geiste zu gelangen und sich in jedem Einzclsalle bewußt zu werden, ob dieser Einzelfall auch wirklich ein Ausnahmefall ist. Von verschiedenen Seiten ist nun behauptet worden, daß der Verlag zu eigenen Vertriebsmanipulationcn greisen müsse, weil das Sortiment -versage». Dem gleichen Um stande gibt man auch die Schuld an dem wachsenden Um fange des Auchbuchhandels. Für dieses Versagen ist der Verlag bisher den Beweis schuldig geblieben, cs sei denn, daß man die Behauptung dafür gelten läßt. Tatsache ist vielmehr, daß auf allen Gebieten der Verlagstätigkeit sich eine Überproduktion bemerkbar macht, mit der selbst die wachsende Bevölkerungszahl nicht gleichen Schritt gehalten hat. Man braucht sich nur zu vergegenwärtigen, daß die Zahl der jährlichen Erscheinungen von 9053 im Jahre 1850 auf über 31 000 im Jahre 1910 gestiegen ist, eine Ziffer, die an Ansehen noch dadurch gewinnt, daß heute die Auslagen gegen früher sich durchschnittlich verdoppelt haben. In noch weit höherem Maße aber hat sich die Zahl der Buchhandlungen vermehrt. Während sie 1850 nach dem Schulz »inklusive aller Expeditionen, Separat-Konti usw.» 1902 betrug, gibt das offizielle Adreßbuch für 1910 12 549 buchhändlerische Firmen an, ungerechnet der 10—12 000 Knuden der Gcossogeschäfte, denen die Geschäfts stelle den Eingang in das Buchhändleradreßbuch verwehrt. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die einzelnen Betriebe aus dem Jahre 1850 hinsichtlich ihrer Größe kaum in einen Vergleich mit denen der Neuzeit gestellt werden können. Wir sehen also, daß, so bedeutend auch die Bevölkerung im Deutschen Reiche gewachsen, die Kulturbasis sich verbreitert hat, diese Faktoren doch in keinem Verhältnis zu der enormen Zahl der buchhändlerischen Sortimenlsbetriebe stehen. In jedem Beruf treten ungesunde Verhältnisse ein, wenn sich zu derselben Arbeit, die von 5000 geleistet werden kann, 10 000 drängen, in ganz besonderem Maße aber dann, wenn einer Ueberfüllung durch besondere Manipulationen Vorschub geleistet wird. Gewiß hat die Gewerbefreiheit der Betätigung Berufener und Unberufener Tür und Tor auch im Buch handel aufgemacht, aber sie gibt so wenig eine ausreichende Erklärung sür diese fast kaninchenhafte Vermehrung wie die geistige Revolution der letzten Jahrhunderthälfte mit ihren Bildungsvereinen liberaler oder sozialdemokratischer Tendenz. In der Tat liegen denn auch die Ursachen nicht ausschl eßlich in der Gewerbefreiheit, der man für gewöhnlich die ganze Schuld beimißt, sondern in den Manipulationen einzelner Kom missionäre und Grossisten, die systematisch die Konkurrenz gezüchtet haben. Denn es ist ein Unterschied, ob jemand aus eigener freier Entschließung sich einem Berufe zuwendet oder dazu direkt unter Hinweis auf alle Annehmlichkeiten, die ihm durch besonders günstige Verhältnisse geboren werden können, aufgefordert wird. Nicht die Untätigkeit des Sortiments hat die Auchbuchhändler ins Leben gerufen, sondern ein in keiner Weise zu rechtsertigendes Spekulantentum gewisser Kommissionäre, deren persönlicher Vorteil in gar keinem Ver hältnis zu dem Schaden steht, den sie der Allgemeinheit durch ihr Vorgehen zusügen. Den wenigsten dieser Auchbuchhändler fällt es natürlich ein, sich buchhändlerisch im Sinne des regulären Sortiments zu betätigen: sie begnügen sich, die Rosinen aus dem Kuchen zu polken, und überlassen den Rest, das Geschäft der Ansichts sendungen, das Bemühen um den Absatz guter