Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.11.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-11-03
- Erscheinungsdatum
- 03.11.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19111103
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191111037
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19111103
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1911
- Monat1911-11
- Tag1911-11-03
- Monat1911-11
- Jahr1911
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
25K, 3. November 1SI1. Nichtamtlicher Lell. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 13353 ins Buchhändleradreßbuch gebracht; im Börsenblatt sehen wir alle Augenblicke von der Firma Otto Maier neue Kommittenten angezeigt; die weitere Folge ist, daß jeder Papierhändler ohne weiteres durch Otto Maier in das Buchhändleradreßbuch kommt. Bei der Adreßbuchrevision haben wir gesehen, daß gerade die Firma Otto Maier und verschiedene andere Grossisten es sind, die uns dieses Heer von Anchbuchhändlern bringen. Nach geraumer Zeit erhielt ich von der Firma Otto Maier ein Schreiben mit der Aufforderung, zu erklären, daß ich mich geirrt hätte. Es ist nicht meine Art, leichtsinnig Behauptungen auszustellcn. Die betreffenden Belege hat der Börsenvercins- Vorstand in Händen und wird gewiß gern die Richtigkeit meiner Angaben bestätigen, (Das Schreiben der Firma Otto Maier-Leipzig wird vom Referenten verlesen,) Es würde hier zu Iveit führen, wenn man alle Versündi gungen des Grossogeschäfles an dem Buchhandel ausführen wollte. Ob die Herren sich dazu verstehen werden, Wandel zu schaffen, scheint mir vorläufig noch zweifelhaft. Vielleicht ist der Verlag aber bereit, den, Buchhandel zu helfen und nur solchen Grosso- firmen zu liefern, die sich verpflichten, den Buchhandel vor un berufenen Eindringlingen zu bewahren und Wiederverkäufern nur mit beschränktem Rabatt zu liefern. Daß solche Wiederverkäufer nicht ins Adreßbuch kommen dürfen und daß ihre Lieferanten in jeder Beziehung für sie auf- kommen müssen, muß Bedingung sein. Damit komme ich nun auf das eigentliche Thema »Aufnahme neuer Firmen in das Adreßbuch«, Wer im Adreßbuch steht, muß als Buchhändler anzusehen sein. Für Bezeichnung der Firmen durch unterschiedlichen Druck habe ich nichts übrig. Ein Schritt vorwärts ist bereits in der Adreßbuchfrage ge schehen durch die von der Geschäftsstelle bei den Kreis- und Orts vereinen angestellten Ermittelungen. Für den Kreis Norden hatte ich die Ausgabe, die Auskünfte zu beschaffen. In den meisten Fällen handelte es sich um Papiergeschäfte, die entweder eine Buchhandlung angliedcrn (!) oder statt Wiedcrverkäufer Buchhändler werden wollten. Alle diese Fälle sind rundweg abgelehnt, Zeit schriftenverleger wurden nur angenommen, wenn sie sich verpflich teten, keinen Zkitungsprämienhandel zu treiben. In einem Falle wurde von einem Wiederverkäufer die Eintragung in das Handels register als Buchhändler eingcreicht; da die Ermittlungen eines Kollegen keineswegs den Betreffenden als Buchhändler bezeichneten, so wurde beim zuständigen Amtsgericht angefragt, und sagte das selbe weitere Ermittelungen über den Geschäftsbetrieb zu. Andere Amtsgerichte lehnten sogar gelernten Buchhändlern die Eintragung in das Handelsregister ab, weil ihr Geschäft nicht über Klein gewerbe hinausginge und diese Firmen konnten daher die bean tragte Mitgliedschaft des Bölsenvereins nicht erwerben. In einem Falle erfuhr die Geschäftsstelle die Androhung einer Beschwerde beim Verein Niedersachsen, wenn die betreffende Firma nicht in den Börsenverein ausgenommen würde. Unter den von uns ab gelehnten Geschäften waren nur wenige Kunden von Mitgliedern des Leipziger Kommissionärvereins. Mögen sich speziell diese Herren über den kleinen Ausfall beruhigen und bedenken, daß jeder Unberufene ihren Kommittenten den Absatz schmälert. Man wird entgegenhalten, daß das Grossogeschäft sich gern dieser Ab gewiesenen annehmen wird, aber ich hoffe, auch diesem wird mit Hilfe des Verlages bald eine Grenze gesetzt werden, denn der Verlag hat, trotz mancher großen Bezüge seitens der Grossohändler, mehr Interesse daran, die Lebensfähigkeit des Sortiments zu er halten, zumal die dem übrigen Buchhandel unbekannte Kundschaft der Grossisten keineswegs Erhöhung des Absatzes verursacht. Das seit einem Jahr vom Börsenvereins-Vorstand eingesührte System der Prüfung neu gemeldeter Firmen durch die Kreis- und Ortsvereine hat unseren Leipziger Kommissionären sicher nicht sehr gefallen, die früher unumschränkt neue Kommittenten dem Buchhandel zusühren dursten. Ich zweifle aber nicht, daß sämt liche Anfragen seitens der Geschäftsstelle bei den Vereinen sehr Börsenblatt für dm Deutschen Buchhandel. 