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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.10.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-10-19
- Erscheinungsdatum
- 19.10.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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L44, 19. Oktober 1911. Nichtamtlicher Teil. DSrsenblE f. d. Dttchn. «»chhaudel. 12419 mag noch vergossen werden, bis die »Flämische Frage« ihre Lösung gefunden haben wird? Und in welch unvorher gesehener Weise mag diese schließlich vor sich gehen? Wie auch immer der unerquickliche Bruderzwist aus gehen wird, mögen die schönen Worte des wallonischen Dichters Antoine Clesse aus Mons stets wahr bleiben, die als Refrain eines patriotischen Liedes volkstümlich ge worden sind: September 1911. Jos. Thron. Kleine Mitteilungen« Post. — Für Postanweisungen nach Konstantinopel und Smyrna (deutsche Postanstaltens sowie nach den ottomanischen Postanstalten gilt von jetzt ab das Umrechnungsverhältnis von I Pfund Türkisch ^ 18 90 H. Sprechsaal. Offener Protest gegen die neuen Lieferungs bedingungen der Barsortimenter. <Vgl. Nr. 233., Unterzeichneter Verein veröffentlicht an dieser Stelle seine Einsprüche gegen die neuen Lieferungsbedingungen der Bar sortimenter, um dadurch andere Ortsvereine und vor allem auch die Kreisvereine — die berufensten Vertreter der Sortimenter — zum energischen Vorgehen gegen einen solchen Gewaltakt aufzu fordern. Gewaltakt! Mit voller Überzeugung gebrauchen wir dieses Wort; denn die ganzen Lieferungsbedingun gen kommen auf das eine heraus, dem Sortimenter neue Lasten aufzubürden, von sich aber alle Pflichten fernzuhalten. Hinzu kommt noch die rücksichtslose Art der Ein- führung, denn mit dem Tage der Übersendung der Lieferungs bedingungen beginnt deren Rechtsgültigkeit, und diese Zustellung schließt mit der Drohung: Entweder — oder! Wir Barsortimenter halten auf alle Fälle zusammen. (§ 16.) Rechtlich hat kein Vertragsverhältnis zwischen Barsortiment und Sortimenter bestanden, moralisch war es aber durch jahre langes gegenseitiges Vertrauen begründet. Über Nacht aber, nachdem man sich geeinigt, heißt die Moral: »Wir haben die Macht, ihr habt euch z« fügen.« Punkt 2: »Porto, Fracht auch bei Nachlieferungen trägt der Empfänger«, d. h. das Barsortiment hat einen Teil der Bestellung nicht auf Lager, schickt also den Ballen ohne das Verlangte ab. Angenommen: der Ballen wiegt 31 so muß der Sortimenter 40 kff. Bahntarif bezahlen. Am andern Tage schickt das Bar sortiment das Fehlende nach. Die Werke wiegen 6 der Sortimenter hat also das neue Rollgeld zu bezahlen, die neue Fracht (die 6 wären bei den 31 kx kostenlos gewesen) und die neue Anfuhr. Kam die Nachlieferung aber für den Sortimenter zu spät, so hat er auch noch das Rückporto zu tragen und die 6^ Spesen für Remittenden, oder hat er die Werke bei Kollegen aufkaufen können, verkürzten Rabatt, event., falls dieselben am Ort nicht zu haben waren, Telegramm und erneute Spesen vom Verleger aus und das alles nur, weil das Barsortiment versagt. Ob's beim Barsortiment klappt oder nicht klappt, ist jetzt einerlei Der Sortimenter zahlt jedenfalls, das ist das »Gute- dabei. Punkt 3: »Für etwaige Druckfehler in den Katalogen sind die Bar sortimenter nicht haftbar«. Wo in aller Welt kommt es in andern Berufszweigen vor, daß eine Verkaufsliste nicht gültig ist? In jeder andern Branche ist der Lieferant gesetzlich gezwungen, zum angebotenen Preise zu liefern und nur die Herren Bar sortimenter wollen hier wieder einen event. Fehler ihrerseits dem Sortimenter aufhalsen. Punkt Sr Dieser Punkt ist überhaupt nicht zu verstehen. In § 1 steht! ausdrücklich: »alle bisher gültigen Lieferungsbedingungen sind auf gehoben«; in § 4: »Monatskonten mit 3 Monaten Ziel« werden nicht mehr eröffnet, dann §9 jedoch wieder: » dies jedoch nicht bei Monatskonten mit 3 Monaten Ziel«. Punkt 12: »Rücknahme von alten Auflagen ist vollständig ausgeschlossen.