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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.02.1925
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- 1925-02-07
- Erscheinungsdatum
- 07.02.1925
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Redaktioneller Teil. (Nr. 18.) Der Ausstattungsschutz von Büchern. Von Rechtsanwalt Or. Willy Hosfmann in Leipzig. (Vgl. Bbl. Nr. 12 und 18.) Meine Abhandlung -Urheberrechtsschutz und Markenschutz in Nr. 12 des laufenden Jahrganges des Börsenblattes, in der ich das Urteil des Oberlandesgerichls Hamburg vom 7. Novem ber 1919 erwähnte, durch das für die Ausstattung der Bände der Jnselbücherei der Schutz des Warenzeichenrechtes anerkannt wind, hat mir die Zuschrift einer Bücherstube eingebracht, in der diese dieses Urteil als ein Fehlurteil erklärt, weil die vom Jnselverlag verwendeten farbigen Umschläge alte italienische Tapeten oder zum Teil Beklebepapiere seien, deren Original holzschnitte im Besitze einer italienischen Firnis seien, nach welchem Muster Nachbildungen auf lithographischem Wege vor genommen worden sind. Ob diese Ausführungen zutreffend sind, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber selbst ihre Richtigkeit unterstellt, würden diese Tatsachen das Urteil nicht berühren. Denn die Schab nersatz- ansprüche auf Grund des Ausstattungsschutzes des Z 15 Waren- zeichengesetzes setzen voraus, daß jemand zum Zwecke der Täu schung in Handel und Verkehr Waren mit einer Ausstattung, die innerhalb beteiligter Verkchrskreise alz Kennzeichen gleich artiger Waren eines anderen gilt, ohne dessen Genehmigung versieht. Und diese objektiven Voraussetzungen sind gegeben, möge auch das vom Jnselverlag für seine Jnselbändchen ver wendete überzngspapier Nachbildungen alter italienischer Ta peten oder Beklebepapiere sein. Denn: ») es liegt eine Warenausstattung vor. Waren sind be wegliche Sachen, die von einem Gewerbebetriebe als dessen Er zeugnisse oder als dessen Handelsprodukte in Verkehr gebracht werden. Nun sind aber Bücher Waren in diesem Sinne, weil sie Erzeugnisse des betreffenden Verlegers sind und von diesem zu Erwerbszwecken verbreitet werden. Die Ausstattung der Bücher ist nun das äußere Gewand, das der Verleger seinem Verlagswerke gegeben hat: Papier, Einband, Drucktype, Format, und zwar insbesondere beim Einband die Farbe und die An ordnung des Druckes auf diesem. Auch die Farbe des Um schlages, wenn dieser gleichmäßig für alle Werke des betreffen den Verlegers gewählt ist, kann zur Ausstattung werden, so z. B. das rote Umschlagpapier für die Werke des Verlags Klinkhardt L Biermann. Die Ausstattung eines Buches ist mithin aus verschiedenen Einzelheiten zusammengesetzt, sodaß bei dieser Kombination das Gesamtbild entscheidet, und zwar herrscht in diesem der Einband vor, auf den mithin bei der Frag« des Ausstattungsschutzes das Schwergewicht zu legen ist. d) Diese Ausstattung muß unterscheidungskräftigen Wert haben, d. h. dieser äußere Eindruck des Werkes muß innerhalb der beteiligten Verkehrskrsise, nämlich der Bücherkäufer, so starke Kennzeichnungskraft haben, daß vom Durchschnittskäufer Werke mit dieser Ausstattung als von diesem Verleger her- rührend angesehen werden. Dos bedingt mithin, daß nicht nur einzelne Verlagswerke mit dieser Ausstattung versehen sind, son dern daß vielmehr eine Reihe von Werken, die die Arbeit des Verlegers besonders charakterisieren und die besonders stark verbreitet sind, oder daß eine ganze Bücherreihe, ein buchhänd lerisches Reihenwerk diese Ausstattung besitzt, weil dann