Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.11.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-11-03
- Erscheinungsdatum
- 03.11.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19111103
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191111037
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19111103
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1911
- Monat1911-11
- Tag1911-11-03
- Monat1911-11
- Jahr1911
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
13354 BSrtmrl-M s, d. Dtschn. vuchha»d-l. Nichtamtlicher Teil. 25k, 3. November 1911. der Vernichtung entgegenführen, all und jeden heute zum Buch händler machen möchten, lediglich um ihren eigenen Gewinn zu vermehren, die sogar an die Autoren unserer Verleger und an Private aller Art Herangehen, sie zu Gewerbetreibenden zu stempeln versuchen mit der Lockspeise der Bücherversorgung für den eigenen Bedarf zu Nettopreisen. Wir werden also zunächst verlangen müssen und dahin zu streben haben, daß alle Zweige des Buchhandels unsere Be mühungen um eine verständige und maßvolle Reinigung des Adreß buchs ^unterstützen. Was nun die Reinigung selbst betrifft, so werde» wir zu unterscheiden habe» zwischen Entfernung schon aufgenommener Be triebe und Aufnahme oder Ablehnung neuer Firmen. Was die ersteren angeht, so wünschte ich, wir gingen mit allergrößter Vorsicht zu Werke. Private, Nichtgewerbetreibende, die durch einen Zufall ins Adreßbuch geraten sind, müssen natürlich heraus, es wird ihnen selbst an ihrem Verbleiben oder Nichtverblciben wenig gelegen sein. Anders ist es mit den Gewerbetreibenden, die nicht eigentlich als Buchhändler im strengen Sinn zu betrachten sind. Hier werden wir beide Augen zudrücken müssen, werden zu be rücksichtigen haben, daß wir vielleicht Existenzen vernichten, die sich ein Gewohnheitsrecht aus Bücherbezug erworben haben. Was den andern Teil, die Neuaufnahmen betrifft, so werden wir uns heute unbedingt auf bestimmte Aufnahmeerfordernisse zu einigen haben, die von den Herren Referenten zum Teil ja schon erwähnt worden sind. Keinesfalls dürfen wir heute von diesem Platze gehen, ohne die Frage der Adreßbuchreinigung nunmehr endlich im richtigen Fahrwasser zu wissen. Wie Ihnen nun bekannt ist, hat die Geschäftsstelle des Börsen vereins seit einigen Monate» die Gepflogenheit, alle neuauszunehmcn- den Firmen den in Frage kommenden Kreisvereinen zur Begut achtung vorzulegen. Es ist damit den Kreisvereinen eine erheb liche Arbeitslast ausgebürdet worden, die wir aber wohl alle mit Freuden auf uns genommen haben, da uns somit ein Kontroll recht bei der Neugestaltung des Adreßbuches eingeräumt worden ist. Weil es aber nun nicht zu vermeiden sein dürfte, daß bei Aufnahme oder Ablehnung die verschiedenen Anschauungen der Kreisvercinsvorstände allzu kraß in Erscheinung treten und da durch verschiedenes Recht geschaffen werde» könnte, so hat der Vorstand des Verbandes, der sich gerade mit dieser Frage seit langer Zeit eingehend beschäftigt, bestimmte Aufnahmeregeln unter Berücksichtigung aller in Frage kommenden Verhältnisse ausgear beitet. Diese Ausnahmcrcgeln, die, wie wir annehmen, die Billigung des Börsenvereinsvorstandes finden werden, will ich mir nunmehr erlaube», Ihnen vorzutragen. Es würde für die Aufnahme ins Adreßbuch und Börsen blatt verlangt werden: Beim Verlag: 1. Es muß ein angemeldeter Gewerbebetrieb als Verlags buchhandlung vorliegen. 2. Die Verlagstätigkeit muß bereits erfolgt sein oder als un mittelbar bevorstehend nachgewiesen werden. Dabei soll der Verlag eines einzelnen Buches von geringem Umfange nicht genügen, bezw. nur dann, wenn eine Fort setzung der Verlagstätigkeit ersichtlich ist. 3. Selbstverlag und Kommissionsverlag sollen als Verlagstätig keit nur gelten, wenn der Vertrieb auch durch das Sorti ment erfolgt und wenn mehrere Verlagsartikel (bezw. siehe unter Nr. 2) vorhanden sind. 4. Vereinsverlag soll als Verlagstätigkeit nur gelten, wenn er auch durch das Sortiment geliefert wird und die Ver teilung des Gewinns den Bestimmungen der Satzungen und Ordnungen des Bölsenvereins entspricht. 