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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.02.1925
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1925-02-03
- Erscheinungsdatum
- 03.02.1925
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- Deutsch
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öieoaknuioUler Teil. X- 28, 3. gevrimr 1925. Zu 14 6. Wird eingeordnet nach dem Vornamen des ersten Familiennamen. Sind keine Vornamen vorhanden, allen Schmidt vorangestellt, also: Schmidt lalle ohne Vornamen) Schmidt L Abel Schmidt u. Zenker > lalle ohne Vornamen) Schmidt, Adolf Schmidt, Adolf II. Wilh. Ab-l Schmidt, August Schmidt, Berthold Schmidt, Wilhelm, II, Das Adreßbuch des Deutschen Buchhan dels ordnet: Au 14 a. Firmenmäßige Zusätze bleiben unberücksichtigt, es kommt als zweites Orbnungswort der Ort in Frage <in dritter Linie bei mehreren gleichlautenden Firmen in einer Stadt der Vorname)» Zu 14 d. Sonstige Zusätze bleiben zunächst unbe rücksichtigt. Es wird zweckmäßigerweise zunächst jeder ein fache Name der Stadt A—Z durchgeordnet, hieraus folgen die Namen mit sonstigen Zusätzen nach, also: Schmidt, Max, Zürich Schmidt, Nob, Carl, L Co., Berlin Schmidt, Heinrich, L Carl Günther, Leipzig Schmidt L Ouitzow, Lübeck Schmidt L Sohn, Helmstedt. Zu 14 c, Doppelnamen rangieren hinter Familiennamen mit sonstigen Zusätzen, z. B,: Schmidt L Suckert, Hameln Schmidt-Bertsch, Otto, München. Zu 14 ä. Vgl. Anmerkung 14»—c. 15. Bei Firmennamen mit Sachtiteln und Firmennamen mit Sachtiteln und Familiennamen gelten die einzelnen Wörter in ihrer Reihenfolge als Ordnungswörter, Vornamen und deren Abkürzungen jedoch stets als letzte Ordnungswörter. Hat der Familienname die Form eines Eigenschaftswortes (z. B,: Mllller'sche Eisenhandlung), so wird die Einordnung so vorgenommen, als ob es sich um einen nichtabgeleiteten Familiennamen handeln würde. Orts-, Länder- und ähnliche Bezeichnungen in Firmen namen haben stets den Ordnungsweit des unabgewandelten Wortes, z. B,: »Haitisch» den Ordnungswert von -Halle«. Auch bei den in dieser Regel behandelten Firmennamen bleiben die am Schlüsse der Regel 14 aufgezählten Wörter unberücksichtigt. A,G. s. Aktiengesellschaft Agfa s. Aktiengesellschaft f, Anilinsarbensabrikation AG ber Chamottewaren s, Aktiengesellschaft der Schamottc- warenerzeuger Aktiengesellschaft Mi; L Genest Berlin-Anhaltische Maschinenfabrik Berlinische Gesellschaft für die Gewinnung von Pflanzenfasern Berlin-Karlsruher Industrie-Werke G.m.b.H, lMir L Genest) Berliner Metallwarenfabrik Inhaber Gustav Schmidt Eisengießerei vorm, Keyling L Thomas Hallescher Bankverein Höllische Maschinenfabrik Hallenser Zeitung Märkische Eisengießerei, Kr, W. Kriedberg Maschinenfabrik Schmidt Motorenwerke Albert Gneisenau Schmidt'sche Maschinenfabrik. »Orts-, Länder- und ähnliche Bezeichnungen haben stets den Ordnungswert des unabgewandelten Worts, z, B,: .Höllisch' den Ordnungswert von .Halle',« Hier weicht die Praxis des amtlichen Buchhandels mit Recht von der vorgeschlagenen Form ab. Wenn schon unter h: Höllische Maschinenfabrik Hallenser Zeitung alphabetisiert werden soll, warum dann nicht ganz mecksanisch die gesamte Bezeichnung als einen Begriff erfassen und dem- entsprechend die Ordnungsfolge: Hallenser Zeitung Haitische Maschinenfabrik, 16. Für feststehende Kürzungen, z. B. Hanomag— Hannoversch« Maschinenbau - Aktiengesell schaft, sind gegebenenfalls Hinweise zu machen. Anmerkung. Drucktechnische Hervorhebung des ersten Buchstabens der Ordnungswörter aus Briefköpfen usw. erleichtert die Ordnungs- arbeil des Empfängers und schützt den Absender davor, daß seine Zuschriften verstreut an verschiedenen Stellen eingeordnet werden. Die Bibliographien spiegeln das erste geltend« Ordnungs wort durch Fettdruck, z. B.: Jugendbühne Jugend- und Volksbühne Jugenddank-Kalcnder. Die durch Bindestrich geirennten Sachwörler sind vervoll ständig! gedacht und dementsprechend alphabetisiert worden. Das zweite und folgende Ordnungswort wird durch Sperr druck hervorgehdben. Das Adreßbuch des Deutschen Buchhandels hebt das zweite und folgende Ordnungswörter nicht besonders hervor. Es wäre jedoch wünschenswert, daß für die Behandlung gleichlautender Sachnamen ein Modus geschaffen würde, um:das zweite Ord nungswort scharf in die Erscheinung treten zu lassen. Z. B.: Buchhandlung R. Müller Buchhandlung des Nassauischen Kolportagevereins Buchhandlung Neue Freie Presse. Für den in der Praxis stehenden Fachmann ergibt sich als Schlutzbetrachlung, daß eine einheitliche Behandlung des ABC aus allen Linien sehr erwünscht ist. Doch glaube ich, daß der Merkblatt-Entwurf nicht für alle Fälle anwendbar erscheint. Für die Kontorpraxis beim Ablegen der Briefschaften und sonstigen Eingänge mag er eine willkommene Hilfe für den jungen Registraturbeamten bedeuten, schwieriger gestaltet sich schon die Anwendung des Merkblattes bei der Bearbeitung von Adreßbüchern. Hier ist im besonderen eine scharfe Grenze zu ziehen zwischen Stadtadreßbüchern und Fachadreßbüchern. Wissenschaftliche Verzeichnisse werden nur geringen Gebrauch von dem vorliegenden Merkblatt machen können. Zum Beispiel werden die Behandlung von Fürstennamen, das Dazwischen treten von Sachnamen, Synonymen, Kürzungen, die Behandlung von Zahlwörtern gänzlich vermißt. Eine Trennung des Merkblattes würde sich deshalb emp- fehlen, um mit der Zeit Ausgaben zu schassen: 1. für Registraturzwecke (Kontorpraxis), 2. für Adreßbücher: ->) Fachadreßbücher, d) Stadtadreßbücher, 3. für wissenschaftliche Verzeichnisse: o) alphabetische (Autoren«) Verzeichnisse, d) systematische (Schlagwort-) Verzeichnisse. In welcher Weise zum Beispiel das Adreßbuch des Deutschen Buchhandels bereits zum Wegweiser für analog an zulegende und lausend gehalten« Verzeichnisse geworden ist, in denen die Fälle unter ß 13, Absatz 2 sehr häufig zu beachten sind, ergibt sich aus der mir vorliegenden Instruktion einer großen wissenschaftlichen Anstalt: Z 1. Die Ordnung der Firmen erfolgt nach den Bestimmungen der Preußischen Instruktion. Die Bestimmungen für die Wahl des Ordnungswortes (KK 142—145) werden jedoch . in der folgenden erweiterten Form angewandt. ? 2. Die Firmennamen werden, soweit feststellbar, in der han delsgerichtlich eingetragenen Form (vgl. Adreßbuch d. D, Buchhandels) verwandt, auch wenn olle oder manche Ver lagswerke der Firma gekürzte oder veränderte Verlags- bezeichnungen tragen. Würden diese eine andere Ordnung bedingen, so ist von ihnen zu verweisen. Beispiel: Verlogsanstalt Tyrolla s. Buchhandlung der Verlags- anstall Tyrolla.
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