in dem Verkehr sich die Auffassung gebildet hat, daß Bücher, die gerade diese Ausstattung tragen, Verlagswerke dieses Verlegers sind. Diese Voraussetzungen sind meines Erachtens vom hansea tischen Oberlandesgericht mit Recht bejaht worden, denn wie das Urteil sagt, hat sich infolge längeren Gebrauchs dieser be sonderen Ausstattung der Bände der Jnselbücherei seitens des Jnselverlags die Überzeugung gefestigt, daß sie ein kennzeich nendes Merkmal der Jnselbücherei sei und diese von anderen Büchern und Sammlungen in eigenartiger Weis« unterscheidet. Wenn nun andere Buchbinder gelegentlich für Einzclein-- bände den gleichen Einband wählen, berührt das den Ausstat- rungsschutz des Jnselverlages nicht. Denn in diesem Falle ist der betreffend« Einband nicht für Ausstattung von Waren, d. h, von Büchern, die verbreitet werden sollen, bestimmt, sondern es handelt sich um Einbände von Büchern für Einzelpersonen, di« nicht in den Verkehr gelangen sollen, somit keine Waren sind. Genau so wie es jedem unbenommen bleibt, seine Bücher persönlich mit Einbänden nach der Art der Jnselbücherei zu versehen. Das Weihnachtsgeschäft 1924. VI. (Fortsetzung zu Ml. Nr. lO, 12, 18, 22 und 26,) Die gestellten -Krage» lauteten: 1. Wie war die Kauflust des Publikums? 2. Welche Literaturgattungen wurde» besonders bevorzugt und welche Preislagen meist gewählt? 8. Welche einzelnen Bücher standen im Vordergrund des Interesses? 4, Fand ernstere oder leichtere Literatur größeren Anklang? 5, Wie war der Verkauf von Klassikern? k. Fanden Jugendbücher und Bilderbücher lebhafte» Absatz, in welchen Preislagen? 7. Wurde ein Einfluß der erhöhten allgemeinen Werbetätigkeit bemerkt? 8. Wurde wieder wie ln früheren Zeiten Kredit beansprucht? g. Was ist sonst »och Bemerkenswertes über das Weihnachts geschäft zu berichten? Die nachträglich eingelaufenen Berichte veröffentlichen wir nachstehend noch in einer zweiten alphabetischen Orts-Reihen- folge: Altona: 1. Bis Anfang Dezember war von einem Weihnachtsgeschäft wenig zu merken, dann setzte es allmählich ein und wurde zum Schluß recht lebhaft. 2. Gute Romane, Kunstbücher und Biographien in der Preislage von 3 bis 12 Mark. 3. Besonders gern gekauft wurden die neue Biographie von Rudolf Schäfer, ferner Schlotter, -Erlebtes-, Feuerbach, »Ein Vermächtnis« in der schönen, preiswerten Ausgabe des Kurt Wolfs Verlags und der neue Rolland »Verzauberte Seele«. 4. Ernstere Literatur. 5. Das Interesse meines Publikums für Klassiker war, trotz der schönen, neuen Ausgaben, nur sehr gering. 6. Bei Jugend- und Bilderbüchern wurde sehr auf den Preis gesehen, über 4 Mark wurde, besonders bei Bilderbüchern, nicht gern 'ausgegeben. Sehr gern gekauft wurde, auch für Er wachsene, das neue Weihnachtsbuch der Vilma Mönckeberg, von teureren die Kreiüolf-Bllcher (Wintermärchen) und für die Klei nen das Nürnberger Puppenspielbuch. Altona « r Bücherstube Geor g -E berhar d. Ansbach: sV 1. Anfang des Monats Dezember gut, dann schleppend; erst wieder in den letzten Tagen vor dem Fest lebhafter. 2. Reisewerke, Memoiren im Preise von 8—15 Mark, sowie neuere Romane. ^ 3. Filchner, Sturm; Hedin, Peking; Mack, Schäfer; Hielscher,. t Deutschland; Fritsch, Friedrich der Große; Franck, Ohne Geld; Tirpitz; Bülow, 4. Gediegene, 'ernste Literatur. 5. Klassiker gingen ebensowenig wie 1923. 6. Jugendschriften und Bilderbücher wurden in billigen und höheren Preislagen zufriedenstellend abgesetzt. 7. Ein Einfluß der höheren Werbetätigkeit machte sich hier nicht bemerkbar.
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