5. Unselbständige Personen, die nebenbei einen oder den andere» Verlagsartikel haben, sind von der Aufnahme aus geschlossen. Beim Sortiment: 1. Es muß ein angemeldeter Gewerbetrieb als Buchhandlung vorliegen (Sortiment, Antiquariat, Versand, Reisebuch handlung). 2. Es muß beim Sortiment und Antiquariat ein Bücherlager vorhanden sein (Schulbücher allein, Stadtpläne, Gesangbücher, überhaupt Artikel, die fast jede Papierhandlung führt, sollen nicht genügen). 3. Versand- und Neisebuchhandlungen niüssen, um als buch- händlerische Betriebe angesehen zu werden, den Nachweis der geschäftlichen Verbindung mit mehrere» Ver legern erbringen. 4. Vereinsbuchhandlungen sollen als buchhändlerische Betriebe nur gelten, wenn die Verteilung des Gewinns den Bestimmungen der Satzungen und Ordnungen des Börsen vereins entspricht. Wir haben, wie Sie sehe», manchen Wunsch zurückgestellt, haben aber geglaubt, für den Augenblick über das Erreichbare nicht hinausgehen zu dürfen. Diese Ausnahmeregeln werden nun, wenn sie Ihre Billigung gefunden haben, dem Vorstand des Börsen vereins zur Genehmigung vorgelegt werden, es wird dann eine Bervielsältigung für alle Vorstände der Kreisvereine, für die Kom missionäre, Grossisten und Verleger erfolgen. Einem Wunsche möchte ich gleich an dieser Stelle Ausdruck geben, daß nämlich die Untersuchungen der Kreisvereine, betreffend Aufnahme oder Ab lehnung neuer Firmen mit der denkbar größten Sorgfalt und Ob jektivität erfolge» mögen. Niemals darf der Vorwurf berechtigt erscheinen, daß seitens irgend eines Vorstandes mit zweierlei Maß gemessen worden sei, daß Konkurrenzfirmen ohne ausreichenden Grund abgelchnt worden seien. Wir sind uns nicht im unklaren darüber, daß die Untersuchungsarbeit eine sehr schwierige sein wird, besonders an Plätzen, wo Vorstandsmitglieder oder Vertrauens leute nicht ansässig sind. Es dürfte sich vielleicht empfehlen, an solchen Orten nicht einem Konkurrenten der auszunehmenden Firma die Untersuchung zu übertragen, sondern vielleicht die Ortsverwal tung um Auskünfte zu bitten. Für die abgelehnten Firmen, die sich beschwert fühlen, muß eine Instanz geschaffen werden, deren Organisierung wir wohl am besten dem Vorstande des Börsenvereins überlassen können. Da ich nun der Ansicht bin, daß eine Reinigung des Adreß buchs nur unvollkommen ohne die Unterstützung des Leipziger Grossogeschäfts wird erreicht werden könne», so will ich mich jetzt der Grossistenfrage im speziellen zuwenden und eine Prüfung der Wege versuchen, die das Grossogeschäft näher an uns heran führen können, damit wir gemeinschaftlich in der Lage sind, das Messer an die schädigenden Auswüchse zu legen. Es ist zunächst nicht zu leugnen, daß das Leipziger Grosso- geschäft eine Macht darstellt, mit der jeder rechnen muß, setzt es doch von den 75 bis 80 Millionen des Leipziger Kommissions- Verkehrs annähernd 18 Millionen Mark, also fast ein Viertel um. Aber auch hier zeigt es sich wie anderswo, daß die Bäume nicht in den Himmel wachsen, daß das Aufblühen des Grossogeschäfts immer neue Konkurrenz mit immer gewagteren Formen großgezogen hat, so daß die alten Grossofirmen vielleicht heute schon, wahr scheinlich aber über kurz oder lang engere Anlehnung an unsere Organisation zu suchen gezwungen sei» werden. Es wird sich derselbe Prozeß vollziehen wie an anderen Stellen, daß nämlich die Outsider dann zum Ganzen einschwenken, wenn noch größere Outsider ihnen das Leben schwer zu machen beginnen. So liegt der Fall auch hier. Das Kommissions- und Grossohaus, ein ge nossenschaftliches Unternehmen, lockt den alten Grossisten die Kunden in Scharen aus dem Hause und zeigt gleichzeitig denen, meine Herren, die sehen wollen, die Wege, wie etwa von seiten des Sortiments und des Verlags einmal, wenn es nötig werden sollte, einer ungesunden Entwicklung der großen Barsortiments- und ! Kommissionärkonzerne der Schröpfkops angesetzt werden könnte. Eigentlich könnten wir der weiteren Entwicklung, nämlich dem
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder