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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.12.1911
- Strukturtyp
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- 1911-12-05
- Erscheinungsdatum
- 05.12.1911
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- Deutsch
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^ 282, s. Dezember ISN. Nichtamtlicher Teil. Mrl-Iiilsir j. dokktM. «uchhosrÄ. IL 8 4 7 ziehen. Wohl werden dann die Menschen schon aus Neu gierde zu Tausenden in die Theater strömen, und es kann sein, daß Bayreuth eine Zeitlang von seiner bisherigen Anziehungs kraft verliert. Aber das wird nur eine Durchgangsperiode sein. Nicht lange wird es dauern, so wird man sich von neuem dort oben auf dem Bayreuther Hügel versammeln und dem Mysterium an dem Orte lauschen, wo es entstanden, wosür es gedacht und wohin es für alle Zeiten gehört. Nimmt das Bühnenweihfestspiel doch schon seines religiösen Charakters wegen eine Ausnahmestellung unter allen anderen Werken ein. Der Meister wußte wohl, warum er sein Werk ein Bühnen- weihsestspiel nannte und für seine Ausführung ausschließlich sein Festspielhaus aus dem Bayreuther Hügel bestimmte! Nur die Einsamkeit, das Abgelegensein von der geräuschvollen großen Heerstraße und die Auslösung von allem Konventio nellen des gewöhnlichen Opernbetriebes konnten seinem Werke jenen Stempel weihevoller Stimmung und andächtiger Beschaulichkeit ausprägen, der sich niemand entziehen kann, wenn er je dort oben das Drama vom reinen Toren erlebte.« Die W e i h n a ch t s m u s i k ist in diesen Wochen für den Musikalienhändler »das tägliche Brot«. Man läßt die sogenannten »Weihnachtsnotenstöße« mit all den mehr oder weniger künstlerischen und farbenreichen Notentiteln, Weih nachtsbäumen, Engeln, Weihnachtsmännern usw. nicht aus den Händen und staunt immer wieder, wie viel diese Weih nachtsmelodien in den deutschen Häusern von Jung und Alt gespielt werden. Für die Deutschen im Auslande ist noch zur rechten Zeit ein allerliebstes Weihnachtsbüchlein unter dem Namen «Nun singet und seid froh« (herausgegeben von M. L. Bartz, Verlag Schlesinger, Berlin) erschienen, das dem Zwecke dienen will, deutsche Weihnachtsgrüße über Land und Meer zu tauschen. Es enthält eine Auswahl von schönen alten Weihnachtsliedern, vaterländischen Weisen, wertvollen Sinnsprüchen mit hübschen Zeichnungen in postfertigem Brief umschlag. Von wichtigen Neuerscheinungen in der musikalischen Buchliteratur, die sich für den Weihnachtstisch eignen, können wir auf folgende Werke aufmerksam machen: die neue Richard Strauß-Biographie von Steinitzer (Schuster L Löffler), eine große Bruckner-Monographie von Graeflinger (Piper L Co.), den zweiten Band der gesammelten Aufsätze von H. Kretzschmar <C. F. Peters) und das umfangreiche Beethovenwerk von Bekker (Schuster L Löffler). Zu Hausinstrumenten werden mehr und mehr die Gi tarre und die Laute. Es ist erstaunlich, wie die Vorliebe für diese freundlichen und sanften Instrumente bei uns^zu- genommen und welchen Umsang die moderne Literatur auf diesem Gebiete gewonnen hat. Interessant ist, was Or. Richard Batka über die »W iedergeburt des Lauten- und Gitarrespiels« schreibt: »Gleich dem schlafenden Dorn röschen ist der Liedergesang zur Laute und Gitarre seit mehr als einem Jahrzehnt wieder erwacht. Es gab damals Wohl viele Weise und Zeichendeuter, die behaupteten, das sei doch nur ein kurzes, modisches Scheinleben, und sie bewiesen mit den scharfsinnigsten Gründen, daß jeder Versuch, das Monopol des alleinseligmachenden Klaviers zu brechen, unfehlbar fehl schlagen und scheitern müsse. Und jetzt? Der Gesang zur Laute ist nicht nur in den Künstlerkabaretts, sondern auch auf den vornehmsten Konzertpodien heimisch geworden, ja bis ins Volk ist die neue Bewegung gedrungen und bürgert sich dort, dank den lustigen jungen Wandervögeln, immer mehr ein. Auch die Fachmusiker sehen die Laute und Gitarre nicht länger scheel über die Achsel an. Und wieviel für die Lautensache zu tun noch übrig bleibt, wieviel schwächlicher Dilettantismus noch ausgerottet oder zurückgedrängt werden muß: man spürt eben doch schon den frischfröhlichen Zug nach vorwärts! Einen einzigen Einwand mußte man freilich bis in die letzte Zeit immer wieder hören: es fehle an einer Literatur. Auch dieser Einwand hat heute keine Berechtigung. (Das beweist der soeben veröffentlichte, umfangreiche Katalog von Fr. Hof meister über diese Literaturgattung.) Das Aufblühen der Gitarren- und Lautenmusik bringt in unser Musikleben eine neue Farbe, es weist durch die Natur des Instrumentes auf eine gesunde, volkstümliche und nicht lärmende Musik.