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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.11.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-11-20
- Erscheinungsdatum
- 20.11.1911
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- Deutsch
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- Saxonica
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14444 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 270, 20. November 1911. und Buchdruckerei gründete. Er gab schöne Kunstwerke, wie z. B. Mikovec, Altertümer; Zaß, Prag, sowie auch eine große Anzahl Werke in böhmischer Sprache heraus, so daß die Zahl seiner Verlagswerke viele Hunderte erreichte, darunter ein Konversations- lexikon in 11 Bänden, die Geschichte Böhmens in 5 Bänden und die National-Bibliothek in 100 Bänden. Nach seinem Tode ging das Geschält an seine Witwe über, die es nahezu 30 Jahre führte, worauf es von dem jetzigen Be- sitzer, Herrn Josef Salaö, käuflich übernommen wurde, der es seit 15 Jahren führt und zum Teil in andere Bahnen gelenkt hat. Die Verlagstätigkeit des heutigen bedeutenden Geschäfts bewegt sich auf dem Felde der Naturwissenschaften und Technologie, doch haben auch viele hervorragende Werke deutscher Literatur in dem jetzigen Besitzer einen Förderer gefunden, indem er sie in böhmi- scher Sprache herausgab. Seinem beharrlichen Vorwärtsstreben gelten unsere Glückwünsche zum heutigen Jubiläum. Poft. — Nach der französischen Kolonie Neu-Caledonien (vorläufig jedoch nur nach dem Hauptort Numea) sind fortan Postanweisungen bis 20 Pfund Sterling zulässig. Der Verkehr wird von der Postverwaltung des Australischen Bundes vermittelt. Die Gebühr beträgt 20 H für je 20 sie gilt für die Uber- mittlung bis Sydney, wo der eingezahlte Betrag — nach Abzug einer Gebühr von 3 Pence für je 6 Pfund Sterling für die Weiter überweisung — in die Frankenwährung umgerechnet wird. Die Umrechnung geschieht nach dem Verhältnis von 1 Pfund Sterling --- 25 Fr. 25 Ets. Post. — Postpakete nach Columbien müssen von jetzt ab von einer an der Paketadresse befestigten Rechnung über ihren Inhalt begleitet sein. Die Preise können in diesen Rechnungen fehlen. Den Paketen mit Warenmustern müssen ins einzelne gehende Rechnungen beigefügt werden. Nichtbefolgung dieser Vorschriften zieht in Columbien Zollstrafen nach sich. «erurteilunq infolge Nachdrucks eines Gedichts auf Postkarten in Dänemark. — Im Juni 1910 übertrug die Kunst handlung Aarhus Kunsthandel in Aarhus der Großhandlung A. Christiansen in Kopenhagen das Alleinverkaufsrecht einer Post karte mit Bild und Abdruck des Gedichts «7sv8 Vsj, mavä« von dem jütländischen Dichter Jeppe Aakjär (das »Lied des Steineklopfers Jens an der Landstraße«, das schnell in ganz Dänemark volkstümlich geworden ist und dessen Melodie alle Leierkästen spielen) und sandte auf vorläufige Bestellung 2000 Exemplare ab. Da diese jedoch auf Antrag des Verlags 6^1cksn68.l8ks koxiiLnä«! Noräi8k korlax (Kopenhagen), der das Verlagsrecht an dem Gedicht besitzt, be schlagnahmt wurden, erhob Christiansen Klage gegen die Aarhuser Firma auf Schadenersatz von 600 Kr. Letztere wurde jetzt vom Stadtgericht in Aarhus zu 200 Kr. Schadenersatz und Tragung der Prozeßkosten, 30 Kr., verurteilt. L. Eine Philippika gegen die Bücherhochflut. — Eine merk würdige Rede hielt, wie die Voss. Ztg. meldet, jüngst Lord Rosebery bei der Einweihung einer von Carnegie gestifteten Bibliothek in Glasgow. Unter den Ehrengästen, die der Feier beiwohnten, befand sich Carnegie selbst, und er hatte kurz vorher mit Stolz erklärt, daß dies die 2200. der von ihm gegründeten Bibliotheken wäre. Hier knüpfte Rosebery an, als er ausrief: »Zweitausendzweihundert Bibliotheken! Jede ist doch mit