« D. h. wenn ein Barsortimenter eine alte Auflage eines Buches auf Lager hat, kann er dieselbe ruhig liefern, selbst wenn die neue Auslage des Werkes bereits in seiner Buchbinderei zum Ein binden lagert. Betreffs der Nachlieferungen muß jeder Sortimenter dem Barsortimenter eine Karte schreiben: »er verzichtet ein für allemal auf Nachlieferung bestellter Bücher, falls Expeditions verhinderung Vorgelegen haben soll«. Bestellungen mit Vorbehalt werden nicht ausgeführt. Welche Sortimenterfreundlichkeit! Die Barsortimenter sichern sich beim Verleger durch die Bedingung: »falls binnen .... Monaten keine Auflage erscheint«, der Sorti menter aber soll sich dem Barsortiment bedingungslos verschreiben. Dieser § wird das Sortiment veranlassen, weit mehr noch als bisher den direkten Verkehr mit dem Verleger zu Pflegen. Wir sind der festen Überzeugung, daß die Herren Verleger durch weitmögliches Entgegenkommen bei direkten Lieferungen und durch weitere Ausgestaltung der Leipziger Aus lieferungslager den Sortimenter unterstützen. Punkt 14. Ganz unhaltbar ist dieser Paragraph. Was die Barsorti menter im Börsenblatt Nr. 283 Herrn Hollesen erwidern, ist vom buchhändlerischen Standpunkt aus nicht zu verstehen. Es kann den Barsortimentern ganz gleich sein, ob sie an die Firma des be- treffenden Buchhändlers per Kreuzband schicken, oder an einen Kunden des betreffenden Buchhändlers; die Arbeit ist genau dieselbe. (Doppelte Fakturen werden in den wenigsten Fällen weder verlangt, noch gewünscht.) Das, was die Barsorti menter in ihrer Entgegnung anführen, beantwortet absolut nicht die Frage des Herrn Hollesen. Es handelt sich nicht um die Vereinfachung für das Sortiment, »ob dasselbe von 2 oder 3 verschiedenen Verlegern bezieht, oder aus einer Hand«, sondern um die eine Frage, ob das Barsorti ment durch direkte Sendungen an private Adressen mehr Arbeit hat als durch direkte Sendungen an die Sortimenter, und diese Frage ist rund zu verneinen. Die Barsortimenter fühlen selbst zu sehr die Belastung, die sie den Sortimentern zumuten, davon zeugen die Schlußworte in ihrer Entgegnung Börsenblatt Nr. 233, die fast einer Drohung gleichen. Wir Sortimenter können zum Heil des deutschen Buchhandels nur wünschen, daß durch direkten Bezug vom Verleger das Band zwischen Verleger und Sortimenter wieder gefestigt wird. Ganz gewiß werden die Verleger — wenn sie diesen Augenblick richtig benutzen — auch wieder fühlen, was sie am deutschen Sortiment haben und wieder vor Augen sehen, welch unendlicher Mühe es bedarf, Absatz zu erzielen. Wir versagen den Herren vom Barsortiment nicht unser volles Anerkennen und bewundern die Tatkraft und Energie, verhehlen uns aber nicht einen Augenblick die furchtbare Gefahr, die dem Sortimenter droht, eine Gefahr, deren erstes Anzeichen die neuen Lieferungsbedingungen mit ihrer gewaltsamen Einführung sind. Der Sortimenter aber soll sich erinnern: »Der Appetit kommt über dem Essen«, aliag: glückt den Barsortimenten in ihrer Einig keit dieser Schlag — ein zweiter wird bald folgen. Wir enthalten uns noch aller Vorschläge, hoffen aber, daß Kreis- und Ortsvereine ohne Zögern eingreifen und sich bewußt werden, daß es heißt: Der Schwache braucht Schutz gegen Gewalt. Lokal-Verein Bremer Buchhändler. Entgegnung. In vorstehenden Ausführungen wenden sich die Bremer Buchhändler in einer die Grenzen sachlicher Auseinandersetzung weit überschreitenden Form gegen die Lieferungsbedingungen der Barsortimente. Diese Bedingungen sind nach reiflicher Über legung unter dem Zwange wirtschaftlicher Verhältnisse ent- standen; wir verwahren uns deshalb gegen jegliche Unter stellung anderer Motive, insbesondere derer, die die Bremer Buchhändler unserm Vorgehen zu geben belieben. Mißverstandene 1611*
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