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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.08.1911
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- 1911-08-30
- Erscheinungsdatum
- 30.08.1911
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- Deutsch
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»tr. 10. IVar^a^va, 1911. Osbotlinsr i ^Volkk. Irop. 30. berliner i VVolkk. rb. 1.50. 19^/2 X 12^, str. 503. 1Var32a^va, 1911. N. ^rot. rb. 1.80. 8-lrL, 8tr. 72. ^Var82Liva, 1910. L. ^Venäe i 8p. Irop. 30. W^cl. III, praerobione. 1. l' 8-lca, 8lr. XVIII-j-618. I(rs.- lcüiv, 1911^ I-. I'roinnrer. ^ 2s. 6rvs. Lonr^ opr. lror. 23. rora. 18>/2 X 12, 3tr. 187. 1Va,r82a^vL, 1911. 8t. 8acko^3lri. rb. 1. Kleine Mitteilungen. n. EntlafsungSgründe. Urteil des Reichsgerichts vom 12. Juli 1911. (Nachdruck, auch im Auszug, verboten.) — Auch Pflichtverletzungen des Angestellten, die vor feiner An- stellung in anderen Verhältnissen begangen wurden, können, so bald sie zur Kenntnis des Prinzipals kommen, als wichtige Gründe zur sofortigen Entlassung dienen. In welchem Umfange dies möglich ist, zeigt folgender lehrreicher Fall: Der Direktor L., früher einem akademischen Berufe angehörend, war bei der Aktiengesellschaft L. angestellt. Er wurde nach einigen Monaten vom Aufsichtsrat der Gesellschaft zum Direktor gewählt. Zwei Jahre später kam dem Aufsichtsrat zu Ohren, daß L- vor seiner Anstellung als Direktor verschiedene Pflicht verletzungen, u. a. zu hohe Berechnung der Reisegelder usw., begangen hatte. Er wurde deshalb ohne Kündigungsfrist ent lassen. L. erhob gegen die Gesellschaft Klage, in der er auch vor dem Landgericht I Berlin und Kammergericht Berlin obsiegte. Der I. Zivilsenat des Reichsgerichts sprach sich da- gegen wie folgt aus: Das Kammergericht scheint einen Rechts satz aufstellen zu wollen, daß der Prinzipal dasjenige verantwort liche Verhalten des Angestellten, das er bei sorgfältiger Nach forschung in Erfahrung hätte bringen können, nur dann als wichtigen Kündigungsgrund geltend machen dürfe, wenn es eine besonders schwere Verfehlung darstelle. Es soll also nach Ansicht des Kammergerichts in diesem Falle der allgemeine Grundsatz nicht rein zur Anwendung kommen, daß ein wichtiger Kündigungs grund dann gegeben sei, wenn nach vernünftigem Ermessen unter Berücksichtigung der obwaltenden Umstände dem Kündigenden nicht mehr zuzumuten ist, den Vertrag wider seinen Willen mit dem Angestellten fortzusetzen, sondern es soll dazu noch ein Mehr erforderlich sein, das in die größere Verwerflichkeit der Ver fehlungen und deren entschiedenerem Widerspruch zu den Dienstpflichten gelegt wird. Wie man auch diesen Satz in seinen Bedingungen näher fassen mag, so läuft er doch immer darauf hinaus, daß der Prinzipal für seine Nachlässigkeit in der Nachforschung über Qualifikation und Vorleben des An gestellten durch eine Beschränkung seines Kündigungsrechts be straft werden soll. Für diese Auffassung bietet das Gesetz keinen Anhalt. Der legislatorische Gedanke bei der Zulassung der Kündigung aus wichtigem Grunde in § 626 des Bürger lichen Gesetzbuchs ist nicht gegen etwaige Nachlässigkeiten des Prinzipals gerichtet, sondern geht dahin, die Beendigung eines sonst unerträglichen Zustandes zu ermöglichen. Wenn man mit der festen Rechtsprechung des Reichsgerichts die Frage be jaht, ob auch Umstände aus der Zeit vor dem Abschlüsse des Dienstvertrages als Kündigungsgründe überhaupt verwertet werden können, so muß man diese Kündigungsgründe grund sätzlich gleich wie die Kündigungsgründe aus der späteren Zeit behandeln. Es ist willkürlich, dafür einen anderen Begriff des wichtigen Kündigungsgrundes anzunehmen, wohin die Konsequenz aus der Auffassung des Kammergerichts führen müßte. Eine andere Frage, die damit nicht verwechselt werden darf, wäre, ob etwa diese früheren Fälle mit Rücksicht auf die längere Ver gangenheit soviel von ihrer Bedeutung verloren haben, daß sie nicht mehr als »wichtige« Gründe gelten könnten. Auf solche Er wägungen ist die Entscheidung des Kammergerichts nicht gestützt. Mit Rücksicht auf diesen Rechtsirrtum wurde das Urteil aufge hoben und die Sache zurückverwiesen. (Wert des Streitgegen standes in der Revisionsinstanz: 40 000 bis 42 000 ^). Akt.