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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.10.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-10-16
- Erscheinungsdatum
- 16.10.1911
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- Deutsch
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12194 «-rl-Ildlat, >. d. Dtschu. Su»h»«d-r. Sprechfaul. ^ 241, IS. Oktober 1911. Sprechsaal. Die neue Versicherung für Angestellte und der Buchhandel. Da voraussichtlich in allernächster Zeit schon der Entwurf des Versicherungsgesetzes für Angestellte im Reichstag zur Be handlung und wohl auch zur Verabschiedung kommen wird, so wächst auch allerorten das Bedürfnis, sich darüber zu unter richten. Aufsätze jeder Art in Zeitungen und Zeitschriften sowie Versammlungen versuchen dieses Bedürfnis zu befriedigen, und auch das Börsenblatt hat ja schon wiederholt Aufsätze darüber gebracht. Deshalb wird auch eine Abhandlung über das Gesetz selbst hier an dieser Stelle nicht mehr nötig sein. Erwähnt sei nur nochmals, daß vom Inkrafttreten des Gesetzes ab, also vielleicht schon vom 1. Januar 1912 ab, jeder Angestellte vom 16. Lebensjahre ab der staatlichen Altersversicherung der Privat beamten beitreten muß, er mag wollen oder nicht. Noch weniger Zweck dürfte es haben, sich über die Vorteile oder Nachteile, die uns das Gesetz bringen wird, zu unterhalten oder irgendwelche Abänderungsvorschläge zu äußern. Die Verbände der Privat angestellten sind immer wieder mit dem Verlangen einer Alters- Versicherung an die Regierung herangetreten; die Regierung hat sich entschlossen, diesem Verlangen Rechnung zu tragen und bei der jetzigen Zusammenstellung des Reichstages darf angenommen werden, daß die Mehrheit zusammen mit der Regierung alles aufbieten wird, den Entwurf zum Gesetz werden zu lassen. Man wird bei der Durchberatung nach Möglichkeit die vorgebrachten Vorschläge und Wünsche berücksichtigen, aber es ist kaum anzu nehmen, daß wesentliche Veränderungen eintreten werden. Die wichtigste Frage, die in der Angelegenheit zurzeit zu stellen ist, kann deshalb auch nur lauten: Was empfiehlt sich jetzt zu tun? Da aber dürfte es zweckmäßig sein, nochmals die Angestellten darauf hinzuweisen, daß dem Entwurf nach jeder von der neuen staatlichen Zwangsversicherung befreit bleibt, der Nachweisen kann, vor dem Inkrafttreten der neuen Versicherung mindestens 4 Prozent seines Einkommens bereits für Versicherungen an gelegt zu haben. Empfiehlt es sich für Angestellte, dieses wahr zunehmen? Diese Frage muß unbedingt bejaht werden, denn es liegt auf der Hand, daß die zurzeit schon bestehenden Ver sicherungsmöglichkeiten viel günstiger sind als die staatliche Pensionsversicherung Isein wird. Die Nachteile der neuen Ver sicherung für Angestellte werden vor allem darin bestehen, daß: 1. volle 10 Cammeljahre vorgesehen sind, in denen keine Renten zur Auszahlung gelangen, daß 2. nur Renten zur Auszahlung gelangen und die vielen weit mehr erwünschte Kapitalsversicherung unzulässig ist, 3. daß die Renten vor allem im Anfang sehr niedrig sind, da gegen die Beiträge verhältnismäßig hohe sein werden und 4. daß die Renten und das vorgesehene Ruhegeld nicht auch nach dem Ausland zur Auszahlung gelangen. Die Leistungen der staatlichen Versicherung müssen auch geringere sein, weil 1. jeder, auch der Kränklichste versicherungspflichtig und somit auch rentenberechtigt wird, während die jetzt bestehenden Ver sicherungsanstalten natürlich nur gesunde Leute aufnehmen, weil 2. es genau so, wie wir das schon bei den Ortskrankenkassen und der Jnvaliditätsversicherung leider wahrnehmen müssen, nicht an zahlreichen Simulanten fehlen wird, welche die Kassen brandschatzen, und 3. die Verwaltungskosten bei dem vorgeschlagenen umständlichen Apparat ganz bedeutende sein werden. 