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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.08.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-08-30
- Erscheinungsdatum
- 30.08.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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9696 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. ^ 201. 90. August 1911. keit im Vorstande verliehen worden war, hat der Verein zu ihrem 90. Geburtstage eine Henriette Alexander-Stiftung in Höhe von 300 zugunsten verschämter, hilfsbedürftiger jüdischer Frauen errichtet. Auch von dem »Posener Provinzial-Buchhändler-Ver- band« war ein in herzlichen Worten gehaltenes Glückwunsch schreiben eingegangen. Sprechsaal. Eine neue Konkurrenz für das Sortiment! Der Verband Deutscher Wandervögel in Leipzig, Doro theenstraße 8, vertreibt neuerdings Bücher und Karten und zeigt diese im Verbandsband »Wandervogel« unter Beifügung von Be stellzetteln an. U. a. werden 2 Bücher auch zum Vorzugspreise (der Zupfgeigenhansl statt L 60 H für 1 25 H, 6 Exemplare und mehr s. 1 20 H und Lion, Pfadfinderbuch statt 3 60 H für 3 ^) angeboten, desgleichen Generalstabskarten für 30 H (statt 60 -h), Meßtischkarten 60 H (statt 1 ^). Abgesehen davon, daß diese Konkurrenz das Sortiment in empfindlicher Weise schädigt (der Wandervögel-Bund zählt heute ca. 15 000 Mitglieder), kommt ersteres wieder in den Verdacht, der teure Mann zu sein, was zur Folge hat, daß das Publikum sich immer mehr daran gewöhnt, die Buchhändler am Platze zu umgehen. Da diese Preiserniedrigung gegen die Satzungen verstößt und anderseits eine Organisation die Vorteile des Buchhändlerrabatts genießt, ohne in irgend einer Beziehung zum Buchhandel zu stehen, so wäre es dringend er wünscht, hier sofort Wandel zu schaffen. Es ist das alte Lied: der Sortimenter ist an die Verkaufsordnung gebunden und muß zusehen, wie ihm ein Geschäft nach dem andern aus der Hand genommen wird. Die Verleger sollten endlich einmal einsehen lernen, daß Rabatt nur an wirkliche Buchhändler gegeben werden darf. Damit wäre jedes Schleudern und der Vertrieb von Büchern von nichtbuchhändlerischen Organisationen direkt unter bunden und dem Sortiment ein großer Dienst geleistet. Hildesheim, den 10. August 1911. Paul Eugen Schuh i. Fa. Fincke'sche Buch- und Musikalienhandlung. Entgegnung. Auf die Beschwerde des Herrn Schuh verweisen wir auf unsere mehrfachen Anzeigen im Börsenblatt, daß das neue Pfad- finderbuch bei gleichzeitiger Bestellung von mindestens lOExemplaren an Vereine zu dem ermäßigten Preise von ^ 3.— statt ^ 4.— ge bunden abgegeben wird, und daß wir auch auf diesen er mäßigten Preis dem Sortiment noch 25 Prozent Rabatt gewähren. Fast in allen Fällen erhalten wir solche Sammelbestellungen der Vereine durch das Sorti ment. Vom Wandervogelverband haben wir noch keine einzige Bestellung direkt erhalten, auch beansprucht und erhält der Verband den Extra-Rabatt von 26A nicht, wird also auch nicht als Buchhandlung behandelt! Von einer Konkurrenz kann demnach keine Rede sein! Ferner sind auf allen unseren, in vielen Tausenden von Exemplaren auch an und durch den Buchhandel verbreiteten Prospektheftchen diese Partiepreise angegeben, die Bestellkarte trägt den ausdrück lichen und ausschließlichen Hinweis auf den Bezug durch den Buchhandel.