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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.10.1911
- Strukturtyp
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- 1911-10-30
- Erscheinungsdatum
- 30.10.1911
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- Deutsch
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13108 «syenbuu« t. » D::chn. «uchhauver. Nichtamtlicher Teil. ^ 253, 80. Oktober 1911. Betriebssystem. Sobald dieses System, wie es jetzt der Fall ist, einmal organisiert und in der Zentrale der Anstalt richtig in Gang gesetzt ist, arbeitet alles von selbst weiter und wird an und für sich keine neue händlerische, geschäftsmäßige Arbeit erfordern. Darum ist es auch nicht nötig, daß dieses Unternehmen dauernd unter Leitung von Geschäftsleuten bleibt. Auf der anderen Seite bildet der Gegenstand einer An stalt für die Verwertung mechanischer Rechte dauernd ein geschäftliches Handelsunternehmen. Für die Bewertung und Berechnung der Lizenzgebühren lassen sich nicht einheit liche Normen und Systeme fcstsetzen. Man kann wohl allgemeine Grundsätze aufstellen, aber immer von neuem müssen zwischen den Autoren und Verlegern einerseits und den Fabrikanten andrerseits neue Verhandlungen geführt werden, je nach dem Handelswelt des Gegenstandes. Der Betrieb wird immer kaufmännisches Arbeiten verlangen, und dieses Unternehmen muß so organisiert sein, daß Kaufleute an seiner Spitze stehen, die bemüht sind, die größt möglichen geschäftlichen Vorteile aus ihrem Markte zu erzielen. Darum erscheint es angebracht, wenn die Autoren auf diesem Gebiete die Vertretung ihrer Inter essen den Kaufleuten, (d. h. den Verlegern) überlassen. Bedeu tende und erfahrene Musikoerleger sind übrigens der Meinung, daß nach dem alten Gesetz und nach der früheren Recht sprechung das Recht zur Verwertung der Musik auf mechanischen Instrumenten in seiner theoretischen Herleitung ein Teil des Vervielsältigungsrechts der Verleger ist und daß daher der Verleger jetzt unter dem neuen Gesetz, das jenes Recht dem Urheber zuerkennt, wohl berechtigt ist, sich in seinen Verlagsverträgen auch das Recht für die mechanische Wiedergabe zu sichern. Abgesehen von diesem theoretischen Rechtsstandpuukt, erscheint es mir aber aus den oben an gedeuteten praktischen Gründen als das Richtige, wenn eine deutsche Anstalt für mechanische Rechte in erster Linie unter dom Einfluß der Verleger bleibt. Der Verfasser eines »Eingesandt- glaubte vor kurzem seine Stimme erheben zu müssen gegenüber meiner Stellung nahme (als Vorstandsmitglied des Vereins der Deutschen Musikalienhändler) in unserem Verhältnis zur »Genossenschaft deutscher Tonsetzer«. Es möge hier ihm und allen, die es wissen wollen, gesagt sein, daß der jetzige Vorstand in seiner Gesamtheit sich darüber einig ist, daß es für den deutschen Musikalienhandel das Richtige, Würdige und Nützliche ist, wenn er erstrebt, das Verhältnis zwischen den in der -Genossenschaft deutscher Tonsetzer- geeinigten deutschen Komponisten und den als »Verein der Deutschen Musikalien händler- verbundenen deutschen Musikverlegern und -Sorti mentern zu einem auf gegenseitigem vollen Vertrauen be ruhenden zu gestalten. Robert Lienau. Kleine Mitteilungen. Die Korporation der Wiener Buch-, Kunst» und Musi kalienhändler erläßt in Nr. 43 ihres Vereinsorgans, der Öster reichisch-ungarischen Buchhändler-Correspondenz, unterm IS. Ok tober nachstehend« Bekanntmachung: Im Sinne des Beschlusses der Sitzung der Vorstehung der Korporation vom 6. Oktober 1911 wurde das nachfolgende Schreiben an die Wiener Antiquare versandt: »In der letzten Zeit haben sich abermals die Fälle gehaust, daß gestohlene Bücher von Wiener Antiquaren angekaust wurden. Zum Teil waren es ganz neue Werke, insbesondere solche, welche hiesigen Sortimentsbuchhändlern