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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.11.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-11-09
- Erscheinungsdatum
- 09.11.1911
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- Deutsch
- Sammlungen
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261, 9. November 1911. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 18741 Das würde mir auch Gelegenheit gegeben haben, auf allge mein zugängliches Material hinzuweisen, auf Grund dessen die persönliche Rolle, die der Verfasser der Denkschrift dem Adressaten jenes Briefes bei der Initiative zur Gründung der internatio nalen Übereinkunft zugewiesen hat, in etwas anderem Lichte er> schienen wäre. In der ordentlichen Hauptversammlung des »Ver eins der Deutschen Musikalienhändler« vom 7. Mai 1901 habe ich in meinem Bericht als Vorsteher nach 26jähriger Leitung dieses Vereins bei den Ausführungen über die Bereinstätigkeit zur Durchführung und Förderung des internationalen Urheberrechts diesem Verein sein gutes Recht auf die erste Anregung der internationalen Konvention vom Deutschen Reiche aus mit fol genden Worten gewahrt: »Es sei nur eines hervorgehoben, was wir uns als einen Ehrentitel anrechnen können, daß der .Verein der Deutschen Musikalienhändler' am 21. November 1881 an den Reichskanzler Fürsten Bismarck eine Eingabe richtete auf .Anbahnung einer gemeinsamen europäischen Literar-Konvention, welche, ähnlich dem Postverein, das Minimum des allseits zu gewährenden literarischen Rechtsschutzes feststelle'. Diese später, am 22. April t882 gemeinsam mtt dem .Börsenverein der Deutschen Buchhändler', dem .Allgemeinen deutschen Schrift- steller-Verbande' und der deutschen .Genossenschaft dramatischer Autoren und Komponisten' erneute Eingabe veranlagte den Generalsekretär des Börsenvereins, am 2t. Mai 1882 auf dem internationalen Literarkongresse zu Rom einen staatlichen Geiamtverein für Literaturschutz zu fordern. In Deutschland ist also vom Verein der Deutschen Musikalienhändler aus die erste Anregung zu der an die römischen Kongreßbeschlüsse an- geknüpsten, am 9. September 188V begründeten Berner Union dem Wett-Urheberschutzoerbande, gegeben worden.« Wenn der »Vorstand des Börsenoereins der Deutschen Buch- Händler« Ende des Frühjahrs 1882 sich etwas vorsichtig zurück- hielt, so geschah das weniger aus sachlichen Bedenken, als aus solchen, die in der Persönlichkeit seines Beamten ihren Grund hatten. Mir war nicht unbekannt, daß der Generalsekretär gern feine Persönlichkeit stark in den Vordergrund stellte, aber gerade das hatte mich veranlaßt, ihm die Eingabe des Vereins der Deutschen Musikalienhändler an Fürst Bismarck mitzuteilen und zum Besuche des Römischen Kongresses zuzureden. Er griff deshalb bei seinem Brief an den Börsenverem vom 3. Juli 1882 auch auf die Begründung des »Vereins der Deutschen Musikalien händler« zurück, der ausdrücklich auf den Weltpostverein, als Minimum des literarischen Rechtsschutzes, hingewiejen hatte. Wenn ich nun, im April 1886, als ich inzwischen seit zwei Jahren mit Adolf Kröner im Vorstand des Börsenvereins saß, meinen vertraulichen Brief Mit den Worten schloß: »Also schützen Sie Ihr römisches Werk«, so war das der gebotene Zoll, den ich einer weltbekannten harmlosen Schwäche opferte, weil ich wuszte, daß das Ausbauschen seiner Stellung doch dem von ihm eifrig vertretenen Verein und somit der Sache zugute kam Es bleibt sein Verdienst, in Rom der deutsche Wortführer einer wichtigen Sache gewesen zu sein, aber die Kritik, die die Denkschrist am Vorstande norniuis Kröner übt: »Allein wenn der Körper des Börsenvereins in Bern nicht vertreten war, so war essein Geist, vr. Paul Schmidt erweckte die Idee des neuen Gebäudes zum Leben«, muß doch ein wenig eingeschränkt werden, denn die Forderung der »europäischen Literar-Konvention« war nicht seines Geistes Kind. — Nicht nur die »deutsche Gegen bewegung« gegen die Widersacher des Unionsgedankens ging vom »Verein der Deutschen Musikalienhändler« aus, der ja mehr als der Buchhandel auf internationalen und Weltschutz angewiesen ist, sondern überhaupt die Initiative, nur daß der Verein sich für die weitere gemeinsame Durchführung des Börsenvereins, als der wichtigeren Körperschaft, und seines Beamten bediente. Da ich zur Zeit des Zustandekommens der Berner Union beiden Vorständen angehörte, kann ich das als treuer Anhänger beider Vereine unparteiisch seststellen. Leipzig, den 16. Oktober 1911. vr. Oskar von Hase. Dazu bemerkt der Verfasser der Denkschrift: Das Original des auf Seile 30 der »Denkschrift des Börsen vereins zur Erinnerung an die Begründung der Berner Über einkunft vom 9. September 1886« abgedrucklen Briefes des Herrn Bvrseiiblatt für den Deutschen Buchhandel. 