-«es. «erlag Carl MarfelS in Berlin. — Die Generalversammlung erledigte ohne Erörterung die Tagesordnung nach den Anträgen der Verwaltung. Danach gelangt für 1910/11 eine Dividende von 7 (9 Prozent für 18 Monate) auf das Aktien kapital von 2 600 000 sofort zur Auszahlung. Die Beteiligung an dem Grossogeschäft Otto Maier, G. m. b. H. in Leipzig, die 560 000 beträgt, hat weiter befriedigende Ergebnisse erbracht. Die Aussichten für das neue Geschäftsjahr lassen sich gut an. (Leipz. Tageblatt.) Zur Revision des Deutschen Buchdruckertarifs. — Das Tarifamt der Deutscher Buchdrucker gibt bekannt, daß die Prinzipals- und Gehilfenmitglieder des Tarifausschusses der Deutschen Buchdrucker in der durch den Tarif vorgeschriebenen Weise eine Abänderung des bis zum 31. Dezember 1911 gültigen Buchdruckertarifs beim Tarifamt beantragt hätten. Über die dazu eingereichten Abänderungsanträge soll der Tarifausschuß in einer am 25. September und die folgenden Tage in Berlin im »Papier haus« abzuhaltenden Sitzung beraten und Beschluß fassen. An den Verhandlungen werdensich beteiligendie ordentlichen Prinzipals-und Gehilfenmitglieder des Tarifausfchusses und Vertreter des Deut- schen Buchdrucker-(Prinzipals-)Vereins, des Verbandes der Deut- schen Buchdrucker (Gehilfenorganisation), des Deutschen Ver legervereins, des Vereins Deutscher Zeitungsverleger, des Vereins Deutscher Schriftgießereien, des Gutenbergbundes (Ge hilfenvereinigung), ferner die Redakteure der »Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker« und des »Korrespondent für Deutsch lands Buchdrucker und Schriftgießer« und die Mitglieder des Tarifamtes. Post. Ausgabe eines neuen Postwertzeichens. — Am 1. Oktober tritt zu den im Reichs-Postgebiete geltenden Post wertzeichen eine Freimarke zu 60 «Z hinzu. Sie wird auf weißem Papier in violetter Farbe in der Ausführung der übrigen Pfennigwerte hergestellt. Freimarken zu 60 werden bei den Postämtern bereitgehalten werden, wo sie häufig zur Frankierung von Postsendungen gebraucht werden. Auch bei den Postanstalten in Bayern und Württemberg werden von dem genannten Tage ab Freimarken zu 60 H erhältlich sein. Die Postverwaltung entspricht damit einem alten Wunsche der Handelswelt, der im Reichstag, auf dem Handelstag und sonst vielfach zum Ausdruck gekommen ist. Die Sechzigpfennig marke wird besonders von Versandgeschäften gewünscht, die regel mäßig gewöhnliche Pakete mit Nachnahme verschicken, für die bis zum Gewicht von 5 kx Porto und Nachnahmegebühr 60 «Z betragen. DersonaLnachrichten. Ordensverleihung. — Herrn Stadtrat und Buchhändler Carl Friedrich Schräder in Stolp in Pommern ist von Sr. Majestät dem König von Preußen der Königliche Kronenorden dritter Klasse verliehen worden. Hoher Geburtstag. — Die Seniorin der Verlagsfirma I. Alexanders Wwe. in Rogasen, in deren Verlag das »Roga- fener Wochenblatt« erscheint, Frau Buchhändler Henriette Alexander, geb. Kurtzig, in Rogasen, hat am 24. August unter allgemeiner Teilnahme ihren 90. Geburtstag gefeiert. Der Vorstand des israelitischen Frauenvereins in Rogasen, dem Frau Alexander seit der im Jahre 1856 erfolgten Gründung ununterbrochen bis auf den heutigen Tag als Rendantin an gehört, erinnerte in seiner Gratulation an die Verdienste, welche sich Frau Alexander um den Verein erworben hat. Da ihr die Ehrenmitgliedschaft schon aus Anlaß ihrer fünfzigjährigen Tätig-
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