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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.02.1925
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- 1925-02-10
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- 10.02.1925
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X! 34, 10. Februar 1925. Redaktioneller Teil. vörjcudlau f. d. Dycha. «llchhaader 2259 meine Umsatzsteuer beL-euiet, ivi-e in >der Sitzung d-es Gesamt- oorstandes weiter ausgeführt wurde, auf jeben F-all eine schwere ZK- lcrstuug der Produltion. Trotzdem kann an ihre Beseitigung!bei den heutigen Verhältnissen nicht gedacht werden: dagegen ist eine weitere fühlbare Herabsetzung und die Befreiung der Ausfuhr von der Be lastung mit der Umsatzsteuer in allen Stadien eine unerläßliche Bedin gung für die bevorstehende Steuerreform. Wann verjähren Schadenersatzansprüche aus der Geldentwertung? — Sämtliche Geldfvrderungen und Schadenersatzansprüche unterliegen bekanntlich der gesetzlichen Verjährungsfrist, wobei in gleicher Weise auch jede falsche Einschätzung des Schadens mit unter diese gesetzlichen Bestimmungen -fällt. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, daß die Verjährung durch Erhebung der Klage beispielsweise unterbrochen wird. Was dagegen Schadenerhöhungen anlangt, die in der Geldentwertung ihre Ursachen haben, so hat das Reichsgericht den Standpunkt eingenommen, daß die Verjährung dieser Ansprüche erst mit dem Ein tritt der veränderten Verhältnisse beginnt, die zu der entsprechenden Erhöhung berechtigen. Der Eintritt der Verjährung hinsichtlich später geforderter Beträge würde nach den reichsgerichtlichen Entscheidungö- gründen nicht dadurch gehindert sein, daß die Klägerin in falscher Voraussicht der Schadensfolgen ihren vorhandenen Schaden zunächst unrichtig eingeschätzt hätte. So liegt im vorliegenden Fall die Sache aber nicht. Maßgebend für die endgültige Bemessung des Geldschabens nach § 249 ff. des Bürgerliche^Gesetzbuches ist regelmäßig nicht der Zeitpunkt der Klageerhebung. .sondern derjenige der Urteilsfällung. Die Klägerin war daher gezwungen, wegen der mittlerweile einge- tretenen Geldentwertung und der dadurch hervorgerufenen, für die Besserung ihres Erwerbsschadens wesentlichen Lohnsteigcrung die Schadensumme höher zu beziffern, als es in der Klage geschehen war. Die geforderte Erhöhung stellt in solchen Fällen nicht den restlichen Teil des Anspruchs dar. sondern bildet nur eine andere Art seiner ziffermäßigen Berechnung. M. Fristlose Kündigung seitens des Angestellten. — Ein bemerkens wertes Urteil liegt zu dieser Frage seitens des Kaufmannsgerichtcs Berlin vor. Der zugrundeliegende Tatbestand war etwa folgender. Ein Angestellter hatte gelegentlich einer Auseinandersetzung mit sei nem Arbeitgeber sich schließlich dahin ausgedrückt, baß er sagte: ». . . Dann kann ich ja gleich gehen!« Das Kaufmannsgericht Berlin war der Überzeugung, daß in dieser Ausdrucksweise des Angestellten im vorliegenden Fall weder eine Kündigung noch eine sofortige Ent lassung zu erblicken sei, sondern diese Äußerung vielmehr eine so fortige Auflösung des Dienstverhältnisses seit e n s des Angestellten unter beiderseitiger Zustimmung darstelle. Von diesem Zeitpunkt an hatte also d-as zwischen dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber bestehende Arbeitsverhältnis als erloschen zu gelten, sodaß der Angestellte auch keine Gehaltsansprüche dem Arbeitgeber gegenüber geltend machen konnte. M. Anschriften auf Bricfsendungen nach dem Auslande. — In letzter Zeit sind Fälle bekannt geworden, in denen Briessendungen im Aus land als unzustellbar behandelt worden sind, weil die fremden Post beamten die in deutschen Buchstaben geschriebenen Anschriften nicht entziffern konnten. Es ist daher zu empfehlen, bei Anschriften auf Sendungen nach dem Ausland die lateinische Schrift anzu- wendcn, es sei denn, daß es sich um Länder handelt, in denen die goti schen Schriftzeichen bekannt oder üblich sind (z. B. Österreich. Schweiz. Nordische Staaten, Luxemburg). Auswüchse des ReklamewcsenS. — In letzter Zeit sind wiederholt Nachahmungen von Geldscheinen (sogenannte Blüten) zu Reklame zwecken verbreitet worden. Trotz der vorhandenen Abweichungen zeigen diese Blüten, besonders wenn sie zusammcngefaltet sind, eine gewisse Ähnlichkeit mit den echten Noten, durch die cs in einer ganzen Reihe von Fällen Betrügern gelungen ist, sie zu Zahlungen zu verwenden. Es erscheint angebracht, das Publikum, insbesondere die gewerblichen Kreise darauf hinzuweis-en, d-aß nach § MO Ziff. 6 StrGB. die An fertigung und Verbreitung von Warenempfehlungskarten. Ankündi gungen oder anderen Drucksachen und Abbildungen, die in Form oder Verzierung dem Papiergeld ähnlich sind, strafbar ist. Es sei daher vor Anfertigung, Verbreitung stud gleichzeitig auch vor Annahme der artiger Blüten gewarnt. Notspendc für deutsche Kunst. — Die vor einer Reihe von Jahren