mindestens einer Rede eingeweiht worden, und jede Rede enthielt doch sicher mindestens ein Dutzend banaler Phrasen. Das macht, wenn ich mich nicht verrechne, 2200 Dutzend Banali täten! .... In dieser Bibliothek hier sollen 180000 Bücher vorhanden sein. Ich freue mich wirklich nicht darüber, sondern breche unter dem Gewicht dieser Büchermasse geradezu hoffnungs los zusammen. Denn diese Bücher sind zum größten Teil tot und werden nie wieder auferstehen. Ich fragte jüngst einen Bibliothekar, wieviel nützliche Bücher wohl, nach seiner Ansicht, unter 100 000 Büchern wären. Er schwieg verlegen, und keine Antwort ist auch eine Antwort. Wie traurig ist es doch, daß man auf solchen Bücherfriedhöfen keine lebende Seele findet! Und welche Veränderungen seit den alten Zeiten! Im Mittel- alter existierten die wirklich wertvollen Werke oft nur in einem Exemplar: die Bücherei eines Klosters war schon berühmt, wenn sie nur 400 Handschriften besaß. Mit Entsetzen denke ich an all das, was heute gedruckt wird.« Eine so eigenartige Rede dürfte bei der Eröffnung einer Bi bliothek wohl noch nie und nirgends gehalten worden sein. Vom Reichsgericht. — Der Name Jungborn bildet das Streitobjekt zwischen den Kuranstaltsbesitzern Just in Jungborn bei Eckertal und Hanke in Harzburg, der nach Just seine Er holungsanstalt ebenfalls Jungborn genannt hat. Das Land gericht Braunschweig hatte Hanke verurteilt, die Bezeichnung Jungborn aufzugeben, das Oberlandesgericht Braunschweig da gegen hatte die Klage abgewiesen. Auf Justs Revision hob heute das Reichsgericht das Urteil auf und verwies die Sache an den 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts. (II 197, 11.) 1^. Ne«e Bücher, «atsloge »sw. für B«chhSndler. Hervorragende Werke aus dem Verlage von F. A. Brockhaus in Leipzig. Kl.-8°. 32 S. m. vielen Abbildungen. 6ros80-Luobds>nckIull^ in ^Vion Ltaät, Ur8.un6r8tr3.88s Nr. 3. 37. ^adr^anx. 8". 200 8. (Nur kür äsn buebkLncUer^olisv üsbraued.) str88s/40. "l4. 1911/1912.^X1.-8^°. 144 8. Weihnachts-Almanach 1911 von G. Grote in Berlin 8.V7. 11. Kl.-8° 64 S. m. Abbildungen. Neue Bücher für Weihnachten 1911, sowie weitere Werke, die sich zu Geschenken eignen. Ausgegeben durch (. . . Sort.-Fa. . . .). Herausgegeben durch die I. C. Hinrichs'sche Buch handlung in Leipzig. Gr. 8°. 94 S. m. Abbildungen. nüu8'6u. L1u8i!r-8g.i80n 1911/12. Xl.-8°. 32 8. Nr. 137: Xl8,88i8ods kbilolo^is. 8". 86 8. 2916 Nru. cksr pr8.kti8ed6n l'beoloßsis. 8". 42 8. 1192 Nrn. Sprechsaal. Zeitschriftenbeilagen. Eine derjenigen Firmen, die unserem »Literarischen Echo« eine Beilage über ihre Verlagswerke zum Einkleben überließ, er klärte uns, die Gebühr nicht zahlen zu wollen, weil sie festgestellt habe, daß in den Lesemappen (offenbar denen ihres Heimatortes, eines ganz kleinen sächsischen Städtchens) das »Literarische Echo« ohne diese Beilage zirkulierte Da natürlich die Sortimentshand lungen, die die Lesemappen verausgaben, das »Literarische Echo« mit dem ordnungsgemäß beigeklebten Prospekt erhalten haben, so trifft die Schuld für das Nichtbeiliegen lediglich die Sortimentshandlungen. Der Verlag will sich wegen der Beilage gebühr von uns verklagen lassen, da, wie er wörtlich schreibt, »dies Verfahren wahrscheinlich in ganz Deutschland üblich ist«, und uns außerdem für den Schaden haftbar machen. Wir halten diese Angelegenheit für prinzipiell wichtig genug, um sie im Börsenblatt zur Sprache zu bringen, denn zweifellos werden auch andere Zeitschriften in den Lesezirkeln ihres Beilageschmucks mehr oder weniger oft beraubt werden. Es würde uns inter essieren, aus Kollegenkreisen eine Ansicht über diese Sache zu hören. Hochachtungsvoll Egon Fleische! L Co. Berlin.
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