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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.11.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-11-03
- Erscheinungsdatum
- 03.11.1911
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- Deutsch
- Sammlungen
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^ 256, 3. November 1911. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 13357 einsvorstand, mit den Grossobuchhändlern bindende Abmachungen zu treffen, die folgende Punkte festlegen: Die Grossobuchhändler verpflichten sich, als Kunden nur solche Personen anzunehmen und ihnen zu Wiederverkäuferprei sen zu liefern, die einen Gewerbebetrieb bei der zuständigen Behörde angemeldet haben. Dieser Gewerbebetrieb muß entweder der Bücherhandel sein, oder ein diesem verwandtes Gewerbe. Um dem Börsenvereinsvorstande eine Kontrolle möglich zu machen, ob diese Vereinbarungen erfüllt sind, verpflichten sich die Grossobuchhändler, dem Börsenverein zu treuen Händen ein Verzeichnis ihrer Wiederverkäufer einzureichen und Änderungen in bestimmten Zeiträumen dem Börsenvereinsvorstande zur Kenntnis zu bringen. Die Resolution wird gegen 5 Stimmen angenommen. (Schluß folgt.) 038 XXV. Lin llubilLurusbuob. L.k'iLobsr, Vsrlax, Koriin. ZO. 428 ssitsu. Oobsktot 1 in kappbanä 1 ^ 25 H. Der Verlag von S. Fischer konnte in diesen Tagen die fünf undzwanzigste Wiederkehr seines Gründungstages feiern, und wie auf seinem Verlagssignet der Fischer das Netz ans Land zieht, gestrafft von reichem Fang, so hat der Verlag nach fünfund zwanzigjährigem Fischzug im weiten Meer der literarischen Pro duktion die gewonnenen Schätze vor Buchhandel und lesendem Publikum ausgebreitet. Daß der Fischzug glücklich war, beweist die stattliche Zahl der Autoren, gegen 140, die alle im Bild aufmarschieren, und unter ihnen fehlt kaum ein Name von Klang aus den Reihen der jetzt lebenden deutschen Dichter und Schrift steller. Bedeutet doch der Name S. Fischer geradezu ein Pro gramm: in der Richtung seines Verlags wie in seiner Zeitschrift, der »Neuen Rundschau«, vordem »Freien Bühne«, ist er als der schlechthin »moderne« Verlag allbekannt. Die Bibliographie der Verlagswerke nimmt gegen 70 Seiten ein; es erübrigt sich, einzelne Werke herauszuheben. Von größeren Folgen sind die Pantheon-Ausgaben klassischer Werke, die Bibliothek zeitgenössischer Romane, die vorzüglich ausgestatteten und redi gierten Gesamtausgaben und Luxusausgaben rühmlichst bekannt. Daß der »moderne« Verlag auch eine Zeitschrift für Beleuchtungs- wesen, Heiz- und Lüftungstechnik und eine Zeitschrift für Werk zeugmaschinen und Werkzeuge im 17. bzw. 16. Jahrgang heraus- gibt, sei der Vollständigkeit halber erwähnt. Interessant ist ein Blick auf die Chronologie der Verlags werke, wie der rührige Verleger es verstanden hat, von 1886 an von Jahr zu Jahr neue, meist erfolgreiche Autoren für seinen Verlag zu gewinnen. Auch unter den Herausgebern und Über setzern begegnen wir den besten, bewährten Namen, und die der Zeichner erinnern uns aufs neue, welche Verdienste der Verlag um die moderne Buchtechnik und Buchausstattung hat. Das Jubiläumsbuch, dessen stilvolle Einbandzeichnung E. R. Weiß entworfen hat, ist zu gunsten des Pensionsfonds deutscher Schriftsteller und Journalisten ausgegeben worden und wird des guten Zweckes und seiner reichen literarischen Beiträge halber sicher weitesten Absatz finden. Auf die fünfundsechzig bisher unveröffentlichten Arbeiten, Novellen, Essays, Drama- tisches, Gedichte und Sprüche, Briese und Skizzen — besonders unter dem Dramatischen sind einige ganz vorzügliche Stücke — einzugehen und sie zu besprechen, ist hier nicht der Ort; sie nehmen den zweiten, weitaus größten Teil des Buches ein. Um so nachdrücklicher sei auf den ersten Teil: »Das Buch» hingewiesen. Hier wird das Buch zum Brennpunkt von zehn verschiedenen Be- trachtungsweisen gemacht, die, jede aus Intellekten und Jndi- vidualitäten der verschiedensten Art, wie Richard Dehmel, Emil Strauß, Jakob Wassermann, E. R. Weise, es auf stets eigentüm liche Weise als wirtschaftlichen, literarischen oder künstlerischen Faktor nehmen. Den Buchhändler werden am meisten interessiren die Ausführungen des erfolgreichen Verlegers selbst, S. Fischers: »Der Verleger und der Büchermarkt«, die jüngst an dieser Stelle (Nr. 246) abgedruckt wurden. Doch auch auf diesen oder jenen der andern Artikel zurückzukommen, wird an dieser Stelle noch Gelegenheit sein. —w. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 78. Jahrgang. Kleine Mitteilungen. Zoll «ud handelsrechtliche Bestimmungen vsterreich- Ungarus. — Vom Reichsamt des Innern geht uns nachstehende Mitteilung zu: Redenden verschiedenen im Reichsamt des Innern zur Förderung unseres Außenhandels herausgegebenen Veröffent lichungen wie: Deutsches Handels-Archiv, Nachrichten für Handel und Industrie, Berichte über Handel und Industrie, Berichte für Landwirtschaft, Systematische Zusammenstellung der Zolltarife des In- und Auslandes verfolgt die Veröffentlichung: Zoll- und handelsrechtliche Bestimmungen des Auslandes den Zweck, den beteiligten Kreisen die für ihren Außenhandel wichtigen zoll- und handelsrechtlichen Bestimmungen in handlicher Form zugängig zu machen und die Auskunfterteilung zu erleichtern. Von dieser Publikation sind bisher im Verlage der Königlichen Hofbuchhandlung E. S. Mittler L Sohn, Berlin 8^V. 68, Koch- straße 68—71, erschienen die Hefte: 1. Spanien, 2. Belgien, 3. Niederlande, 4. Schweiz und 6. Schweden. Nunmehr ist, und zwar durch den gleichen Verlag, Heft 6 (Österreich-Ungarn) dem Buchhandel übergeben worden, (folgt Inhaltsangabe). Der Preis beträgt 6^. Von den früher ausgegebenen Heften kostet: Heft 1 (Spanien) 2 ^c, Heft 2 (Belgien) 1.25 Heft L (Niederlande) 2.25 Heft 4 (Schweiz) 4 ^ und Heft 5 (Schweden) 2.40 Konkurs schwedischer Firmen. — In Nr. 42 der schwedischen Buchhändler-Zeitung vom 21. Oktober befindet sich die Notiz, daß die Helsingforser Firmen ^.ktiebolaxst. Llioorva Oeako^btiö und Edlundsche Buchhandlung ihre Zahlungen eingestellt haben. Bei der »^ktisboIuAet. Uinerv» Osaks^ütio« setzten die Gläubiger ein Verwaltungskomitee ein, das aus den Herren Vize-Amts richter I. Grenmann, A. E. Nissinen und Frl. M. Bohm besteht und Vorschläge über die Ordnung der Geschäftslage machen soll. Zu Konkursverwaltern der Edlundschen Buchhandlung wurden ernannt: Vize-Amtsrichter H. Estländer und Magister Verner Anttila. Anmeldefrist bis 26. Februar 1912. Die Edlundsche Masseverwaltung führt vorläufig die Geschäfte fort und verrechnet alle Sendungen, die nach dem 7. Oktober in Helsingfors ein getroffen sind und ferner eintreffen, voll. Ehrungen eines deutschen Verlegers in Italien. — Aus Florenz wird uns geschrieben: In seiner Herbstresidenz San Rossore bei Pisa empfing der König von Italien am 29. Oktober in Privataudienz den Verlagsbuchhändler Leo S. Olschki in Florenz und den Grafen Giuseppe Passerini, die Sr. Maje stät das erste fertige Exemplar (auf Pergament) der Monumental- 50jährigen Jubelfeier der Einigung Italiens in nur 306 Exem plaren, wovon sechs auf Pergament, hergestellt wurde. Der König drückte sowohl dem Verleger als auch dem Grafen Passerini, der den Kommentar zu dem Werke schrieb, seine un geteilte Bewunderung und höchste Anerkennung bezüglich des prächtigen Druckes und der ganzen Ausstattung des Werkes aus, das dem italienischen Buchgewerbe zur besondern Ehre gereiche. Bei dieser Gelegenheit möchten wir erwähnen, daß auf der Turiner Weltausstellung diese Dante-Ausgabe die höchste Aus zeichnung davontrug, nämlich die Goldene Medaille. sL. »Die Seele« vor Gericht. Urteil des Oberlandesgerichtes zu Celle. (Nachdruck verboten.) — Ein Kaufmann B. in Hannover hatte den Plan gefaßt, ein Drama, »Die Seele« genannt, zu verfassen. Da ihm aber die nötige Bühnenroutine abging, setzte er sich mit dem Regisseur G. in Breslau in Verbindung, dem er auf Grund einer Skizzierung des Inhalts die bühnenmäßige Bearbeitung des Stückes übertrug. Vertraglich verpflichtete sich B., dem G. 600 ^ zu zahlen, wenn das Stück nicht innerhalb eines Jahres an einer guten Bühne zur Aufführung angenommen sei. Das Jahr verstrich, ohne daß ein Theater sich zur Aufführung entschloß, und nun klagte G. gegen B. die 500 ^ ein, die dieser sich deshalb zu zahlen weigerte, weil der 4. Akt des Stückes, in dem die Haupt person des Dramas, Daymar, von G. zu wenig in ihrem Cha rakter ausgearbeitet sei, die Ablehnung des Stückes verursacht habe. Der Kläger war dagegen der Ansicht, die Ablehnung des Stückes sei nicht auf seine Ausarbeitung, sondern auf die ihm 1732
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