10 Prozent der Nettoprämie sind dafür vorgesehen, doch darf nach der bei der Jnvaliditätsversicherung gemachten Beobachtung bezweifelt werden, daß dieser Satz reichen wird. Empfiehlt es sich also für den Arbeitnehmer, vor dem Inkrafttreten der neuen staatlichen Versicherung eine anderweite Versicherung einzugehen, so entsteht die zweite Frage, welcher Versicherungsanstalt man sich anschließen soll. Für uns Buchhändler können das in den allermeisten Fällen nur die Kassen unseres Allgemeinen Deutschen Buchhandlungs - Gehilfen - Verbandes sein. Fest steht, daß dieser mehr leistet als andere Versicherungsanstalten. Er kann das und muß das können, weil 1. die Verwaltungskosten ganz beträchtlich geringer sind als die der meisten anderen deutschen Versicherungs-Anstalten, weil 2. er keinerlei Agentenprovisionen zu zahlen hat, 3. ihm jetzt schon beträchtliche freiwillige Beiträge seitens der Arbeitgeber zufließen und hoffentlich auch in Zukunft zu- fließen werden, 4. weil wir Buchhändler, das kann ausgesprochen werden, nicht das schlechteste Menschenmaterial in bezug auf Gesundheit und Arbeitskraft darstellen, und schließlich weil 6. diese Kassen in jedenfalls viel geringerem Maße von Simu lanten ausgenutzt werden als andere. Dazu kommt, daß der Allgemeine Deutsche Buchhandlungs- Gehilfen-Verband in seinen verschiedenen Kassen, der Sterbekasse, der Witwen- und Waisenkasse sowie der Jnvalidenkasse alle mög lichen Versicherungsarten zuläßt, die den Wünschen und Bedürf nissen des Einzelnen angepaßt sind. Man mag dagegen ein wenden, daß es nicht sozial gedacht sei, sich abzusondern und von der staatlichen Versicherung auszuschließen, die auch den Schwächlichen und Ärmsten zugute kommen soll. Dem gegenüber darf es aber doch wohl auch einmal ausgesprochen werden, daß jeder nicht nur Pflichten gegen die Gesellschaft im allgemeinen hat, sondern ebenso gegen seine Berufsgenossen und es somit gewiß keinem Menschen verdacht werden kann, sich diesen und den für seine Berufsgenossen bestehenden Hilfskassen anzu schließen. Mag es also nicht sozial gedacht sein, so ist es kollegial. Es ist selbstverständlich, daß wie jeder anderen Ver sicherungskasse auch denen des Allgemeinen Deutschen Buchhand lungsgehilfen - Verbandes immer neue Mitglieder beitreten müssen, neues Blut zugeführt werden muß. Wer also als An gestellter des Buchhandels sich noch vor Inkrafttreten des Gesetzes versichern will, sei es in einer Sterbe- oder Invaliden- oder Witwen- und Waisenkasse, oder wem die Höhe der staatlichen Altersversicherung nicht genügt, wer sich also noch weiter ver sichern will, der sollte vor allem einmal die Leistungen des All gemeinen Deutschen Buchhandlungsgehilfen-Verbandes prüfen. Er wird finden, daß er in den meisten Fällen dabei nur ge winnen wird. Für diejenigen, die es nicht wissen, sei dabei ge sagt, daß sie ihrem Arbeitgeber nichts dabei schenken, denn dieser wird auf alle Fälle für jeden seiner Angestellten die ihm auferlegten 4 Prozent des Gehalts an die staatliche Versicherung abzuführen haben, wofür aber auch dem Arbeitnehmer, der anderweit bereits versichert ist, die Hälfte der staatlichen Ver sicherung gesichert bleibt. Die Kräftigung und Stärkung unserer eigenen buchhändlerischen Kassen muß uns Buchhändlern am Herzen liegen. Es wahrt also jeder Buchhändler nicht nur aufs beste seine eigenen Belangen, sondern er erfüllt zugleich auch eine Pflicht gegen seine Standesgenossen, wenn er soweit als immer möglich den Versicherungskassen des Verbandes beitritt. Die Geschäftsstelle des Verbandes in Leipzig, Sternwarten straße 38, hat ja wiederholt die großen Vorteile der Verbands versicherung in Flugblättern auseinandergesetzt und wird gewiß bereit sein, jede diesbezügliche Anfrage zu beantworten. Die vorstehenden Zeilen bilden den ungefähren Inhalt von Ausführungen, die ich auf Verlangen in der kürzlich statt gefundenen Versammlung der Stuttgarter Buchhändler aus zusprechen mich veranlaßt sah. Verschiedenen geäußerten Wünschen nachkommend, feien sie hier nochmals wiederholt. Stuttgart, Oktober 1911. H. O. Sperling. Anfrage. Im Jahre IV10 erschien in unserem Verlage ein Buch: »Müller, Der Diebstahl im Urheberrecht, Patentrecht, Waren zeichenrecht und Unlauterer Wettbewerb.« Wir ließen darin von der Buchdruckerei bei den einzelnen Kapiteln auf den äußeren weißen Papierrand schwarze Blöcke setzen, so daß sich beim Biegen des Buches im Längsschnitt die Blöcke in kleinen schwarzen Strichen zeigen. Wie wir hören, ist dies Verfahren schon bei anderen Büchern angewendet worden, es soll Musterschutz hierüber eingetragen worden sein. Es wäre uns sehr erwünscht, von den Herren Kollegen zu erfahren, welche Werke hierfür in Frage kommen. Für recht baldige Mitteilungen I wären wir sehr dankbar. Berlin V/. 66, Französischeste 28. Puttkammer L Mühlbrecht.
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