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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.12.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-12-07
- Erscheinungsdatum
- 07.12.1911
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- Deutsch
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15470 Börsenblatt f. b. Dtschu. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 284 7. Dezember 1S11. Trowitzschs, Gustav Mütterleins, der 55 Jahre hindurch dem Hause angehörte und das Geschäft 24 Jahre lang vormundschaft lich leitete, sowie des vor vier Jahren nach 18jähriger Mitarbeit verstorbenen Herrn Georg Schröter geschmückt hatte. Zur Mittagsstunde des 21. November beging der Inhaber mit dem Gesamtpersonal des Hauses den Übergang in das neue Jahrhundert durch eine weihevolle Feier im Maschinensaal, der schon manche Jubiläumsfeier gesehen hat. Nach dem Gesang »Lobe den Herren, der deinen Stand sichtbar gesegnet« würdigte der Chef die Bedeutung des Augenblickes und begann mit dem Hinweis auf den Neujahrsgruß des 121. Psalms, der schon zu Millionen Malen von diesen Pressen aus in die Welt geschickt worden sei. Er schilderte den Werdegang des Geschäfts und schloß mit dem Ausdruck des Dankes gegen Gottes Leitung, gegen die Alten, »die vor uns gebaut haben, was wir fortzusetzen berufen sind« und gegen die jetzigen Mitarbeiter. Es sei der höchste Stolz des Hauses, daß es zwischen Chef und Mitarbeitern laute: Treue um Treue. Unter dem Gelübde »Einig zum Dienst und zum Bau an dem Hause, das uns Heimat ist!« erbrauste das Hoch auf das Haus Trowitzsch L Sohn in Berlin. Nunmehr überreichte das tech nische Personal eine in Erz gegossene Votivtafel von großer künstlerischer Schönheit. Dann überbrachte Herr Gewerberat Hesse dem seit 32 Jahren im Geschäft befindlichen Maschinenmeister Franz Wlosik das allgemeine Ehrenzeichen und ergriff noch einmal das Wort zum Hoch auf Se. Majestät den Kaiser. Einige Mitteilungen über die wichtigsten Ehrungen des voran gegangenen Tages und die Vorlesung einiger besonders erfreu- lichen und interessierenden Depeschen folgten. Nachdem der Chef die Gewährung eines Geldgeschenks an die Mitglieder der Offizin verkündet hatte, schloß die Feier mit gemeinsamem Gesänge. Auch das Personalfest am 2. Dezember trug den Stempel des Feierlichen und der Freudigkeit. Chorgesang und ein Prolog leiteten den Abend ein. Zahlreiche Tischreden und getragene und heitere Tafellieder begleiteten das Festmahl. Im Mittelpunkt der darauf folgenden Unterhaltungen standen sechs lebende, vom Personal gestellte Bilder. Ihre künstlerische Wirkung war durch echte, aus den dargestellten Zeiten erhaltene Kostüme und Requisiten er höht, die die General-Intendantur der Königlichen Schauspiele mit Rücksicht auf die Seltenheit der Feier zur Verfügung gestellt hatte. Die Charakterisierung der Köpfe wie auch die Einkleidung hatten Beamte des Königlichen Schauspielhauses übernommen. Die Bilder zeigten den Postreuter, der 1711 das Privilegium überbringt; Carl Gottlob Trowitzschs Schwur als Regierungs buchdrucker am 4. Februar 1780; den Abschied der 1813 als Freiwillige zur Fahne eilenden Gehilfen; die erste Schnell presse im Hause; den Titel des 200. Jahrgangs des Verbesserten Kalenders und das neue Verlagssignet. Ein Herold sprach die verbindenden Verse; Musik begleitete die Bilder. Das vorletzte Bild leitete ein Genius durch das Wildenbruchsche Geleitwort zum 200. Jahrgang ein. und das letzte wurde von gemeinsamem Gesänge begleitet. Bei der nun folgenden Festpolonaise schien der von mehr als 200 Personen gefüllte Saal durch hohe, den Damen überreichte Blumenstäbe in einen farbenprächtig bewegten Blumenhain verwandelt. Von der späteren Kaffeepause an traten die »Künstlervereinigung zum blauen Kater« und das »Restaurant zum Setzerkasten« mit ihren sich bis in den Morgen reichenden fröhlichen Darbietungen in Tätigkeit. Kleine Mitteilungen. DaS PrivatbeamteuversichernugSgesetz wurde am 5. Dez. vom Reichstage in dritter Lesung, also endgültig, einstimmig an genommen. Konfiskation der Palmah-Memoiren in Dsterreich. — Nach einer Mitteilung der »Neuen Freien Presse« sind die vor kurzem im Verlage von Bong L Co., Leipzig - Berlin, unter dem Titel »Meine Erinnerungen« erschienenen Memoiren der Gräfin Jlka Kinsky Palmay von der Staatsanwaltschaft kon fisziert und die vorhandenen Exemplare mit Beschlag belegt worden. Eine polnische wissenschaftliche Expedition nach Schwede«. — Im 17. und 