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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.11.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-11-01
- Erscheinungsdatum
- 01.11.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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^ 254, 1. November 1911. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s. v. Dtschn. iöuchhanbel. 13173 Aeroplaue von Karl Vollmöller, selbst Autor des Verlags und erfolgreicher Pilot, am Schluß ein frommes Sonnenlied des Belgiers Emile Verhaerens in französischer Sprache, dazwischen Verse von Ernst Hardt und Hugo von Hofmannsthal, dem Andenken des großen Joseph Kainz geweiht. Es ist erfreulich zu sehen, wie der Jnselverlag den Kreis seines Wirkens immer weiter ausgedehnt hat. Schien es anfangs, als sei er nur ein Unternehmen für reiche Bücherliebhaber, für eine exklusive Minderheit, so hat er bald zu den buchtechnisch glänzend ausgestatteten Klassikerausgaben solche, die textkritisch vorzüglich redigiert sind, und Volksausgaben, wie den Volksgoethe und die schönen und billigen Auswahlsammlungen von Lessings, von Nietzsches Briefen und von Schillers Gesprächen gebracht. Versetzt uns der Jnselalmanach mit seiner geschmackvollen aber einfachen Ausstattung und Type, mit Anordnung des Kalendariums und durch seine Silhouetten unwillkürlich um hundert Jahre, in Goethes Zeit, zurück, so repräsentiert sich der Tenien-Almanach mit seinem Titel und Einband von Wilhelm Jaecker im modernsten Gewand. Bewußt der Tradition seines Namens steht auch er unter dem Zeichen Goethes, wie sein Bild- schmuck: Goethe und Charlotte von Stein, von Karl Bauer, Abendgesellschaft bei der Herzogin Anna Amalie, von Georg Michael Kraus (1737 —1806), Goethe im siebenundsiebzigsten Lebensjahre, von Julia Gräfin von Egloffstein, Erscheinung des Erdgeistes, von Goethe selbst gezeichnet, u. a. auf den ersten Blick dartun, und die mitgeteilten Abhandlungen, wie: »Goethes Faust auf der Bühne«, von Wolfgang Golther, und »Weimars literarische und gesellschaftliche Zustände in der Schiller-Goetheschen Zeit« beweisen, wie der Verlag in seiner Monatsschrift und seinen Publikationen die Traditionen jener klassischen Periode pflegt. Größere Kapitel anderer Verlagswerke, wie Götter, Helden und Carlyle (aus Paul Friedrichs Deutscher Renaissance), Zur Geschichte des Naturtheaters (aus WilhelmPfeiffers Dramaturgischen Aufsätzen), Proben aus Heinrich von Steins Briefwechsel mit Hans von Wolzogen sind die besten Empfehlungen für diese immer noch wenig bekannten Veröffentlichungen. Auch was an Lyrik und Epik mitgeteilt wird, spornt an, sich mit den Publikationen des Verlags näher bekannt zu machen. Bei diesen beiden Almnnachen sprach der Verlag durch und für seine Autoren, durch Auszüge und Bruchstücke ihrer Werke. Im Almanach der Quelle wenden sich drei Künstler, zwei Zeichner und ein Dichter, mit Originalarbeiten an das Publikum; sie bestreiten zu dritt den gesamten Inhalt. Gustav Wolf, ein Künstler von ausgesprochener Eigenart, gibt in der scheinbar krausen Linien führung der Kalenderleisten, der Vorsatz- und Schlußstücke den Ausdruck eines eigenen Weltempfindens, Phantasiespiele, die los gelöst sind von den Daseinsformen der Natur; Mensch und Tier, Berg und Tal ist ihm ein Stück des Alls, Ausfluß einer rhyth mischen Weltidee. Die figürlichen Zeichnungen Erwin Pfeiffers, den vier Jahreszeiten beigegeben, sind urwüchsig und kraftvoll, monumental gestaltet und großzügig erfaßt und reden eine schlichte, klare Sprache. Die Erzählungen, Gedichte und kurzen Sätze schrieb Hermann Hasenauer; sie sind frei von allem Literaten tum und atmen warmempfundene Sinnesfreudigkeit, Herzlichkeit und Freude am Dasein. In den »kurzen Sätzen« hat er manches feine und kluge Wort, besonders über Frauen und Liebe, apho ristisch gesprochen, in den »Aufzeichnungen einer Frau« solche Gedanken schlicht und doch künstlerisch vollendet, frei und doch keusch zu einem kleinen Kabinettstück gestaltet. Die »Gedanken«, die das Kalendarium begleiten, aus Gustav Wolfs Feder, über Welt und Mensch, Kunst und Künstler, enthalten auch manches treffliche Wort, sie sind persönlichste Äußerungen seines inneren Erlebens, wie seine Zeichnungen. Der reiche äußere Buchschmuck, von demselben Künstler entworfen, mutet in seiner strengen Form wie ein alter schöner Renaissancebucheinband an. Trotz der Eigenart jedes der drei Künstler ist doch ein einheitliches Ganzes entstanden, ein