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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.11.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1911-11-04
- Erscheinungsdatum
- 04.11.1911
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- Deutsch
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13416 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 257, 4 November 1911. Auszahlung der Renten usw.) durch unbezahlte Vertrauenspersonen ehrenamtlich besorgen lassen. Hierzu braucht die Reichsanstalt hochgelohnte Beamte. 2. Es liegt doch eigentlich ganz klar auf der Hand, daß es besser ist, wenn Prinzipal und Angestellte die Beiträge in die gleiche Kasse abführen und nicht (wie das soeben versandte Zirkular des A. D. B-G.-V. es will) der Prinzipal in die Reichs- kasse für seinen Angestellten bezahlt und die Angestellten an den A. D. B.-G.-V. Dadurch müssen ja mit den Beiträgen des Buch- Handels die Spesen für zwei Organisationen aufgebracht werden, während wir doch die Möglichkeit haben, nur in eine Kasse zu zahlen. 3. Man vergegenwärtige sich nur folgende Umständlichkeit: Wenn ein Angestellter Invalide wird oder stirbt, so muß er, geld oder Rente endlich flüssig werden, und zwar u) bei der Reichsanstalt, b) beim A. D B.-G -B. und o) bei der bisherigen Arbeiter-Jnvaliden-Versicherung (bei welch letzterer ja alle An gestellten unter 2000 ^ Einkommen nach wie vor versichert bleiben). Also ein dreifaches, umständliches und kompliziertes Verfahren. Warum das, wenn's doch auch anders und besser zu machen ist? 4. Der A. D. B.-G.-V. ist unsere eigene Organisation. Wir verwalten diese selbst nach praktischen kaufmännischen Grundsätzen. Sie kennt unsere Bedürfnisse und kann sich nach denselben richten. Angestellte und Prinzipale haben die Mög- lichkeit, gehört und berücksichtigt zu werden. Die Reichsanstalt kann das nicht, sie ist für alle da und kann keine Sonderwünsche berücksichtigen. Sie wird nicht kaufmännisch, sondern büro kratisch verwaltet werden. Die Prinzipale und Angestelten werden also auch unter diesen Gesichtspunkten bei dem A. D. B.- G.-V. als Sonderkasse besser fahren. — Für den A. D. B.-G.-V. selbst ist es eine Lebens- und Eristenzfrage. daß er sich zu einer vollberechtigten Ersatz loder Zuschußkasse) ausbaut. Nehmen wir einmal an, der A. D. B. -G -V. verzichtet hierauf, und das Angestellten-Versicherungs- gesetz tritt am 1. Januar ISI2 in Kraft: Soweit die Angestellten des Buchhandels alsdann dem A. D. B.-G.-V. noch nicht angehören, hat ihr Beitritt zu dem selben dann nicht mehr den geringsten gesetzlichen Wert. Sie müssen sich dann zwangsweise bei der Reichsanstalt versichern und daneben zwangsweise in der bisher bestehenden Arbeiter- Jnvalidenkasse, soweit das Gehalt nicht über 2000 ^ beträgt. Glaubt man denn wirklich, daß von 100 Buchhandlungsgehilfen dann sich auch nur noch zwei dem A. D. B -G.-V. anschließen werden? Zu einer freiwilligen, gesetzlich nicht anerkannten Kasse soll z. B. ein Gehilfe noch beisteuern, der 1800 Gehalt hat und 57.60 für die Reichsanstalt, ca. ^ 12.— „ „ Jnvalidenkasse, ca. ^ 18.— „ „ Krankenkasse, ca. ^ 20.— „ Steuern und Umlagen in Summa 107 60 bezahlen muß? Das ist einfach unmöglich! Damit wäre aber das Schicksal des A. D. B.-G.-V. besiegelt. Er wäre gleich- sam auf eine Sandbank geraten, von der er nicht mehr flottzu- machen wäre und müßte infolge des mangelnden frischen Zugangs allmählich austrocknen und verkümmern. Man täusche sich nicht : zurzeit hat der A. D. B-G-V. ja wohl noch (einen großen?) Zugang, weil er eben heute noch gesetzlichen Wert hat. Das wird aber aufhören, sobald er keinen gesetzlichen Wert mehr hat, nämlich an dem Tage, an dem das Gesetz in Kraft tritt. — Heute noch hat der A. D. B.-G.-V. durch die Gunst des Schick sals eine nie mehr wiederkehrende Gelegenheit, sich zu einer herrlichen, machtvollen Organisation auszubauen, die be rufen wäre, allen Angehörigen des Buchhandels Schutz und Schirm in Not und Tod zu gewähren. Verzichtet er aber hierauf, so besiegelt er nach unserer Überzeugung sein eigenes Schicksal! — Wir dächten, diese wichtige Angelegenheit wäre es wert, auf einer autzerordentlichen Generalversammlung besprochen zu werden. Sie könnte entscheiden, wie sie wollte, auf jeden Fall stünde alsdann der Vorstand salviert da. Für den Schreiber dieses gilt nach allem Obigen: »In wa^nis st voluisvs ss.t sst!« Dem Allgemeinen Deutschen Buchhandlungs-Gehülfen-Verband aber rufen wir zu: »Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg!« T. 4. 6. Erwiderung. Den vorstehenden Ausführungen des Herrn ^.6. in T. gegen- über möchten wir zunächst auf unsere erste Erwiderung in Nr 185 des »Börsenblattes« vom II. August d. Js. Hinweisen. Wir haben dort an der Hand der einzelnen Bestimmungen des Ge setzentwurfs für die Privatangestellten.Versicherung und deren Begründung ausführlich nachgewiesen, daß die die Ersatz- und Zuschußkassen behandelnden Vorschriften auf unsere Kassen in keiner Weise anwendbar sind und der vom Herrn Einsender mit einem an sich höchst anerkennenswerten Eifer und besonders dankenswertem Interesse für unseren Verband vertretene »Ausbau« zu einer Zuschuß, oder Ersatzkasse auf eine vollständig neue Gründung hinauslaufen müßte. Auf diese Darlegungen geht nun Herr 6. gar nicht näher ein, sondern gleitet darüber hinweg mit der Frager Was dem Privatbeamten-Berein, dem Bankbeamten-Berein und andern Berufsvereinen frommt, sollte denn das für unfern Verband nicht auch erstrebenswert sein? Mit dieser Frage sind aber unsere Ausführungen nicht im mindesten widerlegt: Der Magdeburger Privatbeamten- Berein (beiläufig bemerkt: überhaupt kein Berufsverein) ist eine Versicherungsanstalt a. G., die seit langen Jahren schon Einzel- Versicherungen für die verschiedensten Fälle und Pensions- Versicherungen mit ganzen Geschäftsunternehmungen für ihr Per sonal, mit und auch ohne ärztliche Untersuchung, abschließt und daher unter gewissen Voraussetzungen, vor allem soweit es sich um die Versicherung sämtlicher Angestellten ein- zelner Unternehmungen handelt, als von der Reichs anstalt befreiende Ersatzkasse in Frage kommen kann. Einzelver sicherungen fallen auch hier unter § 381 des Entwurfs (vgl. Be gründung S. 153, Z. 6 u. ff.). Der Bankbeamten-Verein befaßt sich jedoch gar nicht mit Versicherungen. Herr 6. meint offenbar den Beamtenversicherungs-Verein des Deutschen Banken- und Bankiergewerbes a. G., einen Verein von Banken und Bankiers, der den Zweck hat, die Angestellten der Mitglieder für Invalidität und Alter zu versichern. Dieser, erst in den letzten Jahren gegründet, hat seine Einrichtungen ungefähr auf die For derungen des Entwurfs an eine Ersatzkasse zugeschnitten und dürfte als solche auch Anerkennung finden. So sehr wir die Vorteile einer Ersatzkasse, wie sie Herr 6. vorführt, anerkennen, so wenig können wir eine solche schaffen. Unsere Darlegungen vom 11. August entsprechen den wirklichen Verhältnissen und den gegebenen Voraussetzungen. Die von Herrn 6. gezogenen Folgerungen wie auch die von ihm zur entsprechenden Satzungsänderung ins Auge gefaßte außerordentliche Hauptversammlung werden dadurch hinfällig, weil auch die letztere an den vorhandenen Verhältnissen doch tatsächlich nichts zu ändern vermöchte. Wir müssen daher immer wieder darauf Hinweisen — wie es in unseren Rundschreiben und in unserer ersten Erwiderung bereits geschehen —, daß die Versicherungen in unserer Begräbnisgeld.Abteilung, in unserer Witwenkasse und unserer Jnvalidenkasse gleich den Lebensversiche rungen unter den § 381 des Entwurfs fallen und, soweit sie bis zur Verkündung des Gesetzes abgeschlossen sind, den Angestellten von seinem Beitragsanteil befreien, wenn die dafür aufgewendeten Beiträge mindestens die Höhe derjenigen zur Reichsanstalt erreichen. Wir können deshalb unseren Mitgliedern nicht dringend genug empfehlen, der Frage der Nachversicherung — soweit es noch nicht geschehen — näherzutreten und die dazu nötigen Vordrucke von unserer Geschäftsstelle zu verlangen. Leipzig, 30. Oktober 1911. Der Vorstand des Allgemeinen Deutschen Buchhandlungs-Gehilfen- Verbandes Otto Berthold 1. Vorsitzender.
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