gestohlen wurden, zum Teil stammten die betreffenden Bände aus einer öffent lichen Bibliothek. Wie Sie aus der »Buchhändler-Correspondenz« ersehen haben, wurde seitens eines Mitgliedes unserer Kor poration der Antrag gestellt, die Polizei zu bitten, Vorkehrungen zu treffen, damit der Ankauf gestohlener Bücher durch Antiquare er schwert werde. Die Vorstehung hat es vorläufig abgelehnt, die Intervention der Polizei in Anspruch zu nehmen, richtet aber hiermit an sämtliche Herren Antiquare die dringende Bitte, beim Anlaus von Büchern so vorsichtig als möglich zu Werke zu gehe» und ihr Augenmerk nicht nur auf die Verdächtigkeit der Käufer, sondern auch der Bücher selbst zu richten. Bei den Werke» welche jener Bibliothek gestohlen wurden, war das Bibliotheks- zeichen zum Teil nur sehr oberflächlich entsernt worden. Die Korporation hat voriges Jahr aus die Rechtsfolgen eines An kaufes gestohlener Bücher aufmerksam gemacht und bringt ihre damalige Bekanntmachung hiermit in Erinnerung.« Prämiierungen. — In Ergänzung unserer Notiz in Nr. 248 teilt uns C. F. Amelangs Verlag, Leipzig mit, daß auch ihm die große Medaille aus der Internationalen Kochkunstausstellung zu Frankfurt a. M. zuerkannt worden sei, während die Firma Franz Venj. Auffarth, Frankfurt a. M., die Mitteilung betr. Verleihung des Ehrendiploms der Weltausstellung in Brüssel an Fischers medizinische Buchhandlung, Berlin, dahin ergänzt, daß ihr die gleiche Auszeichnung zuteil geworden sei. — Von einem neuen Ersolg ihrer landwirtschaftlichen Verlagsartikel weiß die Verlagsfirma Emil Wirz, vorm. I. I Christen, Aarau, zu berichten: aus der soeben geschlossenen I. Aargauer kantonalen landwirtschaftlichen Ausstellung ist sie mit der goldenen Medaille, der höchsten Auszeichnung, hervorgegangen. Büchcrdiebstahl. — Die Gutenberg.Buchhandlung, Berlin V. 6V, schreibt uns unterm 27. Oktober: Bei einer Lager ausnahme wurde sestgestellt, daß uns ein numeriertes Exemplar von Mascha, Felicien Rops und sein Werk (Verlag Albert Langen, München, Imitiert Wildlederband Nummer 343) gestohlen worden ist. Wir bitten um Nachricht, salls das Werk angekaust worden ist oder noch angeboten wird. In ersterem Falle ersetzen wir der betreffenden Firma den Ankaufspreis, da uns daran liegt, den betreffenden Dieb unschädlich zu machen. Wahrscheinlich ist es ein junger Mensch vom Typus eines Studenten, der sich dadurch verdächtig macht, daß er in hiesigen Buchtanrlungen nur zur Mittagszeit erscheint und auch im heißesten Sonmer eine zugeknöpfte Pelerine trägt. Für alle sachdienlichen Mitteilungen sind wir dankbar. Der 2. internationale Kongres; sür Moralpädagogik, der nach vierjähriger Pause dem ersten folgen wird, findet vom 22. bis 27. August I9l2 im Haag statt. Hat der I. Kongreß eine allgemeine Übersicht über die Moralpädagogik in den verschie denen Ländern gegeben und die allgemeinen Probleme zur Dis kussion gestellt, jo soll sich der 2. Kongreß ausschließlich mit der Charakterbildung im engeren Sinne beschäftigen. Nene Bücher, Kataloge »s». für Buchhändler. i'll'l-six^i^XXllll äabrg.^^dlr. I°^0litvber 19ll. 8°. 24 8 711 Nra. pari», 11 ruo äs I-itle. 8°. 97 8. 1618 Nru. null in ltoina, Lorro äst Ooruaoedis N. 61. 8°. 32 8. 560 kirn. 30 8. 749 Nrn. ^ ^ - Personalnachrichten. Max Jafsö — Der hervorragende Königsberger Lehrer der Arzneimitteikunde Geheimrat Professor vr. Max Jasfä ist in Berlin auf der Durchreise plötzlich im 71. Jahre gestorben. Jaff« war einer der erfolgreichsten Forscher auf dem Gebiete der Physio logischen Chemie und Pharmakologie. Aus seiner Feder stammt eine große Anzahl medizinischer Abhandlungen, die vor allem in Hoppe-Seylers Zeitschrift sür physikalische Chemie und in den Berichten der Chemischen Gesellschaft veröffentlicht sind.
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