Vademekum, das zum Nachdenken einladet. —w. Kleine Mitteilungen. Zur Rabattsrage. — Herr Georg Niehrenheim-Bay- reuth schreibt uns mit Bezug auf die unter dieser Spitzmarke in Nr. 245 erschienene Notiz: Die Begründung meines Antrages besteht nicht darin, die Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 78. Jahrgang. Kollegen in Mittel- und Norddeutschland zu gleichem Vorgehen zu veranlassen; das wäre sinnstörend. Mit dieser Argumentation wollte ich lediglich den vorzeitigen Abdruck meines Antrages, d. h. dessen Veröffentlichung im Börsenblatt, begründen. Meines Erachtens wäre es für den gesamten deutschen Sortimentsbuchhandel von allergrößter Wichtigkeit, wenn gerade jetzt überall im Deutschen Reiche die maßgebenden Buchhändler verbände bei den Regierungen einen gleichen Antrag einbrächten. .Es ist mit Sicherheit anzunehmen, daß nach all dem, was hierüber im Börsenblatt und im »Deutschen Sortimenter« geschrieben worden ist, die Behörden von der allgemeinen Notlage im Sortiment unterrichtet sind, so daß es einer eingehenden Be gründung gar nicht bedarf. Selbstverständlich bin ich aber, falls der Bayerische Buchhändlerverein es für nötig hält, bereit, meinen Antrag eingehend zu begründen. Vom Simplizissimus. — Nach der »Augsb. Abendz.« vom 26. Oktober ist der »Simplizissimus« in Italien dem Boykott unterworfen worden, weil er Bilder gebracht habe, die als Be leidigung der italienischen Armee angesehen werden. — In Prag hat man die letzte Nummer des »Simplizissimus« polizeilich beschlagnahmt, weil das Titelbild eine Beschimpfung der katho lischen Kirche darstelle. Schulreform in Grotz-Berlin. — Infolge des ungünstigen Ausfalls einer von der Stadt veranstalteten Prüfung der Leistungen in den Berliner Gemeindeschulen fanden in allen 13 Schulkreisen jüngst Konferenzen mit den Rektoren statt, in denen festgestellt wurde, daß das Unterrichtsergebnis in den Berliner Gemeindeschulen als nicht genügend bezeichnet werden müsse. Es sind Mittel erwogen worden, wie hier Abhilfe geschaffen werden könne. Eine Änderung dieses unzulänglichen Zustandes sei jedenfalls als dringend not wendig erkannt worden. Wie das Berliner Tageblatt, dem wir diese Notiz entnehmen, weiter erfährt, will die Behörde aber ab- warten, bis Groß - Berlin im Zweckverband vereinigt ist. (Vgl. hierzu auch Personalnackrichten in Nr. 251.) Dann soll ein neuer Plan und eine neue Schulorganisation für Groß - Berlin ge schaffen werden. Im Zusammenhang damit steht anscheinend auch die Mit teilung desselben Blattes, für die wir diesem die Gewähr über lassen müssen, daß die Deputation für die Berliner städtischen Fach- und Fortbildungsschulen in ihrer letzten Sitzung unter Vor sitz des Stadtschulrats vr. Michaelis beschlossen habe, zur Be ratung der Frage, wie den Kuratorien der einzelnen Fachschulen neues Leben und neue Gestaltung gegeben werden könnte, eine Kommission einzusetzen. Auch soll über die Lehrmittel, wie Bücher, Landkarten und sonstige Unterrichtsgegenstände, die den Fachschulen häufig von interessierter gewerblicher Seite geschenk weise zugehen, eine eingehendere Kontrolle in der Weise aus geübt werden, daß diese Lehrmittel erst der städtischen Fachschul deputation zur Begutachtung darüber unterbreitet werden, ob sie bei dem Unterricht Verwendung finden können. sL. Vom Reichsgericht. Der Bühnenvertrieb der Leharschen Operetten vor dem Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Franz Lehar, der bekannte Komponist, hat jetzt vor dem Reichsgerichte in einem interessanten Urheberrechts prozesse obgesiegt. Lehar, der Österreicher ist, hatte am 7. August 1908 in Bad Ischl mit dem Musikverlag Bloch Erben in Berlin einen Vertrag geschlossen, durch den er diesem Verlage bis zum Jahre 1919 den Bühnenvertrieb aller seiner Werke, und zwar auch der künftig zu schaffenden, über trug. Ausgenommen waren nur die Werke »Soldatenspiel«, räumte dem Komponisten nur das Verfügungsrecht über die Ur aufführungen ein, mußte sich dagegen verpflichten, Lehar am Theater des Westens in Berlin eine dominierende Stel lung zu sichern. Der Verlag zahlte zunächst 10 000 Kronen, sollte aber auch zu 10 Prozent an den Tantiemen Lehars beteiligt sein. Die Erfüllung dieses langfristigen Vertrages war durch eine K onventionalstrafe von 600(0 Kr. gesichert. Als Erfüllungsort für die aus dem Vertrage entspringenden Verbind lichkeiten sollte Berlin gelten. Nach § 16 des österreichischen Ur- 1708
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