7S, Jahrgang. gewissenhaft erledigt wurden und dadurch der Buchhandel bewahrt worden ist vor dem Eindringen von Elementen, die dem Buch handel nur Schaden bringen. Möge auch ferner dem Buchhandel dieses wichtige Bollwerk in allen zweifelhaften Fällen erhalten bleiben! Für das Adreßbuch muß bei allen Neuaufnahmen maß gebend sein; 1. Vorwiegend buchhändlerischer Geschäftsbetrieb, sei es Verlag oder Sortiment. 2. Anerkennung der Ordnungen des Börsenvereins. 3. Eintragung in das Handelsregister. Von einer Resolution sehe ich ab, da ich die Überzeugung habe, daß es dem Börsenvereins-Vorstand nach den letztjährigen Erfahrungen gelingen wird, für die Zukunft einen Weg sestzulegen, der alle Beteiligten befriedigt und aus den bei allen künftigen Adreßbuch-Aufnahmen scharfe Wacht gehalten wird. Herr Paul Nilschmami: Meine Herren! Aus den Aus führungen der Herren Faust und Meißner haben Sie sicher den Eindruck gewonnen, daß die Frage der Reinigung unseres Adreßbuchs von Adressen, die nach unserer Anschauung nicht hinein gehören, eine ungemein schwierige ist. Sie wissen, daß ein größerer Teil des Verlages ein allzu gekürztes Adressenmaterial nicht eben freudig begrüßen würde, und daß die Kommissionäre fürchten, die herausgestrichenen Firmen würden den Grossisten zugetrieben werden. Wir werden also, so viel steht schon heule fest, uto- pistische Wünsche zurückstellen, werden aber mit um so größerem Nachdruck daraus hinarbeiten müssen, daß in Zukunst alles aus dem Adreßbuch herausbleibt, was nicht einen wirklichen buch- händlerischen Betrieb darstellt. Mit diesem Grundprinzip können sich meiner Ansicht nach auch alle Zweige des Buchhandels einverstanden erklären. Der Verlag im ganzen hak an nichtbuchhändlerischen Existenzen geringes Interesse, Ein vielleicht augenblicklicher Erfolg durch sic wird wett gemacht durch die immer größere Aussaugung des Sortiments, das immer weniger in der Lage sein wird, für den Verlag tätig zu sein, das immer mehr sich de» Gelegenheitsverkäufen oder gar einträglicheren Nebenartikeln zuwendeu wird und muß. Aus beinahe denselben Gründen ist das Leipziger Kommissionsgeschäft uninteressiert an der Aufnahme nichtbuchhändlerischer Firmen ins Adreßbuch, wenn das Wort Firmen hier überhaupt am Platze ist, da es sich meist ja um Existenzen handelt, die nur gelegent lich buchhändlerische Geschäfte zu betreiben versuchen und deren Umsätze selten so hoch sind, daß sie nicht ohne allzu große Sorge entbehrt werden könnten. Die Grundbedingungen für einen Erfolg der Adrcßbuch- reinigung sind nun zwei. Erstens, daß es der Verlag als Ehren- und Siandespflicht betrachtet, an nichtbuchhändlerische Gewerbe treibende, also an Leute, die nur nebenbei mit Büchern handeln, mit stark verkürztem Rabatt, an Nichtgewerbetreibende aber gar nicht oder nur zum Ladenpreise zu liefern, und daß zweitens das alte solide Leipziger Kommissionsgeschäft sich unter gar keinen Bedingungen dazu hergibt, die Kommission von Leuten zu be sorgen, die der Buchhandel als Schädlinge betrachtet, auch dann nicht, wenn cs sich sagen muß, daß andere, die diesen soliden Gepflogenheiten ferner stehen, die Kommission übernehmen werden. Ist einmal eine solche Grenze gezogen zwischen erlaubter und unerlaubter, zwischen vornehmer und weniger vornehmer Geschäfts gebarung, so wird es immer leichter werden, nunmehr mit ver einigten Kräften der weniger vornehmen Geschästsgebarung zuleibe zu gehen und ihre Anhänger zu veranlassen, eine Revision ihrer bisherigen Handlungsweise vorzunehmen. Ich betone ausdrücklich, daß ich mit dieser Kritik durchaus nicht das Leipziger Grosso geschäft in Bausch und Bogen treffen will, das, wie ich nachher noch Nachweisen werde, vielfach notwendig und unentbehrlich sein dürfte, daß ich aber, erlaubte es die parlamentarische Form, noch viel schärfer treffen möchte das absolut unlautere Vorgehen jener, die, wohl wissend, daß sie den Gesamtorganismus des Buchhandels 1731
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder