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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.05.1923
- Strukturtyp
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- 1923-05-23
- Erscheinungsdatum
- 23.05.1923
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Redaktioneller Teil. 117, 23. Mai 1! Verein Leipziger Kommissionäre. Folgendes Rundschreiben ist an sämiliche buchhändlerische Firmen zur Versendung gekommen: P. P. Der Verein Leipziger Kommissionäre hat sich bekanntlich jeder Stellungnahme zu den Bestrebungen der Abrechnungs-Genossen« schast Deutscher Buchhändler (Bag) bisher stets enthalten, weil er die psychische Voraussetzung, die die Grundlage der Bag bildet, nämlich: daß jeder Gläubiger eine fällige und ri »be strittene Forderung ungefragt ein ziehen kann, daß also die Initiative beim Zahlen vom Schuldner auf den Gläubiger unter Beobachtung des Grundsatzes von Treu und Glauben verlegt werde, in der Praxis nicht für durchführbar hält. Trotz der viel fachen Beitritts- und Zustimmungserklärungen, die die Bag so wohl aus den Kreisen der Gläubiger (Verleger) wie der Schuldner (Sortimenter) besonders auch in den buchhändlerischen Versamm lungen zu Kantate 1923 gefunden hat, vermag der Verein Leipziger Kommissionäre seine Ansicht nicht zu wandeln. Er hält es viel mehr nach wie vor nicht für angängig, daß der Gläubiger (Ver leger) in allen Fällen selbst den Tag, bzw. die Woche bestimmt, in der der Schuldner (Sortimenter) eine Forderung zu bezahlen hat. Er fürchtet, das; das Sortiment einem solchen Ansturm von Zah - l u n g s b c fe h l c n, namentlich an den wichtigen Zahlungstermi nen, finanziell nicht gewachsen sein kann, und behauptet, daß der Schuldner nach wie vor seine Zahlungstermine von den eigenen flüssigen Geldern und Zahlungseingängen wird abhängig machen und wie bisher öfter zu dem Mittel einer Verschiebung oder Tei lung einer Zahlung oder dem Angebot von Wechseln usw. wird greifen müssen. Jedes Abgehen von dem überall im Wirt schaftsleben bestehenden Prinzip, daß der Schuldner je nach seiner eigenen Finanzlage den Zahltag einhält, muß zu einer Überspannung der Finanzkraft der Schuldnerschaft führen und wird sich bei dem System der Bag in Rücklastzetteln, dem Makel des Ausschlusses aus der Genossenschaft, vermehrter Entfremdung zwischen Gläubigern und Schuldnern und wesentlich gesteigerter Buchungs- und Rückbuchungsarbeit auswirken. Das einzige Mittel, diese Folgen abzuwenden, könnte nur darin gefunden werden, daß die hinter der Bag stehende Großbank die unbeschränkte Kreditie rung aller der Beträge übernehmen würde, die die Gläubiger an fordern und die Schuldner zu den beanspruchten Terminen nicht aus eigener Kraft zu leisten vermögen. Zu diesem Zwecke müßte seitens dieser Großbank aber ein Kredit von so vielen Hunderten von Millionen, wenn nicht von Milliarden dauernd der Schuldner schaft des Buchhandels zur Verfügung gestellt werden, daß im Hin blick auf die für eine Großbank schlechterdings unübersehbaren Ver hältnisse der zahlreichen auswärtigen Schuldnerfirmen des Buch handels mit einer solchen Hilfsaktion in der Praxis kaum zu rech nen sein wird. Eine Zusicherung in dieser Hinsicht seitens dieser Großbank ist bisher an keiner Stelle ausgesprochen worden und wird Wohl auch nie von einer Bank abgegeben oder auch nur in Aussicht gestellt werden. Allerdings wäre es ja, wenn der Bag- Verkehr sich durch solche weitgehende Kreditgewährung und Finan zierung seitens der Großbank durchsetzen würde, geradezu ein Jdeal- zustand für das Sortiment, wenn alle Nachnahmesendungen oder die Lieferungen gegen Voreinsendung des Betrages dann fort fielen und vom Verlag stets ein mindestens lcktägiger Kredit ge währt würde. Vergeblich haben wir aber in allen Veröffentlichun gen der Bag bisher nach einer diesbezüglichen Verpflichtung der beteiligten Verleger gesucht. So wird auf solche Hoffnung und solche Versprechungen in den Rundschreiben der Bag leider wenig zu geben sein und das Sortiment wird nach wie vor gezwungen sein, Geld für Nachnahmen im Hause zu halten und dis buchhalte rische Kontrolle für die im voraus eingesandten Beträge auszuüben. Aber auch für den Verlag ist der Bag-Gedanke, der elfterem die Initiative zur Einforderung der Zahlung zuschiebt, nicht ge fahrlos. Ohne Zweifel werden diejenigen Verleger, die sich die beste und schnellste Organisation zur Einziehung fälliger Forderungen schaffen, und die dem Sortiment mit kürzesten Zahlungsfristen lie- fern, den Rahm beim Sortiment abschöpfen. Diejenigen Verleger aber, die in der Kreditgewährung entgegenkommender sind, werden erst recht das Nachsehen haben. Auch für den Verlag in seiner Ge samtheit ist es daher günstiger, wenn der Sortimenter wie bisher die Zahlungsinitiative behält und seine flüssigen Mittel gleich mäßig und gerecht auf alle, die Anspruch haben, verteilt, sodaß nicht immer wieder und von allen Seiten dieselben Verleger bevorzugt werden. Der grundlegende organisatorische Gedanke der Bag: an einer Stelle in Leipzig zum Zwecke des Clearing Konten für all« Buchhändler (Gläubiger wie Schuldner) zu führen, ist jedoch vorzüglich, wenn auch nicht neu, da er im Kommissions geschäft (z. B. im Barpaketverkehr) bereits längst verkörpert ist. Die Bag hat ihrerseits sich in der Durchführung dieses Gedankens aber bereits Beschränkungen auferlegcn müssen, indem sie den Kreis ihrer Mitglieder zunächst nur auf etwa ein Viertel aller den Buch handel betreibenden Firmen sestlegtc. Wenn auch durch diese Mit gliedsfirmen ein beträchtlicher Teil des Umsatzes des Buchhandels laufen mag, so bleiben doch für jede Gläubigerfirma noch viele Schuldncrfirmen übrig, bei denen das zu beseitigende übel des bis her erschwerten Buchfllhrungs-, Mahn- und Geldeinzugsapparats bestehen bleibt. Der Verein Leipziger Kommissionäre hat sich nun in den letzten Wochen eingehend mit der Frage beschäftigt, ob dem Ge- samtbuchhandsl nicht eine Organisation geboten werden könnte, die der Schuldnerschaft des Buchhandels (Sortiment) eine bequeme und billige, jedoch nicht über seine Finanzkraft gehende Zahlungsmöglichkeit verschafft und die dadurch der Glau- bigerschaft des Buchhandels (Verlag) den Vorteil bringt, schneller als bisher und in übersichtlichen Zahlungslisten diejenigen ilttssi- gen Mittel des Sortiments an sich zu ziehen, über die letzteres verfügt und die bisher mangels einer solchen Organisation bei den Banken des Sortiments oft brach lagen. Außerdem muß Sorge dafür getragen werden, daß diese Organisation die gesamte Gläubiger- und Schuldnerschaft des Buchhandels, also alle Ver leger und Sortimenter umfassen kann, somit nicht auf den klei neren Mitgliederkreis einer Genossenschaft beschränkt bleibt. Diese Erwägungen haben zu der Einrichtung des Zahlungsverkehrs Leipziger Kommissionäre (Zalko) und gleichzeitig zu der Errichtung einer genossenschaftlichen Ab rechnungsstelle der Girokasse des Vereins Leipziger Kommissionäre (G i l k o> geführt. Dieser neue Zahlungsverkehr wird im folgenden näher beschrieben und dem Gesamtbuchhandel zur sofortigen Be nutzung übergeben. Die organisatorischen Vorbereitungen sind in solchem Ausmaß getroffen, daß der neue Zahlungsverkehr für jeden Umfang sofort zur Verfügung steht. Umfang des Zalko. Ohne weiteres ist der Zalko auf alle Kommittenten (Verleger wie Sortimenter), die durch die Mitglieder unseres Vereins in Leipzig vertreten werden, ausgedehnt. Dem Zalko haben such aber auch die wichtigsten Leipziger Gross! st en mit dem Kunten- system ihrer Kommittenten angeschlossen. In der Gesamtheit dieser Kommissionsgeschäfte ist also in Leipzig diejenige Stelle Vorhan den, bei der alle Buchhändler (Verleger wie Sortimenter) cm Konto besitzen, sodaß auf dem Wege des Clearing in Leipzig alle eingehenden Zahlungen leicht und binnen weniger Tage vom Konto des Schuldners auf das des Gläubigers übertragen und letzterem summarisch zur Verfügung gestellt werden können. Der Verein Leipziger Kommissionäre will diesen Vorteil aber nicht nur den Kommittenten dieser, auf der Anlage genannten, bereits ange- schlossencn Kommissionsgeschäfte (denen andere, noch fernstehende Kommissionäre sich zugesellen können) bieten, sondern ihn von Anfang an auch aus die nicht durch einen Kommissionär vertrete nen Leipziger Firmen (Verleger wie Sortimenter) und auf diejenigen auswärtigen Firmen ausdehnen, die aus
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