*) Von insgesamt rund 6500 Exem plaren, die vom Pfadfinderbuch bis jetzt abgesetzt wurden, sind mindestens 96 A durch das Sortiment geliefert worden, und zwar, wie wir hinzufügen wollen, fast ausschließlich durch unsere eigene teure Propaganda und durch unseren regelmäßigen Hinweis auf den Sortimentsbuchhandel. Wir haben es immer abgelehnt und werden es auch in Zukunft ablehnen, billiger zu liefern als das Sortiment, und haben es übrigens erst kürzlich wieder bei einer größeren direkten Bestellung auf das Pfadfinder buch abgelehnt, zum Nettopreise zu liefern. Verlag der Aerztlichen Rundschau Otto Gmelin Pfadfinderverlag. Zur Aufklärung! Auf vorstehende Ausführungen des Herrn Paul Eugen Schuh in Firma Fincke'sche Buch- und Musikalienhandlung bemerke ich folgendes: Die Blätter der Generalstabskarten — damit ist die Karte des Deutschen Reiches 1:100000 schwarze Ausgabe (0) ge meint — und die Meßtischblätter 1:26000 werden von seiten des Verbands »Deutscher Wandervögel« zu einem billigeren als dem Ladenpreis angeboten. Die von Herrn Schuh aufgeführte Preisermäßigung — 30 bzw. 60 H — ist, so weit es sich um Blätter preußischen Gebietsteils handelt, zu treffend, und zwar wurde sie von der Königlich Preußischen Landesaufnahme angeordnet, um durch den billigeren Preis — auf den der Verband natürlich keinen Rabatt erhält — möglichst vielen »Wandervögeln« die Kartenbeschaffung zu erleichtern, ihnen vor allem aber Gelegenheit zu bieten, sich im Gebrauch und Lesen der Karten auszubilden. Die hierdurch erworbenen Kenntnisse sollen nicht allein dem einzelnen zu gute kommen, sondern sie sollen namentlich den Staatsinteressen dienen, und darauf ist in erster Linie jene Verfügung der Königlichen Landesaufnahme zurückzuführen. Berlin, den 22. August 1911. R. Eisenschmidt, Verlagsbuchhandlung. Vorsicht! <Vgl. Börsenblatt 1908, Nr. 222 u. I9II, Nr. 14I.> Vor einigen Tagen ging mir folgende Postkarte zu: Herrn Herm. Krumm, Remscheid. Ganz ergebenst ersuche ich Sie, mir mal eine Auswahl billiger Bücher, welche für die Bibliothek eines christlichen Vereins geeignet sind, baldgefl. übersenden zu wollen. Es sollen gute Erziehungsbücher, Biographien und Erbauungs bücher sein. Wenn Sie hierin ant. Sachen haben, so senden Sie diese, da die Bücher ja mit Umschlägen versehen und des halb nicht neu sein brauchen. Jedoch müssen alle möglichst ge bunden sein. Gekauft werden für 60—60 Mark. Hochachtungsvoll Alexander Schütte Kaufmann in Holzen, Post Schwerte. Da ich den Herrn nicht kannte und auch niemals mit ihm in Verbindung gestanden hatte, holte ich mir Auskunft über ihn ein. Diese ist nun so ausgefallen, daß ich meine Kollegen aus drücklich warnen muß, sich auf Geschäfte mit diesem Herrn ein zulassen. Mit näheren Angaben stehe ich gern zu Diensten. Remscheid, 28. August 1911. Hermann Krumm. Auch ein Märchen! Es war einmal ein Sortimenter, der bestellte bei einem Verleger verschiedene Hefte eines Serien-Unternehmens in Kommission zur Feststellung der Kontinuation. Der Verleger expedierte bar und verweigerte die Rücknahme, obwohl Original zettel vorliegt. Auf wiederholtes energisches Ersuchen um Rücknahme bestritt der Verleger die Richtigkeit der Reklamation, ließ sogar durchblicken, daß möglicherweise eine nachträgliche Ände rung des Zettels vorliege, drohte mit Strafantrag und erklärte, für die Zukunft überhaupt nicht mehr zu liefern. Das ist natürlich auch nur ein Märchen; im Leben gibt es keinen Verleger, der so etwas tut und von dem neuen Para graphen »Lieferungszwang besteht nicht« in schikanöser Weise Ge brauch macht. Erlangen. Theodor Krische, Universitätsbuchhandlung. Obige Darstellung läßt nicht klar erkennen, wie es zu dieser Differenz kommen konnte, denn der Sortimenter kann seine Rechte in einem solchen Falle sowohl auf Grund von § 86 der Verkehrsordnung (irrtümliche Lieferung für fest oder gegen bar), als auch auf Grund von § 10a (Unmöglichkeit des Ab satzes von Fortsetzungen) wahrnehmen. Uber die Bestimmungen dieser Paragraphen kann sich kein Verleger hinwegsetzen, voraus gesetzt, daß der Sortimenter die in den zitierten Paragraphen festgesetzten Fristen eingehalten hat. Red. *) Wird bestätigt: Red.
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