gegründete »Notspende für deutsche Kunst«, die in der Inflations zeit durch vielfache Hilfeleistungen, vor allem durch Bereithaltuug von Kupferplatten und Druckpapier für graphische Arbeiten, aber auch durch andere Maßnahmen, der Künstlerschaft willkommene Un terstützung gewähren konnte, hat die kritische Übergangszeit des ver gangenen Jahres glücklich überwunden und ist dabei, unter den ge sicherten Verhältnissen -der Gegenwart ihre Tätigkeit weiter auszu bauen. In der Hauptversammlung wurde dieser Tage für das laufende Kalenderjahr Professor Ulrich Hübner zum Vorsitzen den des Kuratoriums, Professor Amersdorffer zum Schriftführer und Professor Otto H. Engel zu dessen Stellvertreter gewählt. Vom Kuratorium wurde ein Arbeitsausschuß eingesetzt. Die fernere Tätig keit der »Notfipende* muß um so eher als eine dringende Notwendig keit bezeichnet werden, als, abgesehen, von dem niiederei«geführten Staatspreis, so gut -wie -sämtliche Stiftungen und Stipendien der früheren Zeit der Geldentwertung zum Opfer gefaben sind. sr- Auffindung der Bibliothek Iwans des Schrecklichen. — Wie der »Berliner Börsen-Zeituug« aus Moskau berichtet wird, haben dort zivei bekannte russische Gelehrte einen aufsehenerregenden Vortrag über die Geheimnisse des unterirdischen Moskau gehalten. Es handelte sich dabei in der Hauptsache um den Bericht über -die Auffindung der Bi bliothek Iwans des Schrecklichen, die in einer der zahllosen unter irdischen Höhlen, die die alte Stadt durchziehen, seit Jahrhunderten begraben lag. Es bestehen in Moskau 30 Häuser aus dem 16. und ,17. Jahrhundert, die unterirdische Gänge haben, die dis in den Kreml und in die sogenannte Chinefenstadt sichren. Die 800 Bände der Bücherei Iwans des Schrecklichen, die im 17. Jahrhundert in ganz '.Europa berühmt war, stellen einen einzig dastehenden Schatz dar so- ivohl wegen des unschätzbaren Wertes der kostbaren Einbände, die ganz aus Gold und kostbaren Edelsteinen bestehen, als auch wegen der Texte, die der Gelehrtenwelt einen noch unberechenbaren geistigen Schatz eröffnen. Shaw über den Rückgang der französischen Literatur. — Die Pariser Literatur-Aeitschrift »k.es klouvelles IcktteraireZ« veranstaltete eine Rundfrage über den Einfluß der französischen Literatur auf das jetzige Ausland. Die meisten Antworten sind recht negativ, besonders die von Bernard Shaw. Die Fragen lauteten folgendermaßen: 1. Welches ist der jetzige Stand des Einflusses, den die heutige fran zösische Literatur auf die Literatur Ihres Landes ausübt? Ist dieser Einfluß im Rückschritt oder Fortschritt? 2. In welchen Gebieten zeigt er sich am stärksten: Roman, Theater, Poesie. Essay? 3. Welche »Schule« oder welche »Richtung« stellt in Ihren Augen am genauesten den französischen Geist dar? 4. Welches sind schließlich die Schrift steller und die Werke, die Sie am meisten schätzen und die im litera rischen Publikum Ihres Landes den größten Ruf besitzen? — Bernard Shaw antwortete: »1. Dieser Einfluß ist heute nicht mehr vor handen. Zola hat George Moore vor vierzig Jahren beeinflußt, und Anatole France prägte sich zehn Jahre später A. B. Walkley ein — seitdem nichts mehr. 2. In keinem. 3. Der französische Geist wird literarisch nunmehr nicht mehr vertreten: nicht einmal in den franzö sischen Zeitungen, die trostlos amerikanisiert sind, kann er seinen Aus druck finden. 4. Ich bin ein alter Mann, der gelegentlich Moltöre liest, aber ich kann keine Ähnlichkeit zwischen seinem Werk und den Werken der modernen französischen Autoren finden, die. wenn sic nicht trostlos partikularistisch und unmodern sind (die Selbstzufriedenheit wird der Ruin Frankreichs sein), in ihren Gefühlen und Erscheinungen inter national sind und so die europäische Bewegung aufnehmen und nicht die charakteristische provinzielle Unbeweglichkeit der französischen Kunst.« Ein Gorch-Fock-HauS auf Finkenwärder. — Gorch Fock, der in der Skagerrak-Schlacht gefallene Schilderer deutschen Seemanns- und Fischerlebens, soll jetzt ein bleibendes Denkmal erhalten. Die Fischer iusel Finkenwärder, die durch Focks Werke, vor allem durch den Ro man: »Seefahrt ist Not«, bekannt geworden ist, will zur Erinnerung an ihn ein Gorch-Fock-Haus mit einer würdigen Gedächtuishalle schassen. Das Haus soll den Namen des Dichters bewahren, eine Stätte für die Geistesbildung und körperliche Erziehung der Jugend bieten, allen Besuchern der Insel offensteheu und als Volkshcim für Heimatabende Verwendung finden. Das Hcbbelmuseum in Wesselburcn. — Der Hambur gische Senat bewilligte 1000 Mark für die Einrichtung eines Zimmers im Hebbelmuseum in Wesselbureu. in dem diejenigen Stücke der Sammlung Aufstellung finden sollen, die Hebbels Aufenthalt in Ham burg betreffen. Das »H amburger Zi m m e r« wird die Möglich keit geben, die wertvollen Sammlungen des Hebbelmuseums in wcseul lich übersichtlicherer Form als bisher uuterzu bringen. 306*
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