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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.12.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-12-07
- Erscheinungsdatum
- 07.12.1911
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- Deutsch
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^ 284. 7. Dezember 1911. Nichtamtlicher Teil. «SrseEütDych«. VuchhattVL 15471 die Verjährung bereits eingetreten Denn der neue Abdruck in der 2. Auflage sei keine selbständige Handlung. Diese letztere Auffassung des Angeklagten erklärte das Gericht für rechts irrtümlich. Denn wie in dem Verhältnis zwischen Verfasser und Verleger nach Erschöpfung der I. Auflage das Recht des Verlegers erlösche und der Verfasser damit wieder freie Hand zur Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes erhalte, der Verleger dagegen durch weitere Verbreitung sich einer Rechtsverletzung schuldig mache, so folge daraus die selbst ständige Natur jeder neuen Auflage gegenüber der alten. Dem entsprechend müsse auch analog dem Verhältnis zwischen dem Verfasser und seinem Nachdrucker, selbst einer unver änderten neuen Auflage des Nachdruckers der Charakter der Selbständigkeit gegenüber der älteren Auflage zu gesprochen werden. Da somit ein neuer Vorsatz vorliege, so be ginne mit der Wiederholung der strafbaren Handlung eine neue Verjährungsfrist zu laufen. Was nun die erste Ein wendung des Angeklagten anlange, so könne seinem Vorbringen kein Glaube geschenkt werden. Die Übereinstimmung könne nur durch Abschreiben herbeigeführt sein. Das Gericht sei sogar der Überzeugung, daß der Angeklagte von der Absicht geleitet gewesen sei, einen erheblichen Teil des Graetzschen Werkes wieder zugeben. Die Verantwortung treffe aber den H.-Cl. allein, da der Verleger und der Drucker von dem Nachdruck nichts gewußt hätten. Aus diesen Erwägungen verurteilte das Gericht den An geklagten zu 600 Geldstrafe. — Gegen diese Entscheidung legte der Verurteilte Revision beim Reichsgericht ein, in der er Ver letzung des formellen wie des materiellen Rechts rügte. — Der höchste Gerichtshof verwarf indessen das Rechtsmittel ge mäß dem Anträge des Reichsanwalts als unbegründet. Die prozessualen Rügen seien hinfällig. Was die materiellrechtliche Seite anlange, so stelle regelmäßig die Herstellung einer neuen Auflage eine neue Urheberrechtsverletzung dar. Da mit jeder neuen Auflage dem Verfasser Gelegenheit gegeben werde, das Werk zu verbessern oder zu ändern, so werde ihm dadurch eine neue Entschließung aufgenötigt, ob er den vollen Inhalt der ersten Auflage bestehen lassen wolle oder nicht. Somit sei der neue Vorsatz gegeben und der Herausgeber der Verursacher der nachgedruckten neuen Auflage. Für den vorliegenden Fall komme aber auch noch in Betracht, daß ein neuer Verlagsvertrag mit einer ganz anderen Firma eingegangen worden sei. Was endlich das Urheberrecht selbst anlange, so sei auch die quantitative wie die qualitative Erheblichkeit der nachgedruckten Stellen aus reichend festgestellt. Aktenzeichen 2 v 808/11. Der 33. Valueologenkongretz wird vom 7. bis 11 März 1912 in Berlin abgehalten werden und an seinem ersten Sitzungstage die physikalische und diätetische Behandlung der Herz- und Gefäßkrankheiten zum Gegenstand seiner Besprechungen machen. Über die Bäderbehandlung der genannten Krankheiten wird Prof. Groedel in Nauheim referieren, über die Klimato- therapie Prof. Determann aus St. Blasien, über die physikalische Behandlung Geh. Rat Brieger-Berlin und über die Diät Prof. Hermann Strauß-Berlin. Reme Bücher, Kataloge «sw. für Bmchhaudler. 