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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.10.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-10-17
- Erscheinungsdatum
- 17.10.1911
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- Deutsch
- Sammlungen
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^ 242 17. Oktober 1S11. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f d Dtschn. Buchhandel. 12263 Hierzu kommen noch die einschnürenden Bestimmungen über neue Auflagen. Keine erheblichen Änderungen, sonst neue Prüfung durch die obere Schulbehörde. Neugenehmigung oder — Abschaffung! So kann weikerstrebender bessernder Fleiß dem Schulbuchverfasser höchstens schaden. Am besten fährt er. wenn er gar nichts mehr an seinem Buche tut. Der sichere Weg zur Versteinerung der jetzt mit Hochdruck eingeführten begünstigten Bücher! So treiben wir in Zustände hinein, die dem Verlags buchhandel es sehr bald unmöglich machen werden, sich ferner um Schulbücher zu bemühen. Neue Verlagsanträge müssen künftig abgewiesen werden, werden auch von selbst aus- bleiben. wenn die Lehrer-Autoren erst inns werden, was die neue Ordnung in dieser Beziehung auch für sie bedeutet. Das dürfte nicht nur dem Verlagsbuchhandel, sondern auch der Schule, die sich unter der früheren weitherzigen Politik der offenen Tür doch ganz wohlbefunden hat. bald sehr un angenehm und schädlich werden. Das freie Spiel der Kräfte gibt Leben, der reglementierende Zwang tötet. Das gilt, sollte man meinen, auch für die Schule! Kleine Mitteilungen. Weimarer Biicherschiitzc. — Die gesamte Bibliothek der 18üS verstorbenen Großfürstin Maria Paulowna, der Mutter der Kaiserin Augusta und des Grobherzogs Carl Alexander, die bisher im Großherzogl. Residenzschlosse ausbewahrt wurde, ist nunmehr nach der Großherzoglichen Staatsbibliothek über- gesührt worden. Unter den äußerst wertvollen Schätzen, die zum Teil kostbare Reliquien aus der Schillex^Goethezeit aufweisen, be finden sich auch etwa 3000 Bände un russischer Sprache. Die Katalogisierung der umfangreichen Bibliothek hat bereits be gonnen. Post. Schisfsliste für billige Briese nach den Ver einigten Staaten von Amerika <10 -s für je SO g): — »Kaiserin Auguste Victoria» . ab Hamburg IS. Okt. Post schluß nach Ankunft der Frühzttge Alle diese Schiffe sind Schnelldampfer oder solche, die für eine bestimmte Zeit vor dem Abgang die schnellste Beförde rungsgelegenheit bieten. »Prinz Friedrich Wilhelm« »Kronprinz Wilhelm« . . . »Kronprinzessin Cecilie« . . »Amerika« »George Washington«. . . »Kaiser Wilhelm der Große« Bremen 21. „ Bremen 24. „ „ Bremen 31. „ „ Hamburg 2. Nov. „ Bremen 4 „ ,, Bremen 14. „ «L. vom Reichsgericht. — Beschäftigung von volks schulpflichtigen Kindern in Zeitungsbetrieben. (Nach druck verboten.) Eine für das Zeitungsgewerbe prinzipielle Frage war jetzt dem Reichsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Der Ver leger, der Prokurist und ein Expeditionshilfsarbeiter des »Ham burger Fremdenblattes« waren von der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen Vergehens nach § 136 der Gewerbeordnung bzw. des Kinderschutzgesetzes angeklagt worden. Es war ihnen zur Last gelegt, in dem Druckereibetriebe des Hamburger Fremdenblattes mitunter bis zu 70 Knaben unter 12 Jahren beschäftigt zu haben, obwohl nach § 135 der Gewerbeordnung Kinder unter dreizehn Jahren in Fabriken überhaupt nicht be schäftigt werden dürfen. Die Bestimmungen des Kinderschutz gesetzes sollten dadurch verletzt worden sein, daß einzelne der Knaben an Sonnabenden länger als drei Stunden beschäftigt worden seien Das Landgericht Hamburg hatte aber nur einen Verstoß des Mitangeklagten Expeditionsbeamten gegen das Kinderschutzgesetz als erwiesen angenommen, im übrigen aber gegen alle