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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.11.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-11-09
- Erscheinungsdatum
- 09.11.1911
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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281, g November IS11. Nichtamtlicher Teil. HLrtrndlatt 1. d. »och» S-mchhand«. 18743 auf dem die römischen Kongresse von ihr aus zu bewirkende Umgestaltung des internationalen Rechtsschutzes zu begründen im Geiste Herrn Di. v. Hases und die Übertragung dieser seiner Idee und Entschließung durch ihn auf den Generalsekretär im Winter 1881/82 weder in gedruckten noch ungedruckten Zeugnissen jener Zeit Spuren hinterlassen haben: was — wenigstens nach dem 9. September 1886, nachdem der von Herrn Ü5. v. Hase entfesselte Trieb des Generalsekretärs: »seine Persönlichkeit stark in den Vorder- grund zu stellen« doch nun seine Schuldigkeit getan hatte — bei der durch Schwung und Feuer ausgezeichneten Natur Herrn vr. v. Hases, der reichen Zahl von Gelegenheiten zu Rede und gedrucktem Aufsatz und angesichts der mancherlei wert vollen Schriften, die davon ebensowenig etwas wissen und wissen konnten, an sich um so sicherer und gewisser zu erwarten gewesen wäre. Um so mehr sei Herrn l)r. von Hase für seine Aufklärung gedankt; die Geschichte des deutschen Buch handels wird nicht verfehlen, ihm auch in dieser Beziehung die Stelle anzuweisen, die ihm gebührt; und der Verfasser der Denk- schrift und dieser Zeilen wird zugleich darin zu seinem eigenen Tröste eine gewisse Rekompensation zu erblicken versuchen für das Leid, das er unbedachterweise dem Verfasser der »Koberger« mit dem Abdruck eines Briefes zugesügt hat, mit dem — wenn es erlaubt ist, bei der reinen Sachlichkeit historiographischer Betätigung von begleitenden persönlichen Gefühlen zu reden — er so ganz ent gegengesetzte Absichten verband. I. G. Heftung gebundener Bücher. — Der Verband Rhei nischer Bibliotheken hat auf seiner jüngst in Koblenz abge haltenen Tagung nachstehenden Beschluß gefaßt: Die auf An regung des Vereins Deutscher Bibliothekare erfolgte Mahnung des Vorstandes des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler an die Verleger (Börsenblatt Nr. 275 vom 26. November 1908), bei ge bundenen Büchern Drahtheftung nicht zu verwenden oder, wenn schon, dann doch auch geheftete Exemplare auszugeben, ist von einer großen Zahl der Verleger in dankenswerter Weise beachtet worden (manche erklären fadengeheftete Exemplare bei besseren Werken für selbstverständlich), von vielen leider noch nicht. Die Leiter der dem Verbände angehörigen Bibliotheken, die einen Vermehrungsetat von zusammen rund 175000 repräsen- tieren, sind übereingekommen, Bücher, die mit Draht ge bunden sind, von der Anschaffung auszuschließen. Reform deS KunftftudlumS in Preußen. — Das preußi- sche Kultusministerium hat, wie verlautet, den Plan gefaßt, das Prüfungswesen auf den Kunstschulen und Kunstakademien im Königreich Preußen zu reformieren. Zur Durchführung dieser Absicht wurde an die beiden Senatsvereinigungen der hohen preußischen Kunstbildungsstätten eine Umfrage gerichtet, in welcher Weise sich die vom Ministerium geplante Reform durchführen lassen könne. Eine Konferenz von Senatsvertretern der Kunsthochschulen soll zur Besprechung des in Frage stehenden Planes vom Kultus ministerium einberufen werden. Wie es heißt, will man das Studium an den Kunsthochschulen ähnlich den Lehrgängen an den technischen Hochschulen des Königreichs Preußen gestalten. So soll in erster Linie als Aufnahmebedingung eine Vorbildung verlangt werden, die dem Reifezeugnis einer neunklassigen höheren Lehranstalt entspricht, um darauf einen regulären akademischen Studienplan aufzubauen. Die Nichtbeschaffung der Lehrbücher - keine «esetzes- verletzung. — Das Kammergericht hat, wie die Tägliche Rund schau schreibt, entschieden, daß Eltern nicht gezwungen werden können, ihrenKindernLehrbücher zu beschaffen. Die Regierungsbehörden in Preußen haben in Ausführung des allgemeinen Landrechts Verordnungen erlassen, daß nachlässige Eltern, die nicht für den regelmäßigen Schulbesuch ihrer Kinder