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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.11.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-11-25
- Erscheinungsdatum
- 25.11.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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14744 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 274. 25. November 1911. für die Besorgung haben. Außerdem sind die Portospesen in Anrechnung zu bringen. Dieser Rabattsatz ist auch in dem den Buchhandlungen zugegangenen Rundschreiben bekanntgegeben worden. Daß andere Herren Kollegen anders denken, als Herr Langenhagen, möge daraus hervorgehen, daß sofort eine große Anzahl von Buchhändlern sich an uns gewandt hat, um die Lieferung an die Behörden und Schulen zu vermitteln, und wir, veranlaßt durch diese rührige Verwendung, bei Bestellung von 100 bis 199 Exemplaren die Vermittelungskommission auf 30 H, bei solchen von 200 und mehr Exemplaren auf 36 -Z erhöht haben Leipzig, den 24. November 1911. Geschäftsstelle der Jllustrirten Zeitung. »Eine Frage.- In Nr. 266 des Börsenblattes vom 14. November beschwert, sich Herr Weiter, Paris, über das Gebaren der Firma Gebrüder Borntraeger. Ich bin in der Lage, Herrn Weiter weiteres Material über Gebrüder Borntraeger geben zu können. Zur Oster- Messe 1910 bat ich die Firma Gebrüder Borntraeger um Gutschrift einer beim Ansichtsversenden verloren gegangenen ersten Liefe- rung. Die Bitte wurde abgeschlagen. Bei einer erneuten Bitte um Gutschrift machte ich die Bemerkung, daß ich mich für die Novitäten der Firma nicht mehr wie bisher verwenden könne, wenn ich mit so wenig Kulanz behandelt würde. Die Antwort lautete, daß mir das ganze Konto, sowohl für Bar- wie Rechnungsbezug, für Bücher wie Fortsetzungen, gesperrt sei. Ich klagte darauf gegen die Firma Gebrüder Borntraeger auf Lieferung der Fortsetzungen; diese Klage schwebt jetzt noch, nach 1^/, Jahren, weshalb ich Näheres darüber noch nicht sagen kann. Nur eins noch — und das ist bezeichnend für Gebrüder Borntraeger — möchte ich Herrn Weiter und den Herren Kollegen Mitteilen: als ich damals die Klage erhob, teilte ich den Sachverhalt an dieser Stelle mit, aber ohne die Firma zu nennen. Nun be- kam ich von verschiedenen Seiten, sogar aus dem Ausland, Anfragen, ob es sich wohl um die Firma Gebrüder Borntraeger handle. Kommentar erübrigt sich. Ich glaube, daß es im allgemeinen Interesse liegt, wenn die jenigen Herren Kollegen, die ähnliche Erfahrungen mit der obigen Firma gemacht haben, ihre diesbezüglichen Erlebnisse an dieser Stelle mitteilen würden. Berlin, 15. Novbr. 11. Theodor Fröhlich's Buchhandlung Entgegnung. Wir werden die Verbindung mit einer jeden Firma, die sich nicht unfern Wünschen anpaßt oder die versuchen sollte, Bezüge für gesperrte Handlungen zu vermitteln, ohne weiteres aufheben. Die Klage ist übrigens abgewiesen. Berlin. Gebrüder Borntraeger. Der Weg zum Buchhandel. <Vg>. Nr. 2SS.> Früher mußte man ihn hinaufklettern. Die Tage reichten nicht aus, um sich das Wissen zur Ausübung des Berufs anzu eignen. Nachts suchte der junge Lehrling sich fortzubilden, um sich eine Übersicht über die Literatur der verschiedenen Disziplinen zu verschaffen. Heute kauft man sich, wie der Einsender ganz richtig schreibt, ein Schild. Dann erhält man einen Barsorti mentskatalog, läßt sich einige Bände zu 20 60 1 und 1 80 L kommen, und man hat eine Buchhandlung. Wer ist schuld? Das Versteckspiel auf allen Seiten, das heute im deutschen Buchhandel getrieben wird. Dis Gewerbefreiheit darf und soll nicht eingeschränkt werden: der Börsenverein kann also trotz bester Absicht praktisch nicht verhindern, daß Geschäfte, die mit dem Buchhandel nichts zu tun haben, buchhändlerische Ware zu Preisen erhalten, die es ihnen ermöglichen, sie mit Verdienst an das Publikum weiterzuverkaufen. Das Barsortiment entzieht dem Verleger jede Kontrolle, wo seine Bücher bleiben. Wenn es vielleicht auch an einen in Leipzig nicht vertretenen Kaufmann (wer ist in Leipzig nicht ver treten!) zu liefern sich weigert, erhält