18. Jahrhundert unternahm Schweden Feldzüge nach Polen, wobei nicht nur viele Gegenstände von materiellem Wert, sondern auch Überreste der polnischen Kultur und Wissen schaft fortgenommen und nach Schweden übergeführt wurden. Diese Einfälle hatten neben zahlreichen Unannehmlichkeiten wenigstens die gute Seite, daß sich gar manches Buch und manche Handschrift bis in unsere Zeiten in einem Lande erhalten hat, das keinen Feind in seinen Grenzen sah, während sie zu derselben Zeit in Polen unter so vielen kriegerischen Begeben heiten spurlos verloren gegangen wären. Die von der Akademie der Wissenschaften in Krakau 19l1 veranstaltete wissen schaftliche Expedition nach Schweden hat diese Annahme bestätigt und die Erwartungen, die an sie geknüpft wurden, vollständig erfüllt. Ein Teilnehmer an dieser Expedition, vr. Eugen Barwiüski, schreibt darüber das Folgende: In der Bibliothek zu Upsala gelang es, 105 polnische Drucke zu finden, die Estreicher (dem bekannten polnischen Bibliographen) ganz unbekannt sind. An die erste Stelle ist zu setzen ein Gedicht von Stanislaw Kleryk: »Gedicht über die Erhebung des Prinzen Siegismund August zum König«, gedruckt im Jahre 1530. Dieser so frühzeitige Überrest von weltlicher Poesie be reichert die polnische Literatur, die damals in der genannten Beziehung so arm war, in hohem Maße. War doch dieser Kleryk vor Rej der einzige hervorragende polnische Dichter! Eine weitere Ausbeute sind die dissidentischen Katechismen: der erste gedruckt in NieswieL 1563, der zweite in Wilna 1694, — beide gänzlich unbekannt und beträchtlich älter als die bisher be kannten; ferner eine unbekannte Krakauer Postille 1657, eine Reihe von Agenden, Breviarien, Kirchengebeten, die im Laufe der Zeit vollständig verbraucht oder verloren gegangen sind; die ältesten Kanzionale, litauische Gebetbücher von Bretkunas aus dem 18. Jahrhundert, Dissertationen der Jesuitenschulen in Posen und Wilna des 16. Jahrhunderts, verlorene pädagogische Schriften. Ein solches Resultat erforderte angestrengte Arbeit. Es mußten in den Schränken Zehntausende von Büchern durchgesehen werden, täglich waren 10 Stunden aus Leitern zuzubringen und Staub zu schlucken. Ich bewundere nur die Gefälligkeit der hiesigen Bibliothekare und die weitgehende Hilfe, überhaupt das ungewohnte Wohlwollen für unsere Ziele. Dieses Wohlwollen bewies sogar der König Gustav von Schweden, der, durch Zeitungsartikel für die Sache interessiert, die polnischen Abgesandten in einer be sonderen Audienz empfing und sich lebhaft nach den Resultaten ihrer Forschung erkundigte. Zu der polnischen Expedition in Schweden gehören außer Barwiüski noch Professor Jan t-oä und vr. Ludwig Birkenmajer. «L. Vom Reichsgericht. Ist der Neuabdruck eines nach gedruckten Werkes eine neue Urheberrechtsverletzung? (Nachdruck verboten.) — Der Ingenieur Walter Haentzschel- Ctairmont in Charlottenburg, Redakteur der im Verlage von Pataky in Berlin erscheinenden technischen Zeitschrift »Der Metallarbeiter«, gab im Verlag von Walther Fiedler in Leipzig ein Werk, betitelt »Elektrotechnische Praxis«, heraus, dessen 2. mit der 1. fast völlig übereinstimmende Auflage im Verlage von Schran L Co. in Berlin erschienen ist. Da dieses Werk sich in ziemlich vielen Punkten mit einem von dem Königlichen Universitätsprofessor vr. Leo Graetz in München verfaßten, im Verlage von I. Engelhorn in Stuttgart erschienenen Buche »Die Elektrizität und ihre Anwen- düng« deckte, wurde Anklage gegen den Redakteur Haentzschel- Clairmont beim Landgericht Berlin III wegen Verletzung des Urheberrechts erhoben. Das Gericht stellte fest, daß in Text und Ab bildungen eine gedankliche und wörtliche Übereinstimmung mit dem Graetzschen Werke insofern bestand, als mindestens 20 Seiten und 15 Figuren daraus übernommen waren. Allerdings sei in der Einteilung des Werkes eine gewisse Selbständigkeit nicht zu verkennen. Der Angeklagte suchte die Übereinstimmung damit 'zu erklären, daß er vor einiger Zeit das Buch des Professors Graetz als Rezensionsexemplar erhalten und sich in das Studium des Werkes um so mehr vertieft habe, als ihm manche Gebiete daraus noch unbekannt gewesen wären. Des weiteren verjähre gemäß § 60 des Urheberrechtsgesetzes der An spruch auf Schadenersatz und Strafverfolgung innerhalb dreier Jahre. Da diese Verjährungsfrist mit dem Tage der Verbreitung der Nachdrucksexemplare einsetze und die Anklage sich nur auf die 2. Auflage beziehe, so sei
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