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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.11.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-11-20
- Erscheinungsdatum
- 20.11.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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270, 20. November IS1I. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 14441 die Erkenntnis, daß nur derjenige ein Recht auf eine Be vorzugung hat, der dieses Recht zu verdienen sucht, nicht durch ein möglichst hohes Maß von Ansprüchen, sondern durch die Auf fassung und Betätigung seines Berufs. Hier ist die Grenze, wo sich Buchhändler und Auchbuchhändler scheiden, und keine noch so künstliche Definition wird daran etwas ändern. Aber so berechtigt es auch ist, wenn der Verleger Firmen, die sich in besonderem Maße für seinen Verlag verwenden, hin sichtlich der Rabattierung unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse entgegenkommt, so können doch Bestrebungen, wie sie gegenwärtig im Gange sind, schon deswegen nicht begrüßt werden, weil sie nicht nur der ganzen Entwick lung, die der Börsenoerein bisher genommen hat, entgegenstehen, sondern auch die einzelnen Jnteressentengruppen innerhalb desselben gegenseitig entfremden müssen. Denn wenn auch der Börsenverein nicht schlechtweg der Buchhandel ist, so be kennen sich doch alle seine Mitglieder zu denselben Grund sätzen, dienen alle auf ihre Art dem Buchs und haben durch ihre Mitgliedschaft den Willen zu erkennen gegeben, an und in unserem Berufe mitzuarbeiten und den anderen Genossen zu sein. Sie haben Pflichten übernommen und können daraus auch Rechte in Anspruch nehmen, nicht nur gegen den Verein als solchen, sondern gegen jedes einzelne Mitglied. Daran ändert auch der Umstand nichts, daß aus den Satzungen eine Liefcrungspflicht des Verlags nicht hergeleitet werden kann, da das Recht auf einen Gewinn in allen den Fällen unbe stritten ist, wo ein solcher Verkehr besteht. In 8 7 der Verkaufsordnung ist dieser (Brutto-) Ge winn für solche Ausnahmen sestgelegt, in denen der Verleger mit weniger als 25 Prozent vom Ladenpreise liefert und damit ausgesprochen, daß ein Rabatt von 25 Prozent das Minimum der Entlohnung des Sortiments darstellt. Daß die Entwicklung des Börsenvereins nach der angegebenen Richtung hin Hemmungen erfahren wird, ja erfahren muß, werden wir weiter unten sehen. Wenn jedoch jetzt gewissermaßen gewaltsam und ohne Übergang der Versuch einer differenzierten Behandlung großen Stils gemacht werden soll — nicht durch die erwähnte, an sich naturgemäße Bevorzugung der besonders tätigen Firmen, sondern durch mehr oder minder mechanische Gruppen zusammenstellungen mit verschiedenen Rabattabstufungen —, so wird sich Stein auf Stein von dem Baue lösen und in einzelne Teile zusammenfallen, was die Entwicklung aus natürliche Weise zu einer Einheit zusammengcfügt hat. Wer bei der in Aussicht genommenen unterschiedlichen Behandlung am besten abschneiden wird: die Vertreter wissenschastlicher, belletristischer oder populärer Literatur, läßt sich heute um so weniger mit Gewißheit sagen, als dem einen nur gegeben werden soll, was dem anderen genommen wird. Soviel aber kann als feststehend schon heute erkannt werden, daß derartige Maßnahmen nicht etwa den Auchbuchhandel ausschalten, sondern in erster Linie den Lebensnerv der kleinen und mittleren Sortimentsbuchhandlungen unterbinden werden, jener, die keinem Verleger viel zu bieten haben, weil sie vielen gerecht zu werden suchen, und deren Existenz, wie die Verhältnisse in Frankreich und England zeigen, sllr unser Kulturleben doch von so großer Wichtigkeit ist. Ihrer Erhaltung hat im Grunde genommen die ganze Tätigkeit des Börsenvereins in den letzten 30 Jahren gegolten, und es wäre ein schlechter Dank für diese Kullurtat, wenn jetzt zer stört werden sollte, was in mühsamer, jahrelanger Arbeit aufgebaut wurde. Zudem: welcher Verleger kann heute im Zeitalter der Barsortimente und Groffogeschäfte den Anteil vom Absatz seiner Verlagswerke feststellen, der auf den einzelnen Sortimenter entfällt, und in welcher Weise wäre es möglich, auch dem Zwischenhandel diese