Verlag von Oreiner L pkeikker in SluttLart. Loeben >8t erscliienen: OtI)880U8 OrLmatisctie OiclilunZ in cirei ^uirü^en VON kwieäriek I.ientiarct 2 Nark, Aebuuclen 3 kNai-Ic. ^ienksrä „Oä^88eu8" erlebte am ZO.^uli cl.^. am llarrer kerLtkeater 8eine vraukkükrunss. „ . . . übte suk dis ^uscksuer eine tieke Wirkung Lus. . . (räxiicke ^undscksu.) „ . . . ein durcksus spLlmendcs und wirksames INeLter- stück . . (brsnkkurter ^eitun^.) „ . . . Das Stück ist §ross in Sprscke unct Durck- kükrun§ . .. -luk cüe 2usckauer übte es tieke Wirkung.. .." (ver lag.) „ ... So war es bei 6er Oü^sseus - ^ukkübrung, die starke, einkacbe (nicbt komplizierte) Empfindungen aus- iöste, wie es dss antike Drama nur in 6er kkökereit 6er Iteüenen vermockte. . . ." (Vossiscke Leitung.) „ . . . bs wur6e klar, 6as 6ie reitgsnössiscken Ver zerrungen griecbiscber Dicbtungen ins IVio6ern - ?Ltbo- logiscbe wakrbaktig nickt, wie ibre Scköpker uns so gern glauben macken wollen, 6ie einzige IVlöglickkeit wiesen, 6ie Weit 6er -Ilten auck kür 6ie Vtenscken 6es 20. sakr- Kun6erts ru erkalten un6 ru neuem Werte ru gewinnen." (kkannov, Lourier) „ . . . Diese Oriecken, 6ie ganr aus 6em blute ikres Vaters blomer keraus erwacksen, sckeinen trotr6em aus germanisckem Stamm entsprossen. Sie küklen und Kokken, sie sprecken und wandeln durckaus deutsck. Oewiss wird dieser Eindruck verstärkt durck die Spracke ikres Scköpkers: bienkards kreis, stark bewegte Metren geben dem Werke kräftigen Sckwung und eine bewegte, bunte bebendigkeit des Ausdrucks. . . ." (bsipr. Neueste blackrickten) (D Merkblatt zur enthaltend die wichtigsten Bestimmungen der RVO. für Handel und Gewerbe Preis 20 H ord., 15 ^no., 13 c) bar. Partiepreise: 10 Explre. für ^ 1.80, 50 für ^ 7.50, 100 für ^ 12.—, 250 für 25.— 500 für 40.—, 1000 für ^ 60.—. Auf die Partiepreise gewähre ich 33 H <>/<> Rabatt. — 2 Probeex. mit 50o/y für 20 c). — Der Inhalt des Merkblatts ist unter Mitwirkung mit dem Gesetz vertrauter Mitglieder des Reichstags sorgfältig auserlesen und zusammen gestellt. Die Reichsversicherungsordnung mit ihrer gewaltigen Zahl von Para graphen bringt für Arbeitgeber und Versicherte eine große Menge be deutungsvoller neuer Bestimmungen in der Krankenversicherung, Un fallversicherung, Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung. Zweck dieses Merkblattes soll es sein, das Wichtigste, was sozusagen jeder in feinem und seiner Familie eigenstem Interesse von dem neuen Gesetze wissen muß, in möglichst kurz gefaßter Form weitesten Kreisen zu gängig zu machen. Hierbei ist das Hauptgewicht darauf gelegt, den Stoff übersichtlich und so anzuordnen, daß ihn jeder gut verstehen kann. Ein alphabetisches Stichwort verzeichnis ermöglicht ein leichtes Zurechtfinden und schnelles Nach schlagen. Abnehmer sind Verwaltungs behörden, Verwaltungsbeamte, Stadt- und Kommunalbehörden, große kauf männische Betriebe, jeder selbständige Kaufmann, der Angestellte beschäftigt, die Krankenkassen und ihre Mit glieder, Innungen, gewerbliche Be triebe, Betriebs, und Berufsgenossen, schäften, alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Nordhausen u. Leipzig. Heinrich Killinger.