78. Jahrgang. Geheimrat vr. O. v. Hase vom 19. April 1886 an den damaligen Generalsekretär des Börsenvereins vr. Paul Schmidt ist nicht als vertraulich bezeichnet. In der linken Ecke oben trägt es den Vermerk: »Eilt«. Die Sache selbst steht gedruckt zu lesen im »Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel«, 1886, Nr. 92, 21. April, S. 2116—2119, so daß sie also seit nunmehr einem Vierteljahrhundert für Mit- und Nachwelt kein Geheimnis ist. Daß der Umstand, Urheber jener »deutschen Gegenbewegung« gewesen zu sein, den ersten Schritt getan zu haben, in dem sich der Böisenverein in aller Öffentlichkeit entschieden für das Berner Werk und sein Gelingen einsetzte, bedenklich sein könne, dieser Gedanke ist dem Verfasser der Denkschrift nicht aufgestiegen Wenn ein Deutsches Reich und ein Dreibund gegründet ist, dürfe wohl nach einem Zeiträume von fünfundzwanzig Jahren, so meinte er, mit gewisser Ruhe preußischer Führer und ihrer Taten aus dem Jahre 1866 gedacht werden. Der Grundgedanke der Berner Konvention ist alt. Köhler hat ihn ja bis weit ins 18. Jahrhundert zurückgeführt. In den siebziger Jahren des neunzehnten Jahrhunderts aber lag er, wie man zu sagen Pflegt, »in der Lufl«; mit besonderer Deutlichkeit ausgesprochen hat ihn damals Clunet im Jahre 1878. Dagegen ist in den Zeugnissen damaliger Zeit z. B. bei Herrn Dr. O. v. Hase von der Überzeugung und dem Entschluß: daß von einem neuen Grundgedanken aus der ganze bisherige Aufbau Inter nationalen Schutzes von Werken der Literatur und Kunst umge stürzt werden solle, nichts zu bemerken. Am 28. Oktober 1881, also mitten in der Zeit der Vorbereitung der vom 21. November 1881 datierten Eingabe, bezeichnet er dem Generalsekretär als die Aufgabe, an der der »Verein der Deutschen Musikalienhändler« mit oem Börsenverein Zusammenarbeiten wolle: die »Durchsetzung neuer internationaler Verträge«. Daß der »Verein der Deutschen Musikalienhändler« am 22. April 1882 die am 21. November 1881 eingereichte Eingabe erneut habe, nur diesmal in Gemeinschaft mit dem Börsenverein, dem »All gemeinen Deutschen Schriftstellerverband« und der »Genossenschaft dramatischer Autoren und Komponisten«, ist eine undeutliche Dar stellung, und sollte mit dem gesperrten Druck des »erneut« darauf aufmerksam gemacht werden, wie dringlich die Grundidee der Berner Konvention dem »Verein der Deutschen Musikalien händler« erschien und besonders mit welcher Energie er ihre grundsätzliche Bedeutung betont und verfolg! habe, so würde oies den schriftlichen Zeugnissen nicht entsprechen. Die Eingabe vom 22. April 1882 ist eine Erneuerung der Eingaben des Börsenvereins vom 24. Februar 1871 und 16. September i871, also des Antrags auf »Unifizierung und Revision der bisher abgeschlossenen Ltterar-Konventionen«. Die den »Vere.n ber Deutschen Musikalienhändler« betreffende Partie ist dieser Eingabe erst nachträglich in letzter Stunde noch eingeschaltet genen Eingaben auf, darunter auch die vom 21. No vember 1881 mit den Worten: »Diejenige vom 21. November 1881 forderte namentlich im Interesse der Süddeutschen die einheitliche Übertragung der mit größeren Kulturstaaren ab geschlossenen Llterarschutzverträge deutscher Bundesstaaten auf das Reich, sowie Anbahnung einer gemeinsamen europäischen Literar- Konvention, die, ähnlich dem Postwejen, das Minimum des aller seits zu gewährenden literarischen Rechtsschutzes feststelle«; dieser Durchlaucht gefallen, unter Wahrung derGrundsatze, wie sie seinerzeit ln den erwähnten Protokollen, der Heidelberger Konferenz und in der Besprechung dersetben seitens der Genossenschaft deutscher Autoren und Komponisten ausgestellt und des näheren eingehend motiviert waren, . . . eine Revision und Unfizierung der zwischen einzelnen deutschen Bundesstaaten und fremden Staaten bestehenden Literar-Konventionen herbei- zuführen und den Abschluß von Staatsverträgen zwischen Deutschland und denjenigen Staaten, mit welchen dergleichen Konventionen noch nicht geschlossen sind, insbesondere mit den 1781
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