doch jeder Vermittler (und ich kenne deren eine große Zahl) Ware nach Belieben. schäfte. Und wenn man ihm das Gegenteil bewiese? Am schwierigsten ist es heute, einen Kommissionär zu bekommen. Aber wozu braucht man ihn, da der Bezug fast aller verlangten Bücher und Zeitschriften an wenigen Stellen konzentriert ist? Eine Illustration: War vor kurzem im Börsenblatt mit Kommentar die Anzeige eines schweizer Geschäfts abgedruckt, das neben Büchern Zigarren anzeigte Ich interviewte den Be sitzer. An der Hand seiner Bücher wies er mir nach, daß er den Alleinvertrieb verschiedener Werke für die Schweiz hat, die die Buchhändler von ihm beziehen. Sie kennen ihn also. Er behauptet, von einem Buche in 6 Jahren bisher ca. 40 000 Exemplare verkauft zu haben. Ich konnte das nicht nachprüfen. Der Mann, der auf mich einen glaubwürdigen Eindruck machte, zeigte mir sein letztes Versandbuch und ich stellte fest, daß er ca. 60 bis 60 Bücherversendungen täglich hat. Verschiedene Leipziger und Frankfurter Verleger haben von ihm sehr große Summen erhalten Der Mann hat wöchentlich 10l>0 (eintausend) Abonnenten zu versorgen. Er bezieht die Zeitschriften für diese aus Leipzig von einer Quelle, einem Großsortiment. Das kennt ihn wohl. Braucht er sonst mal ein Buch, das er nicht von Leipzig er hält, helfen ihm freundliche Kollegen am Platze aus. Sie können den tätigen Mann ganz gut leiden und machen einen kleinen Aufschlag. Hat sich ein einziger gemeldet auf den Abdruck der Anzeige hin und hat er ehrlich und zur Klärung der Lage dargelegt, wie groß der Umfang solcher Nebenbetriebe ist und wer sie nährt? Es ist eine Unmöglichkeit für den Börsenverein, unter solchen Umständen Gesetze und Verordnungen zu schaffen, die die Miß stände wirksam bekämpfen und den gelernten Buchhändler wirk lich vor unberechtigter Konkurrenz schützen. Sobald jeder, der es tut, offen sagen würde, er mache dort Geschäfte, wo er ver dienen kann, wäre nach meiner Ansicht der Börsenverein an mancher Stelle weit eher in der Lage, die seinen Mitgliedern aufgelegten vineuls. fortzunehmen und nach der Seite hin Wälle aufzurichten, von der in Wirklichkeit heute die Schädigung des Buchhandels kommt. 7. Zeitschriftenbeilagen <Bgl. 270 u. L72.> Der Auftraggeber der Beilage wird den Prozeß unweigerlich verlieren. Der Käufer einer Sache kann mit derselben machen, was er will. Der Verleiher der Lesemappen erwirbt die Zeit schriften für sich, um aus deren Zusammenstellung sein Leseleih institut zu gründen. Wie er die Zeitschriften seinem Kunden kreis vorsetzen will, ist seine Sache. Anders läge der Fall, wenn der Erwerber der Zeitschrift ein Privatmann ist und der Buchhändler nur der Vermittler zwischen Verleger und dem Kunden des Buchhändlers In diesem Falle*) empfiehlt es sich für den Verleger, den Buchhändler zu verpflichten, die Bei lagen als Bestandteil der Zeitung dem Kunden mit zu übergeben. Für den Verleger kommt es also in dem im Sprechsaal ange regten Falle nur darauf an, den Nachweis zu erbringen, daß er dem Leseinstitut die Zeitschrift mit eingeklebter Beilage ge liefert hat. Was das Leseinstitut mit der Beilage macht, entzieht sich seiner Verantwortung genau so wie bei einem Privatmann, der seine Zeitschrift einem Freunde zum Mitlesen ohne Beilagen übergibt. Hugo Bermühler. *) Es empfiehlt sich u. E. in jedem Falle, wo die Entstellung oder Verstümmelung einer Zeitschrift durch Entfernung oder Bei gabe ungeeigneter Beilagen zu befürchten steht, den Abnehmer durch Vertrag (Fakturenaufdruck) zu verpflichten, die Zeitschrift so in den Verkehr zu bringen, wie sie ihm von dem Verleger übergeben wird. Eine derartige Verpflichtung muß der Lesezirkel inhaber ebenso gegen sich gelten lassen wie der Sortimenter, so fern sie unmittelbare Abnehmer des Verlegers sind. Nur gegen Dritte, mit denen der Verleger in keinerlei Vertrags verhältnis steht, lassen sich Rechte daraus nicht herleiten, so daß z. B. ein allgemeines Verbot (durch Aufdruck auf der Zeitschrift) rechtlich wirkungslos ist. Red.
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