aber gering rabattierter Bücher, dem Sortiment. Ganz ausgeschlossen ist natürlich eine Betätigung der Auchbuchhändler aus dem Ge biete der wissenschaftlichen Literatur. Zu ihrem Glück denken sie gar nicht daran, wie sie überhaupt allem aus dem Wege gehen, was über den Begriff populäre Literatur hinaus geht. Soweit es sich um Verleger dieser Literatur handelt, die nicht Hände genug für den Absatz ihrer Bücher und Zeit schriften finden können, wird man ihnen nicht verargen können, wenn sie sich an diejenigen halten, die sich für ihre Artikel verwenden und einen entsprechenden Umsatz damit erzielen. Anders aber liegt die Sache für den Verleger wissen schaftlicher Literatur. Für ihn kommen überhaupt nur 1200 bis 1500 Firmen in Frage, und somit hat er wohl ein Interesse an der Erhaltung dieser Firmen, nicht aber daran, die übrigen, für ihn überhaupt nicht in Betracht kommenden Bücherhändler hinsichtlich des Rabatts mit dem regulären Sortiment gleichzustellen. Eine große Anzahl Verleger liefert denn auch an Firmen, die nicht im Adreßbuch stehen, nur mit gekürztem Rabatt und verpflichtet auch die Grossosortimenter zu gleichem Tun. Daraus ergibt sich, daß cs, von allen anderen Vorteilen, wie sie die offizielle Anerkennung eines Geschäfts durch die Berufsoertretung mit sich bringt, abgesehen, durchaus nicht gleichgültig ist, ob eine Firma zur Aufnahme in das Adreßbuch zugelaffeu wird oder nicht. Und wenn viele die Adreßbuchreinigung als das Steckenpferd einzelner »Rassesortimenter« bezeichnen, so verkennen sie sowohl die Aufgabe eines Buchhändleradreßbuchs als auch den praktischen Nutzen, den die Aufnahme einer Firma in erster Linie für diese selbst im Gefolge hat. Um das Prinzip der Gewerbefreiheit kommen wir nicht herum, wir haben auch kein Recht, einen Geschäftsmann nach seinem Lehrbrief zu fragen, sondern können ihn nur nach seinen Leistungen einschätzen. Zugunsten von vier oder fünf Leipziger Kommissionären oder drei, vier Dutzend Verlegern aber darf das Adreßbuch nicht mit Elementen durchsetzt werden, die ihrer ganzen Artung nach nicht als zum Buchhandel gehörig bezeichnet werden können. Wie eine Schwalbe noch keinen Sommer macht, wenn sie sich in der Jahreszeit geirrt hat, so macht der Gelegenheitsverlag einer Broschüre noch keinen Verleger und der Wunsch, seine Bekannten mit billiger Literatur zu ver sorgen, noch keinen Sortimenter. Gewiß waren auch große Ge schäfte einmal klein, und aus Buchdrucker- und Buch bindereien sind angesehene Buchhandlungen entstanden, aber sicher nicht dadurch, daß sie zu einer Zeit Aufnahme ins Buchhändleradreßbuch fanden, als sie eben noch Buch druckereien und Buchbindereien waren. Wenig befreunden können wir uns auch, wie wir bereits früher betonten, mit dem Vorschläge, Unterschiede hinsichtlich der Qualifikation einer Firma durch verschiedenen Druck im Adreßbuch zu be wirken, da, abgesehen von den nicht unerheblichen Satzkosten und der Schwierigkeit der Klassifizierung, vor allem die Frage ungelöst bleibt, für wen diese unterschiedlich gekennzeichneten Firmen groß oder klein, wichtig oder unwichtig sind. Ja wir möchten, mit Rücksicht daraus, daß das Adreßbuch zu nächst rein praktische Zwecke zu erfüllen hat (unter Bei behaltung der bisherigen Firmencharakterisierung), einer Ver weisung der Personennamen aus dem Firmenalphabet in eine besondere Abteilung das Wort reden, um den Haupt- 1SSL»
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