individuelle Behandlung der einzelnen Geschäfte aufzuzwingen, die doch naturgemäß bei jedem Verleger verschieden sein müßte, wenn dieHöhe des Umsatzes der einzelnen Soilimenter als ausschlaggebend angenommen wird? Börsenblatt sttr dm Deutschen Buchhandel, rs. Jahrgang. Noch ein anderes Moment verdient kurz erivähnt zu werden. Es liegt in der Natur des Börsen vereins, daß er seine Fürsorge nicht auf die Mit glieder allein erstreckt, sondern darüber hinausgehend seinen Ordnungen Geltung für den ganzen Buchhandel zu verschaffen sucht. Wer Buchhändler im Sinne der Satzungen ist und sein Geschäft in einwandfreier Weise betreibt, hat gegenwärtig ein, wenn auch nicht juristisches, so doch moralisches Recht auf seinen Schutz. Dieser Schutz kann nicht so weit gehen, dem Einzelnen ein Mindesteinkommen zu garantieren, da der Verdienst hier wie überhaupt sonst von der persönlichen Leistungsfähigkeit abhängt, wohl aber soll ihm, wenn er die Voraussetzungen erfüllt, die der Börsenverein an den Begriff Buchhandlung stellt, die Möglichkeit eines angemessenen Geschäftsgewinns geboten fein. Aus diesem Grunde stellt der Börsenverein in seinem Adreßbuch die Firmen nicht wähl- und quallos zusammen, sondern prüft in jedem einzelnen Falle, ob die Voraus setzungen für die Aufnahme durch den buchhändlerischen Charakter der Firmen gegeben sind. Diese ganze Arbeit wäre für die Katze, wenn jeder Verleger sich ihr im Hinblick auf die spezielle Eignung für seinen Ver lag nochmals unterziehen wollte. Sie ist vielmehr als eine feste Grundlage für die Expedition des Verlags gedacht, als ein Kriterium dafür, was die offizielle Vertretung des Buch handels als zugehörig zu unserem Berufe betrachtet. Und wenn es auch dem Verleger je nach seiner Artung un benommen bleibt, in Ausnahmefällen Korrekturen daran vorzunehmen oder über den Kreis der darin auf- gefllhrten Firmen hinauszugehen, so muß doch unter allen Umständen der Grundsatz gelten, daß im Adreßbuch nicht aufgeführte Firmen für die Allgemeinheit des Verlagsbuch- handcts als voll rabattberechtigt ausscheiden. Darauf mären auch die Barsortimente und Groffogeschäfte seitens des Ver lags, dem an einer Gesundung des Buchhandels gelegen ist, festzulegen. Glauben die Verleger populärer Literatur auf den Auchbuchhandel nicht verzichten zu können, so wäre es nur berechtigt, wenn das Sortiment diesen Verlegern gegen über sich ebenso zurückhaltend zeigen würde. Soweit Werke der ernsten Literatur in Frage kommen, ist ja der Absatz durch den Auchbuchhandel überhaupt minimal und die Schädigung des Sortiments nur dadurch erheblich, daß er das Publikum durch die Möglichkeit der Beschaffung aller Literaturerzeug nisse über seine eigentliche Natur hinwegräuscht. Für den Vertrieb scheidet der Auchbuchhandel überhaupt aus und kann deshalb als produktiver Faktor im Wirtschaftsleben überhaupt nicht in Frage kommen. Er mag sich, nachdem seine parasitische Natur für unseren Beruf erkannt ist, nach Maßgabe seiner Fähigkeiten einen neuen Wurzelgcund schaffen, wenn er unter einer veränderten Stellungnahme desVer- lags nicht gedeihen kann: einen Anspruch, auf Kosten des Sortiments von der Allgemeinheit der Verleger mit durchge schleppt zu werden, hat er nicht. Wir vertreten, wie aus alledem heroorgeht, den Stand punkt: der Buchhandel den Buchhändlern, und meinen, daß in Berücksichtigung der bisherigen Entwicklung desBörsenvereins und des Verhältnisses der Mitglieder zu einander nicht allein die Bewertung der Arbeit des einen für den andern, sondern darüber hinaus eine höhere, eine sittliche Idee Platz greisen müßte. Diese sittliche Idee finden wir, so materia listisch das auch klingt, in der Festsetzung der Preise für die Allgemeinheit der Berussgenoffen, und zwar in der Weise, daß ihr die Möglichkeit eines angemessenen Geschästsgewinns auch dann noch gegeben ist, wenn der Umsatz nur ein bescheidener ist. Nun haben wir schon früher*) darauf hinge wiesen, wie die genossenschaftliche Entwicklung des Börsen vereins in demselben Maße abstrakter Natur und die Be- *1 Vgl. Kantate V jBörsenbl. Nr. 127 vom 3. Juni ISI1). 1870
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