sorgen, bestraft werden können. Nun hatte sich wegen Über tretung einer solchen Verordnung ein Vater zu verantworten, der fein Kmd wohl zur Schule geschickt, aber ihm das vorge schriebene Lehrbuch nicht angeschafft hatte. Die Anklagebehörde stand auf dem Standpunkt, daß für eine derartige Unterlassung die Eltern ebenso bestraft werden müßten, als wenn sie das Kind überhaupt nicht zur Schule geschickt hätten. Ohne das Lehrbuch könne das Kind nichts lernen, und es könne von einem regelmäßigen Schulbesuch nicht die Rede sein. Die Strafkammer sprach den Vater jedoch frei. Dagegen legte die Staatsanwalt schaft Revision ein, aber ohne Erfolg. Das Kammergericht führte folgendes aus: Von einer Schulversäumnis könne keinesfalls die Rede sein, wenn die Eltern den Kindern keine Bücher anschafften. Der Angeklagte könne wegen seiner Unterlassung nur bestraft werden, wenn er durch sie eine besondere Gesetzesnorm verletzt hätte. Die gäbe es aber nicht. Bon der Wiener Universitäts-Bibliothek. - Die Direk tion der Universitäts-Bibliothek in Wien hat den Bericht für das letztverflossene Jahr ausgearbeitet, dem folgende Daten zu ent nehmen sind: Die Gesamteinnahmen der Bibliothek beliefen sich auf 121612 Kronen, die Ausgaben auf 117 707 Kronen, woraus sich ein am Schlüsse des Jahres verbliebener Kasserest von 3836 Kronen ergibt. Die Einnahmen setzen sich zusammen aus der Staatsdotation, Matrikelgeldern und Jnskriptionsgebühren, Biblio theksbeiträgen und aus Verkäufen des Handkatalogs und Du bletten. Die Ausgaben entfallen auf den Bücherankauf — im genannten Jahre allein für 92 268 Kronen — auf Buchbinder arbeiten, Drucksorten usw. Die Bibliothek wurde um 24 691 Bände und Stücke vermehrt, so daß deren Gefamtbestand 807 401 Bände und Stücke betrug. Von 298 631 Lesern wurden 458 410 Bände und Zeitschriften benutzt. »Sule«, Leipzig. — Donnerstag, den 9. November, findet ein »Balladen.Abend« statt, beidem u.a. Wildenbruchs Hexenlied zum Vortrag gelangt. Im Interesse der Mitwirkenden wird um pünktliches Erscheinen (Anfang 9 Uhr) gebeten. Eintritt frei. — Gäste willkommen. Die »Lphhnx«, Verein jüngerer Buchhändler Hamburg- Altonas, veranstaltete gemeinsam mit dem Ortsverein des »Verbandes der Deutschen Zeitungs - Beamten« am Sonnabend, den 4. November d. I., in Pabsts Gesellschaftshaus, Altona, einen Unterhaltungsabend mit nachfolgendem Kränzchen, der sich eines guten Besuchs erfreuen konnte. Um den Fest teilnehmern einen genußreichen Abend zu bereiten, war für ein gediegenes Programm Sorge getragen, das sich in Gesang-, Klavier-, Violin- und humoristischen Vorträgen abwechselte. Frau Sophie Biedermann erfreute die Zuhörer mit ihrer schönen frischen Stimme durch Vortrag einiger Lieder, von denen besonders »Slansky, das Zigeunermädchen« ausnehmend gefiel; ihr ebenbürtig zur Seite stand Herr Richard Seiling, der mit klarer, sicherer Stimme Lieder von Strauß, Berger, Hildach u. a. zu Gehör brachte. Als ein vorzüglicher, fein empfindender und technisch sicherer Geiger erwies sich Herr Willy Lossier, der namentlich mit »Hubay, Hejre Kali« starken Beifall errang. Die Herren Göhns und H. Volck, die sich als Pianisten betätigten, brachten »Liszt, Fünfte Rhapsodie«, »Brahms, Ungarische Tänze«, »Grieg, Berceuse« usw. zum Bor trag. Die Begleitung der Lieder und Violinsoli lag in den Händen der Herren Kapellmeister Schwarzlose und Max Knickrehm, die sich ihrer Aufgabe aufs beste entledigten. Für den bunten Teil des Abends trugen die Herren Fritz Körner und James Wolf Sorge. Beide Herren verstanden es, durch ihre Vorträge wahre Heiterkeitsstürme zu entfesseln und die An wesenden bei guter Laune zu erhalten. Nach Ablauf des Konzert-Programms kam die Jugend zu ihrem Recht, und das Tanzbein wurde bis zum frühen Morgen geschwungen. Der erfolgreich verlaufene Unterhaltungsabend der sich in ihren Berufsinteressen so nahestehenden beiden Vereine wird den Teilnehmern noch lange in bester Erinnerung bleiben und läßt auf eine baldige Wiederholung desselben hoffen. Hans Glogau. Ne»e Bücher, «atologe »s». für Bnchhändler. (iarrevllullsd. 8". 78 8. 1398 tlrn. 1iukt.sobiÜLÜrt>. 8°. 35 8. 689 ^lrn. 1781*
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