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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.11.1911
- Strukturtyp
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- 1911-11-01
- Erscheinungsdatum
- 01.11.1911
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- Deutsch
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13174 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 254, 1. November 1911. Heberrechtsgesetzes können nun solche langfristigen Bühnenverträge über zukünftige Werke mit einjähriger Frist gekündigt werden. Bon diesem Rechte machte Lehar am 1. Mai 1910 Gebrauch. Der Verlag wendete ein, das deutsche Recht kenne eine solche Kün digungsmöglichkeit nicht, der Vertrag müsse demnach wie verein bart fortdauern. Deutsches Recht aber habe deshalb zur Anwen- düng zu kommen, weil ausdrücklich Berlin als Erfüllungsort vereinbart sei. Vor den österreichischen Gerichten war Lehar mit einer Feststellungsklage, daß der Vertrag gekündigt sei, durchgo drungen. Die deutschen Gerichte, Landgericht und Kammergericht Berlin, hatten aber der gleichzeitig von dem Verlag in Berlin an- hängig gemachten Klage stattgegeben und damit zu ungunsten des Komponisten entschieden. Das Berufungsgericht hatte ausgeführt, es sei unbedenklich, daß deutsches Recht zur Anwendung kommen müsse. Berlin sei vertraglich als Erfüllungsort vereinbart und damit ein ausschließlicher Gerichtsstand in Berlin geschaffen worden. Das Urteil der österreichischen Gerichte brauche deshalb nicht an- erkannt zu werden, jedenfalls sei damit die Einrede der Rechts- hängigkeit nicht begründet. Das Reichsgericht hob aber das Urteil auf und wies die Klage ab. Damit, dag Berlin a s Er füllungsort bestimmt sei, sei noch kein ausschließlicher Gerichts- stand vor deutschen Gerichten geschaffen. Im übrigen verstoße aber die Bestimmung in tz 16 des österreichischen Gesetzes durch aus nicht gegen die Auffassung des deutschen Urheber- rechts, so daß auch dies kein Grund sei, weshalb die Vor entscheidung der österreichischen Gerichte nicht bindend sein solle. (Aktenzeichen 1 93/11.) 50jähriges Geschäftsjubiläum. — Die Firma Josef Springer (vorm. Benstnger) in Prag kann am heutigen Tage das 50jährige Jubiläum ihres Bestehens feiern. Sigmund Bensinger gründete am 1. November 1801 Graben 069 eine Buch- Kunst- und Musikalienhandlung, der er fast 40 Jahre lang in treuer, emsiger Arbeit Vorstand. Am 1. Januar 19oo verkaufte er sein Geschäft an Herrn Josef Springer, dem heute unsere Glück- wünsche zum Jubiläum gelten. „Eule", Ortsgruppe Leipzig deS «. V. D. B.-G. — Donnerstag, oen 2. November 1911, abends 9 Uhr, im großen Saale des Restaurants »Johannestal«: Geschäftliche Sitzung, u. a. Vortrag des Herrn Schade i. Fa. Hegel L Schade: »Ludwig Richter, sein Leben und seine Werke.« Mit diesem Vortrage ist gleichzeitig auch eme Ausstellung der Werke Ludwig Richters verbunden. — Eintritt frei. — Gäste willkommen. Schweizerische Gesellschaft für vücherkunde. — Am 21. Oktober abends fand im großen Saale des Hotel Pfistern in Bern unter zahlreicher Beteiligung die konstituierende Ver sammlung der Schweizerischen Gesellschaft für Bücherkunde statt. Die Statuten wurden endgültig festgesetzt. Der Jahresbeitrag beträgt für Einzelmitglieder 3 Franken, für Korporationen (Biblio- theken, Vereine usw.) 10 Franken. Die Mitglieder erhalten den »Schweizer. Büchermarkt« direkt zugeschickt. Der Vorstand wurde bestellt wie folgt: Or. Joh. Bernoulli, Bern (Präsident), 1)r. M. Godet, Direktor der Landesbibliothek, Bern, und Or. H. Barth, Bibliothekar der Stadtbibliothek, Zürich (Vizepräsidenten), I)r. H. Blösch, Bern (Sekretär), Or. R. Wegeli, Direktor des hist. Museums, Bern (Kassierer); ferner als Beisitzer: A. von Bergen, oanck. jar., Bern; Prof. vr. E. Blumenstein, Bern; A. Francke, Buchhändler, Bern; Fräulein vr. pbil. Hasenfratz, Frauenfeld; Prof. vr. W. F. von Mülinen, Oberbibliothekar der Staats