Lrscheiot werktäglich. Für Mitglieder de» DSrsenvareln» ^ ist der Bezugspreis im Mitgliedvdeitrag singefchlojfen. 4« weitere Exemplare zum eigenen Gebrauch kosten je 30Mark L. Uihelich frei Geschäftsstelle oder 3S Mark bei-postüberw eijung L knnervolb des Deutschen Reiches. Nichtmitglieder im Z- Veuqchen Reichs zahlen für jedes Exemplar 30 Mark bez. ZS Mark jährlich. «Nach dem Dusland erfolgt Lieferung über Leipzig oder durch Kreuzband, an Nichtmitglieder in disfem Falle gegen 5 Mark ^ oder deren Raum 30 -Pfennige, 6. 2^ M.. 52 M.. für Nichtmitglieder SO Pf.. S4 M., 120 M. Beilagen werden ^ nicht angenommen.-BeiderseitigerErfüllungsort ist Leipzig. Nr. 100 (N. 40). Leipzig, Mittwoch den 1. Mai 1918. 85. Iahrgaoq. Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. Die Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig vom 28. April 1918 hat einstimmig folgende Notstandsordnung angenommen: Noistandsordnung. 8 1. Auf alle Verkäufe von Gegenständen de» Buchhandel» (Z 4,1 der Verkausrordnung) an da» Publikum ist ein allgemeiner TeuerungLzuschlag zu erheben, der für da» ganze Gebiet de» deutschen Buchhandel» gleich und verbindlich ist. Die HSHe de» allgemeinen TeuerungSzuschlage» wird durch den Vorstand de» BScsenverein» nach Anhörung de» Vorstande» de» Deutschen Verlegerverein» und de» Verbände» der Kreis- und Ortrvereine jeweilig festgesetzt. Ebenso kann der Vor. stand der Börsenverctn» nach Anhörung der genannten Vorstände Ausnahmen von der Erhebung de» allgemeinen Teuerung», zuschlage» festsetzen. Alle Verfügungen sind vom Vorstande de» Börsenverein» im Börsenblatt bekannt zu machen; bei der Verfügung einer Herabsetzung der allgemeinen Teuerungrzuschlage» ist eine angemessene Frist zu wahren. 8 2. Der allgemeine Teuerungrzuschlag ist vom Vorstande de» Börsenverein» in Prozenten der von den Verlegern festgesetzten Ladenpreise zum Ausdruck zu bringen. Den Ladenpreisen gleichzuachten stad hierbei die von den Ver. legern festgesetzten Verkaufspreise, die aus Ladenpreis zuzüglich eine» etwaigen TeuerungSausschlage» de» Verleger» gebildet sind. 8 3- Etwaige Teuerungrausschläge de» Verleger» sind, sobald sie mehr als 10»/, de» Ladenpreise» betragen, dem Sorti. ment'geinäß dem Grundrabatt de» Buche» zu rabattiercn, im anderen Falle ist der Sortimenter berechtigt, sie entsprechend zu erhöhen. Der so gebildete Pret» ist dem in Z 2 genannten VerkaufSPret» de» Verleger» glcichzuachten. 8 t. Die Noistandsordnung gilt al» satzungrgemäßc Ordnung de» Börsenverein» und ist daher für alle Buchhändler ver bindlich. Sie ergänzt sinngemäß die Verkehr»- und Verkausrordnung. 8 S- Die Notstandrordnung tritt sofort in »rast, sie erlischt spätesten» zwei Jahre nach Eintritt de» allgemeinen Frieden». Doch bleibt er der dem Ablaus dieser Frist vorhergehenden Hauptversammlung de» Börsenverein» Vorbehalten, den dann bestehenden Zeitverhältnissen durch neue Beschlüsse Rechnung zu tragen. Gemäß Z I und 2 dieser Notstandrordnung bestimmt der Vorstand de» Börsenverein» nunmehr nach Anhörung de» Vorstande» de» Deutschen Verleger-Verein» und de» Verbände» der Kreis- und Ortrvereine: 1. Der allgemeine Teuerungszuschlag wird auf 10°/o festgesetzt. 2. Al» Ausnahmen sind bi» aus wettere Bekanntmachung diejenigen zulässig, die seither von den Kreis- und Ortsvereinen sllr ihre Bezirke bekanntgegeben oder von den einzelnen Buch-, Zeitschriften- und Musikalienvcrlegern vorgeschrieben worden sind. Leipzig, den 29. April 1918. Der Borstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Artur Seemann. Paul Schumann. Han» Volckmar. Karl Siegirmund. Otto Paetsch. O»car Schmarl. 229