drei Angeklagte auf Freisprechung erkannt. Das Landgericht hatte die Verteidigung des Angeklagten gewürdigt, daß die Knaben gar nicht im Druckereibetriebe, sondern in einem Zweige des Verlagsgeschäftes, also im kauf männischen Betriebe beschäftigt worden seien. Ihre Arbeit habe lediglich darin bestanden, die einzelnen Blätter der Zeitung zusammen zulegen, die für die Post bestimmten Exemplare fertig zu machen und die Kreuzbänderumzulegen. Eine solcheTätigkeit der Knaben be zwecke nicht die Herstellung der Zeitung, sei also kein Teil des Druckereibetriebes, sondern des Verlagsgeschäfts, also des kauf männischen Betriebes, nicht eines gewerblichen. Gegen dieses freisprechende Urteil war von der örtlichen Staatsanwaltschaft Revision beim Reichsgericht eingelegt worden, die auch von der Reichsanwaltschast vertreten wurde. Die Auffassung des Land gerichts, es liege keine Beschäftigung im gewerblichen, sondern im kaufmännischen Betriebe vor, sei gänzlich fehlsam. Kaufmännischer und gewerblicher Betrieb beim Zeitungsunternehmen trennten sich erst dann, wenn die Zeitung vollständig fertig, d. h. post frei gewesen sei, so daß an ihr nichts weiter zu tun gewesen sei, als sie auszugeben. Bei dieser Auffassung müsse man das durch die Knaben bewirkte Zusammenlegen der Zeitungskonvolute und das Umlegen der Kreuzbänder als zur Herstellung der Zeitung gehörige Betätigung ansehen, also eine Betätigung im Gewerbebetriebe. (Aktenzeichen: 3 v 661/11.) Für den Mittelstandskongretz deS Hansabundes ist fol gendes Programm festgesetzt worden: Begrüßungsabend am Sonnabend, 4. November. Erster Sitzungstag Sonntag, 5. No vember, vormittags II Uhr, im Lehrervereinshaus, Alexander straße 40 i'am Alexanderplatz). Zweiter Sitzungstag Montag, 6. November, vormittags 10 Uhr, ebenda. Auf der Tagesordnung stehen: Die Hebung des kleingewerblichen Kredits: a) Borgunwesen, Einziehungsämter, Förderung der Kreditgenossenschaften. Referent Knobloch, Direktor des Hansabundes, d) Diskontierung von Buch forderungen. Referent Jung. Stadtrat, Neiße. Konsumvereine und Beamtenkonsumvereine. Referent Neddermann - Bremen. Fragen des Detailhandels (unlauterer Wettbewerb, Sonderrabatt wesen, Wanderlager, Bekämpfung des Kreditbetruges). Referent vr. Köthner-Berlin. Fragen des Handwerks (Stellung der Hand werkskammern, Gefängnisarbeit, Ausführung des zweiten Teils des Gesetzes, betreffend die Sicherung der Bauforderungen in Ausnahmefällen, Befähigungsnachweis für das Baugewerbe, Reichshandwerksamt, Konkurrenz staatlicher und städtischer Be triebe). Referent Bartschat-Königsberg. Submissionswesen. Re ferent Knobloch, Direktor des Hansabundes. Gewerbliches Bil dungswesen (Ausbildung der Lehrlinge, Fortbildungsschulen, Weiterbildung des Kaufmanns). Referent Schmahl, Kommerzien rat, Mainz Ausblick in die Entwicklung des deutschen Mittel standes. Referent Knobloch, Direktor des Hansabundes. Maeterlinck Nobelpreisträger? — Wie die Stockholmer Zeitung »Dagens Nyheter« meldet, wird der diesjährige Nobel preis für Literatur dem belgischen Dichter Maurice Maeterlinck verliehen werden. — Maeterlinck, 1862 in Gent geboren, ist in Deutschland weiteren Kreisen durch seine oft aufgeführten Stücke »Monna Vanna« und »Pelleas und Melissande« bekannt geworden. Er hat auch zahlreiche, in Fachkreisen sehr beachtete philosophische und naturwissenschaftliche Werke geschrieben, in denen er eine eigene charaktervolle Richtung vertritt. Maeterlinck lebt meist in Paris. Re»e Bücher, Kataloge «sw. für B«chha«dler. Larlerutis (Lacken). 8°. 67 8. 1643 i§rn. 113"8.^3258^-0^"^ Antiquariat in Lackeidorn 1. ^V. Das literarische Echo. Halbmonatsschrift für Literaturfreunde. Begründet von vr. Josef Ettlinger Herausgegeben von 1S91'
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