« — Der Musiksortimenter versäume nicht, sich diesem aussichts reichen Spezialgebiete energisch zuzuwenden, und die Musik verleger, die in ihren alten Berlagsbeständen noch Gitarren musik besitzen, mögen nachforschen und beizeiten neue Aus gaben und Neudrucke bringen: Es wird sich lohnen! Mit Schluß des Jahres 1811 werden dieses Mal im Musikverlagsgeschäft durch Freiwerden keine größeren Um wälzungen erfolgen. Von Komponisten, deren Werke am 1. Januar 1912 Gemeingut werden, kommt eigentlich nur Bieuxtemps mit feinen Violinwerken in Betracht. Doch sind diese ja schon meist in billigen Ausgaben vorhanden, so daß der Sortimentshandel nicht wesentlich beeinflußt wird. In der Stuttgarter »Neuen Musikzeitung« (Jahrgang 23 Nr. I) veröffentlicht Herr Rechtsanwalt vr. Freiesleben- Leipzig einen trefflichen Aufsatz über die »Zeitliche Be grenzung des Urheberrechts« (namentlich in bezug auf Musik und Musikverlag). Alle Kollegen seien auf diese, das bedeutsame Thema erschöpfenden Ausführungen aufmerksam gemacht. Besonders wichtig für die Musikver leger ist das, was über die Verlängerung der Schutzfrist von 30 aus SO Jahre nach dem Tode des Verfassers gesagt wird, vr. Freiesleben schließt sich der von der großen Mehrheit der bedeutendsten deutschen Musikverleger stets verfochtenen und noch heutzutage vertretenen Ansicht an, daß »die Verlängerung auf SO Jahre für Deutschland noch nicht ausgeschlossen er scheint«. Das Hauptargument der Gegner der SO jährigen Schutzfrist bleibe bekanntlich, daß nicht den Autoren, sondern lediglich den Verlegern die Verlängerung zugute käme, denn eine allgemeine Erhöhung der Honorare für die Übertragung der Verlagsrechte würde bei einer Verlängerung der Frist kaum eiutreten*). Den Autoren selbst würde also die Ver längerung nur insofern Vorteil bringen, als ein längerer Bezug für die Aufführungstantismen für sie einträte. Hierzu möchte ich ergänzend bemerken — auf die Gefahr hin, gewissen Leuten auch als »Maulwurf« zu gelten —, daß im deutschen Musikverlag sich jetzt mehr und mehr die Übung einbürgert, den Autoren neben einem einmaligen Honorar für ihre Werke auch eine Gewinnbeteiligung an späteren Auslagen einzu räumen, wie das ja schon im Buchhandel allgemein gebräuch lich ist. Mögen die Vertreter des deutschen Musikverlages in weiser Voraussicht für die Zukunft sich klar vor Augen halten, daß auf dem Gebiete der Schutzfristverlängerung vielleicht doch noch das ersehnte Ziel erreicht wird, wenn wir mit den deutschen Komponisten Hand in Hand gehen, denn Einigkeit macht stark! RobertLienau. *> Es handelt sich u. E. sür die Anhänger der 30jährigen Schutz srist, zu denen ja auch der Börsenverein gehört, weder um die etwaige durch höhere Honoraransprüche bedingte Mehrbelastung, noch überhaupt um eine besondere Jnteressenpolitik zugunsten einer Partei, sondern in der Hauptsache darum, daß ihnen bei dem gegenwärtigen Zustand die Interessen aller Parteien — und nicht zuletzt auch die des Pu blikums — am besten gewahrt erscheinen. Was von den Werken eines Verfassers oder Komponisten 30Jahre nach seinem Tode noch lebendig ist — Herr Lienau selbst gibt sür 1912 nur die Violinwerke von Vieuxtemps an — ist ohnehin meist nicht von Bedeutung, und würde SO Jahre später, von wenigen Ausnahmen abgesehen (Richard Wagner), vielleicht ganz der Vergangenheit anheimgefallen sein. Das aber kann auch dann nicht als im Interesse unseres literarischen und künst lerischen Lebens liegend angesehen werden, wenn sich, wie das jetzt häufig geschieht, einzelne Verleger zur Herausgabe billigerer Aus gaben vor Ablaus der Schutzfrist entschließen. Red. 1«8S«
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