bibliothek, Bern; S. Payot, Buchhändler, Lausanne; Prof. vr. R. Thommen, Basel; Prof. vr. B. Thöndury, St. Gallen, sowie die beiden Redakteure des »Schweizer. Büchermarktes«. AuS der guten alten Zeit. — Daß die Klassenzimmer einer Gelehrtenschule zum Sortimentsbetrieb benutzt werden, muß uns heutigentages mit Recht sehr eigentümlich anmuten. In der nunmehr zur Ausgabe gelangten Biographie Theodor Storms, von der ältesten Tochter Gertrud Storm in pietätvollem Sinne geschrieben, lesen wir bei der Schilderung seiner Schulzeit in Husum, der grauen Stadt am Meer: Darin mag Storm nicht unrecht haben, daß er zu den Vor zügen der »alten« Gelehrtenschule rechnet, wenn sie ihren Zöglingen den Geist nicht allzusehr einschnürte, um ihre Jugendfreuden an Wanderungen aus der Stadt ins Freie zu finden. Damals glaubte man, durch Aussetzung der Schulstunden den Schülern Gelegenheit bieten zu müssen, an Volksfesten, Aufzügen Jahrmärkten usw. sich beteiligen zu können. Auch in Husum standen gelegentlich des Pfingst- und Michaelis- Markts die Klassenzimmer der Gelehrtenschule je eine Woche leer. Während dieser Zeit war der Raum der Quarta einem auswärtigen Buchhändler überlassen. Um das literarische und künstlerische Bedürf nis derHusumer für das nächste halbeJahre zu befriedigen,mußte der Tempel der Wissenschaft zum Laden eines Sortimenters hergegebcn werden. In Husum gab es keinen Buchhändler. Der königliche, privilegierte Buchhändler R. Koch in Schleswig bereitete zweimal jährlich die Bewohner durch eine Bekanntmachung im Wochen blatts vor: «Ich werde, wie gewöhnlich, auch diesen Husumer Michaeli- (Pfingst-) Markt mit einem ausgewählten Sortiment Bücher, Musikalien, Landcharten usw. besuchen. Mein Stand ist in der Schule.« Der allgemeine Bertretertag der Nationalliberaleu Partei. — Der Geschäftsführende Ausschuß der Nationalliberalen Partei hat sich in Abänderung eines früheren Beschlusses dahin entschieden, den diesjährigen allgemeinen Vertretertag der Partei auf Sonntag, den 19 November, nach Berlin zu berufen. Nene vücher, Kataloge «sw. für Buchhändler. 0' säen ^86N3edatt-L. No. 200: Varia. 8°. 46 8. 1295 Nrn. Personalnachrichten. Gestorben: im hohen Alter von 87 Jahren Herr Bernhard Epstein in Firma Bernhard Epstein L Co. in Brünn. Der Verstorbene begründete sein Geschäft im Verein mit Jacob Brandeis am 21. Mai 1861 als Buchhandlung für jüdische Literatur. Am 1. November 1862 trat Brandeis aus, und Epstein gliederte dem damals als Buch-, Schreib- und Zeichen-Requisiten-Handlung bezeichneten Geschäfte eine Leih bibliothek an. 27 Jahre führte er dann das Geschäft allein fort, und brachte es zu gutem Ansehen. Im Juli 1888 nahm der 64jährige seinen Schwiegersohn Jakob Pick als Teilhaber in sein Geschäft auf, dem 1898 dessen Witwe, Frau Bertha Pich als Teilhaberin folgte. Sprechsaal. Inwieweit ist ein von einem Angestellten, jedoch angebtich ohne Wissen des Chefs erteilter Jnserat- auftrag rechtsverbindlich? Zu der Anfrage des Herr» Georg Niehrenheim in Bayreuth im Sprechfaul (Nr. 2ö1 vom 27./IÜ. 1911) möchte ich mich wie folgt äußern; Ich glaube nicht, daß in diesem Falle mit Erfolg gerichtlich gegen die betreffende Firma vorgegangen werden kann, und zwar aus folgenden Gründen: 1. Ein Inserat-Auftrag ist im allgemeinen nur gültig, wenn er von einer solchen Person erteilt wird, welche dazu berechtigt oder bevollmächtigt ist. 2. Die Nichtbeantwortung der beiden Zuschriften an den ver meintlichen Auftraggeber würde nur dann zu gunsten des Herrn Niehrenheim sprechen, wenn er mit der nicht antwortenden Firma vorher schon in Geschäftsverbindung gestanden hat. Aus der ganzen Anfrage scheint mir aber hervorzugehen, daß Herr Niehrenheim mit der betreffenden Firma zum erstenmal zu tun hatte, und dann halte ich, wie gesagt, einen Prozeß nicht für aussichtsvoll, da Stillschweigen durchaus nicht immer als Zu stimmung aufgesetzt werden darf. Berlin, 28. Oktober 191 l. Otto Süßapfel, i/Ka. Siegfried Cronbach.
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