Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.02.1925
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1925-02-09
- Erscheinungsdatum
- 09.02.1925
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19250209
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192502092
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19250209
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1925
- Monat1925-02
- Tag1925-02-09
- Monat1925-02
- Jahr1925
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
2 I88dörjttrdlat1 f. d. Dtschn. Luchhondel. Mitteilungen des Deutschen Verlegervereins. Nr. X. Xi 33. 9. Februar >925. Weber der Börsenverein noch die Buchhändlergilde bis heule etwas Besseres oder Zweckmäßigeres entgegenzusetzen vermochte. Es ist also nicht recht zu verstehen, wie Herr Nitschmonn in seinem letzten Aussatz im Buchhändlergildeblatt vom 15. Januar 1925 behaupten kann, der Deutsche Verleger-Verein steh« dieser Bewegung völlig passiv gegenüber und mache auch nicht den leisesten Versuch, führend zu sein, sodaß Ihn ein großer, viel leicht der größte Teil der Schuld an diesem Gleitenlassen der Buchhandels-Wirtschaft in den Abgrund treffe. Im Gegensatz zu dieser recht merkwürdigen Behauptung ist festzustellen, daß der Vorstand des Deutschen Verleger-Vereins der Lösung der VereinSbuchhandelsfrage eine viel größere Aufmerksamkeit ent gegengebracht hat, als von Gm nach Lage der Dinge füglich erwartet werden konnte; darf doch nicht übersehen werden, daß der Deutsche Verleger-Verein seinerzeit nicht in erster Linie gegründet wurde, um das Sortiment zu schützen, sondern um die Interessen seiner Mitglieder zu wahren, und daß es lediglich der Überspannung des Mehrsti-mmenrechls durch Herrn Ritsch- mann zuz-uschreiben ist, wenn der Deutsche Berleger-Veresn sich vor einigen Jahren veranlaßt sah, seine engere Verbindung mit dem Börsenverein zu lösen. Ein abs-eitsstehender Verleger- Verein hat aber weder die Aufgabe noch die Macht, gegen Schleüderer und andere Schädlinge des Sortiments wirksam vor zugehen. Nur mit dem Börsenverein zusammen und als Organ dieser großen gemeinsamen Vereinigung des deutschen Buch handels ist der Deutsche Verleger-Verein in der Lage, gegebenen falls diejenigen Druckmittel anzuwenden, die allein zum Erfolg führen können. Wünscht das Sortiment die Wiederherstellung einer starken Exekutive im Börsenverein, so ist es seine Sache, durch Erfüllung der vom Verlag seit Jahren erhobenen Forde rung voller Parität in allen Instanzen des Börsenvereins, also auch bei Abstimmungen in der Hauptversammlung, die Voraus setzung für ein gedeihliches Zusammenwirken von Verlag und Sortiment im Rahmen des Börsenvereins zu schaffen. Nach dieser vereinspolitischen Abschweifung noch einige Worte über Buchgemeinschaften, Bücherpreise und Kredite. Auch di« Buchgemeinschaften, Volksverbände, und wie dies« menschenfreundlichen Institutionen sonst noch heißen mögen, hinter denen meist kühl rechnende Unternehmer des graphischen Gewerbes stehen, operieren mit Vorliebe mit Hinweisen auf die angeblich viel zu großen Gewinnanteile des Verlags und des Sortiments am einzelnen Buch, ohne natürlich ihrem Publikum zu sagen, daß ein Vertriebs-Apparat, der über 30 OVO Neuerschei nungen im Jahr verarbeiten und vermitteln soll, sehr viel teurer sein muß, als die Verbreitung «iniger weniger bestimmter Bücher in Massenauflagen zu stehen kommt. Daß die Kosten dieser Organisationen im gleichen Maße wachsen werden, wie sie sich ausdehnen, wird sich sehr bald zeigen. In dieser einfachen wirt schaftlichen Tatsache liegt die sicherste Gewähr dafür, daß auch diese Bäume nicht in den Himmel wachsen werden. Immerhin rauben sie schon in ihrer jetzigen Ausdehnung dem gesunden Bestand so viel von dem nicht allzureichlich vorhandenen Boden und Licht, daß es nicht überflüssig ist, zu überlegen, wie zum mindesten eine weitere Vermehrung solcher Organisationen hint angehalten werden kann. Es ist schon vorgeschlagen worden, der Verlag solle denjenigen Firmen des graphischen Gewerbes seine Aufträge entziehen, die für Gesellschaften wie die Buch- gemeinschaft und ähnliche arbeiten. Damit ist aber, wie leicht zu verstehen, nichts auszurichten, da es in Deutschland genügend große buchgewerbliche Betriebe gibt, die auf den Verlag keine Rücksicht zu nehmen brauchen. Viel wirkungsvoller wäre da gegen eine Entschließung des Sortiments, Bücher solcher Auto ren, die ein Werk an eine der charakterisierten Bertri-ebsgesell- schasten geben, grundsätzlich nicht mehr zu verkaufen. Eine solche Kundgebung könnte auch der angesehenste Autor nicht ignorieren, und es wäre auf diese Weis« wenigstens zu erreichen, daß der 'billige Massenvertrieb auf gemeinfreie oder unbedeu tende Autoren beschränkt bliebe. Mer Bücherpreise habe ich mich schon in meinen letzten Wirtschaftlichen Betrachtungen ausgesprochen. Meine Erwar tung, daß sie keinesfalls eine Ermäßigung erfahren könnten, daß vielmehr immer noch «in« für den Verlag recht peinliche Spannung zwischen der beträchtlichen Erhöhung der Herstel lungskosten und der recht mäßigen Erhöhung der Bücherpreise bestünde, ist durch die Entwicklung der letzten Monate in mehr als vovherzusehendem Maße bestätigt worden, sodaß auch für das laufend« Jahr kein« Abwärtsbewegung, sondern viel eher eine weitere Aufwärtsbewegung zu erwarten sein dürste. Inwieweit mit der wenn auch nur wenig, so doch stetig fortschreitenden Erhöhung der Herstellungskosten und damit der Bücherpreise die Betriebsmittel des Verlags und des Sorti ments Schritt halten werden, bleibt abzuwarten. Manche An zeichen sprechen dafür, daß heut« schon da und dort ein bedenk liches Mißverhältnis zwischen -dem Umsang bzw. der Produk tion eines Betriebes -und der Flüssigkeit seiner Betriebsmittel besteht und -daß 'in immer steigendem Maße versucht wird, diese Kluft mit offenen oder mit Wechselkvediten zu überbrücken, zumal nachdem es in den letzten Monaten und Wochen etwas leichter und billiger geworden ist, mit Wechseln zu arbeiten. Wenn nun «ich znzugeben ist, daß di« Ausdehnung des Wechselver kehrs aus der Grundlage eines normalen und gesunden Waren austausches sür die Gesamtwlrtschast unbedenklich ist, so sollte sich doch der Buchhandel, und zwar Verlag wie Sortiment, stets vor Augen Hallen, daß kaum eine andere Ware so sehr der völligen Entwertung aus-ges-etzt ist wie das Buch. Es ist also für ihn viel gefährlicher als für jeden andern Kauf-iuann, ledig lich auf der Grundlage eines gewissen Büchervorrals und der Hoffnung, ihn zu verkaufen, Wechsel zu geben. Für den Buch handel erscheint mir deshalb als einzige gesunde Grundlage für di« Pfleg« und Ausdehnung einer Wechselverkchrs der Be stand an guten und innerhalb einer bestimmten Zeit sicher ein gehenden Außenständen. Wer sich darüber hinaus aufs Glatteis vager Zukunftshoffnungen begibt, wird in den nächsten Monaten leicht Gefahr laufen, zu Fall z-u kommen und schließlich noch andere mitzureißen. Beitritt der Vereinigten Staaten zur Revidierten Berner Übereinkunft? Di-e amerikanische Verlegerzeitschrist -ündiisdera' rveeLlv« vom 10. Januar 1925 veröffentlicht «inen dem Senat und Re präsentantenhaus der Vereinigten Staaten unlerm 5. Januar 1925 zugegangenen Gesetzesentwurf zur Ergänzung des Urheber rechtsschutzes. Das Wichtigste daraus für uns ist K 68, der den Beitritt der Vereinigten Staaten zur Berner Übereinkunft behandelt. Er lautet in -der Übersetzung: -Der Senat und das Repräsentanten haus der Vereinigten Staaten Amerikas -mögen beschließen, daß der Präsident der Vereinigten Staaten hierdurch ermächtigt wird, den Anschluß der Vereinigten Staaten an die Überein kunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst zu be wirken und zu veröffentlichen, die bekannt ist unter dem Namen Internationale Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst, unterzeichnet in Bern am 19. September 1886 und revidiert in Berlin -am 13. November 1908; sowie zu dem Zusatzprotokoll zur genannten Merei-nkunfl, ausgefertigt in Bern am 20. März 1914.« Jn K 69 wird beantragt, daß nach dem Artikel 23 der Revi dierten Berner Übereinkunft die Vereinigten Staaten in die erste Klasse der Länder eingereiht zu werden wünschen, während laut K 73 bei Inkraftsetzung dieses Gesetzesentwurss das derzeitige Copyrightg-esetz vom 18. Juni 1874 nebst den daraus beruhenden Gesetzen außer Kraft treten soll. Z 74 beantragt das Inkrafttreten dieses neuen Entwurfes am I. Juki 1925. Wenn dieser Gesetzesentwurf Annahme findet, so würden dadurch die Wünsche auch des deutschen Verlages im wesentlichen ersüllt. DerVorstanbdesDeutschenVerlegerveretns. Verantwortlich für diese Mitteilungen: Detlef Hudemann, Geschäftsführer des Deutschen BerlegerveretnS, Leipzig.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder