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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.11.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-11-03
- Erscheinungsdatum
- 03.11.1911
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- Deutsch
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Nichtamtlicher Teil. 256. 3. November 1911. vom Beklagten gegebenen Direktiven zurückzuführen, die ihn zu einer Häufung unwahrscheinlicher Ereignisse gezwungen hätten. — Das Landgericht Hannover, das der Klage ent sprach, entschied auf Grund von Sachverständigengutachten, daß das Stück das bringe, was der Beklagte billigerweise erwarten konnte. Bei Würdigung der Bearbeitung sei auch davon auszugehen, daß der Beklagte die Arbeit nicht einem Dichter, sondern einem Theaterpraktiker übertragen habe, daß also nicht dichterische Gestaltung, sondern praktische für die Bühne geeignete Zurichtung des gegebenen Stoffes Gegenstand des Vertrages war. Auch das Oberlandesgericht Celle ent schied zu gunsten des klagenden Regisseurs und führte in der Hauptsache aus: Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag sei als Werk- vertrag aufzufassen. Der Beklagte habe die Arbeit des Klägers als Erfüllung angenommen und abgenommen. Er könne etwaige Mängel der Arbeit später nur dann rügen, wenn er sie bei der Abnahme nicht kannte. Dies sei aber hier nicht der Fall; denn vom »Mangel« des Stückes, des gerügten 4. Aktes, habe er schon bei Abnahme des Dramas Kenntnis gehabt. Weise aus. Im allgemeinen volkswirtschaftlichen Interesse liegt es, die Leistungsfähigkeit der Getreidesorten zu heben und da durch wiederum die Ernten ertragsfähiger zu gestalten Eine Steigerung der Erträge würde wiederum naturgemäß der Steuerkraft des Volkes zugute kommen. England und Amerika besitzen derartige wissenschaftliche Institute, die glänzend ausge stattet sind und sich bereits in jeder Hinsicht vorteilhaft bewährt haben. In Prof. Bauer, der an die Landwirtschaftliche Hoch schule zu Berlin berufen wurde, würde auch eine Autorität auf diesem Gebiete gewonnen sein. Sine Akademie für kommunale Verwaltung ist am 30. Oktober in Düsseldorf in der städtischen Tonhalle durch einen Festakt eröffnet worden. Nach Ansprache des Oberbürger meisters l)r. Oehler und des Vorsitzenden des Direktoriums der Akademie, vr. Most, hielt der Studiendirektor der Akademie Universitätsprofessor vr. Stier-Somlo die Festrede über kommu nale Wissenschaft und kommunale Ausbildung. Post. — Die Frist zur Erledigung von Unbestellbarkeits- meldungen bei Paketen mit und ohne Nachnahme im Verkehr zwischen Deutschland und dem südwestafrikanischen Schutzgebiet beträgt statt 3 Monate, fortab 4 Monate. Warenzeichen. — Der Norddeutschen Verlagsanstalt O. Goedel in Hannover ist das nachstehende Verlagszeichen in die amtliche Zeichenrolle wie folgt eingetragen worden: Verlagszeichen Laufende Klasse Aktenzeichen Datum der Nummer Eintragung 14893o 28 N 5786 26. 9. 1911 Zum 160jährigen Jubiläum der Fa. Wilhelm Engel mann in Leipzig. — Wie verlautet, wird eine Feier des lOOjäh- rigen Geschäftsjubiläums nicht stattfinden. Die Geschäftslokali täten bleiben am 20. Dezember, dem Jubiläumstage, geschlossen. Provisionsschwindler. — Aus Bühl wird dem Badener Tageblatt unterm 29. Oktober geschrieben: Einem raffinierten Schwindler ist der Direktor der hiesigen Aktiengesellschaft »Kon kordia« zum Opfer gefallen. Ihm stellte sich ein Mann als Schul verwalter von Schonach vor und gab an, die Gemeinde habe ein neues Schulhaus gebaut und er sei zur Bestellung diverser Lehr mittel und Einrichtungsgegenstände beauftragt. Der Fremde be saß noch die Frechheit, die Provision in Form von Büchern etc. sich einpacken und an die Bahn tragen zu lassen. Als man, durch das sonderbare Benehmen des pseudonymen »Schulverwalters« mißtrauisch geworden, in Schonach telephonische Erkundigungen einzog, stellte sich heraus, daß dort weder ein neues Schulhaus gebaut, noch irgend jemand mit dem Einkauf von Schulartikeln beauftragt worden sei. Inzwischen war aber der saubere Herr mit dem Provisionspaket schon abgedampft. Hoffentlich gelingt es, den Herrn Schulverwalter, der für über 2000 Ware be stellt haben soll, dingfest zu machen. Gründung eines wissenschaftlichenJnstilutS fürPflanzen- zjichtung. — Der Vossischen Zeitung wird geschrieben: Die Gründung eines wissenschaftlichen Instituts für Pflanzenzüchtung, das der Landwirtschaftlichen Hochschule in Berlin anzugliedern sein würde, ist seitens des Landwirtschaftsministeriums in Aussicht genommen. Bei diesem Institut, dessen Gründung von der Gesellschaft zur Förderung deutscher Pflanzenzucht nachdrücklich gefordert wird, würde es sich um eine Einrichtung handeln, die im volkswirtschaftlichen Sinne von Bedeutung wäre. Es handelt sich darum, die Züchtung besserer Getreidesorten auf wissenschaft lichem Wege sestzustellen, zu welchem Zweck auch die Einrichtung einer besonderen Professur für Vererbungs- und Züchtungs lehre notwendig erscheint. Die bei einzelnen Hochschulen usw. Nerre Vücher, Katckloge «sw. für V»chhärrdler. b. 8. in l-eipriA. 7. ckabrxLNK. 12. 8". 8. 215—238. 8o. 2311-2456. Mit einem Artikel: Zur Geschichte des Patentwesens Von vr. H. Lösner. Sprechsaal. Zur Lage. Auf die seinen Ausführungen in Nr. 243 des Börsenblattes angefügten Bemerkungen der Schriftleitung und die von Herrn 8. 8. in Nr 246 eingehender zu antworten, behält sich der Einsender vor. Er möchte gern erst noch etwas über seine schwerste Anklage hören, über die merkwürdigerweise sowohl die Schriftleitung wie Herr 8. 8. hinweggehen. Womit ist es zu rechtfertigen, daß das Sortiment sogar die vorgedruckten Bestellzettel über einträgliche Fortsetzungen zu 96/100 nicht ausfüllt, also nicht nur seine Pflicht gegen den Ver leger vernachlässigt (darüber würde es sich wenig Kopfschmerzen machen), sondern auch die Pflicht gegen sich selbst und seine Kundschaft? U. A. w. g. Es kann sich für die Redaktion nicht darum handeln, recht- fertigen zu wollen, was sich nickt rechtfertigen läßt, und die Dinge etwa so hinzustellen, als sei das Sortiment an all den Mißständen schuldlos. Wenn nicht hüben und drüben gesündigt würde, so wäre es viel leichter, zu einer gerechteren Würdigung der auf beiden Seiten erhobenen Anforderungen zu gelangen. Wie die Dinge liegen, kann es sich meist nur um das Mehr oder Weniger, also um das Maß von Schuld, nicht aber um Schuld oder Unschuld überhaupt handeln. Wenn nun auch in der Frage, die der Herr Einsender zur Beantwortung stellt, sich das Verhalten des Sortiments nicht rechtfertigen läßt, so läßt es sich vielleicht doch entschuldigen, und zwar damit, daß Fort setzungen in der Regel unverlangt vom Verleger expediert werden, der Sortimenter also mit einiger Sicherheit auf den Erhalt derselben rechnen kann. In vielen Fällen mag zu dieser Praxis des Nicht bestellens von Fortsetzungen auch der Umstand beigetragen haben, daß einzelne Verleger einen Unterschied zwischen verlangt und unverlangt zur Fortsetzung gesandten Lieserungswerken kon struieren und im ersteren Falle dem Besteller bei der Rücknahme Schwierigkeiten bereiten, indem sie sich darauf berufen, daß § 10 der Verkehrsordnung nur auf unverlangt zur Fortsetzung gesandte Werke Anwendung finden könne. Bei dieser u. E. durchaus un zulässigen Auslegung wird also das Bestellen von Fortsetzungen direkt mit Entziehung des Remissionsrechts bestraft und der Nicht besteller günstiger als derjenige gestellt, der seine Bestellungen auf Grund seiner Kontinuationslisten aufgibt. So heißt auch im vorliegenden Falle manchmal tout cowpievärs, tout. paräonner. Red.
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