6r.-8°. 114 8. 2. ^up^e^äblts^Verks cksr 6ng1i8obsQ vitsra-tur. 6r.-8". 72 8. 3. ^us^swüblts UVerks cker italisnieebsn Int-sratur. 6r.-8°. 226 8. Vovckon Vf.6., 8r. Us-rtiv's 8tr6sd. 6r. 8°. 24 8. Empfehlenswerte Geschenkwerke aus Otto Meißner« Verlag in Hamburg, Hermannstr. 44. Gr.-8°. 16 S. m. Abbildungen, vüeber kür öibliopbilen. vuruntsr sins ^srtvolls Kollektion Lsrlin 8^7., vsipLixsr 8trg.88s 89. 8°. 48 8. 417 8rn. bis 2ur Usi8l.6r8ob3.kt. Kl.-8°. 16 8. 8s nr^ 8otber».n L 6o. in vouckon ^V6., 140, 8tra.nck. 8". 64 8. 1406 8rn. Enthält eine Auswahl von Büchern, die sich zu Weihnachts und Neujahrsgeschenken eignen. vrssslsrs Kunstjubrbuob 1^1/12. Hanckbueb äsr äeutsobsn Kunst- 6. ^3.brxg.vß. 8". 472 8. u. 864 8pLltsn. Rostock i. U., 6sb. 16 orck., 12 80 H nstto. 2^ 75 ^ S ub t ) . . . Was sollen unsere Jungen lesen? Ein Ratgeber für Eltern, Lehrer, Buchhändler. Unter Mitwirkung von Oberlehrer Arthur Gebhard, Professor Paul Johannesson, Professor vr. Felix Lampe, Oberlehrer vr. Walter Schoenichen und anderen herausgegeben von Professor vr. Fritz Johannesson, Direktor der vierzehnten Realschule in Berlin. 8*. VIII, 280 S. Berlin 1911, Weidmannsche Buchhandlung. In Leinenbd. 3 60 H. Personalnachrichten. Mathilde Llasen-Lchmid -s-. — In Leipzig ist am 6. Dezbr. die Schriftstellerin Mathilde Clasen-Schmid im Alter von 77 Jahren aus dem Leben geschieden. Neben Übersetzungen aus dem Fran zösischen verfaßte sie eine große Anzahl Romane und Novellen, sowie Werke für den praktischen Unterricht in weiblichen Hand arbeiten. ^ , Sprechsaal. Zeitschriftenbeilagen. <Vgl. 270, 272, 274, 27k u. 277.> Zu dem von der Firma Egon Fleische! L Co. erwähnten Vorkommnis, daß aus den Zeitschriften eines Lesezirkels eine Beilage entfernt war, welcher Gebrauch nach Meinung der auf traggebenden Firma wahrscheinlich in ganz Deutschland üblich sei gestatte ich mir zu bemerken, daß diese Ansicht allerdings zu treffend sein dürfte. Dem Sortimenter oder Lesezirkelinhaber deshalb einen Vor wurf zu machen, der übrigens von Fleischel L Co. nicht erhoben wird, ist natürlich gänzlich unangebracht. Meiner Meinung nach werde ich durch käuflichen Erwerb auch Eigentümer der Zeit schriften und kann als solcher darüber verfügen, in welcher Form diese im Lesezirkel verwendet werden und ob den Lesern der gesamte, sie wenig oder gar nicht interessierende Inseraten- und Beilagenwust vorgesetzt werden soll, was sich schon im Hinblick auf die dadurch bedingte schwierige Verarbeitung der Hefte und die durch vermehrtes Gewicht erhöhten Trägerlöhne verbietet. Um ein Beispiel zu geben sei hier bemerkt, daß die 2. No vember-Nummer des Kunstwart, deren Eigengewicht mit Inseraten teil 350 Gramm beträgt, durch nicht weniger als 11 Beilagen auf 2002*
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